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ZUSAMMENFASSUNG DER BAULEISTUNGS- UND MONTAGE-
VERSICHERUNG FÜR DAS PROJEKT „FAIR“ IN DARMSTADT
Versicherungsnehmer: Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH (FAIR GmbH) Planckstr. 1 DE-64291 Darmstadt
Versicherungsscheinnummer: 60580019499
Führender Versicherer:
AXA Versicherung AG Colonia-Allee 10-20 51067 Köln
Mitversicherte:
Versichert sind, insbesondere aus der Planung, Lieferung, dem Bau, der Montage, der Inbe- triebnahme, der Vorbereitung und Durchführung des Probebetriebes/Leistungsnachweises und der Abnahme sowie der anschließenden Extended Maintenance die Interessen:
• des Versicherungsnehmers FAIR GmbH, gleichgültig in welcher Eigenschaft, z.B. als Be- steller/Auftraggeber, Unternehmer oder Subunternehmer • der GSI GmbH, soweit diese nicht bereits als Versicherungsnehmer versichert ist • aller am Montagevorhaben beteiligten Unternehmer und Subunternehmer, sowie sonstiger Firmen und Personen, soweit sie durch Lieferungen und/oder Leistungen anlässlich der Durchführung des versicherten Bau-/Montagevorhabens tätig werden, z.B. Architekten, In- genieure, Statiker, Gutachter oder andere Spezialisten
Gegenstand der Versicherung:
Schlüsselfertige Errichtung aller zum FAIR Projekt gehörenden Bauten und Objekte im Wesent- lichen bestehend aus: Ringbeschleuniger, System von Speicherringen und Experimentierstatio- nen, sämtliche Detektoren, Kryotechnik inkl. Kältemittel sowie An- und Einbindung des bereits existierenden GSI-Beschleunigers als Vorbeschleuniger.
Der bestehende Beschleuniger „UNILAC/SIS 18“ gilt ab der Inbetriebnahme mitversichert. Der Wert bleibt bei der Bildung der Versicherungssumme unberücksichtigt. Es gilt hierfür die verein- barte Erstrisikoposition.
Leistungen und Tätigkeiten können insbesondere sein:
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• die gesamten – auch provisorischen – Bau- und Erdarbeiten, Fundamente, Baulichkeiten, Konstruktionen, Maschinen und maschinelle Einrichtungen, apparative und elektrische/elekt- rotechnische/elektronische Einrichtungen, Zubehör und Reserveteile
• Montageleistungen, Montageaufsichten bzw. Montageüberwachungen, De- und Remontagen, Lohnmontagen, Reparaturen, Überholungen, Umbauten, Überwachungs- und Servicearbei- ten, Inbetriebnahmen, Probebetriebe, Probebetriebsüberwachungen, Leistungsnachweise, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie ggf. Maintenance-Arbeiten
Versicherte Gefahren:
Der Versicherer leistet Entschädigung für Schäden an und Verluste von versicherten Sachen, die während der Versicherungsdauer unvorhergesehen eintreten. Schäden und Verluste sind nur dann nicht unvorhergesehen, wenn diese Schäden und Verluste von den Repräsentanten des Versicherungsnehmers und/oder der Mitversicherten vorsätzlich herbeigeführt werden.
Eine hieraus resultierende Leistungsfreiheit ist außerdem beschränkt auf den Eigenschaden des schadenstiftenden Unternehmens. Diese Leistungsfreiheit des Versicherers gegenüber dem Mit- versicherten (Schädiger) kann jedoch nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend ge- macht werden. In diesem Fall gehen die Rechte des Versicherungsnehmers mit der Zahlung der Entschädigung auf den Versicherer über.
Zum Beispiel und insbesondere wird Entschädigung geleistet für Schäden durch:
• Konstruktions-, Material und Ausführungsfehler • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit • Montageunfälle • Feuer, Blitzschlag und Explosion • Diebstahl und Vandalismus • Höhere Gewalt, bspw. Sturm, Erdbeben und Überschwemmung, sonstige Erderuptionen, Tsunami
Versicherungsdauer:
Beginn: Rückwirkend ab Beginn der Pfählung zum 01.01.2014 und den ersten weiteren Bauaktivitäten (frei von bekannten Schäden) Ende: Bis zum Erreichen des Milestones „M12“ für das Gesamtprojekt. Milestone „M12“ bedeutet Erteilung der Betriebserlaubnis mit Strahl für den Regelbetrieb durch die Geschäftsführung der FAIR GmbH, erwartet am 11.12.2025. Verlängerungen der Bauzeit sind automatisch bis zur endgültigen Fertigstellung mitversichert.
Es schließt sich eine Extended Maintenance für die Dauer von 24 Monaten an.
Für angelieferte versicherte Sachen beginnt die Haftung, sobald sie innerhalb des Versiche- rungsortes an die Stelle gebracht worden sind (Vorlagerung), die der Empfänger zu Ihrer Aufbe- wahrung bis zur Verbringung an den endgültigen Montageort bestimmt hat.
Das Abladerisiko gilt mitversichert, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt.
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Versicherungssummen:
Die Versicherungssummen betragen
für die Objekt-Versicherungssumme - vorläufig 1.840.000.000,00 EUR
Zusätzlich auf "Erstes Risiko":
• Montageausrüstung (nur für FAIR) 500.000,00 EUR • Sachen im Gefahrenbereich 5.000.000,00 EUR • Bestellerbeistellungen und - leistungen 1.000.000,00 EUR • Hilfs- und Betriebsstoffe 500.000,00 EUR • Produktionsstoffe 500.000,00 EUR • Akten, Zeichnungen und Pläne, Wechseldatenträger 500.000,00 EUR • Baugrund und Bodenmassen 2.500.000,00 EUR • Folgeschäden durch radioaktive Isotope und ionisierende Strahlung 2.500.000,00 EUR • Erd- und Bauarbeiten 2.500.000,00 EUR • Luftfracht-, Fracht-, Zoll- und Montagekosten 2.500.000,00 EUR • Schadensuch- bzw. Ortungskosten 2.500.000,00 EUR • Bewegungs- und Schutzkosten 5.000.000,00 EUR • Aufräumungs- und Bergungskosten
- bis 5 % der Objekt-Versicherungssumme, mindestens jedoch 5.000.000,00 EUR • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich 2.500.000,00 EUR • Sonstige Kosten, bspw. Reinigungskosten 2.500.000,00 EUR • Wiederherstellung von Daten und Programmen 1.000.000,00 EUR • Wartekosten 5.000.000,00 EUR • Schäden am UNILAC/SIS 18 5.000.000,00 EUR
Versicherungsort:
Versicherungsort ist der Montage-/Baustellenbereich (Planckstr. 1, 64291 Darmstadt) so- wie alle außerhalb dieses Bereiches liegenden Orte, die für die Durchführung des Monta- gevorhabens genutzt werden (insbesondere alle Montageplätze, Vormontageplätze, Mon- tagenebenplätze, Reparaturwerkstätten, Lagerplätze, Zwischenlager, Institu- te/Universitäten/Einrichtungen [wie beispielsweise das „CERN“ in der Schweiz] und ander- weitige Orte zur Prüfung einzelner Komponenten, etc.), einschließlich deren Verbindungs- und Transportwege.
Sofern von den grundsätzlich mit den Lieferanten vereinbarten INCOTERMS DDP oder DAP im Einzelfall abgewichen wird oder der Bestimmungsort für die Lieferung nicht die Planckstr. 1 in Darmstadt ist, besteht für innereuropäische Transporte zum Versicherungs- ort in Darmstadt Versicherungsschutz auf Grundlage der „DTV Güter 2000 volle Deckung“ über diesen Vertrag.
Selbstbehalt je Schadenfall:
100.000,00 EUR für die Objektdeckung 5.000,00 EUR für die Montageausrüstung
Werden durch ein Ereignis mehrere Sachen beschädigt, so wird der vereinbarte, in diesem Fall der höchste Selbstbehalt, nur einmal in Abzug gebracht.
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Bei Schäden durch Elementar-Ereignisse, wie z. B. Sturm, Überschwemmung, Erdbeben etc. wird der Selbstbehalt für alle, innerhalb eines Zeitraumes von 72 Stunden eintretenden Schäden, nur ein- mal abgezogen.
Versicherungsbedingungen:
• Allgemeine Bedingungen für die Montage-Versicherung (AMoB 2008) • Besondere Vereinbarungen gemäß Vertragswording
Insbesondere gelten die folgenden Klauseln/Vereinbarungen eingeschlossen:
• Versehensklausel • Repräsentantenklausel • Mitversicherung von Gefahrerhöhungen • Erweiterte Witterungsklausel • Erweiterte Mangelklausel • Mitversicherung von Arbeits- und Eilfrachtzuschlägen • Der Versicherer verzichtet auf sein Kündigungsrecht im Schadenfall gegenüber dem Versicherungsnehmer.
Versicherungsmakler der Projektpolicen:
LEUE & NILL GmbH + Co. KG Hohenzollernstr. 2 44135 Dortmund Tel.: 0231 - 5404 – 441 Fax: 0231 - 5404 - 440 E-Mail: info@leue.de
in Kooperation mit
GRS GmbH Deffnerstraße 3 73728 Esslingen Tel.: 0711 – 75874225
Diese Zusammenfassung dient ausschließlich zur Information. Rahmen und Umfang der Versicherungsverträge werden hierdurch nicht erweitert bzw. geändert.
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