Fliesenarbeiten fuer den Neubau der Abschiebungssicherungseinrichtung Volkstedt
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 11.05.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 0,01 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Immobilien- und Projektmanagementgesellschaft Sachsen-Anhalt mbHProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 03.04.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 232042-2026
- Verfahrensnummer
- ccfdb775-86ce-49d5-a54b-92b89ad17cf0
- CPV-Codes
- 45431000 · Boden- und Fliesenarbeiten
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Kurzbeschreibung
Die Immobilien- und Projektmanagementgesellschaft Sachsen-Anhalt schreibt Fliesenarbeiten für den Neubau einer Abschiebungssicherungseinrichtung in Volkstedt aus. Der Auftrag umfasst die Verlegung von Boden- und Wandfliesen sowie Fliesenarbeiten an Treppenstufen in zwei Gebäuden. Die Ausführung erfolgt im Rahmen des Gesamtkomplexes angrenzend an die JVA Volkstedt.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Angrenzend an die bestehende JVA-Volkstedt wird der Neubau einer Abschiebungssicherungseinrichtung errichtet. Dieser Komplex besteht aus einem Pfortengebäude (Untergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss und nicht unterkellerte Fahrzeugschleuse (2-geschossig), einem eingeschossigen, ebenerdigen Unterbringungsgebäude sowie Einfriedungen (Mauer,- Zaunanlagen) und Außenanlagen (Freiflächen, Verkehrswege, umbaute Freihöfe). Voraussichtlich zur gleichen Zeit werden, zum Teil unmittelbar an der Grundstücksgrenze, Neubauten der JVA entstehen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · ASE Volkstedt - VE 27 Fliesenarbeiten
GROBMENGEN Fliesenarbeiten für zwei Gebäude in unmittelbarer Nähe zueinander -Bodenfliesen, teilw. inkl. Abdichtung W2-1 bzw. W3-1, (ca. 250 m2) -Wandfliesen, teilw. inkl. Abdichtung W2-1 bzw. W3-1, (ca. 470 m2) -Fliesen auf Treppenstufen (124 Stück)
Frist: 11.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
vgl. § 123 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt." vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)." vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln." Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen, gem. § 16a EU Abs. 1 VOB/A. Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden, gem. § 16a EU Abs. 2 S. 1 VOB/A.
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LOT-0001 · ASE Volkstedt - VE 27 Fliesenarbeiten
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Anforderungen
vgl. § 123 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt." vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)." vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln." Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen, gem. § 16a EU Abs. 1 VOB/A. Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden, gem. § 16a EU Abs. 2 S. 1 VOB/A.
Änderungen und Bieterfragen
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nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| MBMaler Berger GmbH | 2 | 16.06.2026 | 0,01 € |
| FZFliesenprofi Zerbst GmbH | 1 | 15.06.2026 | 0,01 € |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 22.06.2026 | Maler-, Lackier- und Bodenbelagsarbeiten für den Neubau der Abschiebungssicherungseinrichtung Volkstedt | Vergeben | MBMaler Berger GmbH | - |
| 20.05.2026 | Metallbau- und Fassadenarbeiten für den Neubau des Landeskriminalamts Sachsen-Anhalt | Offen | - | - |
| 24.04.2026 | Trockenbauarbeiten für Abschiebungssicherungseinrichtung Volkstedt | Vergeben | - | - |
| 16.04.2026 | Maler-, Lackier- und Bodenbelagsarbeiten für Abschiebungssicherungseinrichtung | Offen | - | - |
| 16.04.2026 | Estricharbeiten für Abschiebungssicherungseinrichtung Volkstedt | Vergeben | - | - |
| 07.04.2026 | Epoxidharzbeschichtung fuer Neubau der Abschiebungssicherungseinrichtung Volkstedt | Vergeben | MBMaler Berger GmbH | 0,01 € |
| 03.04.2026 | Fliesenarbeiten fuer den Neubau der Abschiebungssicherungseinrichtung Volkstedt | Vergeben | FZFliesenprofi Zerbst GmbH | 0,01 € |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenFliesenarbeiten im Haftflügel C, Bauabschnitt 01
Offen
Ausgeschrieben sind Fliesenarbeiten im Haftflügel C des Bauabschnitts 01 in Görlitz. Auftraggeber ist der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement.
63 % ähnlichFliesenarbeiten für den Ersatzneubau eines Feuerwehrgerätehauses
Offen · Frist 05.10.2026
Die Zentrale Vergabestelle der Stadt Wolmirstedt beschafft Fliesenarbeiten für den Ersatzneubau eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Glindenberg, Wolmirstedt. Zum Umfang gehören unter anderem Wand- und Bodenfliesen, Sockelfliesen, ein Fliesenspiegel, Nebenabdichtungsarbeiten und Edelstahl-Trennwinkel in den genannten Mengen. Die Bemusterung ist vom 3. bis 9. November 2026 vorgesehen, die Ausführung der Fliesenarbeiten vom 7. Januar bis 10. Februar 2027; Angebote müssen bis zum 5. Oktober 2026 um 10:30 Uhr elektronisch eingereicht werden.
60 % ähnlichFliesen- und Plattenarbeiten für die Sanierung eines Dachgeschosses
Offen · Frist 20.10.2026
Das Rehabilitationszentrum Thüringer Wald beauftragt Fliesen- und Plattenarbeiten im Rahmen der Sanierung des Dachgeschosses eines Bestandsgebäudes in Thüringen. Zum Umfang gehören die Untergrundvorbereitung, Verbundabdichtungen in Nassräumen sowie die Lieferung und Verlegung keramischer Boden- und Wandfliesen in Sanitär-, Dusch- und Umkleidebereichen einschließlich Sockelfliesen, Profilen, Fugen und Nebenarbeiten. Angebote müssen bis zum 20. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
60 % ähnlichFliesenarbeiten für den Neubau des Gerätehauses der Stadtteilfeuerwehr Reitzendorf
Dresden · Offen · Frist 12.10.2026
Die Landeshauptstadt Dresden, Geschäftsbereich Wirtschaft, Digitales, Personal und Sicherheit, schreibt Fliesenarbeiten für den Neubau des Gerätehauses der Stadtteilfeuerwehr Reitzendorf aus. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem die Untergrundvorbereitung, Bodenaufbauten, Abdichtungen, Sockel- und Treppenfliesen sowie rund 72 m², 270 m², 120 m² und 10 m² Feinsteinzeugfliesen in unterschiedlichen Ausführungen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 192.478,25 Euro; die Leistung wird in Dresden erbracht, und Angebote müssen bis zum 12. Oktober 2026, 13:00 Uhr, eingereicht werden.
59 % ähnlichVerlegung von Wand- und Bodenfliesen in Sanitär- und Eingangsbereichen
Berlin · Offen · Frist 06.10.2026
Das Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin, vertreten durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH, beschafft Fliesen- und Plattenarbeiten für die Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes in Berlin. Der Leistungsumfang umfasst etwa 345 m² Bodenfläche mit Oberflächenvorbereitung, Ausgleich, Abdichtungen sowie der Verlegung von Mosaikfliesen in Sanitärbereichen und größeren Bodenfliesen in Eingangsbereichen. Angebote müssen bis zum 6. Oktober 2026 um 08:10 Uhr (koordinierte Weltzeit) eingereicht werden.
58 % ähnlichFliesenarbeiten in Waldheim, Sachsen
Offen
Der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement, beschafft Fliesenarbeiten im Rahmen von Los 04. Die Leistung ist in Waldheim, Sachsen, vorgesehen; Angaben zu Umfang, Wert und Zeitrahmen liegen nicht vor.
58 % ähnlichFliesenarbeiten für Flächenerweiterung und Sanierung von Haus C einer Polizeidirektion
Offen
Beschafft werden Fliesenarbeiten im Haus C der Polizeidirektion Braunschweig im Zusammenhang mit einer Flächenerweiterung und einer Sanierung. Auftraggeber ist das Staatliche Baumanagement Braunschweig. Der Leistungsort liegt in der Region Braunschweig beziehungsweise Niedersachsen; Angaben zu Umfang, Frist und Ausführungszeitraum sind nicht enthalten.
56 % ähnlichFliesenarbeiten in vier Bädern eines Wohnhauses
Offen · Frist 07.10.2026
Die Grundstücks- und Wohnungsgesellschaft Saale-Orla mbH beauftragt Fliesenarbeiten im Rahmen der Sanierung eines Wohnhauses in der Löfflerstraße 2 in 07381 Pößneck. Auszuführen sind etwa 65 m² Wandfliesen und 26 m² Bodenfliesen in vier Bädern, jeweils einschließlich Untergrundvorbereitung, Abdichtung, Verfugung, Profilen und Nebenarbeiten. Die Angebotsfrist endet am 7. Oktober 2026 um 11:45 Uhr.
55 % ähnlichFliesenarbeiten für den Neubau einer integrierten Leitstelle in Wettstetten
Eichstätt · Offen · Frist 30.09.2026
Das Landratsamt Eichstätt schreibt Fliesenarbeiten für den Neubau einer integrierten Leitstelle in Wettstetten bei Ingolstadt aus. Der Umfang umfasst etwa 680 m² Bodenfliesen, 175 Treppenstufen mit Bodenfliesen, 150 m² Wandfliesen, zwei Sauberlaufbereiche, acht Spiegelflächen und einen Klappspiegel. Die Angebotsfrist endet am 30. September 2026 um 07:00 Uhr UTC.
54 % ähnlichFliesenarbeiten mit Boden- und Wandfliesen sowie Bodenabdichtung
Teupitz · Offen · Frist 29.09.2026
Das Amt Schenkenländchen in Teupitz beschafft Fliesenarbeiten. Der Auftrag umfasst 670 Quadratmeter Bodenfliesen einschließlich Vorarbeiten, 400 Quadratmeter Bodenflächenabdichtung, 450 Quadratmeter Wandfliesen in verschiedenen Formaten sowie Zubehör und Dokumentation. Die Leistungen sind in Teupitz beziehungsweise der Region Dahme-Spreewald zu erbringen; die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 07:00 Uhr.
54 % ähnlichFliesenarbeiten zur Sanierung von WC-Anlagen in Recklinghausen
Offen · Frist 05.10.2026
Die Bundesagentur für Arbeit, Bereich SB93 Recht/Vergabe, beschafft Fliesenarbeiten für die Sanierung der Mitarbeiter- und Besucher-WCs in Bauteil 2 an der Görresstraße 15 in Recklinghausen. Der Umfang umfasst unter anderem etwa 160 m² Wandfliesen, 160 m² Bodenfliesen, 180 m Sockelfliesen, Abdichtungsarbeiten, Edelstahl-Eckschutzschienen, elastische Fugen, 20 Spiegel sowie Ausbesserungen am vorhandenen Fliesenbelag; die Ausführung erfolgt in einem Bauabschnitt. Die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026.
53 % ähnlichFliesen-, Abdichtungs- und Bodenbelagsarbeiten
Leipzig · Offen · Frist 20.10.2026
Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH beschafft Fliesen-, Abdichtungs- und Bodenbelagsarbeiten für ein Bauvorhaben in Leipzig. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem 845 m² Bodenfliesen, 980 m² Wandfliesen, 635 m² Wandabdichtung, 585 m Eckschutzschienen, 2.125 m dauerelastische Verfugung sowie Bodenbeläge und Sockelplatten aus Betonwerkstein. Die Angebotsfrist endet am 20. Oktober 2026 um 06:00 Uhr UTC; den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.
52 % ähnlichFliesenarbeiten für Sanitäranlagen und Umkleiden im Waldhofbad Wernigerode
Offen · Frist 29.09.2026
Die Stadt Wernigerode vergibt Fliesenarbeiten für die Sanierung der Sanitäranlagen und Umkleiden im Waldhofbad, Waldhofstraße 4 in Wernigerode. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem jeweils 90 m² Bodenabdichtung und Bodenfliesen, 230 m² Wandabdichtung und Wandfliesen, 40 m Kehlsockel, fünf Wandspiegel sowie 20 m Edelstahlduschrinnen. Die Ausführung ist vom 9. November bis zum 18. Dezember 2026 vorgesehen; Angebote müssen bis zum 29. September 2026 um 11:00 Uhr eingereicht werden.
51 % ähnlichFliesenlegerarbeiten für den Neubau eines eingeschossigen Hortgebäudes
Ralbitz-Rosenthal · Offen · Frist 01.10.2026
Die Gemeinde Ralbitz-Rosenthal beauftragt Fliesenlegerarbeiten für den Neubau eines eingeschossigen Hortgebäudes am Schulstandort Truppener Straße in 01920 Ralbitz-Rosenthal. Der Umfang umfasst unter anderem etwa 15 m² Abdichtung, 50 m² Bodenfliesen, 83 m² Wandfliesen, 10 m² Glasfliesenmosaik, Abschluss- und Eckprofile, Revisionstüren sowie Wandspiegel. Die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026 um 08:00 Uhr UTC; der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem Preis.
51 % ähnlichFliesenarbeiten für die konzentrierte Unterbringung des Finanzamts Bautzen
Offen · Frist 23.09.2026
Der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement, beschafft Fliesenarbeiten für das Finanzamt Bautzen. Die Leistung wird in Bautzen erbracht; ein konkreter Umfang oder Auftragswert ist nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 23. September 2026 um 11:22 Uhr UTC.
51 % ähnlichFliesenarbeiten Franziskanerkloster Zeitz – 54 m² Bodenfliesen, 62 m² Wandfliesen
Zeitz · Offen · Frist 29.09.2026
Die Stadt Zeitz vergibt Fliesenarbeiten für den Umbau der Klausur des Franziskanerklosters in Zeitz (Steinsgraben 15) im Rahmen einer Maßnahme zur Förderung von Lebendigen Zentren. Die Leistung umfasst die Herstellung von 54 m² Bodenfliesen und 62 m² Wandfliesen. Die Bewerbungsfrist endet am 29. September 2026, und die Auswahl erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises.
50 % ähnlichFliesenarbeiten für den Neubau der 2. Feuerwache im Truppenlager Werdeck
Offen · Frist 29.09.2026
Der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, schreibt Fliesenarbeiten für den Neubau der 2. Feuerwache auf dem Truppenübungsplatz Oberlausitz im Truppenlager Werdeck aus. Die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 07:00 Uhr UTC; eine Mengen- oder Wertangabe ist nicht enthalten.
50 % ähnlichFliesenarbeiten für den Neubau eines kommunalen Bauhofs
01796 Pirna · Offen · Frist 28.09.2026
Die Stadtverwaltung Pirna beauftragt Fliesenlegearbeiten einschließlich Untergrundvorbereitung für den Neubau eines kommunalen Bauhofs in Pirna, Sachsen. Vorgesehen sind etwa 330 m² Bodenbelag aus Feinsteinzeug und etwa 200 m² Wandfliesen. Die Ausführung ist vom 12. Oktober bis zum 6. November 2026 geplant; Angebote müssen bis zum 28. September 2026 um 13:30 Uhr elektronisch eingereicht werden.
49 % ähnlichFliesenarbeiten für das Areal Jahnsportplatz in Kamenz
Offen · Frist 25.09.2026
Das Landratsamt Bautzen beauftragt Fliesenarbeiten im Rahmen des Umbaus des Areals Jahnsportplatz und des Alten Stadtbads sowie der Errichtung eines Funktionsgebäudes in Kamenz. Der Umfang umfasst 265 m² Wandfliesen, 169 m² Bodenfliesen sowie die Lieferung und das Einfliesen von 15 Spiegeln. Die Ausführung am Areal Jahnsportplatz in 01917 Kamenz ist vom 12. Oktober bis zum 27. November 2026 vorgesehen. Angebote müssen bis zum 25. September 2026 um 10:00 Uhr elektronisch eingereicht werden.
49 % ähnlichBauendreinigung mit Reinigung von Belägen, Fliesen und Fenstern
Offen · Frist 24.09.2026
Das Landratsamt Wartburgkreis beauftragt die Bauendreinigung eines Objekts in der Andreasstraße 11 in 36433 Bad Salzungen. Zu reinigen sind unter anderem etwa 340 m² Fliesenbelag, 350 m² Vinyl- und elastische Beläge, 590 m² Boden- und Wandfliesen einschließlich Sanitärobjekten sowie 460 m² Holzfenster und 180 m² Kunststofffenster jeweils einschließlich Rahmen und Fensterbrettern. Die Ausführung ist vom 9. November 2026 bis zum 31. März 2028 vorgesehen; Angebote müssen bis zum 24. September 2026 um 11:00 Uhr eingereicht werden.
48 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Fliesenprofi Zerbst GmbH
Zuschlagswert: 0,01 EUR · Vertragsschluss: 15.06.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
263 vergleichbare Verfahren, davon 164 mit erfasstem Zuschlag · 73 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 143.346,16 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 67 % aus 18 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Fliesen Röhlich GmbH · Wendelstein
7 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Maler Berger GmbH · Kabelsketal OT Dieskau
3 vergleichbare Zuschläge, davon 2 bei diesem Auftraggeber.
Bau Kaltenberg GmbH · Leipzig
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
ViRus Bau GmbH · Leipzig
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ißbrücker Fliesen GbR · Mössingen
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Fliesenservice Spaans & Henke GmbH · Rostock
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
FHV Homann GmbH · Brakel
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
KIJA Bausanierung GmbH · Rostock
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Yilka Fliesen GmbH · München
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Fliesenbau 24 GmbH · Magdeburg
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Notfallbeseitigung und Instandsetzungsarbeiten im technischen Gebäudemanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Josef Füssenich GmbH & Co KG
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Instandsetzungs- und Störungsbeseitigungsarbeiten im technischen Gebäudemanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Karl Müller & Co. Malerbetrieb GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Instandsetzungs- und Störungsbeseitigungsarbeiten im technischen Gebäudemanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Josef Füssenich GmbH & Co KG
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Zeitvertragsarbeiten für Fliesen- und Plattenarbeiten
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Stiftung Öffentlichen Rechts/ Dezernat 3, Gebäudemanagement Sachgebiet 36 Vergabe- und Vertragswesen · Hannover
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.03.2027
Auftragnehmer: Fliesen Krüger GmbH
Vertragsschluss: 30.03.2026
Zuschlagswert: 90.436,4 EUR
- Rahmenvertrag für Fliesenarbeiten im Lahn-Dill-Kreis 2026–2028
Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises 12.4 Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle · Wetzlar
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 14.05.2028
Auftragnehmer: Nicht veröffentlicht
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Fliesenarbeiten im Rahmenvertrag 2026–2028
Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises 12.4 Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle · Wetzlar
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 14.05.2028
Auftragnehmer: Nicht veröffentlicht
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Technisches Gebäudemanagement mit Wartung, Prüfung und Instandsetzung
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 28.11.2028
Auftragnehmer: Jürgen Knebel Handwerk Service GmbH
Vertragsschluss: 28.05.2025
Zuschlagswert: 1.275.000 EUR
- Instandsetzungs- und Ausbauarbeiten im technischen Gebäudemanagement in der Region Aachen
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.11.2028
Auftragnehmer: Josef Füssenich GmbH & Co KG
Vertragsschluss: 07.09.2026
Zuschlagswert: 2.898.753 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Immobilien- und Projektmanagementgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH
39104 · Magdeburg
info@ips-lsa.de+391 990015007 erfasste Verfahren, davon 5 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenVergabekammer
vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de03455141529
abante Rechtsanwälte Kins Lohmann PartG mbB
vergabeverfahren@abante.de+49 341238203-00
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 14:28 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 03.04.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 17.09.2026, 11:29 (Europe/Berlin)
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- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
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- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
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