0-Leitfaden-Entwurf-NL-SW_ Stand 03-2023.pdf

Faunistische Planungsraumanalyse (FPRA) und Biotoptypenkartierung (BTK)

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 17:43 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.autobahn.de

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Autobahn GmbH des Bundes

NL Südwest

Leitfaden für den Datenaustausch

von Entwurfsdaten mit Ingenieurbüros und Baufirmen

bei der Autobahn GmbH des Bundes, NL Südwest

Stand: März 2023

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Inhaltsverzeichnis:

1 Einleitung ............................................................................................................................ 1

1.1 Grundsätzliches ............................................................................................................. 1

2 Allgemeine Grundsätze ...................................................................................................... 2

3 Leistungsphasen und erforderliche digitale Unterlagen ................................................. 3

3.1 Definition der Leistungsphasen ..................................................................................... 3

3.2 Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung ...................................................................... 4

3.3 Leistungsphase 2: Vorplanung / RE-Voruntersuchung .................................................. 4

3.4 Leistungsphase 3: Entwurfsplanung / RE-Vorentwurf ................................................... 4

3.5 Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung / RE-Feststellungsentwurf .......................... 5

3.6 Leistungsphase 5: Ausführungsplanung / Bauentwurf ................................................... 6

4 Inhalte der digitalen Datenübergabe ................................................................................. 7

4.1 Textliche Beschreibung ................................................................................................. 7

4.2 Schnittstellen ................................................................................................................. 7

4.2.1 Okstra ..................................................................................................................... 7

4.2.2 ISYBAU-Austauschformat ...................................................................................... 9

4.2.3 Punktwolken ........................................................................................................... 9

4.2.4 Shape (Landschaftsplanung) .................................................................................. 9

4.2.5 SoundPLAN (schalltechnische Berechnung) .......................................................... 9

4.2.6 RLuS (Luftschadstoffuntersuchung) ....................................................................... 9

4.2.7 Text- und Tabellenformate ................................................................................... 10

4.2.8 Zeichnungsformate ............................................................................................... 10

5 Sonstiges .......................................................................................................................... 11

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Anlagen:

Anlage 1: DV-Schnittstellen: Codierungen

Anlage 2: DV-Schnittstellen: Formate

Anlage 3: Festlegung von Zeichnungs- und Dateinamen

Anlage 4: Grundsätze der DXF/DWG-Datenstruktur

Anlage 5: Datenaustausch für den Digitalen Planungsordner

Anlage 6: Musterplanstempel Autobahn GmbH (Niederlassung und Außenstelle)

Anlage 7: Anforderungen an das Shape-Format

Anlage 8: Anforderungen an die Grunderwerbsunterlagen (inkl. Zeichenerklärung und Muster

Grunderwerbsverzeichnis)

II

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1 Einleitung

1.1 Grundsätzliches

Der Anforderungskatalog regelt die Grundsätze von Planungsleistungen sowie den Datenaustausch zwi-

schen Ingenieurbüros, Baufirmen und der Autobahn GmbH des Bundes (AdB), Niederlassung Süd-

west (NL SW).

Die vorliegenden Regelungen für den Datenaustausch beziehen sich im Wesentlichen auf den derzeiti-

gen Stand der Technik, bzw. die technischen Möglichkeiten des Auftraggebers (AG).

Bei der AdB, NL Südwest ist das Straßenplanungssystem CARD/1 sowie für schalltechnische Berech-

nungen das Programmsystem SoundPLAN eingeführt und installiert. Die Abschätzung von verkehrsbe-

dingten Schadstoffimmissionen erfolgt mit Hilfe des Berechnungsverfahrens RLuS. Als Bürosoftware

wird MS-Office von Microsoft eingesetzt. Zur Abwicklung des Grunderwerbs ist das Programm GE/Office

eingeführt. Für die Kostenermittlung wird das Programm elK€ verwendet. Zur Dokumentation und Ver-

waltung flächenbezogener Daten, unter anderem zu landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnah-

men, wird das Programm ArcGIS Pro angewandt. Für den RE-Feststellungsentwurf wird mit Hilfe des

Programms e-view ein Digitaler Planungsordner erstellt.

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2 Allgemeine Grundsätze

Alle Entwurfsarbeiten sind im System der Landeskoordinaten (i.d.R. Gauß-Krüger-Lagekoordinaten und

Höhen ü. NN, zukünftig UTM und NHN) mit DV-gestützten Programmen durchzuführen. Die eingesetz-

ten DV-Systeme (Hardware und Software) müssen dem Stand der Technik entsprechen, um die nach-

folgend beschriebenen Anforderungen zu erfüllen.

Der Auftragnehmer (AN) hat die Endergebnisse in analoger (Ausdruck und .pdf) und digitaler

(u.a. Vektor- und Sachdaten-) Form als auch alle im Rahmen der Entwurfsbearbeitung verwende-

ten und entstandenen Unterlagen vollständig und systematisch geordnet zu übergeben. Form, Art

und Umfang der zu übergebenden digitalen Daten werden im Anforderungskatalog spezifiziert.

Der AG legt fest, welche Teillieferungen als Leistungsnachweis für Abschlagszahlungen vorzulegen

sind. Weitere Teillieferungen sind dem AG jederzeit auf Anforderung zu übergeben.

Das Zusammenstellen der Daten und das Prüfen der Ergebnisse ist in jedem Fall Aufgabe des AN. Alle

übergebenen digitalen Daten sind bei der Übergabe an den AG in textlicher Form so eindeutig zu be-

schreiben, dass einer Fachkraft eine Weiterbearbeitung des Projektes ohne weitere Informationen mög-

lich ist. Dies gilt auch für die Übergabe von Zwischenergebnissen.

Alle Ergebnisse in digitaler Form müssen mit der beim AG eingeführten Hard- und Soft-

wareausstattung weiterbearbeitbar sein.

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3 Leistungsphasen und erforderliche digitale Unterlagen

3.1 Definition der Leistungsphasen

Die Unterteilung und Benennung der Leistungsphasen ist nachfolgend dokumentiert. Sie entspricht so-

wohl den Richtlinien zum Planungsprozess für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im

Straßenbau (RE, Ausgabe 2012), als auch der HOAI Teil 3, Abschnitt 3, §43 (Leistungsbild Ingenieur-

bauwerke) und Abschnitt 4 §47 (Leistungsbild Verkehrsanlagen). Landschaftsplanerische Leistungen,

Leistungen für Schallschutz und vergleichbare Leistungen sind integriert.

Leist.phase Bezeichnung erstellte Unterlagen nach Abschluss

1: Grundlagenermittlung / Bedarfsplanung i.d.R. keine abschließenden Pläne

2: Vorplanung RE-Voruntersuchung

3: Entwurfsplanung RE-Vorentwurf

4: Genehmigungsplanung RE-Feststellungsentwurf

5: Ausführungsplanung Ausführungsentwurf / Bauentwurf

Da infolge des Einsatzes von DV-gestützten Systemen eine eindeutige Trennung der Leistungsphasen,

auch hinsichtlich unterschiedlicher Maßstäbe, nicht mehr zweckmäßig ist, kann es notwendig sein, dass

dem AG auch Daten zu übergeben sind, die in der entsprechenden Genauigkeit nach herkömmlichen

Vorgehensweisen erst zu einem späteren Zeitpunkt zu übergeben wären, aber zur wirtschaftlichen und

sachgerechten Bearbeitung notwendig sind.

Ungeachtet dessen wird vertraglich geregelt, dass eine neue Leistungsphase erst dann für den AN zur

Bearbeitung freigegeben ist, wenn die vorhergehende vom AG abgenommen und für abgeschlossen er-

klärt wird. Die entsprechenden Regelungen der RE 2012 (Abstimmungsprozesse, Kapitel 2) sind sinnge-

mäß zu beachten.

Als Ergebnis der jeweiligen Leistungsphasen sind die nachfolgend aufgeführten digita-

len (6.2 – 6.6) Daten (u. a. Vektor- und Sachdaten), ergänzend zu den analogen bzw.

Adobe .pdf Dokumenten, dem AG zwingend zu übergeben.

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3.2 Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung

Gegenstand: Format:

Vermessung und DGM/ Leitungsbestand Okstra

Messprotokolle und Dokumentation Text- und Bildformat

vorhandene Entwässerung ISYBAU-Austauschformat .xml

Bericht zur strategischen

Umweltprüfung (SUP) Textformat, Shape-File

Wenn der Grundplan Lage- und Vermessung zu einem späteren Zeitpunkt erstellt, geändert oder er-

gänzt wird, ist dieser dem AG spätestens nach Abschluss der aktuellen Lph (nochmals) zu übergeben.

3.3 Leistungsphase 2: Vorplanung / RE-Voruntersuchung

Gegenstand: Format:

Erläuterungsbericht Textformat

RE-Voruntersuchung (Straßenplanung) Okstra, .dwg/.dxf

Fachtechnische Daten der Textformat und SoundPLAN-

Lärmtechnischen Voruntersuchung kompatible Formate

Fachtechnische Daten der Landschaftsplanung Textformat, Shape-File

Kostenschätzung Okstra, .elke-Format

3.4 Leistungsphase 3: Entwurfsplanung / RE-Vorentwurf

Gegenstand: Format:

Verzeichnis der Unterlagen gem. RE Textformat

Erläuterungsbericht Textformat

RE-Vorentwurf (Straßenplanung) Okstra, .dwg/.dxf

Geplante Entwässerung ISYBAU-Austauschformat .xml, .dwg/.dxf

Schalltechnische Untersuchung:

Ergebnisse, Berichte Textformat und als Tabellen

Projektdaten, Berechnung SoundPLAN-kompatible Format

Unterlagen zum RE-Vorentwurf (Landschaftsplanung) Textformat, .dwg/.dxf, Shape-File

Verzeichnis der Brücken und der

Ingenieurbauwerke Textformat

Bauwerksplanung AutoCad-Format

Kostenberechnung und Finanzierungsplan Okstra, .elke-Format

Ergebnisse der wassertechnischen

Untersuchung- und Berechnungen Textformat und als Tabellen

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3.5 Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung / RE-Feststellungsentwurf

Gegenstand: Format:

Verzeichnis der Entwurfsunterlagen gem. RE Textformat

Erläuterungsberichte Textformat

RE-Feststellungsentwurf (Straßenplanung) Okstra, .dwg/.dxf

Geplante Entwässerung ISYBAU-Austauschformat .xml, .dwg/.dxf

Schalltechnische Untersuchung:

Ergebnisse, Berichte Textformat und als Tabellen

Projektdaten, Berechnung SoundPLAN-kompatible Format

Unterlagen zum RE-Feststellungsentwurf

(Landschaftsplanung) Textformat, .dwg/.dxf, Shape-File

Verzeichnis der Brücken und der

Ingenieurbauwerke Textformat

Bauwerksplanung AutoCad-Format

Kostenberechnung und Finanzierungsplan Okstra, .elke-Format

Ergebnisse der wassertechnischen

Untersuchung- und Berechnungen Textformat und als Tabellen

Luftschadstoffuntersuchung:

Ergebnisse, Berichte Textformat und als Tabellen

Projektdaten, Berechnung RLuS-Format

Grunderwerb:

Vorbemerkungen Textformat

Grunderwerbsdaten (Vektor- und Sachdaten) Okstra oder GE/Office-Format (.ge6)

Grunderwerbsverzeichnis Tabellen oder GE/Office-Format (.ge6)

Zur Eintragung in das Straßenkompensationskataster (SKoKa) hat der AN vor Abschluss der

Lph 4 dem AG pro Kompensationsmaßnahme eine Shape-Datei bereitzustellen, welche die Maß-

nahmenfläche(n) dieser Maßnahme enthält.

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3.6 Leistungsphase 5: Ausführungsplanung / Bauentwurf

Gegenstand: Format

Verzeichnis der Unterlagen Textformat

RE-Bauentwurf (Straßenplanung) Okstra, .dwg/.dxf

Geplante Entwässerung ISYBAU-Austauschformat .xml, .dwg/.dxf

Kostenberechnung / Fortschreibung Okstra, .elke-Format

LAP Textformat, .dwg/.dxf, Shape-File

Unterlagen zur Massenermittlung Text- und Tabellen-Format

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4 Inhalte der digitalen Datenübergabe

4.1 Textliche Beschreibung

Zusätzlich zu den digitalen Daten hat der AN eine textliche Beschreibung der Daten zu liefern, sowohl in

Papierform, als auch im digitalen Textformat.

Die Beschreibung der Daten umfasst mindestens folgende Angaben:

  • Projekt, Straßennummer, Streckenabschnitt, Planungs-/Leistungsphase

  • Anzahl der Dateien, Größe der Dateien

  • Datenarten

  • Datenformate

  • Stand der Daten / Stand der Bearbeitung

  • ggf. welche Daten durch die Lieferung ersetzt werden.

4.2 Schnittstellen

4.2.1 Okstra

Allgemeines

Die digitale Datenübergabe der Straßenbau spezifischen Unterlagen erfolgt über die Okstra-Schnittstelle

(OKSTRA = Objektkatalog im Straßen- und Verkehrswesen).

Dabei ist das Okstra-Format .xml zu übergeben (ehemals .cte-Format). Die Version ist zwischen AG

und AN abzustimmen.

Beim Datenaustausch mit Okstra .cte ist bei allen Leistungsphasen die aktuelle Fachbedeutungs-

liste vom Land Baden-Württemberg zwingend anzuwenden.

Okstra-Dateien, die ohne Anwendung der Fachbedeutungsliste vom Land Baden-Württemberg

übergeben werden, sind ungültig und werden nicht anerkannt!

Alle weiteren Informationen sind im Web unter www.okstra.de aufzufinden.

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Nachfolgend wird der zu liefernde Dateninhalt vom Okstra-Format zu den jeweiligen Leistungsphasen

näher beschrieben. Bei allen Leistungsphasen sind selbstverständlich nur die gültigen bzw. aktuellen

Daten im gültigen Landeskoordinatensystem zu liefern.

Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung

  • Alle Vermessungsdaten mit Punkten, Linien, Böschungsschraffen, Geländemodellen (DGM),

Texten und ggf. Symbolen

  • Erhobene Ver- und Entsorgungsleitungen mit Punkten, Linien, Texten, Bäume und ggf. mit Sym-

bolen.

Leistungsphase 2 RE-Voruntersuchung

  • Alle Varianten (Achsen) mit der jeweiligen Geländelinie und den Gradienten.

Leistungsphase 3 RE-Vorentwurf

  • Alle gültigen Achsen einschließlich aller achsbezogen Daten wie:

Geländelinie, Gradienten, Querprofil-Profillinien, Deckenbuch (beinhaltet Breiten und Quernei-

gungsdefinition) und den Sichtweiten.

  • Der geplante Straßenkörper aus den Querprofilen im Grundriss mit Punkten, Linien, Böschungs-

schraffen, Geländemodellen (DGM), Texten und ggf. Symbolen.

  • Zusätzliche relevante geplante Linien, welche nicht über die Querprofile definiert sind.

Leistungsphase 4 RE-Feststellungsentwurf

  • Wie in Leistungsphase 3 RE-Vorentwurf (4.2.1.4) beschrieben und zusätzlich die Vektor- und

Sachdaten der Grunderwerbsplanung.

Leistungsphase 5 Ausführungsplanung / Bauentwurf

  • Wie in Leistungsphase 3 RE-Vorentwurf (4.2.1.4) beschrieben.

Leistungsphase 9 Bestandsdokumentation

  • Wie in Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung (4.2.1.2) beschrieben.

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4.2.2 ISYBAU-Austauschformat

Die erfassten und geplanten Entwässerungsleitungen sind im ISYBAU-Austauschformat .xml zu überge-

ben. Abweichungen gegenüber den allgemeinen Vorgaben der Arbeitshilfen Abwasser sind unzulässig

(http://www.arbeitshilfen-abwasser.de/html/index.html).

4.2.3 Punktwolken

Die Übergabe von Punktwolken kann in nachfolgend aufgeführten Formaten erfolgen:

LAS-Format, Leica, Riegl, Trimble, Z+F, MoSES, Fara

Andere Formate sind nur nach ausdrücklicher Zustimmung des AG zu verwenden.

Für die Übergabe müssen die Punktwolken in sinnvolle Abschnitte gegliedert werden.

Eine Punktwolke (Datei) darf nicht mehr als 100 Mio. Punkte beinhalten.

4.2.4 Shape (Landschaftsplanung)

Für die Landschaftsplanung sind nach Abschluss der jeweiligen Leistungsphasen Shape-Files (ESRI) an

den AG zu übergeben.

Die Anforderungen an das Shape-Format sind Anlage 7 zu entnehmen und zwingend einzuhalten.

4.2.5 SoundPLAN (schalltechnische Berechnung)

Derzeit wird beim AG das Programm SoundPLAN eingesetzt. Daten für schalltechnische Untersuchun-

gen sind ab der Leistungsphase 3 ausschließlich in kompatiblen Formaten dieses Programms zu liefern.

Dabei ist das vollständige Projekt zu übergeben. Die Datenbestände sind durch aussagekräftige Kom-

mentare in den Dateien zu beschreiben. Zusätzlich ist in einem Übersichtslageplan die räumliche Zuord-

nung der Datensätze darzustellen.

Bei der Anwendung anderer Programmsysteme ist der AN für die mögliche Umsetzung in das Sound-

PLAN-Format zuständig.

4.2.6 RLuS (Luftschadstoffuntersuchung)

Die Projektdaten müssen in Leistungsphase 4 im RLuS-Format geliefert werden.

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4.2.7 Text- und Tabellenformate

Für die Datenübergabe von Texten und Tabellen sind die Formate der führenden Programmanbieter

(z.B. MS Office) zulässig. Der AN hat jedoch sicherzustellen, dass dem AG ein Importfilter für das gelie-

ferte Format zur Verfügung steht, welches akzeptable Ergebnisse liefert.

4.2.8 Zeichnungsformate

Adobe .pdf

Alle Unterlagen sind in den jeweiligen Leistungsphasen zusätzlich auch im Adobe-PDF-Format (unge-

schützt) zu liefern.

AutoCad .dwg / .dxf

Die Zeichnungsdaten sind dem AG bei Bedarf, zusätzlich in den Formaten DXF oder DWG in allen

Leistungsphasen zu übergeben.

Die Daten sind dreidimensional im Landeskoordinatensystem zu liefern (Lageplan).

Zur Erzeugung der Codierungen für Punkte, Linien, Texte und Symbole in CARD/1 muss die Layerstruk-

tur so gestaltet werden, dass daraus die Codierung der o. g. Objekte eindeutig abgeleitet werden kann.

Das heißt, dass für jede Codierung ein eigener Layer im DXF/DWG-Datenbestand vorhanden sein

muss. Bei der Übergabe von Linien ist darauf zu achten, dass durchgehende Linienzüge und nicht eine

Folge von Einzellinien als 2-Punkt-Verbindungen vorliegen.

Werden Böschungsschraffen übergeben, so sind diese in einem besonderen Layer zu speichern und

nicht zusammen mit den Linien „Böschung-oben“ und „Böschung-unten“. Dies gilt auch für alle Schraffu-

ren und Flächenmuster. Hier sind ebenfalls die Schraffuren bzw. Symbole und die Umring-Linien in ge-

trennten Layern zu übergeben.

In den Zeichnungen eingelagerte größere Objekte (Nebenzeichungen) sind als getrennte DXF/DWG Da-

tenbestände zu übergeben, da das Programm CARD/1 diese Objekte nicht dem Landessystem zuord-

nen kann.

Für jede Datenübergabe in DXF/DWG ist eine Datenbeschreibung zu fertigen und zu übergeben, die alle

Layer des Datenbestands und die Bedeutung des Layerinhalts auflistet.

Schwerpunkt der Datenübergabe sind Punkte und Linien. Texte, die sich aus den Punktdaten ergeben,

wie Punktnummer, Punktart und Punkthöhe, sollten nicht übergeben werden bzw. in jeweils separaten

Layern stehen.

Eine Definition der Punktcodes über Symbole (Blöcke) ist in CARD/1 möglich, die Definition über Layer

ist jedoch einfacher und daher vorzuziehen. Gleiches gilt für Linien (Polygone).

Eine Auflösung von Texten und Symbolen in Punkte und Linien ist in jedem Fall zu vermeiden, da dies

eine aufwändige Nachbearbeitung erforderlich macht. Dies gilt insbesondere, wenn weitere benötigte

Daten im selben Layer vorhanden sind.

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5 Sonstiges

Der AN verpflichtet sich, nur mit aktuellen Anti-Viren-Programmen geprüfte, DV-Viren-freie Daten zu

übergeben.

Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass bei der Übergabe von Programmen (z. B. zum Packen oder Um-

setzen) dem AG keine Lizenzgebühren entstehen und die Nutzungsrechte geregelt sind.

Für die Übergabe der analogen und digitalen Daten sind dem Umfang entsprechend geeignet und si-

chere Datenträger oder Medien zu wählen.

Der AN hat das verwendete Lage- und Höhensystem zu dokumentieren und auf den übergeben Plänen

zu vermerken.

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