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Fahrradleasing für Beschäftigte der Stadt Landshut und angeschlossener Einrichtungen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
17.06.2024, 15:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Landshut
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
16.05.2024
CPV-Codes
Anzeigen
  • Motorräder, Fahrräder und Beiwagen (34400000)
  • Motorroller und Fahrräder mit Hilfsmotor (34420000)
  • Fahrräder mit Hilfsmotor (34422000)
  • Fahrräder ohne Motor (34431000)
  • Teile und Zubehör für Fahrräder (34432000)
  • Finanzierungs-Leasing (66114000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
290208-2024
Verfahrensnummer
c0f296be-eeeb-4273-a481-033f1e78b186

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadt Landshut, die Stadtwerke Landshut und die Hl. Geistspitalstiftung Landshut suchen einen Kooperationspartner für die Bereitstellung von Fahrrädern im Leasingmodell durch Entgeltumwandlung. Berechtigte Beschäftigte sollen Fahrräder jeweils für 36 Monate nutzen können; aktuell betrifft dies insgesamt rund 1.751 Personen, weitere Beschäftigte können hinzukommen. Die Leistung wird in Landshut in Niederbayern über eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 2.160 Tagen, also etwa sechs Jahren, vergeben; die Teilnahmefrist endete am 17. Juni 2024.

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Leistungsbeschreibung

Die Stadt Landshut ist eine kreisfreie Stadt im Regierungsbezirk Niederbayern im Freistaat Bayern mit rund 75.000 Einwohnern. Die Stadt Landshut ist Arbeitgeber von ca. 1.454 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern inklusive Beamtinnen und Beamte, von denen 1.247 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer inklusive Beamtinnen und Beamte zur Teilnahme an der Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing berechtigt sind. Voraussichtlich 116 Beschäftigte werden im Zeitraum eines Jahres bei Bewährung in ein Dauerarbeitsverhältnis übernommen werden und dann ebenfalls die Abrufberechtigung nach dem Tarifvertrag Fahrradleasing erreichen. Die Stadtwerke Landshut sind ein kommunaler Eigenbetrieb der Stadt Landshut. Die Stadtwerke sind Arbeitgeber von ca. 478 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, von denen 380 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über eine Abrufberechtigung zur Teil-nahme an der Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing besitzen. Die Hl Geistspitalstiftung Landshut betreibt die beiden Alten- und Pflegeheime Hl. Geistspital und Magdalenenheim. Die Hl Geistspitalstiftung ist Arbeitgeber von derzeit ca. 170 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, von denen 124 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über eine Abrufberechtigung zur Teilnahme an der Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing besitzen. Voraussichtlich 30 Personen werden im Zeitraum der nächsten 2 Jahre bei Bewährung in ein Dauerarbeitsverhältnis übernommen werden und dann ebenfalls die Abrufberechtigung erreichen. Ziel der Auftraggeber ist es zum einen, einen wesentlichen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten und die von der Bayerischen Staatsregierung gesetzten Vorgaben einer klimaneutralen Verwaltung bis zum Jahr 2040 nach Art. 2 Abs. 2 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes (BayKlimaG) zu erreichen. Dies umfasst insbesondere eine Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs und des nicht motorisierten Individualverkehrs, sodass auch eine Förderung des Radverkehrs erfolgen soll. Zum anderen soll die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der kommunalen Beamtinnen und Beamten (gemeinsam als „Beschäftigte“ bezeichnet) gefördert und so die Attraktivität der Auftraggeber als Arbeitgeber erhalten werden (sog. Incentives für Arbeitnehmer). Zur Umsetzung dieser Ziele beabsichtigen die Auftraggeber, den Beschäftigten über einen Kooperationspartner ein attraktives Angebot über die Bereitstellung eines Fahrrads im Wege von Leasing durch Entgeltumwandlung zu unterbreiten. Den Beschäftigten soll es möglich sein, für die Dauer von 36 Monaten ein Fahrrad zu nutzen, für welches der Teil des monatlichen Arbeitsentgeltes bzw. der Besoldung umgewandelt wird, der der Höhe nach der Leasingrate entspricht. Diese Leasingrate zahlt der Auftraggeber dann an den Kooperationspartner. Mit der Ergänzung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) durch den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst vom 25. Oktober 2020 (TV-Fahrradleasing) zum 1. März 2021 sowie mit Änderung des Art. 3 Abs. 3 des Bayerisches Besoldungsgesetz (BayBesG) zum 1. Januar 2023 wurden die erforderlichen Rechtsgrundlagen für die Entgeltumwandlung geschaffen.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege von Leasing durch Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Stadt Landshut, der Stadtwerke Landshut und der Hl. Geistspitalstiftung Landshut

    Die Stadt Landshut ist eine kreisfreie Stadt im Regierungsbezirk Niederbayern im Freistaat Bayern mit rund 75.000 Einwohnern. Die Stadt Landshut ist Arbeitgeber von ca. 1.454 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern inklusive Beamtinnen und Beamte, von denen 1.247 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer inklusive Beamtinnen und Beamte zur Teilnahme an der Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing berechtigt sind. Voraussichtlich 116 Beschäftigte werden im Zeitraum eines Jahres bei Bewährung in ein Dauerarbeitsverhältnis übernommen werden und dann ebenfalls die Abrufberechtigung nach dem Tarifvertrag Fahrradleasing erreichen. Die Stadtwerke Landshut sind ein kommunaler Eigenbetrieb der Stadt Landshut. Die Stadtwerke sind Arbeitgeber von ca. 478 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, von denen 380 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über eine Abrufberechtigung zur Teil-nahme an der Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing besitzen. Die Hl Geistspitalstiftung Landshut betreibt die beiden Alten- und Pflegeheime Hl. Geistspital und Magdalenenheim. Die Hl Geistspitalstiftung ist Arbeitgeber von derzeit ca. 170 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, von denen 124 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über eine Abrufberechtigung zur Teilnahme an der Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing besitzen. Voraussichtlich 30 Personen werden im Zeitraum der nächsten 2 Jahre bei Bewährung in ein Dauerarbeitsverhältnis übernommen werden und dann ebenfalls die Abrufberechtigung erreichen. Ziel der Auftraggeber ist es zum einen, einen wesentlichen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten und die von der Bayerischen Staatsregierung gesetzten Vorgaben einer klimaneutralen Verwaltung bis zum Jahr 2040 nach Art. 2 Abs. 2 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes (BayKlimaG) zu erreichen. Dies umfasst insbesondere eine Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs und des nicht motorisierten Individualverkehrs, sodass auch eine Förderung des Radverkehrs erfolgen soll. Zum anderen soll die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der kommunalen Beamtinnen und Beamten (gemeinsam als „Beschäftigte“ bezeichnet) gefördert und so die Attraktivität der Auftraggeber als Arbeitgeber erhalten werden (sog. Incentives für Arbeitnehmer). Zur Umsetzung dieser Ziele beabsichtigen die Auftraggeber, den Beschäftigten über einen Kooperationspartner ein attraktives Angebot über die Bereitstellung eines Fahrrads im Wege von Leasing durch Entgeltumwandlung zu unterbreiten. Den Beschäftigten soll es möglich sein, für die Dauer von 36 Monaten ein Fahrrad zu nutzen, für welches der Teil des monatlichen Arbeitsentgeltes bzw. der Besoldung umgewandelt wird, der der Höhe nach der Leasingrate entspricht. Diese Leasingrate zahlt der Auftraggeber dann an den Kooperationspartner. Mit der Ergänzung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) durch den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst vom 25. Oktober 2020 (TV-Fahrradleasing) zum 1. März 2021 sowie mit Änderung des Art. 3 Abs. 3 des Bayerisches Besoldungsgesetz (BayBesG) zum 1. Januar 2023 wurden die erforderlichen Rechtsgrundlagen für die Entgeltumwandlung geschaffen.

Anforderungen an deinen Betrieb

Keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB Im ersten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, ob Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB einschlägig sind bzw. – falls dies der Fall sein sollte –, ob wirksame Selbstreinigungsmaßnahmen nach Maßgabe von § 125 GWB durchgeführt und nachgewiesen sind oder ob die Höchstfristen für einen Ausschluss nach § 126 GWB überschritten sind. Zudem prüft die Auftraggeber, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft einen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, aufweist. Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen" ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege von Leasing durch Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Stadt Landshut, der Stadtwerke Landshut und der Hl. Geistspitalstiftung Landshut

Preis
Die festgelegten qualitativen bzw. leistungsbezogene Kriterien werden nach Maßgabe des sog. umgekehrten Schulnotensystems unter Berücksichtigung der Zielerreichungs-grade mit Bewertungspunkten von 1 (= schlechteste erreichbare Punktzahl) bis 6 (= beste erreichbare Punktzahl) bewertet. Es werden ausschließlich ganzzahlige Punktwerte ver-geben. Die im jeweiligen Leistungskriterium erzielten Bewertungspunkte werden mit dem dafür festgelegten Gewichtungsfaktor multipliziert und in Summe in die Wertung eingestellt (gewichteter Gesamtpunktwert = L). Die Wertung der nachfolgenden leistungsbezogenen Kriterien und deren Gewichtung er-folgt auf Grundlage der Angaben der Bieter nach Maßgabe der folgenden Festlegungen. - Konzept zur Auftragsdurchführung: Der Bieter hat in dem Konzept darzustellen und zu erläutern, wie er die wesentlichen Maßnahmen in organisatorischer und kommunikativer Hinsicht zur Einhaltung der vertraglichen Vorgaben konkret umsetzen wird: - Aspekte der Organisation - Aspekte der Kommunikation Weiterführende Informationen: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/58adafb2-452e-41f3-8f69-143c9e5ebfa5/awardcriteria

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB Im ersten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, ob Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB einschlägig sind bzw. – falls dies der Fall sein sollte –, ob wirksame Selbstreinigungsmaßnahmen nach Maßgabe von § 125 GWB durchgeführt und nachgewiesen sind oder ob die Höchstfristen für einen Ausschluss nach § 126 GWB überschritten sind. Zudem prüft die Auftraggeber, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft einen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, aufweist. Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen" ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 15.11.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 698286-2024

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