Fachplanung TGA (Heizung, Lüftung, Sanitär) für Generalsanierung des Hauptgebäudes des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums in Metzingen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
05.08.2025, 13:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Metzingen
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
08.07.2025
CPV-Codes
Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
442274-2025
Verfahrensnummer
582405fc-2832-4532-a97d-b2d175aaf989

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Metzingen schreibt die Fachplanung für Technische Gebäudeausrüstung (TGA) im Bereich Heizung, Lüftung und Sanitär (HLS) für die Generalsanierung des Hauptgebäudes des Dietrich‑Bonhoeffer‑Gymnasiums aus. Die Planung umfasst alle Leistungsphasen nach HOAI (LPH 1‑8, +9) und erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf weitere Leistungsstufen. Die Entscheidung über den Zuschlag wird voraussichtlich Ende Juli 2025 getroffen, Verhandlungsgespräche sind für den 20.10.2025 geplant.

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Leistungsbeschreibung

Die Stadt Metzingen beabsichtigt die Generalsanierung des Hauptgebäudes inklusive Mittelbau des fünfzügigen Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums in Metzingen. Derzeit wird für das Verfahren ein VgV-Verfahren mit Lösungsansatz für Teams aus Architekten und Tragwerksplaner durchgeführt. Die Entscheidung über das Ergebnis wird Ende Juli 2025 getroffen. Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 1-3, 8 (HLS), LPH 1-8, +9, wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufe. Die Fachplanung TGA (Elektro) ist Gegenstand einer separaten Auftragsbekanntmachung. Eine Zuarbeit der Fachplaner für die Objektplanung zum Nachweis der Nachhaltigkeitskriterien ist erforderlich. Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 20.10.2025 statt. Weitere Informationen siehe Ziffer 5.1.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · VgV Verfahren Fachplanung TGA (HLS) - Generalsanierung Hauptgebäude Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Metzingen

    Die Stadt Metzingen beabsichtigt die Generalsanierung des Hauptgebäudes inklusive Mittelbau des fünfzügigen Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums in Metzingen. Nachdem 2020 ein Realisierungswettbewerb für eine Erweiterung als Fachklassengebäude des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums durchgeführt wurde, entsteht aktuell ein Neubau für die naturwissenschaftlichen Fachklassenräume, die bisher im Hauptgebäude untergebracht waren. Die freiwerdenden Räume sollen als Klassenräume rückgebaut werden. Das Hauptgebäude soll durch einen neuen, attraktiven Haupteingang und größere Erschließungsbereiche aufgewertet werden. Das Hauptgebäude besteht aus dem Nordflügel, der 1955 errichtet wurde und aus dem Südflügel, der aus den 1955er Jahren stammt und 1977 ergänzt wurde. Im Jahr 2003 wurde das Hauptgebäude des Gymnasiums im Nordwesten um einen Erweiterungsbau durch das Architekturbüro Klarmann aus Metzingen ergänzt. Dieser ist über den geschlossenen Mittelbau und einem darunterliegenden Verbindungsgang mit dem bestehenden Hauptgebäude verknüpft. Der Mittelbau schließt den Gebäudeteil von 2003 und den Nordflügel von 1955 zusammen. Derzeit wird für das Verfahren ein VgV-Verfahren mit Lösungsansatz für Teams aus Architekten und Tragwerksplaner durchgeführt. Die Entscheidung über das Ergebnis wird Ende Juli 2025 getroffen. Technische Untersuchungen des Gebäudebestandes des Hauptgebäudes und des Mittelbaus haben ergeben, dass eine Generalsanierung notwendig wird. Der Gebäudebestand umfasst ca. 5.790 m² Nettoraumfläche. Bei der Sanierung soll ein besonderer Fokus auf die Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit des Gebäudes gelegt werden. Die Planung soll in BIM erfolgen. Im Verhandlungsgespräch soll zur Erfahrung mit BIM Stellung genommen werden. Mit der Planung soll unmittelbar nach Auftragserteilung begonnen werden. Ziel des Verfahrens ist es, dass im Rahmen der Generalsanierung des Hauptgebäudes (inklusive des Mittelbaus) ein Schulgebäude entsteht, welches sowohl organisatorisch wie pädagogisch gelingende Unterrichtsformen für die Zukunft ermöglicht. Raumklima/// Es wird großer Wert auf eine hohe Lehr-, Lern- und Aufenthaltsqualität für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler gelegt. Ein angenehmes Raumklima soll vorrangig durch passive, bauliche Maßnahmen optimiert werden, um sowohl die thermische Behaglichkeit im Sommer als auch eine hohe Raumluftqualität sicherzustellen. Dabei sind angemessene Fensterflächenanteile unter Berücksichtigung der Himmelsrichtung und Nutzung einzuplanen, um sommerliche Überhitzung zu vermeiden, insbesondere durch die tiefstehende Sonne im Osten und Westen. Es muss sichergestellt werden, dass eine Überhitzung der Klassenräume wirksam vermieden wird, um ein angenehmes und gesundes Lernumfeld zu gewährleisten. Die natürliche Belüftung spielt dabei eine zentrale Rolle. Wo möglich, sind raumseitig öffenbare Fenster oder Lüftungsklappen vorzusehen, die eine wetterunabhängige, einbruchsichere und steuerbare Lüftung ermöglichen. Passive Maßnahmen wie die Speicherfähigkeit der Bauteile – beispielsweise durch den Verzicht auf großflächige abgehängte Decken – sowie die Möglichkeit zur Nachtauskühlung (z. B. durch einbruchs- und witterungsgeschützte Elemente) sollen zur Optimierung des Raumklimas beitragen. Um eine Überhitzung im Sommer zu vermeiden, ist ein hocheffizienter, außenliegender und beweglicher Sonnenschutz vorzusehen. Darüber hinaus ist im neu zu planenden Eingangsbereich auf einen ausreichend dimensionierten Windfang zur Reduktion von Zuglufterscheinungen und Wärmeverlusten einzuplanen. Akustik///Ausreichende Akustikmaßnahmen stellen in der Schule einen wichtigen funktionalen Aspekt dar, ihnen kommt in allen Funktionsbereichen eine besondere Bedeutung zu. Entsprechende Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGVU) sind bspw. in Bezug auf Nachhallzeiten einzuhalten. Dies ist abhängig vom Wirkungsgrad und der Position der Maßnahmen. Nachhaltigkeit und LNB-QNG/// Nachhaltige Planung und Qualitätssicherung sind zentrale Anforderungen im Kontext öffentlich geförderter Bauvorhaben. Die Nutzung des digitalen Planungswerkzeugs N!BBW des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg ist grundsätzlich Vorgabe für relevante Förderprogramme und daher für das Projekt verpflichtend. Da im vorliegenden Projekt eine LNG-/QNG-Zertifizierung angestrebt wird, die vom Fördergeber als gleichwertig anerkannt ist, ersetzt diese Zertifizierung das N!BBW-Planungswerkzeug. Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 20.10.2025 statt. Weitere Informationen siehe Ziffer 2.1.

Anforderungen an deinen Betrieb

Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, anzugeben: Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen. Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1Nr. 2GWB). Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs.1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), §98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt. Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. Eigenerklärung "Verbot Beteiligung russischer Unternehmen" nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr.833/2014. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs.1 Nr.4 GewO anzufordern. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung). Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen. Eine Nachforderung von Unterlagen liegt im Ermessen des Auftraggebers und wird entsprechend VgV festgelegt.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · VgV Verfahren Fachplanung TGA (HLS) - Generalsanierung Hauptgebäude Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Metzingen

Projektorganisation
20 %
Projekteinschätzung und Vorgehensweise durch den Projektleiter:in
35 %
Projektmanagement
35 %
Honorarangebot
10 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, anzugeben: Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen. Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1Nr. 2GWB). Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs.1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), §98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt. Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. Eigenerklärung "Verbot Beteiligung russischer Unternehmen" nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr.833/2014. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs.1 Nr.4 GewO anzufordern. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung). Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen. Eine Nachforderung von Unterlagen liegt im Ermessen des Auftraggebers und wird entsprechend VgV festgelegt.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 10.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 551819-2026

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