Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung (TGA) für Generalsanierung des Hauptgebäudes des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums in Metzingen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 05.08.2025, 13:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Metzingen
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 08.07.2025
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 441251-2025
- Verfahrensnummer
- b8831f09-1ae4-495e-bd11-c66abe0f6574
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Metzingen plant die Generalsanierung des Hauptgebäudes inklusive Mittelbau des fünfzügigen Dietrich‑Bonhoeffer‑Gymnasiums. Gesucht wird ein Ingenieurbüro für die Fachplanung TGA nach §§ 53, 55 HOAI ALG 4 + 5, optional 6, für die Leistungsphasen 1‑9. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, die Entscheidung über das Ergebnis wird Ende Juli 2025 getroffen, die Verhandlungsgespräche sind für den 20.10.2025 vorgesehen.
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Leistungsbeschreibung
Die Stadt Metzingen beabsichtigt die Generalsanierung des Hauptgebäudes inklusive Mittelbau des fünfzügigen Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums in Metzingen. Derzeit wird für das Verfahren ein VgV-Verfahren mit Lösungsansatz für Teams aus Architekten und Tragwerksplaner durchgeführt. Die Entscheidung über das Ergebnis wird Ende Juli 2025 getroffen. Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 4+5, optional 6 (Elektro) der LPH 1-9 wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. Die Fachplanung TGA (HLS) ist Gegenstand einer separaten Auftragsbekanntmachung. Eine Zuarbeit der Fachplaner für die Objektplanung zum Nachweis der Nachhaltigkeitskriterien ist erforderlich. Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 20.10.2025 statt. Weitere Informationen siehe Ziffer 5.1.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · VgV Verfahren Fachplanung TGA (ELT) - Generalsanierung Hauptgebäude Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Metzingen
Die Stadt Metzingen beabsichtigt die Generalsanierung des Hauptgebäudes inklusive Mittelbau des fünfzügigen Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums in Metzingen. Nachdem 2020 ein Realisierungswettbewerb für eine Erweiterung als Fachklassengebäude des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums durchgeführt wurde, entsteht aktuell ein Neubau für die naturwissenschaftlichen Fachklassenräume, die bisher im Hauptgebäude untergebracht waren. Die freiwerdenden Räume sollen als Klassenräume rückgebaut werden. Das Hauptgebäude soll durch einen neuen, attraktiven Haupteingang und größere Erschließungsbereiche aufgewertet werden. Das Hauptgebäude besteht aus dem Nordflügel, der 1955 errichtet wurde und aus dem Südflügel, der aus den 1955er Jahren stammt und 1977 ergänzt wurde. Im Jahr 2003 wurde das Hauptgebäude des Gymnasiums im Nordwesten um einen Erweiterungsbau durch das Architekturbüro Klarmann aus Metzingen ergänzt. Dieser ist über den geschlossenen Mittelbau und einem darunterliegenden Verbindungsgang mit dem bestehenden Hauptgebäude verknüpft. Der Mittelbau schließt den Gebäudeteil von 2003 und den Nordflügel von 1955 zusammen. Derzeit wird für das Verfahren ein VgV-Verfahren mit Lösungsansatz für Teams aus Architekten und Tragwerksplaner durchgeführt. Die Entscheidung über das Ergebnis wird Ende Juli 2025 getroffen. Technische Untersuchungen des Gebäudebestandes des Hauptgebäudes und des Mittelbaus haben ergeben, dass eine Generalsanierung notwendig wird. Der Gebäudebestand umfasst ca. 5.790 m² Nettoraumfläche. Bei der Sanierung soll ein besonderer Fokus auf die Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit des Gebäudes gelegt werden. Die Planung soll in BIM erfolgen. Im Verhandlungsgespräch soll zur Erfahrung mit BIM Stellung genommen werden. Mit der Planung soll unmittelbar nach Auftragserteilung begonnen werden. Ziel des Verfahrens ist es, dass im Rahmen der Generalsanierung des Hauptgebäudes (inklusive des Mittelbaus) ein Schulgebäude entsteht, welches sowohl organisatorisch wie pädagogisch gelingende Unterrichtsformen für die Zukunft ermöglicht. Nachhaltigkeit und LNB-QNG///Nachhaltige Planung und Qualitätssicherung sind zentrale Anforderungen im Kontext öffentlich geförderter Bauvorhaben. Die Nutzung des digitalen Planungswerkzeugs N!BBW des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg ist grundsätzlich Vorgabe für relevante Förderprogramme und daher für das Projekt verpflichtend. Da im vorliegenden Projekt eine LNG-/QNG-Zertifizierung angestrebt wird, die vom Fördergeber als gleichwertig anerkannt ist, ersetzt diese Zertifizierung das N!BBW-Planungswerkzeug. Im Teilnahmeantrag ist anzugeben, ob der Bewerber auch Referenzen für die ALG 6 nachweisen kann oder plant, hierfür einen Nachunternehmer zu beauftragen. Der Nachunternehmer ist spätestens mit der Angebotsabgabe zu benennen. Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 20.10.2025 statt. Weitere Informationen siehe Ziffer 2.1.
Anforderungen an deinen Betrieb
Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, anzugeben: Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen. Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1Nr. 2GWB). Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs.1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), §98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt. Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. Eigenerklärung "Verbot Beteiligung russischer Unternehmen" nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr.833/2014. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs.1 Nr.4 GewO anzufordern. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung). Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen. Eine Nachforderung von Unterlagen liegt im Ermessen des Auftraggebers und wird entsprechend VgV festgelegt.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · VgV Verfahren Fachplanung TGA (ELT) - Generalsanierung Hauptgebäude Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Metzingen
- Projektorganisation
- 20 %
- Projekteinschätzung und Vorgehensweise durch den Projektleiter:in
- 35 %
- Projektmanagement
- 35 %
- Honorarangebot
- 10 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, anzugeben: Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen. Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1Nr. 2GWB). Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs.1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), §98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt. Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. Eigenerklärung "Verbot Beteiligung russischer Unternehmen" nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr.833/2014. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs.1 Nr.4 GewO anzufordern. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung). Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen. Eine Nachforderung von Unterlagen liegt im Ermessen des Auftraggebers und wird entsprechend VgV festgelegt.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 10.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 553109-2026
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