Fachplanung Technische Ausrüstung für die Sanierung einer ehemaligen Schule
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 01.04.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Winterberg
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 04.03.2026
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
- Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 148680-2026
- Verfahrensnummer
- 8562af95-b77b-4d4b-bafc-a5e30d933e41
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Winterberg beauftragt Fachplanungsleistungen für die Technische Ausrüstung beim Umbau und bei der umfassenden Sanierung des Gebäudes der ehemaligen Sekundarschule in Siedlinghausen. Das Gebäude soll künftig die Katholische Grundschule St. Josef aufnehmen, um den Anspruch auf Ganztagsbetreuung zu erfüllen. Der konkrete Leistungszeitraum und der finanzielle Umfang sind nicht angegeben.
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Leistungsbeschreibung
Die Stadt Winterberg plant aufgrund des neuen Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen den Umzug der Katholischen Grundschule St. Josef in Siedlinghausen in das benachbarte Gebäude der ehemaligen Sekundarschule. Auf dieser Grundlage ist eine um-fassende Sanierung des Bestandsgebäudes vorgesehen. Zur Übernahme der erforderlichen Architektur- und Ingenieurleistungen sucht die Stadt Win-terberg nun mehrere geeignete Auftragnehmer.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Los 2: Fachplanung Technische Ausrüstung
Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung für den Umbau und die Sanierung der ehemaligen Sekundarschule Siedlinghausen
Anforderungen an deinen Betrieb
vgl. §§ 123, 124 GWB, Angaben sind per Eigenerklärung zu machen Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Das Angebot muss vollständig sein; Angebote, die auch nach Nachforderung unvollständig sind, sind gemäß § 57 Abs. 1 VgV von der Wertung auszuschließen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Los 2: Fachplanung Technische Ausrüstung
- Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter eingetragene Endpreis (netto) ohne optionale Leistungen in seinem Angebot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach der nachfolgenden Formel interpoliert: P=100-((Preis des jeweiligen Angebots-niedrigster Preis) * 100)/(niedrigster Preis) Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. Die Berechnung erfolgt jeweils auf zwei Nachkommastellen. Es wird kaufmännisch gerundet. Bitte beachten Sie, dass die Preise für die in der Leistungsbeschreibung als „optionale Leistung“ aufgeführten Leistungen nicht in das Zuschlagskriterium „Preis“ einfließen sollen. Diese Preise für optionale Leistungen sind daher nicht in die Gesamtsumme einzuberechnen.
- 40 %
- Im Rahmen dieses Kriteriums wird bewertet, welche konkreten Erfahrungen die Mitglieder des Projektteams mit dem vorliegenden Leistungsgegenstand vergleichbaren Projekten haben. Die allgemeinen Referenzen des Bieters sind an dieser Stelle nicht zu berücksichtigen. Diese wurden im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs geprüft und berücksichtigt. Mindestens ist ein Projektteam von drei Personen anzubieten, wobei - ein/ eine Projektleiter/-in und eine stellvertretende Projektleitung benannt werden muss und - der/ die Projektleiter/ -in mindestens drei Jahre Berufserfahrung als ein/ eine solche hat. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Bestbieter aufzufordern, die Angaben durch geeignete Nachweise hinreichend zu belegen. Hierfür ist ein mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versendetes Formblatt „Personalqualifikation“ zu verwenden. In diesem sind auch Angaben hinsichtlich der in der Leistungsbeschreibung geforderten Mindestkompetenzen zu machen. Sind sämtliche der nachstehenden Erfahrungen/Kompetenz bei den Mitgliedern des Projektteams kumulativ vorhanden, erhält das Angebot des Bieters in diesem Kriterium 100 Punkte. Dies gilt auch, wenn sich die Erfahrungen/Kompetenzen in nur einer Person des Projektteams bündeln. Ansonsten werden die Punkte wie folgt verteilt, wobei pro Hauptunterkriterium nur jeweils ein Unterkriterium einschlägig sein kann. Hauptunterkriterium: Berufserfahrung als Projektleiter/-in (bis zu 10 Punkte) - mindestens 12 Jahre 10 Pkt. - mindestens 9 Jahre 7,5 Pkt. - mindestens 6 Jahre 5 Pkt. - mindestens 3 Jahre 2,5 Pkt. Hauptkriterium: Erfahrung in der Erbringung von abgeschlossenen Leistungen der Technischen Ausrüstung für ein Hochbauprojekt der Honorarzone III oder höher mit Nettobaukosten (KG 300 – 400) in Höhe von mindestens 3 Mio. EUR in den letzten drei Jahren (bis zu 30 Punkte) - 3 oder mehr Projekte 30 Pkt. - 2 Projekte 20 Pkt. - 1 Projekt 10 Pkt. Hauptkriterium: Erfahrung in der Erbringung von Planungsleistungen für Schulgebäude oder vergleichbare Gebäuden (bis zu 30 Punkte) - 3 oder mehr Projekte 30 Pkt. - 2 Projekte 20 Pkt. - 1 Projekt 10 Pkt. Hauptkriterium: Erfahrung in der Sanierung von Gebäuden (bis zu 30 Punkte) - 3 oder mehr Projekte 30 Pkt. - 2 Projekte 20 Pkt. - 1 Projekt 10 Pkt.
- 10 %
- Im Rahmen dieses Kriteriums werden die Inhalte des schriftlichen Konzeptes bewertet. Konzeptinhalt und Bewertung Es werden sowohl fachlich-inhaltliche als auch organisatorische Inhalte gefordert. Folgendes Thema soll behandelt werden: Darstellung der Herangehensweise an ein Projekt unter Erläuterung fachlich-inhaltlicher sowie organisatorischer Lösungsansätze Vom Bieter werden Aussagen zu den in der folgenden Tabelle aufgeführten Inhalte erwartet: Konzeptinhalt - Darstellung von Verantwortlichkeiten und Benennung von Ansprechpartnern - Vertretungsregelungen - Kommunikation mit der Auftraggeberin - Berücksichtigung der technischen Besonderheiten in Bezug auf die Nutzungsart Schulgebäude oder vergleichbar - Allgemeiner Umgang mit Schadstoffsanierungs- und Sanierungsmaßnahmen z. B. Was ist zu beachten? Wo können sich Probleme ergeben und wie können diese Probleme gelöst werden? Die Inhalte des vom Bieter einzureichenden Konzeptes werden von einer Jury der Auftraggeberin bewertet. Die Zusammensetzung der Jury wird bekannt gegeben, wenn die Bieter zur Abgabe des Konzeptes aufgefordert werden. Die Jury bewertet die o. g. Inhalte anhand folgender Unterkriterien: - Qualität der Darstellung und Struktur max 20 Pkt. - Nachvollziehbarkeit der Gedankengänge max 20 Pkt. - Projektspezifische Lösungen max 20 Pkt. - Fachliche Qualität max 20 Pkt. - Realistische Einschätzung der Aufgaben max 20 Pkt. Jedes Mitglied der Jury kann für jedes o. g. Unterkriterium bis zu 20 Punkte vergeben. Ein Muster des Bewertungsbogens, welches Unterkriterien enthält, liegt den Vergabeunterla-gen bei („Musterbewertungsbogen Schriftliches Konzept L2.pdf“). Für jedes Unterkriterium werden die erreichten Punkte addiert und dann durch die Anzahl der abgegebenen Bewertungsbögen dividiert. Die sich daraus ergebenden Quotienten werden wiederum miteinander addiert. Die Berechnung erfolgt jeweils auf zwei Nachkommastellen. Es wird kaufmännisch gerundet. Formelle Anforderungen Das Schriftliche Konzept soll maximal 5 Seiten (Arial 12, 1,5-facher Zeilenabstand) umfassen. Bitte reichen Sie das Schriftliche Konzept in dem Dateiformat PDF ein. Bei einem Überschrei-ten der Seitenanzahl behält sich der Auftraggeber vor, die überschreitenden Seiten nicht zu bewerten.
- 30 %
- Im Rahmen dieses Kriteriums werden die Inhalte der Präsentation bewertet. Präsentationsinhalt Thema der Präsentation wird die Vorstellung eines oder mehrerer vergleichbarer Referenzprojekte sein. Die Präsentation wird ca. 45 Minuten (30 Minuten Vortrag und 15 Minuten Diskussion) dauern. An der Präsentation müssen der/die Projektleiter/-in und der/ die stellver-tretende Projektleiter/-in teilnehmen. Bewertung Im Rahmen dieses Kriteriums werden nachfolgende Aspekte der Präsentation von einer Jury der Auftraggeberin bewertet: Inhaltliche Unterkriterien (60 Punkte) - Herangehensweise an das vorliegende Projekt max. 10 Pkt. - Abgrenzung und Ähnlichkeiten mit dem/den Referenzprojekten max. 10 Pkt. - Methode zur Entwicklung der angebotenen planerischen Lösung anhand einer Beispiel-Referenz max. 10 Pkt. - Kommunikation mit dem öffentlichen Auftraggeber max. 10 Pkt. - Fortlaufende Dokumentation z. B. wie werden wichtige Entscheidungen dokumentiert? Wird eine Software zwecks Dokumentation verwendet? max. 10 Pkt. - Maßnahmen zur Einhaltung des Zeit- und Kostenrahmens max. 10 Pkt. Formelle Unterkriterien (40 Punkte) - Qualität der Darstellung und der Visualisierung max. 10 Pkt. - Rhetorik und Kommunikation max. 10 Pkt. - Struktur der Präsentation max. 10 Pkt. - Diskussion mit den Gremienmitgliedern max. 10 Pkt. Es können maximal 100 Punkte erzielt werden. Ein Muster des Bewertungsbogens liegt den Vergabeunterlagen bei („Musterbewertungsbogen Präsentation L2.pdf“). Diesem ist auch eine genaue Bewertungsmatrix zu entnehmen. Die Zusammensetzung der Jury wird bekannt gegeben, wenn die Bieter zur Durchführung der Präsentation eingeladen werden. Jedes Mitglied der Jury kann für jedes Kriterium bis zu 10 Punkte vergeben, Für jedes Kriterium werden die erreichten Punkte addiert und dann durch die Anzahl der abge-gebenen Bewertungsbögen dividiert. Die sich daraus ergebenden Quotienten werden wiede-rum miteinander addiert und bilden die Punktzahl des jeweiligen Angebotes im Kriterium „Prä-sentation“.
- 20 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
vgl. §§ 123, 124 GWB, Angaben sind per Eigenerklärung zu machen Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Das Angebot muss vollständig sein; Angebote, die auch nach Nachforderung unvollständig sind, sind gemäß § 57 Abs. 1 VgV von der Wertung auszuschließen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 04.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 611935-2026
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