Fachplanungsleistungen Elektrotechnik für die Sanierung und Erweiterung der Grundschule Niedersalza

Status
Vergeben
Angebotsfrist
30.04.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Thüringen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
31.03.2026
CPV-Codes
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
221406-2026
Verfahrensnummer
b0fed40b-479f-4c32-8fe4-b2687a8fb68a

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Kurzbeschreibung

Die Stadtverwaltung Nordhausen schreibt Fachplanungsleistungen für die Elektrotechnik (Anlagengruppen 4 und 5) im Rahmen der Sanierung und Erweiterung der Grundschule Niedersalza aus. Der Auftrag umfasst die Planung für das Bestandsgebäude sowie den Neubau, inklusive der Koordination mit laufenden energetischen Sanierungsmaßnahmen und dem Digitalpakt Schule. Die Leistungen erstrecken sich über die Fachplanung, Ausschreibung und Objektüberwachung.

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Leistungsbeschreibung

Die Stadtverwaltung Nordhausen plant die Durchführung der „Sanierung, Erweiterung und der barrierefreien Erschließung“ am Objekt: Staatliche Grundschule „Niedersalza“ in Nordhausen. Das Objekt liegt am Hüpedenweg 48 in 99734 Nordhausen. Die GS Niedersalza wurde in den 50er Jahren erbaut und ab 2008 in Abschnitten teilsaniert. Das Dach und die Fassade werden momentan, im Zuge einer energetischen Sanierung der Außenhülle (Dach, WDVS, PV-Anlage, Fenster und Außentüren), erneuert. Zusätzlich finden Arbeiten zur Erneuerung des digitalen Ausbaus statt (Digitalpakt Schule). Es werden hier z. Zt. rd. 160 Schüler unterrichtet. Die Schule ist leergezogen und in einem Ausweichquartier untergebracht. Die hier ausgeschriebenen Planungsleistungen sollen umfassen: - Fachplanerische Zuarbeit der Leistungen in der KG 400 für die Anlagengruppe 4 und 5 für folgende Projektabschnitte: - Sanierung des Bestandsgebäudes - Erweiterung der bestehenden Anlagenkomponenten um den neu entstehenden Gebäudebereich - Fachplanerische Zuarbeit im Bereich der Außenanlagen - Ausschreibung der eigenen Fachplanung und Überwachung der entsprechenden Leistungen - Koordinierung der eigenen Fachplanung mit den Arbeiten zum Digitalpakt Schule - Koordinierung der eigenen Fachplanung mit den Arbeiten zur Energetischen Sanierung - Zusammenarbeit mit dem bauherrenseitig gestellten Energie-Effizienz- Experten - Koordinierung und Abstimmung der eigenen Fachplanung mit der zuständigen Schulleitung und dem Amt für Bildung und Kultur der Stadtverwaltung Nordhausen

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Planungsleistung - ELT - Sanierung, Erweiterung und barrierefreie Erschließung Grundschule Niedersalza

    Die Stadtverwaltung Nordhausen plant die Durchführung der „Sanierung, Erweiterung und der barrierefreien Erschließung“ am Objekt: Staatliche Grundschule „Niedersalza“ in Nordhausen. Das Objekt liegt am Hüpedenweg 48 in 99734 Nordhausen. Die GS Niedersalza wurde in den 50er Jahren erbaut und ab 2008 in Abschnitten teilsaniert. Das Dach und die Fassade werden momentan, im Zuge einer energetischen Sanierung der Außenhülle (Dach, WDVS, PV-Anlage, Fenster und Außentüren), erneuert. Zusätzlich finden Arbeiten zur Erneuerung des digitalen Ausbaus statt (Digitalpakt Schule). Es werden hier z. Zt. rd. 160 Schüler unterrichtet. Die Schule ist leergezogen und in einem Ausweichquartier untergebracht. Die hier ausgeschriebenen Planungsleistungen sollen umfassen: - Fachplanerische Zuarbeit der Leistungen in der KG 400 für die Anlagengruppe 4 und 5 für folgende Projektabschnitte: - Sanierung des Bestandsgebäudes - Erweiterung der bestehenden Anlagenkomponenten um den neu entstehenden Gebäudebereich - Fachplanerische Zuarbeit im Bereich der Außenanlagen - Ausschreibung der eigenen Fachplanung und Überwachung der entsprechenden Leistungen - Koordinierung der eigenen Fachplanung mit den Arbeiten zum Digitalpakt Schule - Koordinierung der eigenen Fachplanung mit den Arbeiten zur Energetischen Sanierung - Zusammenarbeit mit dem bauherrenseitig gestellten Energie-Effizienz- Experten - Koordinierung und Abstimmung der eigenen Fachplanung mit der zuständigen Schulleitung und dem Amt für Bildung und Kultur der Stadtverwaltung Nordhausen

    Frist: 30.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB, §§ 42 Abs. 1 und 57 VgV - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer - Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. - Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB können präqualifizierte Unternehmen durch die Vorlage eines Präqualifikationsnachweises führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Den Vergabeunterlagen liegt das Formblatt "Eigenerklärung - Bieter" bei. Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist mittels der Eigenerklärung zu EU-Russland-Sanktionen zu erklären (von allen Bietern/bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft). Das Dokument liegt den Vergabeunterlagen bei. Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Gemäß § 8 Abs. 1 ThürVgG sind Bieter verpflichtet mit der Abgabe des Angebotes eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes vorzulegen. Gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG können nur Angebote gewertet werden, welchen diese Erklärung beigefügt ist. Die Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die Erläuterung zum Thüringer Vergabegesetz bzw. der Eigenerklärung ist den Anlagen A - Bewerbungsbedingungen und Hinweise beigefügt. Fehlende Unterlagen können nach Setzung einer angemessenen Frist nachgefordert werden, gemäß § 56 Abs. 3 und Abs. 4 VgV. Nicht nachgefordert werden kann das Leistungsverzeichnis. (Diese Unterlagen sind zwingend mit dem Angebot einzureichen).

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Anforderungen

Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB, §§ 42 Abs. 1 und 57 VgV - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer - Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. - Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB können präqualifizierte Unternehmen durch die Vorlage eines Präqualifikationsnachweises führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Den Vergabeunterlagen liegt das Formblatt "Eigenerklärung - Bieter" bei. Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist mittels der Eigenerklärung zu EU-Russland-Sanktionen zu erklären (von allen Bietern/bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft). Das Dokument liegt den Vergabeunterlagen bei. Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Gemäß § 8 Abs. 1 ThürVgG sind Bieter verpflichtet mit der Abgabe des Angebotes eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes vorzulegen. Gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG können nur Angebote gewertet werden, welchen diese Erklärung beigefügt ist. Die Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die Erläuterung zum Thüringer Vergabegesetz bzw. der Eigenerklärung ist den Anlagen A - Bewerbungsbedingungen und Hinweise beigefügt. Fehlende Unterlagen können nach Setzung einer angemessenen Frist nachgefordert werden, gemäß § 56 Abs. 3 und Abs. 4 VgV. Nicht nachgefordert werden kann das Leistungsverzeichnis. (Diese Unterlagen sind zwingend mit dem Angebot einzureichen).

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 08.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 471697-2026

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