Fachberatung zur Reduzierung chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel in Bayern

Status
Vergeben
Angebotsfrist
14.10.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
0 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
13.09.2024
CPV-Codes
Anzeigen
  • Pflanzen (03451000)
  • Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung (73200000)
  • Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft (77100000)
Bekanntmachung
evergabe.bayern.de
Bekanntmachungsnummer
550661-2024
Verfahrensnummer
bc70ae7c-b721-4c36-a154-d6c29698827c

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft in Freising, beschafft Fachberatung für ein Projekt zur Reduzierung chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel in den bayerischen Ackerbauregionen. Der Leistungsumfang umfasst die Erprobung alternativer Pflanzenschutz- und Anbauverfahren, den Einsatz digitaler Technik, begleitende Forschung sowie den Aufbau eines Betriebsnetzwerks zur Fortbildung von Fachberatern und Schulung von Landwirten. Ziel ist es, den Einsatz dieser Pflanzenschutzmittel bis 2028 zu halbieren; Angebote mussten bis zum 14. Oktober 2024 eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Das Hauptziel des Projekts ist die Umsetzung der Zielvorgabe des Beschlusses des Bayerischen Landtags im Zuge des Volksbegehrens "Rettet die Bienen" zur Halbierung des Einsatzes chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel (csPSM) bis 2028. Ein Nebenziel ist die Vorbereitung auf die anstehenden Vorgaben zur Reduzierung des Pflanzenschutzmittel-Einsatzes durch die Novellierung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR). Teilziele des Vorhabens sind: I. Größtmögliche Einsparung an csPSM durch - Anwendung alternativer Pflanzenschutzmaßnahmen - Einsatz digitaler Technik - Umsetzung von Schadensschwellenkonzepten und Prognoseverfahren - Anpassung von Fruchtfolgen und - Auswahl resilienter Sorten auf Betriebsebene in Hauptkulturen in den bayerischen Ackerbauregionen durch Umsetzung von Case-Control-Versuchen. II. Begleitforschung zur Prüfung und Entwicklung von alternativen Anbauverfahren und Anbaukonzepten (Bsp.: Regenerative Landwirtschaft, Hybrid-Landwirtschaft, System Weite Reihe, Carbon-Farming, … etc.) auf Betriebsebene (On-Farm Research). III. Betriebsnetzwerk als Basis für die Fortbildung der Fachberatung zur Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes und für die Schulung von Landwirten für die Anwendung alternativer Pflanzenschutzmaßnahmen (Multiplikatoreneffekt!).

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Fachberatung im Projekt PSM-RED

    Das Hauptziel des Projekts ist die Umsetzung der Zielvorgabe des Beschlusses des Bayerischen Landtags im Zuge des Volksbegehrens "Rettet die Bienen" zur Halbierung des Einsatzes chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel (csPSM) bis 2028. Ein Nebenziel ist die Vorbereitung auf die anstehenden Vorgaben zur Reduzierung des Pflanzenschutzmittel-Einsatzes durch die Novellierung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR). Teilziele des Vorhabens sind: I. Größtmögliche Einsparung an csPSM durch - Anwendung alternativer Pflanzenschutzmaßnahmen - Einsatz digitaler Technik - Umsetzung von Schadensschwellenkonzepten und Prognoseverfahren - Anpassung von Fruchtfolgen und - Auswahl resilienter Sorten auf Betriebsebene in Hauptkulturen in den bayerischen Ackerbauregionen durch Umsetzung von Case-Control-Versuchen. II. Begleitforschung zur Prüfung und Entwicklung von alternativen Anbauverfahren und Anbaukonzepten (Bsp.: Regenerative Landwirtschaft, Hybrid-Landwirtschaft, System Weite Reihe, Carbon-Farming, … etc.) auf Betriebsebene (On-Farm Research). III. Betriebsnetzwerk als Basis für die Fortbildung der Fachberatung zur Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes und für die Schulung von Landwirten für die Anwendung alternativer Pflanzenschutzmaßnahmen (Multiplikatoreneffekt!).

    Frist: 14.10.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

„Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. 1) Die Bieter haben eine Eigenerklärung hierzu einzureichen, mit folgendem Inhalt: - Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist. - Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu menschen-, umwelt-, sozial oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen. - Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz. - Eigenerklärung dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, schwere Verfehlungen begangen hat, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. - Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. - Eigenerklärung bzgl. Nichtvorliegen eines Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 98c AufenthG. 2) Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe ist eine gesonderte Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abzugeben. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

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LOT-0001 · Fachberatung im Projekt PSM-RED

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„Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. 1) Die Bieter haben eine Eigenerklärung hierzu einzureichen, mit folgendem Inhalt: - Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist. - Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu menschen-, umwelt-, sozial oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen. - Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz. - Eigenerklärung dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, schwere Verfehlungen begangen hat, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. - Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. - Eigenerklärung bzgl. Nichtvorliegen eines Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 98c AufenthG. 2) Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe ist eine gesonderte Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abzugeben. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 20.11.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 707267-2024

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