Exportförderung für bayerische Agrar- und Lebensmittelprodukte in internationalen Märkten
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 19.06.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 1.331.000 EUR
- Lose
- 15
- Auftraggeber
- Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayer. StM f. Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 20.05.2026
- CPV-Codes
- Von extraterritorialen Organisationen und Körperschaften erbrachte Leistungen (98900000)
- Bekanntmachung
- evergabe.bayern.de
- Bekanntmachungsnummer
- 344281-2026
- Verfahrensnummer
- a85aafd6-e7dd-4dad-a6b9-888d1803251c
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Gesucht werden Dienstleister für Maßnahmen, die bayerische Lebensmittel und Agrarprodukte in ausländischen Märkten bekannter machen und ihren Absatz steigern sollen. Auftraggeber ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus; die Ausschreibung umfasst Zielländer wie China, Frankreich, die USA und weitere Länder. Je Zielland beziehungsweise Los ist eine Rahmenvereinbarung für drei Jahre mit einer möglichen Verlängerung um ein Jahr vorgesehen; für das Sammellos „Sonstige Länder“ ist ein geschätzter Wert von 1.331.000 Euro angegeben.
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Leistungsbeschreibung
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) bzw. deren Agentur für Lebensmittel – Produkte aus Bayern (alp Bayern) führt in vielen Zielländern Export-Absatzförderungsmaßnahmen durch, um die Marke Bayern bei Lebensmitteln im Ausland bekannt zu machen und den Absatz bayerischer Lebensmittel und Agrarprodukte zu steigern. Ziel der gegenständlichen Ausschreibung ist es, für die verschiedenen Zielländer geeignete Dienstleister für die Durchführung dieser Maßnahmen zu finden. Die ausgeschriebene Leistung ist in Regionallose (Zielländer) untergliedert. Für die verschiedenen Lose werden Rahmenvereinbarungen mit EINEM Wirtschaftsteilnehmer geschlossen. AUSNAHME: Bei Los 15 „SONSTIGE LÄNDER“ handelt es sich um ein SAMMELLOS für die aufgeführten Länder. Dies bedeutet aber nicht, dass für EIN Land Rahmenvereinbarungen mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern geschlossen werden, sondern dass für die aufgeführten Länder ein Gesamtbudget pro Jahr zur Verfügung steht. Für jedes aufgeführte Land wird eine eigene Rahmenvereinbarung abgeschlossen. In den Leistungskriterien finden Sie jeweils eine abschließende Liste mit Ländern (Länderliste) die Teil der Rahmenvereinbarung werden können. Je dort aufgeführtem Land kann höchstens ein Bieter den Zuschlag erhalten. Näheres hierzu, ist den Leistungskriterien zu entnehmen. Im EU-Bekanntmachungsformular kann unter IV.1.3) nur eine Variante zu den Rahmenvereinbarungen angegeben werden. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen beträgt drei Jahre zuzüglich einer einseitigen Verlängerungsoption für den Auftraggeber um ein weiteres Jahr. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Leistungen nach Losen (15)
LOT-0001 · Export- Absatzförderungsmaßnahmen BOSNIEN-HERZOGOWINA
Export- Absatzförderungsmaßnahmen BOSNIEN-HERZOGOWINA
Frist: 19.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Export- Absatzförderungsmaßnahmen BULGARIEN
Export- Absatzförderungsmaßnahmen BULGARIEN
Frist: 19.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Export- Absatzförderungsmaßnahmen CHINA
Export- Absatzförderungsmaßnahmen CHINA
Frist: 19.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · Export- Absatzförderungsmaßnahmen FRANKREICH
Export- Absatzförderungsmaßnahmen FRANKREICH
Frist: 19.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
LOT-0005 · Export- Absatzförderungsmaßnahmen ITALIEN
Export- Absatzförderungsmaßnahmen ITALIEN
Frist: 19.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
LOT-0006 · Export- Absatzförderungsmaßnahmen KROATIEN
Export- Absatzförderungsmaßnahmen KROATIEN
Frist: 19.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
LOT-0007 · Export- Absatzförderungsmaßnahmen NIEDERLANDE
Export- Absatzförderungsmaßnahmen NIEDERLANDE
Frist: 19.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
LOT-0008 · Export- Absatzförderungsmaßnahmen ÖSTERREICH
Export- Absatzförderungsmaßnahmen ÖSTERREICH
Frist: 19.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
LOT-0009 · Export- Absatzförderungsmaßnahmen RUMÄNIEN
Export- Absatzförderungsmaßnahmen RUMÄNIEN
Frist: 19.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
LOT-0010 · Export- Absatzförderungsmaßnahmen SCHWEIZ
Export- Absatzförderungsmaßnahmen SCHWEIZ
Frist: 19.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
LOT-0011 · Export- Absatzförderungsmaßnahmen SERBIEN
Export- Absatzförderungsmaßnahmen SERBIEN
Frist: 19.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
LOT-0012 · Export- Absatzförderungsmaßnahmen SLOWENIEN
Export- Absatzförderungsmaßnahmen SLOWENIEN
Frist: 19.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
LOT-0013 · Export- Absatzförderungsmaßnahmen UNGARN
Export- Absatzförderungsmaßnahmen UNGARN
Frist: 19.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
LOT-0014 · Export- Absatzförderungsmaßnahmen USA
Export- Absatzförderungsmaßnahmen USA
Frist: 19.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
LOT-0015 · Export- Absatzförderungsmaßnahmen SONSTIGE Länder1.331.000 EUR
Export- Absatzförderungsmaßnahmen SONSTIGE Länder
Frist: 19.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A „Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. 1) Die Bieter haben eine Eigenerklärung hierzu einzureichen, mit folgendem Inhalt: - Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist. - Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu menschen-, umwelt-, sozial oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen. - Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz. - Eigenerklärung dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, schwere Verfehlungen begangen hat, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. - Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. - Eigenerklärung bzgl. Nichtvorliegen eines Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 98c AufenthG. 2) Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe ist eine gesonderte Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abzugeben. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
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Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A „Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. 1) Die Bieter haben eine Eigenerklärung hierzu einzureichen, mit folgendem Inhalt: - Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist. - Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu menschen-, umwelt-, sozial oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen. - Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz. - Eigenerklärung dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, schwere Verfehlungen begangen hat, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. - Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. - Eigenerklärung bzgl. Nichtvorliegen eines Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 98c AufenthG. 2) Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe ist eine gesonderte Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abzugeben. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 05.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 682206-2026
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