Zentrale Verwaltung
VII – Finanzen
Einkauf
Vergabeunterlagen
veröffentlicht am 01. September 2026
Auftraggeber:
Universität Tübingen Zentrale Verwaltung VII – Finanzen Einkauf Geschwister-Scholl-Platz D-72074 Tübingen
Ausschreibungsgegenstand:
Erweiterung der ML Cloud Tübingen am HLRS
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Name / Anschrift des Bieters: ..................................................................................
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Vergabeart: EU-Ausschreibung - offenes Verfahren
nach § 119 GWB und VgV
Termin Angebotsabgabe: 12. Oktober 2026 (11:00 Uhr)
Abgabeort: Eberhard Karls Universität Tübingen
Abteilung Einkauf
Geschwister-Scholl-Platz
72074 Tübingen
Zuschlags- und Bindefrist: 30. November 2026
Ausführungszeitraum: Erwartet wird die Ausführung der Lieferung bzw. Leistungs-
erbringung innerhalb von ca. 4 - 6 Wochen nach
Auftragserteilung.
Die tatsächliche Auslieferung bzw. Leistungserbringung ist recht-
zeitig im Vorfeld mit dem Auftraggeber abzustimmen.
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Angebot
Betreff: Erweiterung der ML Cloud Tübingen am HLRS Bezug: Gz.: VII 3 – 4.1.7. / 20-26
(Eigen-)Erklärungen und Bestätigungen des Bieters: Bezugnehmend auf §122 GWB in Verbindung mit §§123, 124 GWB:
Mit Angebotsabgabe ist die Zusicherung der Einhaltung der im Folgenden aufgeführten Anforderungen (insbesondere der Punkte 01-11) zwingend durch Ankreuzen der „Checkbox“ zu bestätigen.
Fehlende Angaben innerhalb der genannten obligatorischen Punkte werden als Nicht-Erfüllung gedeutet und und führen zum Ausschluss des Angebotes.
Mit Unterzeichnung des Angebotes erkennt der Bieter die Forderungen und Angaben der Anlage 2 - Leistungsbeschreibung an und bestätigt die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben.
| Vom An- bieter auszu- füllen | |||
|---|---|---|---|
| 01. | Ich/Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den nachfolgenden Ausschreibungs- und Vertrags- bedingungen, der Anlage 2 - Leistungsverzeichnis, der VOL/B und den allgemeinen gesetzlichen Regelungen, nach den von mir/uns eingesetzten Preisen an. An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden. | Ja: | |
| 02. | Hiermit bestätige ich/wir, dass ich/wir im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen bin/sind, in dem ich/wir an- sässig bin/sind | Ja: | |
| 03. | Hiermit bestätigen ich/wir, dass im vorliegenden Angebot, alle im Leistungsverzeichnis (Anlage 2) geforderten zuge- sicherten Eigenschaften in vollem Umfang und ohne Einschränkung erfüllt sind. | Ja: | |
| 04. | Hiermit bestätigen ich/wir, dass ich/wir aufgrund meiner/unserer technischen und personellen Voraussetzungen bin ich/sind in der Lage ist, die in den Vergabeunterlagen geforderten Leistungen zu erbringen. | Ja: | |
| 05. | Wir haben zur Kenntnis genommen, dass Öffentliche Aufträge den allgemeinen und besonderen Preisvorschriften (Verordnung PR Nr 30/53) unterliegen und bestätigen, dass diese im vorliegenden Angebot eingehalten wurden. Falls eine Prüfung des angebotenen Preises durch eine behördliche Preisprüfungsstelle die Unzulässigkeit des Prei- ses ergibt, gilt als Angebotspreis der preisrechtlich zulässige Preis. Ansonsten wird das Angebot ausgeschieden. | Ja: | |
| 06. | Hiermit bestätigen ich/wir, dass die angebotenen Produkte / Hardware mit den gesetzlich vorgeschriebenen, sowie ggfls. in Anlage 2 - Leistungsbeschreibung zusätzlich geforderten Prüfzeichen und Bescheinigungen (z.B. TÜV, VDE, GS, CE, bzw. falls gefordert, Blauer Engel, Energy Star, EMAS) versehen ist. | Ja: | |
| 07. | Hiermit bestätigen ich/wir, die Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften insbesondere des LDSG (Landesdatenschutzgesetz), sowie der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) in der jeweils gültigen Fas- sung. | Ja: | |
| 08. | Wir bestätigen, dass keine Waren Gegenstand der Leistung sind, die unter Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. | Ja: | |
| 09. | Wir bestätigen, dass mein/unser Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags fortdauernd oder erheblich mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung des Auftrags oder zu Schadensersatzansprüchen oder einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. | Ja: | |
| 10. | Die Teilnahme an der verpflichtenden Ortsbesichtigung ist erfolgt. (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). | Ja: | |
| Ein entsprechender Nachweis der Teilnahme ist den Angebotsunterlagen beigefügt (gem. Anlage 6). | |||
| 11. | Ich bin /wir sind uns bewusst, dass eine hier wissentlich falsche Erklärung den Ausschluss von dieser und von weiteren Ausschreibungen zur Folge haben kann.. | Ja: | |
| 12. | Falls zutreffend: Ich bin/wir sind Mitglieder der Berufsgenossenschaft ............................................................. seit ............................... unter Nr.: …………………………………………... | Ja: | |
| 13. | Falls zutreffend: Ich bin/Wir sind ein ausländisches Unternehmen folgender Nationalität: ………………………… Nationalität Mutterkonzern: ……………………………………………. | Ja: |
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| 14. | Falls zutreffend: Gemäß. zusätzlich beigefügtem Nachweis ist der Bieter bevorzugter Bewerber: als Vertriebener/Flüchtling/Verfolgter als Behindertenwerkstätte als Blindenwerkstätte | Ja: |
|---|---|---|
| 15. | Ich/wir beabsichtigen: keine die in der beigefügten Liste (vgl. Seite 13) aufgeführten Leistungen an Unterauftragnehmer zu übertragen. |
Der Auftraggeber behält sich vor, hier gemachte Angaben durch Nachforderung von expliziten Nachweisen zu überprü- fen. Sollte sich im Zuge der Nachweisführung herausstellen, dass nicht zutreffende Angaben gemacht wurden, wird das Angebot vom Wettbewerb ausgeschlossen.
Meinem/Unserem Angebot liegen die Vergabeunterlagen (Ausschreibungsbedingungen, Leistungsverzeichnis), der VOL/B und die allgemeinen gesetzlichen Regelungen zu Grunde.
.......................................................................................................................................................................................... Ort, Datum, Firmen-Stempel und Unterschrift
......................................................................................................................................................................................... .......................................................................................................................................................................................... Name, Gesellschaftsform und Anschrift des Bieters*
......................................................................................................................................................................................... .......................................................................................................................................................................................... Zuständiger Bearbeiter des Bieters:*
.......................................................................................................................................................................................... Telefon:
.......................................................................................................................................................................................... Telefax:
.......................................................................................................................................................................................... E-Mail:
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Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen:
Wir weisen darauf hin, dass die Vergabestelle der Eberhard Karls Universität Tübingen im Rahmen der Vergabe Öffentlicher Aufträge neben unternehmensbezogenen Daten, je nach Auftragsart und Auftragsgegenstand, ggfls. auch personenbezogene Daten verarbeitet, sofern dies für den Auftragsgegenstand notwendig ist. Mit diesem Datenschutzhinweis möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren.
1.) Wer ist verantwortlich für die Datenverarbeitung: Herr Stefan Zaborosch (Abtl. Leitung Einkauf) Eberhard Karls Universität Tübingen Zentrale Verwaltung Dezernat VII – Abt. 3 Einkauf Geschwister-Scholl-Platz D-72074 Tübingen Tel. 07071 / 29-77760, Fax: 07071 / 29-5985 E-Mail: stefan.zaborosch@uni-tuebingen.de
2.) Wie sind die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten: Herr Siegmar Ruff E-Mail: datenschutz@uni-tuebingen.de Telefon 07071 2970201 Fax 07071 295912
3.) Rechtsgrundlagen und Zweck: Die Vergabestelle der Universität Tübingen hat bei der Vergabe öffentlicher Aufträge das jeweils geltende Vergaberecht zu beachten. Dazu gehören insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) bzw. die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie die Landeshaushaltsordnung (LHO).
Die ggfls. notwendige Verarbeitung personenbezogener Daten dient der Durchführung des Vergabeverfahrens und erfolgt auf der Grundlage von §4 LDSG i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. B, c und e DSGVO.
Ohne die Daten, sowie die erforderlichen Auskünfte kann kein Zuschlag erteilt werden, da abgegebene Angebote als unvollständig zu erachten und somit auszuschließen wären.
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Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet? Wir erheben, verarbeiten und nutzen die Daten, die Sie uns im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung stellen. Das sind insbesondere: • Persönliche Kontaktdaten und Namen von Bietern, soweit es sich um natürliche Personen oder Personen- gesellschaften handelt, und Kontaktdaten von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der Bieter (z.B. Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), • Daten zur Qualifikation/Eignung eingesetzter Beschäftigter des Bieters • Referenzen über in der Vergangenheit ausgeführte vergleichbare Leistungen Eine Datenerhebung darüber hinaus erfolgt nur, sofern wir dazu rechtlich verpflichtet sind oder Sie eingewilligt haben.
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Wie verarbeiten wir diese Daten? Ihre Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens dokumentiert und der Vergabeakte beigelegt.
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Werden die personenbezogenen Daten weitergegeben? Alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen verarbeitet werden, werden nur dann weitergegeben, wenn die Übermittlung gesetzlich zulässig ist oder Sie in die Übermittlung eingewilligt haben. Zu den Empfängern aufgrund einer gesetzlich zulässigen Übermittlung können insbesondere gehören: • Unterlegene Bieter, die einen Antrag nach § 62 Abs. 2 VgV stellen bzw. gemäß § 19 Abs. 1 VOL/A (§ 46 Abs. 1 UVgO) über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes sowie den Namen des erfolg- reichen Bieters zu unterrichten sind. • Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bei einer Auftragssumme ab 30 000 Euro (ohne Umsatzsteuer) muss der öffentliche Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewer- bezentralregister (künftig: Wettbewerbsregister) einholen. • Bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändigen Vergaben (Verhand- lungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb) ab einem Auftragswert von 25 000 Euro wird für die Dauer von drei Monaten über jeden vergebenen Auftrag auf unserer Internetseite informiert. Diese Information enthält zumindest auch den Namen des beauftragten Unternehmens. • Die Stelle zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen (Vergabekammer). • Gerichte im Falle von Klagen.
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Wie lange werden personenbezogene Daten verarbeitet? Für die Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten gelten die landesrechtlichen Aufbewahrungs- fristen für Vergabeunterlagen.
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Welche Rechte haben betroffene Personen? Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Nähere Informationen ergeben sich insbesondere aus Art. 15 bis 18 und 21 DSGVO. In einigen Fällen gilt, dass das Recht nicht in Anspruch genommen werden kann oder darf. Sofern dies gesetzlich unzulässig ist, teilen wir Ihnen den Grund für die Verweigerung mit.
Recht auf Auskunft Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.
Recht auf Berichtigung Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die personenbezogenen Daten der betroffenen Person nicht (mehr) zutreffend sind. Bei unvollständigen Daten kann – unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung - eine Ver- vollständigung verlangt werden.
Recht auf Löschung Die betroffene Person kann die Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Der Anspruch hängt jedoch u.a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben benötigt werden.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Die betroffene Person hat das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.
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Recht auf Widerspruch Soweit die personenbezogenen Daten der Betroffenen auf Grundlage von § 4 LDSG i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO verarbeiten werden, hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der sie betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein über- wiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht. Ebenso kann entgegenstehen, wenn die Verarbeitung für die Durchführung des Vergabeverfahrens oder die Abwicklung des Vertrages weiterhin erforderlich ist. Der Widerspruch ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Person der Vergabestelle (siehe Ziff. 1) zu richten.
Recht auf Widerruf Jede betroffene Person hat das Recht, sofern personenbezogene Daten auf der Grundlage einer Einwilligung ver- arbeitet werden, diese Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt von dem Widerruf unberührt. Der Widerruf ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Person der Vergabestelle (siehe Ziff. 1) zu richten.
Recht auf Beschwerde Jede betroffene Person kann sich unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe mit einer Beschwerde an den Landes- beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden, wenn sie der Auffassung ist, dass die Aus- kunft gebende Stelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) Königstraße 10 a 70173 Stuttgart Telefon: 0711/61 55 41 – 0 Telefax: 0711/61 55 41 – 15 https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/
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Inhaltsverzeichnis
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Grundsätzliche Ausschreibungs-, Leistungs- und Vertragsbedingungen ......................................................................... 9 1.1 Art, Umfang und Ort der Leistung ............................................................................................................................. 9 1.2 Finanzierungsvorbehalt:............................................................................................................................................ 9 1.3 Wichtige zeitl. Meilensteine: ...................................................................................................................................... 9 1.4 Bieterfragen ............................................................................................................................................................ 10 1.5 Allgemeine Vertragsbedingungen ........................................................................................................................... 10 1.6 Angebot .................................................................................................................................................................. 10 1.7 Nebenangebote: ..................................................................................................................................................... 11 1.8 Zusätzliche Ausschlussgründe: .............................................................................................................................. 11 1.9 Eignung des Bieters ................................................................................................................................................ 11 1.10 Referenzen ............................................................................................................................................................. 11 1.11 Nachweise, Erklärungen und Bescheinigungen ...................................................................................................... 12 1.12 Zusätzliche Ausschlussgründe ............................................................................................................................... 12 1.13 Zuschlag ................................................................................................................................................................. 12 1.14 Zuschlags- und Vergabekriterien ............................................................................................................................ 12 1.15 Auftragserteilung ..................................................................................................................................................... 12 1.16 Durchführung des Vertrages ................................................................................................................................... 13 1.17 Unterauftragnehmer ................................................................................................................................................ 13 1.18 Eignungsleihe bzw. Einsatz von Unterauftragnehmern:.......................................................................................... 13 1.19 Bietergemeinschaften ............................................................................................................................................. 14 1.20 Vergütung und Preise ............................................................................................................................................. 14 1.21 Verpackung, Entsorgung und Transportsicherheit .................................................................................................. 14 1.22 Versicherung und Haftung ...................................................................................................................................... 15 1.23 Gefahrtragung ......................................................................................................................................................... 15 1.24 Gewährleistung ....................................................................................................................................................... 15 1.25 Liefertermine und Verzug ........................................................................................................................................ 16 1.26 Einweisung des Personals, Güteprüfung und Abnahme ......................................................................................... 16 1.27 Garantie und Mängelansprüche .............................................................................................................................. 17 1.28 Rechnungstellung ................................................................................................................................................... 17 1.29 Zahlungsbedingungen ............................................................................................................................................ 17 1.30 Kündigung und Rücktritt.......................................................................................................................................... 18 1.31 Datenschutz ............................................................................................................................................................ 18 1.32 Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen, Vertraulichkeit ................................................................................. 18 1.33 Nebenabreden ........................................................................................................................................................ 18 1.34 Abtretungen ............................................................................................................................................................ 18 1.35 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Vergabekammer ....................................................................................................... 18 1.36 Allgemeine Bestimmungen ..................................................................................................................................... 18 1.37 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen ............................................................................................................ 18 1.38 Anschriften: ............................................................................................................................................................. 19 1.39 Schlussbestimmungen ............................................................................................................................................ 19 1.40 Bestätigungen und Erklärungen .............................................................................................................................. 20
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Besondere Bedingungen (LTMG):.................................................................................................................................. 22
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Technische Vertragsbedingungen, bauliche Voraussetzungen und Montage ................................................................ 25
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Ergänzende Vertragsbedingungen für die Lieferung eines IT-Systems (EVB-IT-Systemlieferung) ................................ 28
Anlagen: Anlage 1: AGB´s Universität Tübingen Anlage 2: Leistungsbeschreibung Anlage 3: Unterlagen Verpflichtungserklärung Anlage 4: Anhänge zum Vergabeverfahren ((Eigen-) Erklärungen des Bieters) Anlage 5: Bewertungsmatrix Anlage 6: Teilnahmebestätigung Ortsbesichtigung Anlage 7: AGB´s EVB-IT-Systemlieferung Anlage 8: Blanko-Mustervertrag EVB-IT-Systemlieferung
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Mit Abgabe des Angebotes wird vereinbart:
- Grundsätzliche Ausschreibungs-, Leistungs- und Vertragsbedingungen Die Eberhard Karls Universität Tübingen beabsichtigt mit diesem Vergabeverfahren die Vergabe der Erweiterung der Machine Learning Cloud Tübingen am HLRS. Der anzuschaffende Cluster soll die am HLRS betriebene Installation „Conway“ um weitere Compute Ressourcen erweitern. Das System soll hoch performante und verteilte KI-Experimente für Wissenschaftler des Tübingen AI Centers, des Exzellenzclusters für Maschinelles Lernen in den Wissenschaften, Hertie AI und des Sonderforschungsbereichs „Robust Vision“ unterstützen. Die Vertragsunterlagen dürfen alleinig zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Jede Weitergabe, auch aus- zugsweise oder eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung oder Kostenersatz gewährt. Die ausschreibende Stelle verfährt nach § 119 GWB sowie der VgV, ohne dass diese Teile selbst zum Vertragsbe- standteil werden.
1.1 Art, Umfang und Ort der Leistung Die Leistung beinhaltet insbesondere die Lieferung der Ausschreibungsgegenstände auf Gefahr des Auftragnehmers frei Verwendungsstelle. Siehe hierzu Anlage 2 – Leistungsbeschreibung. Die Hardwarekomponenten werden am HLRS (Höchstleistungsrechenzentrum Stuttgart) Adresse: Nobelstraße 19, 70569 Stuttgart, Deutschland installiert. Die Stromversorgung, Anschluss an das Kühlungssystem und Netzwerkanschluss werden vom HLRS bereitgestellt. Die Betreuung erfolgt von den Mitarbeitern des Tübingen AI Centers.
1.2 Finanzierungsvorbehalt: Die Beschaffung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass zumindest ein Teil der für die Beschaffung zur Verfügung stehenden Mittel (492.660 Euro (inkl. Mwst)) rechtzeitig zum Jahresende abfliessen und bis spätestens 31. Dezember 2026 verausgabt werden kann. Hierfür ist Voraussetzung, dass die Ausführung der Leistung in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber ggfls. auch Teillieferungen in der entsprechenden Auftragshöhe vorsieht und diese Teillieferungen bis spätestens Mitte KW 51 geliefert und in Rechnung gestellt werden können. Mit Abgabe seines Angebots bestätigt der Bieter, bis spätestens zum hier angegebenen Termin und in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber, die geforderte (Teil-)Leistung erbringen zu können. Der Auftraggeber behält sich vor im Fall der Nicht-Einhaltung der vorab genannten Vereinbarung bzw. Lieferfrist vom von dem Finanzierungsvorbehalt betroffenen Teil-Auftrag zurückzutreten und den Gesamt-Auftragswert der Beschaffung entsprechend zu reduzieren. Im Fall eines solchen (Teil-)Rücktritts aus vorgenanntem Grund können vom Auftragnehmer keine Kosten oder Schadenersatz gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden.
1.3 Wichtige zeitl. Meilensteine:
| Meilensteine: | Termin / Zeitraum: |
|---|---|
| Absendung der EU-Bekanntmachung: | 1. September 2026 |
| Zeitraum für Besichtigungstermine: Ansprechpartner für die Terminvereinbarung: Simon Kreuzer Tel. 07071/29-70863 E-Mail: simon.kreuzer@uni-tuebingen.de | von: 07. September 2026 bis: 25. September 2026 () () Zwischen Anmeldung und Besichtigungstermin ist ein Vorlauf von wenigstens 3 Arbeitstagen einzukalku- lieren. Die Frist für die Terminvereinbarung beginnt mit der Eröffnung des Vergabeverfahrens und endet am 21. September 2026 (12:00 Uhr). |
| Frist für die Einreichung von Bieterfragen: | 30. September 2026 (10:00 Uhr) |
| Ende der Angebotsfrist: | 12. Oktober 2026 (11:00 Uhr) |
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1.4 Bieterfragen Sämtliche Anfragen (Bieterfragen) zu den Ausschreibungsunterlagen sind ausschließlich schriftlich und in deut- scher Sprache über das zur Bereitstellung der Vergabeunterlagen verwendete Portal des DTVP bis spätestens 30. Spetember 2026 (10:00 Uhr Eingang Auftraggeber) einzureichen. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle. Bitte beachten Sie bereits bei der Fragestellung ihre Fragen so zu formulieren, dass ein Rückschluss auf den konkreten Fragesteller nicht möglich ist.
1.5 Allgemeine Vertragsbedingungen Es gelten in der nachstehenden Reihenfolge: a) Die Leistungsbeschreibung (Anlage 2) b) Die nachfolgenden Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen c) Ergänzende Vertragsbedingungen (AGB´s) für die Lieferung eines IT-Systems (EVB-IT-Systemlieferung) d) Die Besonderen Vertragsbedingungen für Lieferungen und Leistungen (Auftragsbedingungen) der Universität Tübingen (siehe Anlage 1 - AGB´s Uni Tübingen) e) Ergänzende Vertragsbedingungen zu den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO- Kernarbeitsnormen) – gem. Abs. 10.3.1.2 VwV Beschaffung f) Die Regelungen der Vertragsordnung für Lieferungen und Leistungen, Teil B (VOL/B) g) Die allgemeinen gesetzlichen Regelungen Mit Zuschlagserteilung werden diese Vertragsbedingungen wirksam. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Even- tuell dem Angebot beigefügt AGB des Bieters werden nicht Bestandteil des Angebotes und entfalten im Falle des Vertragsschlusses keine Wirksamkeit. Dies gilt insbesondere auch für Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungs- bedingungen die standardmäßig, z.B. auf Briefbögen, Preislisten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen usw. vorge- druckt sind. Sofern in Datenblättern, Produktbeschreibungen und sonstigen technischen Nachweisen, Preislisten u.ä. Geschäfts- bedingungen enthalten sind, die gezwungenermaßen mit eingereicht werden müssen, gelten diese als rechtlich nicht wirksam. Allgemeine Geschäfts-, Liefer-, und Zahlungsbedingungen haben auch dann keine Gültigkeit, wenn der Auftragnehmer sie gewöhnlich in seinem laufenden Geschäftsverkehr verwendet und auf sie fomularmäßig oder aus- drücklich hinweist. Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen von Herstellern und Zwischenhändlern finden ebenso keine Anwendung und dürfen dem Angebot nicht beigelegt werden.
1.6 Angebot
- Aufträge werden grundsätzlich nur auf Grund eines schriftlichen Angebotes in deutscher Sprache erteilt. Der Bie- ter hat bei der Angebotsabgabe sein Angebot so exakt zu beschreiben und zu bebildern, dass ein lückenloser Vergleich zu Konkurrenzangeboten möglich ist. Es ist ausreichend zu beschreiben und darzustellen, wie und mit welchen Mitteln die geforderten Mindestanforderungen, Kriterien und Systembedingungen erfüllt werden.
- Nebenangebote sind – soweit zugelassen - deutlich als solche zu bezeichnen, separat auszuweisen und zu be- schreiben. Ein Rechtsanspruch zur Berücksichtigung von Nebenangeboten besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, Nebenangebote ohne Angabe von Gründen zurück zu weisen. Bei der Vergabeentscheidung werden nur vollständig vorgelegte Angebote berücksichtigt.
- Der Bieter hat sich zu versichern, dass die ihm übergebenen Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnisse vollständig sind. Bei erkennbarer Unvollständigkeit hat der Bieter dies dem Auftraggeber gegenüber unverzüglich zu rügen und ein vervollständigtes Leistungsverzeichnis anzufordern. Qualitätsvorgaben, die in der Leistungsbe- schreibung gefordert sind, hat der Bieter anzubieten. Sind die Fabrikate mit dem Vermerk "oder gleichwertig" versehen, kann ein anderes, gleichwertiges Fabrikat angeboten werden. Es hat jedoch in vollem Umfang den in der Leistungsbeschreibung geforderten Leistungen und Funktionen zu entsprechen. Bei technischen und funkti- onellen Abweichungen zu den beschriebenen Leistungen sind diese ausdrücklich zu vermerken und eindeutig zu beschreiben. Qualitäts- sowie Funktionseinschränkungen sind unzulässig. Über Gleichwertigkeit von angebote- nen Fabrikaten entscheidet allein der Auftraggeber unter Ausschluss des Rechtswegs und einer Begründung. Es ist dem Bieter überlassen, zusätzlich zur Ausschreibung zum Abgabetermin eine oder mehrere Alternativen einzureichen. Sie sind als gesondertes Schriftstück und in einwandfrei auswertbarer Form aufzustellen. Der Auf- bau dieser Alternativ-Angebote muss analog zur Ausschreibung einwandfrei vergleichbar und die Leistungsver- zeichnis-Positionsnummer mit der Alternativ-Positionsnummer identisch sein. Ist eine Position im Leistungsver- zeichnis nicht vergleichbar bzw. keine vergleichbare Position vorgegeben, so ist die Alternativ-Position mit einem Index bei der Positionsnummer zu kennzeichnen.
- Dem Angebot sind für die darin aufgeführten Produkte zur Erläuterung Prospekte, Abbildungen, Funktionsbe- schreibungen mit Angaben über den Verwendungsbereich und die technischen Daten beizufügen.
- Die Kosten der Angebotserstellung trägt der Bieter. Bei Unklarheiten im Ausschreibungstext hat der Bieter sich vor Angebotsabgabe schriftlich Klarheit zu verschaffen.
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- Angebote sind grundsätzlich elektronisch, über das zur Bereitstellung der Vergabeunterlagen verwendete Portal des DTVP einzureichen. Postalisch oder anderweitig elektronisch oder per Fax übermittelte Ange- bote sind nicht zulässig und können nicht gewertet werden.
- Die Preise sind in Euro Währung anzugeben. Der Schriftverkehr ist in deutscher Sprache abzufassen. Ergänzend gelten die deutschen Rechtsvorschriften.
- Das Angebot ist nur gültig, wenn hierfür die vollständigen Ausschreibungsunterlagen, die mit Firmenstempel und Unterschrift versehen sind, verwendet werden. Änderungen und Streichungen der Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
1.7 Nebenangebote: Nebenangebote gegenüber den in Anlage 2 Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungsvorgaben sind nicht zugelassen.
1.8 Zusätzliche Ausschlussgründe: Die Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB finden Anwendung
1.9 Eignung des Bieters Es werden nur Anbieter berücksichtigt, welche die nötige Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde besitzen und nachgewiesen haben. Die Vergabestelle überprüft die Eignung der Bewerber oder Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Aus- schlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie ggf. Maßnah- men des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt ggf. Bewerber vom Vergabeverfahren aus. Bewerber müssen ihre Eignung zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistung nachweisen, in dem sie die gefor- derten Unterlagen vorlegen. Gefordert werden u.a. Angaben zum Firmenprofil, zum Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre und Referenzen. (vgl. Dokument „ Anhang zum Vertrags- und Formalteil“) Als Nachweis der wirtschaftlichen/finanziellen Leistungsfähigkeit ist ein Mindestumsatz in den letzten 3 Jahren von mindestens 15.000.000 Euro/Jahr erforderlich. Der Bieter hat, sofern gefordert, darüberhinaus verbindliche Aussagen zu machen, wie er die Betreuung des Leistungsspektrums beim Auftraggeber sicherstellen und bewerkstelligen will. Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Jedoch muss er in diesem Fall dem Auftraggeber mit Angebotsabgabe nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt (vgl. §47 VgV).
1.10 Referenzen Der Bieter hat Referenzen über innerhalb der letzten 3 Jahre erbrachte, vergleichbare Leistungen zu benennen. Als vergleichbare Leistungen werden solche erachtet, die hinsichtlich Auftragsart, Komplexität und Auftragsvolumen der in Anlage 2 - Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistung entsprechen. Als vergleichbare Referenzen werden Referenzen mit den folgenden Merkmalen anerkannt: • Lieferung, Installation, Inbetriebnahme oder Erweiterung von HPC/KI Cluster Systemen • mit einem high-performance Netzwerk (mindestens 400 Gbit/s), • mit Anbindung an ein paralleles high-performance Speichersystem (mindestens 2PB), • Installation eines Systems mit direkter Flüssigkuehlung • Auftragsvolumen mind. 2.000.000,-€ (netto) Es müssen mindestens 3 Referenzen/Projekte angegeben werden. Mindestens 1 Referenz davon muss aus dem Universitäts- bzw. Hochschulbereich sein.
(Vgl. Dokument „Anhang zum Vertrags- und Formalteil“.)
Die Angaben zu Referenzen sind zwingend erforderlich. Es ist dem Bieter überlassen, die Eintragungen direkt im Formular unter „Anhang zum Vertrags- und Formalteil“ vorzunehmen oder in Form einer zusätzlich einzureichenden Anlage. Es liegt in der Verantwortung des Bieters vollständige Angaben zu machen. Das Auslassen einzutragender Werte oder das Fehlen geforderter Angaben und Informationen sind Ausschlussgründe aus diesem Vergabeverfahren.
Die Vergabestelle ist berechtigt, die angegebenen Referenzen auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartner Informationen über das Referenzprojekt einzuholen. Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht geeignet darstellen, kann er vom Verfahren aufgrund mangelnder Eignung ausgeschlossen werden.
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1.11 Nachweise, Erklärungen und Bescheinigungen Der Auftragnehmer hat mit Abgabe des Angebotes eigene Erklärungen darüber abzugeben, dass er seinen gesetzli- chen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der nicht vom Finanzamt erhobenen Abgaben und So- zialbeiträgen nachgekommen ist.
1.12 Zusätzliche Ausschlussgründe Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bewerber ausgeschlossen werden: a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder be- antragt worden ist, b) die sich in Liquidation befinden, c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversiche- rung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben, e) die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
1.13 Zuschlag Mit der Zuschlagserteilung ist nach § 58 VgV ein Vertrag zustande gekommen, ohne dass es hierzu eines weiteren Vertragswerkes bedarf. Soweit ggfls. noch eine besondere Urkunde gefertigt wird, die detaillierte Bestimmungen enthalten sollte und Detailregelungen beinhaltet, so ist noch eine gesonderte Vertragsurkunde auszufertigen. Der Auftraggeber behält sich vor in Ergänzung zur Zuschlagserteilung ein EVB-IT-Systemlieferungsvertrag zu erstellen.
1.14 Zuschlags- und Vergabekriterien Für die Beschaffung stehen maximal 9.652.660,-€ (inkls. Mwst.) bzw. 8.111.479,-€ (ohne Mwst.) zur Verfügung. Das Budget ist soweit wie möglich auszuschöpfen, um eine möglichst hohe Leistungsfähigkeit des Systems zu erzielen. Eine Überschreitung des Budgets ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss des betreffenden Angebots. Angebote unterhalb der Preisobergrenze, werden nach der in Anlage 5 bekannt gemachten Bewertungsmatrix und den dort aufgeführten Kriterien und Unterkriterien bewertet. Es erhält der Anbieter den Zuschlag, der gem. Auswertung der Bewertungsmatrix und vorbehaltlich der Erfüllung der in Anlage 2 aufgeführten K.O.- bzw. Mindestkriterien, die höchste Gesamtpunktzahl erreicht.
| Kriterium: | Gewichtung: |
|---|---|
| Leistungsfähigkeit gem. Anlage 5 Bewertungsmatrix | 100% |
Bei Gleichstand am Ende der Auswertung entscheidet der günstigere Angebotspreis. Im Fall eines weiteren Gleichstandes entscheidet das Los.
Gesamtsumme (ohne Mwst.): Angebotspreis (vom Anbieter einzutragen):
_________________________EUR zzgl. gesetzl. MwSt.
1.15 Auftragserteilung Die Auftragserteilung bedarf zu ihrer Verbindlichkeit grundsätzlich der Schriftform und ist an den Erwerbsbetrieb des Auftragnehmers gebunden. Der Auftragnehmer darf Unteraufträge nur dann erteilen, wenn ihm dies vom Auftragge- ber schriftlich gestattet wurde. Unzulässig sind wettbewerbsbeschränkende Absprachen, insbesondere Verabredungen und Verhandlungen über:
- Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten
- die zu fordernde Preise
- Bindungen sonstiger Entgelte
- Gewinnaufschläge
- Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile
- Zahlungs- Lieferungs- oder andere Vertragsbedingungen, soweit sie unmittelbar den Preis beeinflussen
- Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen
- Gewinnbeteiligungen oder andere Abgaben, 12
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sowie Empfehlungen, es sei denn, dass sie nach Maßgabe des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zulässig sind (§38 Abs. 2 GWB).
1.16 Durchführung des Vertrages Der Auftragnehmer hat die von ihm ausgeführten Lieferungen und Leistungen sowie die ihm für ihre Ausführung übergebenen Stoffe oder Gegenstände bis zur Erfüllung auf seine Kosten vor Beschädigung oder Verlust zu schüt- zen. Ihm vom Auftraggeber zur Durchführung des Vertrages überlassene Modelle, Zeichnungen oder Muster unter- liegen dem Urheberrechtsschutz. Es ist dem Auftragnehmer untersagt, an ihnen Veränderungen vorzunehmen, sie zu vervielfältigen oder Dritten zu überlassen, außer es wäre eine Unterbeauftragung mit einzelnen Teilen der Ge- samtleistung vereinbart. In diesem Fall haftet der Auftragnehmer dem Auftraggeber dafür, dass der Unterauftragneh- mer die überlassenen Unterlagen vor unbefugtem Gebrauch oder Verlust bewahrt. Nach Ausgebrauch hat der Auf- tragnehmer alle genannten Unterlagen sowie etwa notwendige Kopien dem Auftraggeber kostenfrei zurückzusenden.
1.17 Unterauftragnehmer Sofern vorgesehen ist, Unterauftragnehmer für die Auftragserfüllung einzusetzen, ist der Bieter mit Angebotsabgabe verpflichtet, die Teile der Leistung zu benennen, die von Unterauftragnehmern erfüllt werden sollen. Der öffentliche Auftraggeber kann Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, jederzeit während des Ver- fahrens auffordern, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erfor- derlich ist.
Mindestens jedoch muss der Bieter, an den der Auftrag vergeben werden soll, alle geforderten Unterlagen der Eigenerklärungen vor Zuschlagserteilung auch für den Unterauftragnehmer vorlegen und Nachweisen, dass dieser fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig ist, seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen ist und die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung erfüllt.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch im Fall der Übertragung von Leistungen an Unterauftragnehmer der Hauptauftragnehmer alleiniger Vertragspartner gegenüber dem Auftraggeber bleibt und dieser für die Leistungen des eingesetzten Unterauftragnehmers wie für seine eigenen Leistungen einzustehen hat.
Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die zur Vertragserfüllung eingesetzten Unterauftragnehmer die vereinbarten Eignungskriterien nicht erfüllen.
1.18 Eignungsleihe bzw. Einsatz von Unterauftragnehmern: Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen (vgl. Anlage 4 Anhang 4). Der Bieter hat im Zuge einer mit dem Angebot einzureichenden Eigenerklärung des Unternehmers nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben.
Im Fall der geplanten Vergabe von Unteraufträgen, sind die im Folgenden genannten Unterlagen auch für den eingesetzten Unterauftragnehmer mit dem Angebot einzureichen:
| Unterlagen: | |
|---|---|
| Aktueller Handelsregisterauszug bzw. aktueller Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist, ist beigefügt. | □ Ja |
| Die separat einzureichende Anlage 4: Anhänge zum Vergabeverfahren - (Eigen-) Erklärungen des Bieters - ist vollständig ausgefüllt dem Angebot beigefügt. (Anhang 1 und Anhang 2) | □ Ja |
Anhang 1 und Anhang 2)
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| Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt ist dem Angebot beigefügt (gem. Anlage 3 in Verbindung mit 2.). Auszufüllende Dokumente: • Muster AEntG • LTMG Muster Mindestentgelt | □ Ja |
|---|---|
| Separate (Eigen-)Erklärung des Unterauftragnehmers, dass die die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden. | □ Ja |
1.19 Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften werden wie Einzelbieter behandelt. Für den Fall der Auftragserteilung kann der Auftraggeber verlangen, dass eine Bietergemeinschaft eine bestimmte Rechtsform annimmt, sofern diese für eine ordnungsge- mäße Durchführung des Auftrags notwendig ist.
Eine Bietergemeinschaft muss mit Abgabe des Angebotes; eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschrie- bene Erklärung mit folgendem Inhalt vorlegen: • Dass die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Abwicklung der beauftragten Leistung vorgenommen wurde. • In der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift und unter Bezeichnung ihrer Vertretungsverhältnisse aufgeführt sind. • Dass ein von allen für die Durchführung des Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist. • Dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich vertritt. • In der für die Mitglieder die postalische Anschrift des Vertreters gegenüber dem Auftraggeber angegeben wird, über den der gesamte Schriftverkehr abgewickelt wird, • Dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften. • Angabe einer Kontonummer bei einem näher bezeichneten Kreditinstitut, auf die sämtliche Zahlungen des Auf- traggebers mit befreiender Wirkung für alle am Vertrag Beteiligten geleistet werden können. Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durch- führung des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Die gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
Bietergemeinschaften haben sicher zu stellen und darzulegen, dass sie gemeinschaftlich eine vollständige und ein- wandfrei funktionierende Lösung anbieten können.
1.20 Vergütung und Preise Der im Vertrag vereinbarte Gesamtpreis ist die Vergütung für alle vertraglichen Leistungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Vergütung wird unverzüglich fällig, nachdem geliefert oder geleistet wurde und dem Auftraggeber eine prüffähige Rechnung zugegangen ist. Bei vereinbarter Teilleistung gilt diese Regelung entsprechend. Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich die Währung EURO. Soweit die angebotenen Preise nicht in Eurowährung abzurechnen sind, wird der amtliche Umrechnungskurs zum Termin der Angebotsabgabe zugrunde gelegt. Sollte sich am Tage des Auftragseinganges der aktuelle Kurs der Fremdwährung gegenüber dem von der EZB festgelegten Mittelkurs ändern, so gilt für die Rechnungsstellung der amtliche Mittelkurs des Auftragseingangsdatums. Die dem Angebot zugrundeliegenden Angebotspreise beinhalten alle zur betriebsfähigen Übergabe erforderlichen Leistungen und Nebenleistungen, auch wenn sie in den technischen Vorbemerkungen und im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind, wenn nichts anderes vereinbart wird. Sie verstehen sich grundsätzlich frei Verwen- dungsstelle einschließlich Verpackung, Transport und Montage sowie Entfernung/Rücknahme der Verpackung. Ab- weichungen, die ausdrücklich vereinbart sein müssen, werden nur zugelassen, wenn sie verkehrsüblich sind und die entstehenden Kosten getrennt ausgewiesen werden. Der Auftraggeber erkennt die Bestimmungen der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 21.11.53 in der jeweils gültigen Fassung mit den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund der Selbstkosten (LSP) als für sich verbindlich an.
1.21 Verpackung, Entsorgung und Transportsicherheit Es gelten die Bestimmungen der Verpackungsverordnung. Danach trägt die Kosten der Verpackung ausschließlich der Auftragnehmer. Die Verpackung ist auf den unbedingt nötigen Umfang zu beschränken, sie soll wieder verwertbar bzw. stofflich verwertbar sein. Die Verpackung ist sofort bei Anlieferung bzw. spätestens innerhalb zwei Wochen kostenfrei zurückzunehmen. Wertstoffe, sperrige Abfälle, Verpackungen, Leergut. Materialreste usw. sind ebenso wie Kleinabfälle (Restmüll) vom Auftragnehmer laufend aufzuräumen und abzufahren. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nach einfacher Aufforderung durch den Auftraggeber nicht nach, so wird der Auftraggeber zu Lasten des Auftragnehmers den verwertbaren und Sondermüll sowie das Verpackungsmaterial und dergleichen beseitigen lassen. Hinsichtlich der Aufrechterhaltung von Ordnung und Sauberkeit der Baustelle (Liefer- und Montagestelle)
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gelten die Pflichten der VOB. Lieferungen erfolgen grundsätzlich frei Verwendungsstelle, Hilfskräfte werden nicht zur Verfügung gestellt. Anlieferungen und Transportwege sind rechtzeitig vor Lieferung mit dem Auftraggeber abzustim- men. Die Liefergegenstände sind auf der Verpackung mit Bezeichnung des Auslieferungsortes deutlich zu kennzeich- nen. Lieferungen ohne Kennzeichnung werden nicht angenommen. Bei Schwerlasttransporten ist mit Rücksicht auf die maximale Tragfähigkeit der Transportwege der Projektstatiker auf eigene Kosten über den Auftraggeber einzu- schalten. In den Begleitpapieren (Lieferschein) sind Ausschreibungsnummer und Leistungsverzeichnis-Bezeichnung deutlich herauszustellen. Das Transportrisiko trägt ausschließlich der Auftragnehmer. Schließt der Auftragnehmer zur Abdeckung des Trans- portrisikos eine Versicherung ab, so trägt er deren Kosten.
1.22 Versicherung und Haftung Der Auftragnehmer haftet für alle schuldhaft von ihm verursachten Schäden, die dem Auftraggeber oder Dritten durch den Auftragnehmer, seine gelieferten Produkte, sein Personal oder die von ihm eingesetzten oder bereitgestellten Geräte und Fahrzeuge entstehen gem. den geltenden Regelungen nach VOL/B und den allgemeinen gesetzlichen Regelungen, soweit nichts anderes vereinbart ist, und stellt den Auftraggeber insoweit von allen Schadensersatzan- sprüchen Dritter frei. Der Auftragnehmer haftet für Folgeschäden, die dem Auftraggeber durch Versorgungslücken entstehen, wenn der Auftragnehmer seiner Leistungs- und Serviceverpflichtungen nicht nachgekommen ist. Der Auftragnehmer haftet für alle schuldhaft von ihm verursachten Schäden, die dem Auftraggeber oder Dritten durch den Auftragnehmer, sein Personal oder die von ihm gelieferten Produkte entstehen und stellt den Auftraggeber inso- weit von allen Schadensersatzansprüchen frei Auf Verlangen des Auftraggebers ist Schadensersatz in Geld zu leisten. Der Auftragnehmer verzichtet auf alle Ansprüche, den er gegenüber dem Auftraggeber deshalb machen könnte, weil der Auftraggeber hinsichtlich des die Leistungsdurchführung betreffenden Gebäudes bzw. Grundstückes seine Ver- kehrssicherungspflicht leicht fahrlässig verletzt hat. Er stellt den Auftraggeber von allen Ansprüchen seines Personals frei, die dieses aus dem gleichen Rechtsgrund geltend macht. Der Auftraggeber haftet nicht für Entwendungen und Beschädigungen der vom Auftragnehmer oder seinem Personal in die beim Auftraggeber eingebrachten Sachen. Der Auftragnehmer haftet bei Verlust der ihm oder seinem Personal ausgehändigten Schlüssel. Dies schließt auch einen eventuellen Ersatz für das Auswechseln einer zentralen Schließanlage mit ein. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zur Abdeckung aller Schadensersatz- und oder Regressansprüche wegen Perso- nen-, Sach- und Vermögensschäden eine Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe, mindestens aber mit einer Deckungssumme von: 5.000.000 EURO Personen-, Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall abzuschließen und dem Auftraggeber nachzuweisen. Sollte zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens eine Versicherung in der geforderten Höhe noch nicht bestehen, so bestätigt der Bieter mit Abgabe seines Angebots, im Auftragsfall eine Versicherung in der geforderten Höhe abzu- schließen und dem Auftraggeber nachzuweisen. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit bestehen. Der Auftragnehmer ist zur unverzüglichen Anzeige verpflichtet, wenn und soweit der Versicherungsschutz nicht mehr besteht. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt. Der Abschluss von Versicherungen auf Kosten des Auftraggebers ist untersagt.
1.23 Gefahrtragung Hinsichtlich der Gefahrtragung gelten die einschlägigen Vorschriften der VOL/B. Soweit in diesen nichts anderes bestimmt ist, geht die Gefahr mit Ablauf des Tages, an dem die vereinbarte Funktionsabnahme stattgefunden hat, auf den Auftraggeber über. Eine etwa vereinbarte Güteprüfung ersetzt die Funktionsabnahme am Lieferort nicht und führt den Gefahrübergang auch nicht herbei.
1.24 Gewährleistung 1.24.1 Der Auftragnehmer verschafft dem Auftraggeber die Leistung frei von Sachmängeln. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr, dass seine Lieferungen und Leistungen die vertraglich zugesicherten Eigenschaften haben und nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben. Während der Gewährleistungsfrist hat der Auftragnehmer auf seine Kosten alle Mängel zu beseitigen. Zu den vom Auftragnehmer zu tragenden Kosten der Mängelbeseitigung gehören auch alle Nebenkosten (z.B. Fahrtkosten), die im Zusammenhang mit der Mängelbeseitigung entstehen. Der Auftragnehmer haftet ebenfalls für Schäden, die aufgrund des Mangels beim Auftraggeber nachweislich entstan- den sind. Es finden die Regelungen des § 14 VOL/B Anwendung. Die Gewährleistung erstreckt sich auch auf alle der Lieferung beigegebenen oder nachträglich beim Auftragnehmer bestellten Ersatzteile. Für letztere beginnt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche mit dem Tag der
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Lieferung. Die Verjährung von Ansprüchen und der Fristablauf für die Ausübung von Rechten bei mangelhafter Lie- ferung sind während der genannten Mängelbeseitigung gehemmt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber auch über verdeckte Mängel unverzüglich zu informieren, so bald ihm solche bekannt werden. Diese Verpflichtung ist nicht auf die Gewährleistungszeit beschränkt, sondern er- streckt sich über die gesamte, durchschnittlich zu erwartende, Nutzungsdauer des jeweiligen Gerätes. Die Informati- onspflicht besteht unabhängig davon, dass eventuell der Hersteller des Gerätes einen Rückruf veranlasst. Unterlässt der Auftragnehmer eine notwendige Information und entsteht hieraus dem Auftraggeber oder seinen Be- diensteten ein Schaden, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber den bei diesem entstandenen Scha- den zu ersetzen und ihn von eventuellen Schadenersatzansprüchen Dritter freizuhalten. 1.24.2 In der Leistungsbeschreibung können besondere Vereinbarungen hinsichtlich der Eigenschaften der Leistung getrof- fen werden. Solche Vereinbarungen stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien im Sinne des § 443 BGB dar. 1.24.3 Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist die Reproduzierbarkeit oder Feststellbarkeit der Mängel. Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich unter Angabe der ihm bekannten und für deren Erkennung zweckdienli- chen Informationen zu melden, soweit keine andere Form der Störungsmeldung vereinbart ist. Er hat im Rahmen des Zumutbaren die Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel und ihrer Ursachen erleichtern. 1.24.4 Für die Gewährleistung gelten die in der Leistungsbeschreibung genannten Fristen. Sie beginnen mit der unbean- standeten Annahme der Lieferung bzw. Abnahme der Leistung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Gewährleis- tungsfrist für Mängel an Nacherfüllungsleistungen endet ebenfalls mit Ablauf der Gewährleistungsfrist. Meldet der Auftraggeber vor Ablauf der Gewährleistungsfrist einen Mangel wird die Frist des gemeldeten Fehlers gehemmt, wenn der Auftragnehmer im Einverständnis mit dem Auftraggeber das Vorhandensein des Mangels prüft oder nacherfüllt. Die Gewährleistungsfrist ist so lange gehemmt, bis der Auftragnehmer das Ergebnis seiner Prüfung dem Auftraggeber mitteilt, die Nacherfüllung für beendet erklärt oder die Fortsetzung der Nacherfüllung verweigert. Der Auftragnehmer kann den Mangel nach seiner Wahl durch unverzügliche Beseitigung oder Neulieferung beheben. Zur Mangelbeseitigung gehört auch die Lieferung einer ausgedruckten oder ausdruckbaren Korrekturanweisung für die Dokumentation, soweit dies erforderlich ist. 1.24.5 Schließt der Auftragnehmer die Mangelbehebung nicht innerhalb angemessener Frist erfolgreich ab, kann ihm der Auftraggeber eine Nachfrist setzen. Nach Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag und – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – neben dem Rücktritt Schadens- ersatz verlangen. Dieser Schadensersatzanspruch ist begrenzt auf 8% des Wertes der vom Mangel betroffenen Leis- tung, für sämtliche Schadensersatzansprüche aufgrund von Mängeln jedoch auf höchstens 8% des Gesamtpreises gemäß Vertrag. 1.24.6 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Vorsatz, grober Fahrläs- sigkeit und bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ansprüche des Auftraggebers auf Ersatz entgangenen Gewinns sind ausgeschlossen.
1.25 Liefertermine und Verzug
- Der Auftragnehmer gewährleistet die Lieferung einschließlich Inbetriebnahme und Sicherstellung des Produkti- onsbetriebes bis spätestens zu den vorgegebenen und genannten Lieferfristen.
- Im Verzugsfall kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Verlangen des Auftragnehmers zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort beim Auftragnehmer bleibt dieser zur Leistung berechtigt.
- Verlangt der Auftraggeber Schadensersatz statt der Leistung, ist die Zahlungspflicht des Auftragnehmers begrenzt auf 8% des Gesamtpreises gemäß Vertrag. Ansprüche des Auftraggebers auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen. Ein vom Auftragnehmer wegen Verzuges bereits geleisteter pauschalierter Schadensersatz wird angerechnet.
- Darüber hinaus wird vereinbart: Kommt der Auftragnehmer mit der Einhaltung eines im Vertrag vereinbarten Lie- fertermins um mehr als sieben Kalendertage in Verzug, kann der Auftraggeber für jeden weiteren Verzugstag pauschalierten Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung verlangen. Dieser beträgt pro Kalendertag 0,4% des Einzelpreises der Leistung, mit der sich der Auftragnehmer in Verzug befindet, maximal 8% dieses Preises. Der pauschalierte Schadensersatz ist insgesamt begrenzt auf 8% des Gesamtpreises gemäß Vertrag. Es bleibt dem Auftragnehmer unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
1.26 Einweisung des Personals, Güteprüfung und Abnahme Ist eine Einweisung vereinbart, so hat der Auftragnehmer das Personal zu einem mit dem Auftraggeber abzustim- menden Termin kostenfrei in die Bedienung der gelieferten Geräte einzuweisen. Die Einweisung des Personals ist mit der Funktionsabnahme zu verknüpfen. Der Auftraggeber selbst oder ein Beauftragter kann eine Güteprüfung im Werk des Auftragnehmers durchführen. Sie ersetzt nicht die Funktionsabnahme; diese erfolgt bei der Empfangsstelle des Auftraggebers. Eine vorherige Besichtigung oder ein vorheriger Test beim Auftragnehmer gelten nicht als Funk- tionsabnahme. Über sie erhält der Auftragnehmer eine Abnahmebescheinigung. Alle in der Leistungsbeschreibung
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aufgeführten Positionen umfassen die vollständige Lieferung in mängelfreiem Zustand an die dafür vorgesehenen Standorte, entweder nach Plan oder nach vorheriger mündlicher Angabe. Jede Position wird nach Erbringen der Leistungen abgenommen. Über die Abnahme, die nach § 8 BVB – Kauf durchzuführen ist, wird ein Protokoll geführt. Abnahmegebühren und die Kosten für die Anwesenheit des Auftragnehmers während der Abnahme sind in die Ein- heitspreise einzukalkulieren Bei der Funktionsabnahme beanstandete Lieferungen, auch Teillieferungen, sind vom Auftragnehmer umgehend zu- rückzunehmen. Auf Verlangen ist schnellstmöglich Ersatz zu liefern. Kosten für Aus- und Widereinbau trägt der Auf- tragnehmer. Ist von einem Vertragsteil ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet worden, so lagern die abgelehnten Stücke auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers. Hat der Auftragnehmer Ersatz geleistet, so wird eine neuerliche Funktions- abnahme durchgeführt. Die Erfüllung der Lieferverpflichtung tritt mit dem Tag der erfolgreichen Funktionsabnahme ein. Wegen eines Streites bezüglich einer Teillieferung darf die weitere Vertragserfüllung nicht verweigert oder verzögert werden, es sei denn, dass der Auftraggeber einen Aufschub genehmigt hat.
1.27 Garantie und Mängelansprüche Der Auftragnehmer verschafft dem Auftraggeber die Leistung frei von Mängeln. Darüber hinaus gelten die Vereinbarungen gem. Anlage 2 Leistungsbeschreibung, die AGB´s EVB-IT-System- lieferung, sowie die allgemeinen gesetzlichen Regelungen und deren Ausgestaltung durch die VOL/B.
1.28 Rechnungstellung Die Abrechnung der Lieferung/Leistung erfolgt in der Regel über eine „eRechnung“. D.h. eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format (xRechnung), das eine automatische, elektroni- sche Verarbeitung ermöglicht. (Hinweis: eine PDF-Rechnung ist keine eRechnung). Bei der Übermittlung der E-Rechnung ist folgendes zwingend zu beachten: • eRechnungen an die Universität Tübingen sind ausschließlich über das Dienstleistungsportal des Landes Baden Württemberg einzureichen (per Mail an rechnung@service-bw.bwl.de oder durch Hochladen auf der Seite https://www.service-bw.de/e- rechnung). • Jede eRechnung muss zwingend eine gültige Leitweg-ID der Universität Tübingen beinhalten, da sie an- sonsten vom Dienstleistungsportal abgewiesen wird. Sie erhalten die für den Vorgang gültige Leitweg ID im Zuge der Bestellübermittlung nach Abschluss des Vergabeverfahrens. • in jeder eRechnung muss neben der von Seiten des Auftraggebers übermittelten Bestellnummer auch die Kontaktdaten der bestellenden Person / Einrichtung an der Universität Tübingen mit angegeben werden
Sollte die Abrechnung über eine E-Rechnung noch nicht möglich sein, kann - für eine zeitlich befristete Übergangszeit
- alternativ folgendes Verfahren zur Anwendung kommen: • Der Auftragnehmer stellt die Rechnung in zweifacher Ausfertigung unter Beifügung aller für die Prüfung notwendiger Unterlagen der im Anschriftenverzeichnis angegebenen Rechnungsstelle auf postalischem Weg. Es finden die Regelung der §§ 15, 16 und 17 VOL/B Anwendung.
Zusätzliche Hinweise: Bei vereinbarten Teillieferungen können Teilrechnungen nur anerkannt werden, wenn aus ihnen der Umfang der Gesamtlieferung und der Umfang der in Rechnung gestellten Teillieferung eindeutig hervorgehen. Eine pauschalierte Inrechnungstellung verpflichtet den Auftraggeber nicht zur Zahlung.
1.29 Zahlungsbedingungen Zahlungen werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, grundsätzlich innerhalb 30 Tagen netto erbracht. Für die Berechnung der Zahlungsfrist gilt nicht die Ausstellung der Rechnung durch den Auftragnehmer, sondern deren Eingang bei der Rechnungsstelle. Davon unabhängig gilt als frühester Termin für die Berechnung der Zahlungsfrist der Tag nach der Funktionsabnahme. Ggfls. andere Abschlagszahlungen sind, unter Berücksichtigung der landeshaushaltsrechtlichen Vorschriften, geson- dert zu vereinbaren. Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich bestätigt worden sind. Ab- weichende formularmäßige Zahlungsbedingungen werden nicht anerkannt.
Der Auftraggeber behält sich das einseitige Recht vor, vom Auftragnehmer eine abweichende Zahlungsbedingung "Vorkasse" gegen Stellung einer selbstschuldnerischen, unbefristeten und unwiderruflichen Bankbürgschaft (Vorauszahlungs-Bürgschaft), bis zur Höhe des vollständigen Rechnungsbetrages und auf Kosten des Auftragnehmers zu verlangen. Die Bankbürgschaft muss den Anforderungen des §771 BGB entsprechen, darf keine Einreden des Bürgen gegenüber dem Hauptschuldner enthalten und ist durch ein in der EU ansässiges Kreditinstitut zu erbringen. 17
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Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Bieter die Zahlungsbedingung im Bedarfsfall zu akzeptieren.
1.30 Kündigung und Rücktritt Die Kündigung des Vertrages kann nur schriftlich erfolgen. Unbeschadet der Regelung des § 9 VOL/B ist der Auftrag- geber grundsätzlich bei Verletzung der Auftragsbedingungen berechtigt, Ersatz für die durch Verletzung entstehen- den Kosten und Schäden oder Rücktritt vom Vertrag zu verlangen. Der Auftraggeber ist unbeschadet sonstiger Kündigung- und Rücktrittsrechte insbesondere berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn auf Seiten des Auftragnehmers Handlungen im Sinne der § 333, 334 StGB (Vorteilsgewährung, Bestechung) gegeben sind. Der Auftraggeber kann darüber hinaus vom Auftragnehmer Schadenersatz verlangen. Werden nach Vertragsabwicklung Gründe bekannt, welche die Annahme rechtfertigen, dass strafbare Handlungen im vorgenannten Sinne zum Vertragsabschluss geführt haben, so ist der Auftraggeber berechtigt, auch nachträglich vom Vertrag zurückzutreten und, soweit möglich, die Lieferung oder Leistung Zug um Zug gegen Rückerstattung des vereinbarten Kaufpreises zurückzugeben. In diesem Falle kann ein Nutzungsentgelt nicht gefordert werden.
1.31 Datenschutz Die Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere auch des LDSG, wird zugesichert.
1.32 Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen, Vertraulichkeit Der Auftragnehmer hat mit der gebotenen Sorgfalt darauf hinzuwirken, dass alle Personen, die von ihm mit der Erfül- lung der vertraglichen Pflichten beauftragt sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten und die aus dem Bereich des Auftraggebers erlangten Informationen, soweit sie nicht offenkundig sind, nicht an Dritte weitergeben oder sonst verwerten. Mitteilungen aufgrund gerichtlicher oder öffentlich-rechtlicher Anordnungen oder Verpflichtungen, insbesondere gegenüber Rechnungsprüfungsstellen und parlamentarischen Gremien, bleiben dem Auftraggeber vorbehalten. Der Auftragnehmer hat – auch nach Beendigung der Angebotsphase – über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten des Auftraggebers Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Jegliche öffentliche Verlautbarung des Auftragnehmers im Zusammenhang mit diesem Vertrag, bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
1.33 Nebenabreden Nebenabreden zu den aufgeführten Bestimmungen sind unwirksam. Alle Änderungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen vertraglichen Vereinbarung.
1.34 Abtretungen Eine Abtretung der Forderung durch den Auftragnehmer an Dritte ist nur mit Zustimmung des Auftragnehmers mög- lich.
1.35 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Vergabekammer Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Tübingen vereinbart. Zuständige Stelle zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe Tel.: 0721 / 926-4049 und 0711 / 123-2738, Fax: 0721 / 926-3985 und 0711 / 123-2613.
1.36 Allgemeine Bestimmungen Höhere Gewalt, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unabwendbare Ereignisse befreien die Vertrags- partner für die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten.
1.37 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Wettbewerbsbeschränkende Absprachen (§ 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB) sind un- zulässig, es sei denn, dass sie nach den einschlägigen Bestimmungen des GWB zulässig sind. Solchen Handlungen des Bieters selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind. Zusätzlich gilt: Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wett- bewerbsbeschränkung darstellt, hat er 5 v.H. der während der Vertragslaufzeit anfallenden Auftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
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1.38 Anschriften: Sämtlicher Schriftverkehr und alle Fragen im Zusammenhang mit Angebot und Abwicklung sind schriftlich unter Ver- wendung des Geschäftszeichens: „Gz.: VII 3 - 4.1.7. / 20-26 „Erweiterung ML-Cloud 2026“ zu richten an:
Universität Tübingen Zentrale Verwaltung - Einkauf Geschwister-Scholl-Platz 72074 Tübingen Herr Stefan Zaborosch Frau Karin Denneler Fax: 07071 / 29-5985 E-Mail: vergabe@uni-tuebingen.de
1.39 Schlussbestimmungen Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder sollte dieser Ver- trag Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die Vertrags- partner werden jedoch unwirksame Bestimmungen unverzüglich durch solche Vereinbarungen ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen. An die Stelle einer unwirksamen, fehlenden oder weg- gefallenen Vertragsbestimmungen tritt eine solche, die in rechtlich zulässiger Weise dem beabsichtigten wirtschaftli- chen Zweck der unwirksamen, fehlenden oder wegfallenden Bestimmungen am nächsten kommt. Der Auftragnehmer stimmt der Speicherung der in diesem Vertrag genannten personenbezogenen Daten (z.B. Namen, Telefonnummern) zu. Die Bestimmungen des Datenschutzes werden eingehalten. Eine Abtretung der Forderung durch den Auftragnehmer an Dritte ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich. Höhere Gewalt, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unabwendbare Ereignisse befreien die Vertrags- partner für die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Der Anbieter erklärt mit Abgabe seines Angebots, dass er auf Basis der vorliegenden Informationen technisch und organisatorisch in der Lage ist, die im Leistungsverzeichnis geforderten Anforderungen zu erfüllen.
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1.40 Bestätigungen und Erklärungen
Neben den ausgefüllten Seiten 3 und 4 des Vertrags- und Formalteils und der vollständig ausgefüllten Anlage „Anhang zum Vertrags- und Formalteil“, sind mit Angebotsabgabe zwingend folgende Nachweise, Bestäti- gungen und Eigenerklärungen zusätzlich abzugeben bzw. dem Angebot beizufügen: Die „Checkboxen“ sind keine Rückmeldung auf die jeweils abgefragte Anforderung, sondern sollen dem An- bieter dienen zu prüfen, ob die entsprechenden Nachweise, Bestätigungen oder Eigenerklärungen dem An- gebot beigefügt sind.
| Aktueller Handelsregisterauszug bzw: aktueller Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Han- delsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertrags- staates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist, ist beigefügt. | □ Ja |
|---|---|
| Der ausgefüllte Vertrags- und Formalteil, insbesondere: - die Seiten 3 und 4 und Preisangaben 1.14 | □ Ja |
| Der ausgefüllte „Anhang zum Vertrags- und Formalteil“, insbesondere: - die Beschreibung zum Bieter und Umsatz (in Verbindung mit 1.9) (Hinweis: Als Nachweis der wirtschaftlichen/finanzielle Leistungsfähigkeit ist ein Mindestumsatz in den letzten 3 Jahren von mindestens 15.000.000 €/Jahr erforderlich) - die Referenzabgaben (in Verbindung mit 1.10) Der Bieter hat Referenzen über innerhalb der letzten 3 Jahre erbrachte, vergleichbare Leistungen zu benennen. Als vergleichbare Referenzen werden Referenzen mit den folgenden Merkmalen anerkannt: • Lieferung, Installation, Inbetriebnahme oder Erweiterung von HPC/KI Cluster Systemen • mit einem high-performance Netzwerk (mindestens 400 Gbit/s), • mit Anbindung an ein paralleles high-performance Speichersystem (mindestens 2PB), • Installation eines Systems mit direkter Flüssigkuehlung • Auftragsvolumen mind. 2.000.000,-€ (netto) Es müssen mindestens 3 Referenzen/Projekte angegeben werden. Mindestens 1 Referenz davon muss aus dem Universitäts- bzw. Hochschulbereich sein. Die Angaben zu Referenzen sind zwingend erforderlich. Es ist dem Bieter überlassen, die Eintragungen direkt im Formular „Anhang zum Vertrags- und Formalteil“ vorzunehmen oder in Form einer zusätzlich einzureichenden Anlage. Es liegt in der Verantwortung des Bieters vollständige Angaben zu machen. Das Auslassen einzutragender Werte oder das Fehlen geforderter Angaben und Informationen sind Ausschlussgründe aus diesem Vergabeverfahren Hinweis: Die Vergabestelle ist berechtigt, die angegebenen Referenzen auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechen-den Ansprechpartner Informationen über das Referenzprojekt einzuholen. Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht geeignet darstellen, kann er vom Ver- fahren aufgrund mangelnder Eignung ausgeschlossen werden. | □ Ja |
| Die separat einzureichende Anlage 4: Anhänge zum Vergabeverfahren - (Eigen-) Erklärungen des Bieters - ist vollständig ausgefüllt und dem Angebot beigefügt. | □ Ja |
| Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt ist dem Angebot beigefügt (gem. Anlage 3 in Verbin- dung mit 3.). Auszufüllende Dokumente: • Muster AEntG • LTMG Muster Mindestentgelt | □ Ja |
| Ein ausführliches separates „(Firmen-) Angebot“ aus dem die Konfiguration des angebotenen Systems, sowie die Leistungsinhalte und Kostenpositionen transparent hervorgehen, ist dem Angebot beigefügt. | □ Ja |
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| Separat einzureichende Eigenerklärung, dass: a) ausschließlich fabrikneue Originalware geliefert wird. Die gelieferte Ware muss ausschließlich über vom Hersteller autorisierte Vertriebs-Kanäle bezogen worden sein. Sie muss neu sein und darf nicht im Vorbesitz eines anderen Endkunden gewesen sein. b) die Hard- und Software-Revision der gelieferten Geräte muss zum Lieferzeitpunkt, wenn nicht aus- drücklich anders gefordert, mit der vom Hersteller zu diesem Zeitpunkt gefertigten Revisionen der Hardware und/oder Software übereinstimmen. c) der Lieferant sicherstellt, dass der Endkunde kostenfrei Softwareupdates direkt vom Hersteller über den Betriebszeitraum (5 Jahre) des Gerätes hinweg beziehen kann | □ Ja |
|---|---|
| Angabe Servicezeiten und Erreichbarkeiten, (deutscher) Ansprechpartner/Hotline/Single-Point of Contact, Reaktions- und Antrittszeiten, etc.) Der Auftragnehmer muss einen festen deutsch-, oder englisch-sprachigen Ansprechpartner benennen können (Dokument: „Anhang zum Vertrags- und Formalteil“ - Ansprechpartner und Service- Hotline) Oder: Vorlage eines Service- und Wartungskonzepts. Hierbei sind insbesondere folgende Angaben zu ma- chen: (Beschreibung wie Service- und Wartungsaufgaben abgewickelt werden sollen, Angabe Service- zeiten und Erreichbarkeiten, (deutscher) Ansprechpartner/Hotline/Single-Point of Contact, Reaktions- und Antrittszeiten, etc.) | □ Ja |
| Die geforderten Preisangaben (im Vertrags- und Formalteil), sowie die in Anlage 5 Bewertungsmatrix) geforderten Angaben sind ordnungsgem. ausgefüllt und dem Angebot beigefügt. | □ Ja |
| Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems DIN EN ISO 9001 oder gleichwertiges Zertifikat, welches einer Prüfung/Zertifizierung durch eine offizielle externe Stelle bedarf, ist dem Angebot beigefügt | □ Ja |
| Nachweis eines Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 oder gleichwertiges Zertifikat, welches einer Prüfung/Zertifizierung durch eine offizielle externe Stelle bedarf, ist dem Angebot beigefügt | □ Ja |
| Der Nachweis der Teilnahme an der Ortsbesichtigung ist den Angebotsunterlagen beigefügt. (vgl. Anlage 6) | □ Ja |
| Erstentwurf eines EVB-IT-Systemlieferungsvertrags (gem. beigefügter Musteranlage (vgl. Anlage 8)) ist den Angebotsunterlagen beigefügt. | □ Ja |
| Aussagefähige Produktbeschreibungen / Prospekte sind beigefügt. | □ Ja |
| Installationsanforderungen sind beigefügt. | □ Ja |
Ohne Beantwortung und Beifügung der geforderten Nachweise, Bestätigungen und Eigenerklärungen kann das Angebot ausgeschlossen werden.
Bitte beachten Sie, dass fehlende Unterlagen, die in die Angebotsbewertung einfließen, grundsätzlich nicht nachgefordert werden können. Ggf. ist das betroffene Angebot aus dem Verfahren auszuschließen.
Verweise auf Literatur oder Broschüren können als ergänzende Informationen beigelegt werden. Diese erset- zen aber nicht die geforderten Antworten oder Erklärungen.
Hinweis: Eine einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) wird in deutscher Sprache akzeptiert.
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- Besondere Bedingungen (LTMG):
Nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz dürfen öffentliche Auftrageber in Baden-Württemberg öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) nur an Unternehmen vergeben, die bei Angebotsabgabe eine schriftliche Tariftreue- oder Mindestentgelterklärung abgeben (siehe Anlage 3).
Die Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sind einzuhalten. Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft/ jeder vorgesehene Nachunternehmer und jedes vorgesehene Verleihunternehmen müssen bei Angebotsabgabe die gemäß § 4 Absatz 1 (Mindestentgelterklärung) erforderliche Verpflichtungserklärung (siehe Anlage 3 - Verpflichtungserklärung zum LTMG) abgeben.
Bei einer vorgesehenen Einschaltung von Nachunternehmen und Verleihunternehmen gilt dies auch für deren Ver- pflichtungserklärung.
Ein Unternehmen ist aus einem laufenden Vergabeverfahren auszuschließen, wenn es seinen Pflichten nach § 5 Absatz 1 LTMG nicht nachkommt, oder wenn die abgegebenen Erklärungen nachweislich falsch sind. Damit liegen die vom Auftraggeber geforderten Eignungskriterien nicht vor, was den Ausschluss vom Vergabever- fahren zur Folge hätte. Es handelt sich hierbei nicht um eine Sanktion.
2.1 Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestent-geltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Min- destlohngesetz - LTMG)
-
Mindestentgelte Der Auftragnehmer verpflichtet sich, (1) für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) in der je- weils geltenden Fassung unterfällt, seinen Beschäftigten bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags wenigstens diejeni-gen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewäh-ren, die durch einen für allge- mein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach den §§ 7 oder 11 des AEntG erlassene Rechtsverordnung für die betref-fende Leistung verbindlich vorgegeben werden; (2) für Leistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene seinen Beschäftigten bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags ein Entgelt zu bezahlen, das insgesamt mindestens dem in Baden-Würt- temberg für diese Leistung in einem der einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffä-higen Gewerkschaft ver- einbarten Tarifverträge vorgesehenen Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten, einschließlich der Aufwendungen für die Altersversorgung, entspricht, und während der Ausführung des öffentlichen Auftrags eintre- tende tarifvertragliche Änderungen des Entgelts nachzuvollzie-hen; (3) für Leistungen, • deren Erbringung nicht dem Geltungsbereich des AEntG in der jeweils gel-tenden Fassung unterfallen, • die den freigestellten Verkehr betreffen und die nicht vom Anwendungsbe-reich der einschlägigen und repräsenta- tiven Tarifverträge für den straßen-gebundenen Personenverkehr umfasst werden, • die nicht den öffentlichen Personenverkehr betreffen, seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags wenigstens ein Entgelt be- zahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht, es sei denn, bei dem Unternehmen handelt es sich um eine aner- kannte Werkstatt für Behinderte oder eine anerkannte Blindenwerkstatt (bevor-zugtes Unternehmen gemäß §§ 141 Satz 1 und 143 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) oder der Auftrag wird ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitsnehmern eines Nach- tunternehmens ausgeführt; (4) sofern die Voraussetzungen von mehr als einer der in (1) bis (3) getroffenen Regelungen erfüllt sind, die für seine Beschäftigten jeweils günstigste Regelung anzuwenden.
-
Nachunternehmen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, (1) seine Nachunternehmen und Verleihunternehmen sorgfältig auszuwählen, (2) sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, (3) die von den Nachunternehmen und Verleihunternehmen abgegebene Ver-pflichtungserklärung oder Versicherung nach den §§ 3 und 4 LTMG dem Auf-traggeber auf Verlangen vorzulegen, (4) Nachunternehmen und Verleihunternehmen davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
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-
Kontrolle Der Auftragnehmer verpflichtet sich, (1) dem Auftraggeber bei einer Kontrolle Entgeltabrechnungen, die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Abgaben sowie die zwischen Unterneh-men und Nachunternehmen und Verleihunternehmen abgeschlossenen Ver- träge zum Zwecke der Prüfung der Einhaltung des LTMG vorzulegen, (2) seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen, (3) dem Auftraggeber ein Auskunfts- und Prüfrecht im Sinne des § 7 Absatz 1 LTMG bei der Beauftragung von Nach- unternehmen und Verleihunternehmen einräumen zu lassen, (4) vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der Einhaltung der Vor-gaben der §§ 3 und 4 LTMG in erfor- derlichem Umfang bereitzuhalten und auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen und zu erläutern sowie die Ein- haltung dieser Pflicht durch die beauftragten Nachunternehmen und Verleihunterneh-men vertraglich sicherzustellen.
-
Sanktionen (1) Für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers gegen die Verpflichtun-gen nach den §§ 3 bis 7 LTMG wird zwischen dem Auftraggeber und dem Auf-tragnehmer eine Vertragsstrafe vereinbart, deren Höhe eins von Hundert, bei Verkehrsdienstleistungen bis zu einem von Hundert beträgt. Bei mehreren Ver-stößen gegen das LTMG sowie gegen weitere Verpflichtungen dieses Vertrages ist die Vertragsstrafe der Höhe nach insgesamt auf fünf von Hundert des Auf-tragswertes begrenzt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Verstoß durch ein von dem Auftragnehmer einge- setztes Nachunternehmen oder Verleihunter-nehmen begangen wird, es sei denn, dass der Auftragnehmer den Ver- stoß bei Beauftragung des Nachunternehmens und des Verleihunternehmens nicht kannte und unter Beachtung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns auch nicht kennen musste. Bei einer unverhältnismäßig hohen Ver- tragsstrafe kann der Auftragnehmer beim Auftraggeber die Herabsetzung der Vertragsstra-fe beantragen. (2) Die schuldhafte Nichterfüllung einer Verpflichtung nach den §§ 3 bis 7 LTMG durch den Auftragnehmer berechti- gen den Auftraggeber zur fristlosen Kündi-gung aus wichtigem Grund. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen. (3) Die Bestimmungen des § 11 VOB/B bzw. VOL/B bleiben hiervon unberührt. (4) Bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers sowie der von ihm beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen des LTMG ▪ kann der Auftraggeber diese für die Dauer von bis zu drei Jahren von ihren Auftragsvergaben ausschließen, ▪ informiert der Auftraggeber die nach dem AEntG für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwal-tung.
2.2 Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) Die Vorschriften des MiLoG sind von öffentlichen Auftraggebern zu beachten. Entsprechend den Vorschriften des MiLoG ist der Auftragnehmer verpflichtet, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmern bei der Ausführung des Auftrags das für die Ausführung der Leistung geltende Mindestentgelt zu zahlen. Dieses ist durch das Mindestlohngesetz (MiLoG) oder einen für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag, der dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG - in der jeweils geltenden Fassung unterfällt) oder durch eine auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnung festgesetzt.
2.3 Vereinbarung entsprechend den Bestimmungen des MiLoG
-
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der beauf- tragten Leistung mindestens das für die Ausführung der Leistung geltende Mindestentgelt zu zahlen, das durch das Mindestlohngesetz (MiLoG) oder einen für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag, der dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung unterfällt oder durch eine auf ihrer Grund- lage erlassenen Rechtsverordnung festgesetzt ist.
-
Die Einschaltung von Nachunternehmen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet dafür zu sorgen, dass die von ihm eingesetzten Verleihbetriebe und Nachunter- nehmen sowie die von Nachunternehmen eingesetzten Nachunternehmen die in Ziffer 1 genannten Verpflichtungen zur Zahlung von Mindestentgelten einhalten und die entsprechenden Verpflichtungserklärungen in Schriftform abge- ben.
-
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Verlangen geeignete Nachweise (z.B. Lohnabrech- nungen, Stundennachweise, anonymisierte Lohnabrechnungen und Mitarbeiterlisten etc.) vorzulegen, die dieser be- nötigt, um die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Mindestentgelts zu überprüfen.
-
Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber auf erstes schriftliches Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung der Pflichten aus dem MiLoG oder AEntG durch den Auftragnehmer und/oder den von ihm beauftragten Verleiher / Nachunternehmer bzw. dessen Nachunternehmen resultieren. Hierunter fallen u.a. For- derungen der eigenen Arbeitnehmer des Auftragnehmers, Forderungen der Arbeitnehmer weiterer Nachunterneh- mern sowie beauftragten Verleihbetriebe, behördliche Forderungen wie z.B. Bußgelder, Ansprüche von
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Sozialversicherungsträgern und Finanzbehörden, behördlich erteilte Auflagen als auch hiermit zusammenhängende Rechtsverfolgungs- und Rechtsverteidigungskosten.
-
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, wenn gegen- über dem Auftragnehmer Ansprüche eigener Arbeitnehmer oder vom Auftragnehmer eingesetzter Nachunternehmer geltend gemacht werden, sofern diese Ansprüche im Zusammenhang mit dem MiLoG oder AEntG stehen oder wenn gegen den Auftragnehmer ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden ist, das im Zusammenhang mit den vorgenannten Gesetzen steht.
-
Für den Fall des Verstoßes gegen die Pflichten aus dem MiLoG oder AEntG sowie für den Fall der Nichterfüllung der vorgenannten Pflichten durch den Auftragnehmer oder durch ein von ihm eingesetztes oder durch ein von Nach- unternehmen eingesetztes Nachunternehmen, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wich- tigem Grund und zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt.
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- Technische Vertragsbedingungen, bauliche Voraussetzungen und Montage
3.1 Anlagen Dem Angebot sind für die darin aufgeführten Leistungen zur Erläuterung Prospekte, Abbildungen, Funktionsbeschrei- bungen mit Angaben über den Verwendungsbereich und die technischen Daten beizufügen. Alle für Funktionsabnahme, Betrieb, Wartung und Reparatur erforderlichen Unterlagen (Prüfungsprotokolle, Werks- zeugnisse, Zeichnungen, Pläne, Bedienungsanweisungen, etc.) hat der Auftragnehmer erforderlichenfalls in verviel- fältigungsfähiger Form kostenlos mitzuliefern. Es wird erwartet, dass
- die erforderlichen Handbücher in deutscher und/oder in englischer Sprache
- eine deutschsprachige und/oder englische Gebrauchsanweisung sowie sonstige beigefügte sicherheitsbezogene Informationen und Instandhaltungshinweise sowie deren Änderungen und Ergänzungen,
- eine Kurzbedienungsanleitung
- Technische Unterlagen,
- Serviceanweisungen / Abgleichsvorschriften / Wartungsanweisungen,
- Anweisung für Gerätepflege / Reinigung / Funktionsprüfung,
3.2 Installationsanforderungen Zur Herstellung und Gewährleistung der Funktions- und Betriebssicherheit für die bestimmungsgemäße Verwendung des Ausschreibungsgegenstandes sind die räumlichen und technischen Anforderungen vom Auftragnehmer zu be- nennen. Dies erfordert Angaben über: a) Raum und Platzbedarf, einschließlich Unterlagen und Fundamentierung b) Umgebungsbedingungen wie Temperatur, Klima, Abschirmung und sonstige vergleichbaren Einflussgrößen An- forderungen an die Betriebsmittel, Energie- und Medienversorgung
3.3 Voraussetzungen und Zusagen Der Auftragnehmer sichert zu, dass die angebotene Leistung zum Zeitpunkt der Lieferung dem aktuellen Stand der Technik (neuestes Modell; fabrikneues Fabrikat) entspricht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sicherheitsrelevante Verbesserungen während der Nutzungszeit dem Auftrag- geber bekannt zu geben. Falls sich im Gewährleistungszeitraum Softwareänderungen, technische Verbesserungen oder Geräteerweiterungen ergeben, sind diese kostenlos nachzurüsten / auszutauschen. Der Auftragnehmer trägt die Informationspflicht. Durch technische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass Netzimpulse und Netzunterbrechun- gen nicht zu Folgeschäden an der Geräteanlage führen können.
3.4 Geräte- und Arbeitssicherheit Die Lieferung/Leistung muss den geltenden Sicherheits- und Schutzbestimmungen entsprechen, entsprechende Nachweise sind vorzulegen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Leistungserbringung die geltenden Vor- schriften zur Geräte- und Produktsicherheit, Verkehrs- und Arbeitssicherheit sowie die geltenden Sicherheitsbestim- mungen zu beachten. Er haftet für Schäden, die von ihm im Rahmen der Auftragsausführung durch Verstöße gegen diese Vorschriften verursacht wurden. Die Lieferung und Leistungsausführung muss außerdem den anerkannten Regeln der Technik und den Sicherheits-, Norm-, Arbeitsschutz-, TÜV-, Strahlenschutzbestimmungen, den Auflagen der DIN-Vorschriften, dem Maschinen- schutzgesetz, den VDE-Vorschriften, den TÜV-Bestimmungen, den EX-Vorschriften, den Unfallverhütungsvorschrif- ten und übrigen einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Auflagen entsprechen und die Forderungen der zuständigen Berufsgenossenschaften und der Brandschutzdirektion erfüllen. Auf Verlangen sind entsprechende Nachweise vorzulegen. Anerkannten Regeln der Technik (DVGW, TÜV), Vorschriften von örtlichen Überwachungs- und Abnahmebehörden, Normen (VDE, DIN), besonders VDE 0107 und 0750 sowie Empfehlungen der Berufsgenos- senschaften sind in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die zum Einsatz kommenden Geräte, Bauteile und Komponenten müssen den geltenden Auflagen und Sicherheitsgesetzen und DIN VDE 0805 (EN 60950) sowie der Niederspannungsrichtlinie nach 73/23/EWG entsprechen. Die Leistungsausführung erfolgt auf Gefahr des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist dabei für die Einhaltung der geltenden Bestimmungen eigenständig verantwortlich. Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass alle geltenden allgemei- nen und spezifischen Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften, sowie die gesetzlichen und die allgemein an- erkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln eingehalten werden.
3.5 Lieferung und Montage 3.5.1 Der Auftragnehmer hat, sofern für den Auftragsgegenstand zutreffend, seine Anlagen/Einrichtungen in sich voll funk- tionsfähig verrohrt und verdrahtet bis zu den bauseitigen Anschlusspunkten zu erstellen. Alle dazu erforderlichen Materialien sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Der Auftragnehmer hat alle zur Sicherung der Montage und zum Schutz der beteiligten Personen erforderlichen Maß- nahmen in eigener Verantwortung zu ergreifen. Er haftet dem Auftraggeber gegenüber für alle aus einer Unterlassung entstandenen Schäden. Ist ein Schaden entstanden, für den eine fehlende Sicherung der Montage bzw. ein fehlender
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Schutz der beteiligten Personen mit ursächlich sein kann, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber gegenüber nachzuweisen, dass er alle zur Abwendung eines Schadens erforderlichen und geeigneten Maßnahmen ergriffen hat. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen nach den Forderungen der Ausschreibungs- und Ausführungs- unterlagen zu erbringen. Er hat außerdem den Anweisungen der Auftraggeber Folge zu leisten; das heißt die Rei- henfolge der Arbeiten wird im Zweifelsfall von dem Auftraggeber festgelegt. Werden dem Auftragnehmer Umstände bekannt, welche die Einhaltung der fristgerechten Lieferung oder Leistung, auch teilweise, gefährdet erscheinen las- sen, so hat er dem Auftraggeber unverzüglich Mitteilung zu machen. Die Mitteilung einer verspäteten Lieferung befreit den Auftragnehmer nicht von einem eventuellen Schadensersatz- anspruch wegen Verzugs. Der Auftraggeber kann in diesem Falle Mehrarbeit durch erhöhten Arbeitseinsatz ohne besondere Vergütung verlangen. Hat der Auftragnehmer erklärt, dass die ihm obliegende Lieferung oder Leistung auch durch von ihm zu leistende Mehrarbeit nicht termingerecht erbracht werden kann, so ist der Auftraggeber be- rechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers die zur termingerechten Fertigstellung notwendigen Arbeiten zu vergeben. Rechtzeitig vor Montagebeginn hat der Auftragnehmer einen verantwortlichen Montageleiter zu benennen. Der Auf- traggeber stellt hierzu ein Formblatt, auf dem der Montageleiter seine Verantwortlichkeit mit Unterschrift bestätigt. Der Auftragnehmer zeichnet mit rechtsverbindlicher Unterschrift und Firmenstempel das Formular ab. Sollte der Auftragnehmer die eventuell erforderlichen Konzessionen nicht besitzen, so hat er auf seine Kosten eine Fachfirma einzuschalten / zu beauftragen. 3.5.2 Die Kosten für die Lieferung frei Verwendungsstelle, Montage und betriebsseitige Übergabe sind in die Einheitspreise einzuberechnen. 3.5.3 Sämtliche Maschinen und Geräte sind, sofern sie an irgendwelche Fern- und Entsorgungsleitungen angeschlossen werden, mit entsprechenden Verbindungselementen (Flansche, Verschraubungen, Kabel etc.) zu liefern. 3.5.4 Die gelieferten Einrichtungen und Geräte sind vom Auftragnehmer an die bauseitigen Ver- und Entsorgungsnetze unter Einhaltung der geltenden Vorschriften anzuschließen. Für alle indirekt beheizten Maschinen ist ein entspre- chender Kondensatableiter mitzuliefern.
3.6 Leistungsausführung 3.6.1 Alle Maße, Gegebenheiten am Bau und Umgebungsbedingungen sind vom Auftragnehmer verantwortlich zu prüfen. Der Auftragnehmer hat sich erforderlichenfalls vor Angebotsabgabe über alle örtlichen Gegebenheiten und baulichen Voraussetzungen, wie Einbringung statischer Belange, Platzangebot, Raumhöhen, Installationen usw. zu informie- ren. Geplante oder vorgerichtete Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Elektroanschlüsse hat er auf Vollständigkeit und Maßhaltigkeit zu überprüfen. In diesem Sinne sind ebenfalls sämtliche Zeichnungen, Berechnungen und sonstige Ausführungsunterlagen vom Auftragnehmer zu prüfen; soweit Überarbeitungen notwendig werden, ist der Auftragge- ber kurzfristig davon in Kenntnis zu setzen. 3.6.2 Dem Auftragnehmer obliegt es, rechtzeitig und eigenverantwortlich alle erforderlichen Genehmigungs-, Antrags- und Abnahmeverfahren von anerkannten Institutionen, technischen Überwachungsvereinen, Sachverständigenorganisa- tionen oder autorisierten Personen (zum Beispiel Sachverständige, gewerbliche Berufsgenossenschaften, staatliche Gewerbeaufsichtsämter) auf dessen Kosten zu beauftragen, den Nachweis zu erwirken und alle entsprechenden Zertifikate, Bescheinigungen und Unterlagen in entsprechender Anzahl einzubringen. Dies gilt besonders für Sach- verständigenprüfungen und Abnahmen und den Antrag zum Betrieb der Anlage bei der Gewerbeaufsicht. 3.6.3 Die Angebotspreise beinhalten alle Lieferungen und Leistungen, für die komplette betriebsbereite Anlagen/Geräte erforderlich sind. Hierzu gehören alle Arbeiten, wie Eintransport an die Verwendungsstelle mit Schutz des Oberbo- dens, fachgerechte Montage und Anschluss an die hausseitig bis in den Anschlussbereich herangeführten Ver- und Entsorgungsleitungen sowie die Herstellung der elektrischen Anschlüsse. 3.6.4 Alle genannten Leistungen sind in die Einheitspreise der Leistungsbeschreibung aufzunehmen und damit abgegolten. Eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht.
3.7 Technische Rahmenbedingungen Es sind Angaben (gegebenenfalls Prüflisten/Serviceanweisung) hinsichtlich der Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung), sicherheitstechnische Kontrollen oder messtechnische Kontrollen zu machen. Die Anschrift des Herstellers bzw. des Lieferanten ist anzugeben. Wenn es sich um ein Produkt für den einmaligen Gebrauch bzw. um eine Sonderanfertigung handelt, ist dies anzu- geben. Soweit gegeben sind Angaben zu Strahlungen und deren Schutz zu machen. Alle für die Einbringung und Entsorgung notwendigen Hilfsmittel, Hebezeuge, Flurförderer etc. müssen vom Auftrag- nehmer gestellt werden.
3.8 Werkstoffauswahl und Verarbeitung Der Auftragnehmer hat auf Verlangen unentgeltlich Musterstücke zu fertigen und Materialmuster sowie Farbproben vor-zulegen. Alle in den Anlagen verwendeten Werkstoffe sind so auszuwählen oder mit solchen Methoden des Oberflächenschut- zes zu behandeln, dass sie allen hygienischen und technologischen Erfordernissen entsprechen und gegen Korrosion dauerhaft geschützt sind (d. h. dass Anlagenteile, die nicht aus Chromnickelstahl oder ähnlichen nichtkorrodierenden
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Werkstoffen hergestellt sind, dauerhaften Oberflächenschutz erhalten). Alle gefetteten Teile wie Lager, Gelenke usw. sind so abzukapseln, dass weder Verschmutzung noch Auslaufen möglich ist.
3.9 Schallschutz An den Schallschutz werden höchste Anforderungen gestellt. Als Mindestbedingungen gelten hier die Richtlinien des ECO-Kreis 2000 (Umweltprüfzeichen des TÜV Rheinland), bzw. ISO 11201. Der Auftragnehmer muss die zur Verhü- tung von Geräuschübertragung benötigte Isolierung voll in die Preise einkalkulieren. Bei Unklarheiten ist er verpflich- tet, sich beim Berater für akustische Fragen auf eigene Kosten über die Vorschriften zu informieren, die sich speziell auf seine angebotenen Geräte/Anlagen beziehen.
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- Ergänzende Vertragsbedingungen für die Lieferung eines IT-Systems (EVB-IT-Systemlieferung)
Die Bedingungen sind als Anlage 6 (AGB´s) den Vergabeunterlagen beigefügt. Ein Blanko-Mustervertrag finden Sie in Anlage 7.
Zusätzlichen finden Sie diese zum Download in der Fassung V 1.0 vom 01.02.2010 im Internet unter:
https://www.cio.bund.de/Web/DE/IT-Beschaffung/EVB-IT-und-BVB/evb-it_bvb_node.html
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