(20-26)_Anlage 4_Anhänge zum Vergabeverfahren.pdf

Erweiterung eines Hochleistungsrechenclusters für verteilte KI-Experimente

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 02:02 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

Zentrale Verwaltung

VII – Finanzen

Einkauf

Anlage 4

Anhänge zum Vergabeverfahren

- (Eigenerklärungen- / Bestätigungen des Bieters) -

Hinweis:

Mit Abgabe eines Angebots sind vom Bieter die folgenden Anhänge (1-4) zum

Vergabeverfahren zwingend durch Unterschrift zu bestätigen und als (Eigen-)

Erklärungen bzw. Bestätigungen zusammen mit dem Angebot einzureichen.

Ohne Einreichung der ausgefüllten und damit bestätigten Dokumente kann das

Angebot nicht gewertet und vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

-

Bei Anhang 5 handelt es sich um Angaben die im Rahmen des Vergabeverfahrens

von Seiten der Vergabestelle an zuständige Behörden zu statistischen Zwecken

weitergegeben werden müssen und haben keinerlei Auswirkung auf die Zulässigkeit

des Angebots oder die Bewertung der Wirtschaftlichkeit.

1

Zentrale Verwaltung

VII – Finanzen

Einkauf

  1. ANHANG 1 zum Vergabeverfahren:

Eigenerklärungen gem. §§123, 124 GWB in Verbindung mit § 48 VgV

der Frau/des Herrn

handelnd für:

(vollständige Anschrift/Firmenstempel)

Ich erkläre/Wir erklären, dass

☒ mein / unser Unternehmen gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet und im entsprechenden Register eingetragen ist, bzw. entsprechende gewerberechtliche Erlaubnisse erteilt wurden.

☒ bzgl. unseres Unternehmens keine zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §123 und §124 GWB vorliegen.

☒ mein / unser Unternehmen, zur Abdeckung aller Schadensersatz- und/oder Regressansprüche wegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden eine Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe, mindestens mit einer Deckungssumme von 5.000.000 Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall abgeschlossen hat und dem Auftraggeber auf Anfrage jederzeit nachweisen kann.

☒ Sollte zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe zum Vergabeverfahren eine Versicherung in der geforderten Höhe noch nicht bestehen, bestätigen wir hiermit, dass im Fall der Auftragserteilung eine Versicherung in der geforder- ten Höhe abgeschlossen werden wird.

☒ die für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Personen entsprechend zertifiziert, bzw. qualifiziert sind.

☒ ich / wir meinen / unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin / sind und ermächtigen den Auftraggeber, Auskünfte über die Meldedateien personenunabhängig einzuholen bzw. lege(n) diese auf Verlangen des Auftraggebers vor.

☒ mein / unser Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende menschen-, umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Insbesondere wird: ☒ gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt. ☒ gem. § 3 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten die in Abschnitt 2 dieses Gesetzes festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachtet.

☒ keine Waren Gegenstand der Leistung sind, die unter Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind.

2

Zentrale Verwaltung

VII – Finanzen

Einkauf

☒ ich / wir in den letzten zwei Jahren nicht gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz bzw. § 16 Mindestarbeitsbedin- gungengesetz zu einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin / sind und mir / uns kein aktueller Verstoß gegen die o. a. Vorschriften und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortliche handelnde(n) Person(en) betrifft / betreffen und mir / uns kein aktueller Verstoß gegen die o. a. Vorschrift bzw. kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlichen Personen bekannt ist.

☒ den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegebenwerden.

☒ zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über mein / unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren gestellt ist oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.

☒ weder unser Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesell- schaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint.

☒ mein/unser Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

☒ in meinem/unseren Unternehmen in den letzten drei Jahren kein Verstoß nach § 24 Absatz 1 LkSG rechtskräftig festgestellt wurde und dies mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist.

☒ mein/ unser Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

☒ wir die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i. S. d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetztes, bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhalten.

☒ keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist wegen den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangs- prostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

☒ das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags fort- dauernd oder erheblich mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung des Auftrags oder zu Scha- densersatzansprüchen oder einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.

☒ ich / wir die staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz ein- schließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, Be- triebssicherheitsV, PSA-BenutzungsV, LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufs-genossen- schaften einhalten.

Ich / Wir erklären mein / unser Einverständnis, dass der Auftraggeber die Einhaltung der Gesetzlichen Bestimmungen durch Stichproben am Ort der Leistung sowie anhand von vorzulegenden Belegen prüfen kann.

Die Belege müssen mindestens enthalten:

• die Namen der für die Auftragserfüllung eingesetzten gewerblichen Arbeitnehmer, • die im Rahmen der Auftragserfüllung von diesem Monat der Stichprobe geleisteten Arbeitsstunden sowie • die an die gewerblichen Arbeitnehmer gezahlten Brutto-Stundenlöhne ohne Zuschläge.

Ich / Wir verpflichte(n) mich / uns, Löhne und Gehälter - auch ausländischer Beschäftigter, sofern diese die Leistung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbringen – mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und

3

Zentrale Verwaltung

VII – Finanzen

Einkauf

vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse im Unternehmen bereitzu- halten und auf Anforderung dem Auftraggeber vorzulegen.

Entsprechende Nachweise können auf Verlangen vorgelegt werden.

Ich verpflichte mich / Wir verpflichten uns, im potenziellen Auftragsfall gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz bzw. Mindestarbeitsbedingungengesetz personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Ge- burtsort, Wohnanschrift) bekannt zu geben.

Ich verpflichte mich / Wir verpflichten uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer eine gleichlautende Erklärung abgibt.

Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Erklärung meinen / unseren Ausschluss von wei- teren Auftragserteilungen zu Folge und mein / unser Unternehmen bis zur Dauer von zwei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann.

Datum, Unterschrift

4

Zentrale Verwaltung

VII – Finanzen

Einkauf

  1. ANHANG 2 zum Vergabeverfahren:
  • Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 -

Eigenerklärung (von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften)

Bezug: Gz.: VII 3 – 4.1.7. / 20-26

Firmenname und Adresse:

Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teil- nahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese):

  1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den

in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russ- lands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,

genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufwei- sen,

a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kri- terien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Un- ternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.

  1. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zu- sammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vor- schrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.

  2. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragneh- mer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eig- nungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.

_______________________, den _______________________________


Unterschrift(en) Name (in Druckbuchstaben) Firmenstempel

5

Zentrale Verwaltung

VII – Finanzen

Einkauf

Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 lautet wie folgt: (1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buch- staben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:

a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisa- tionen oder Einrichtungen,

b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittel- bar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder

c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,

auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.

(2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für

a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioak- tiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Pla- nung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Liefe- rung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbe- sondere im Bereich Forschung und Entwicklung,

b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,

c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,

d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russ- land, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.

e) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder

f) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022.

(3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach die- sem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.

(4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 — von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.

6

Zentrale Verwaltung

VII – Finanzen

Einkauf

  1. ANHANG 3 zum Vergabeverfahren:

Berücksichtigung der ILO-Kernarbeitsnormen1

Ergänzende Vertragsbedingung

Bietende Unternehmen, Produkthersteller und direkter Zulieferer des Produktherstellers haben bei der Ausführung

des Auftrags gemäß Nummer 10.3.1.2 der VwV Beschaffung den Wesensgehalt der Kernarbeitsnormen der Interna-

tionalen Arbeitsorganisation (ILO) zu berücksichtigen.

I. Produktgruppe / Produkte (- Zutreffendes bitte ankreuzen -)

Für diesen Auftrag werden Produkte verwendet, die in eine beziehungsweise mehrere der nachfolgenden Kategorien

fallen:

Ja, und zwar

Sportbekleidung, Sportartikel, (zum Beispiel Bälle, Schläger)

Spielwaren

Teppiche

Textilien und Bekleidung (zum Beispiel Arbeitskleidung, Uniformen, T-Shirts, Hemden, Hosen, Schuhe, Vor-

hänge)

Lederprodukte (zum Beispiel Botentaschen, Schuhe)

Holzprodukte

Natursteine

Agrarprodukte (zum Beispiel Kaffee, Tee, Kakao, Zucker, Reis, Orangen- oder Tomatensaft sowie Blumen)

weiter mit II.

Nein. Weiter mit IV.

II. Produktherkunft (- Zutreffendes bitte ankreuzen -)

Für diesen Auftrag werden Produkte verwendet, die in Ländern, die in der DAC -Liste der Entwicklungsländer und -

gebiete2 aufgeführt sind (siehe https://www.bmz.de/de/ministerium/zahlen_fakten/oda/hintergrund/dac_laender-

liste/index.html) gewonnen oder hergestellt worden sind.

Ja. Weiter mit III.

Nein. Weiter mit IV.

1 Die ILO-Kernarbeitsnormen umfassen die Übereinkommen Nummer 29, 87, 98, 105, 100, 111, 138 und 182; in ihnen sind weltweit anerkannte Sozialstandards zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen aller Menschen nieder- gelegt. Die vollständige Liste der Übereinkommen ergibt sich aus Nummer 10.3.1.2 der VwV Beschaffung. 2 DAC = Development Assistance Committee oder Ausschuss für Entwicklungshilfe (kurz DAC) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) 7

Zentrale Verwaltung

VII – Finanzen

Einkauf

III. Nachweis (- zutreffenden Nachweis bitte ankreuzen, dann weiter mit IV. -)

Es werden für diesen Auftrag Produkte verwendet, die in Ländern, die in der DAC -Liste der Entwicklungsländer und

-gebiete aufgeführt sind (siehe https://www.bmz.de/de/ministerium/zahlen_fakten/oda/hintergrund/dac_laender-

liste/index.html) gewonnen oder hergestellt worden sind und die in eine oder mehr Kategorien der Ziffer I fallen. Ich

verpflichte mich/wir verpflichten uns, den Auftrag ausschließlich mit Produkten auszuführen, die nachweislich unter

Beachtung des Wesensgehalts der in Nummer 10.3.1.2 der VwV Beschaffung genannten ILO-Kernarbeitsnormen

gewonnen oder hergestellt worden sind.

Nachweis 1

Der Nachweis wird durch ein vom Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung verlangtes Gütezeichen erbracht.

Nachweis durch:

Ausgestellt durch:

Nachweis 2

Der Nachweis wird in anderer geeigneter Weise erbracht.

Nachweis durch:

Ausgestellt durch:

Dieser Nachweis ist einem vom Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung verlangten Gütezeichen gleichwertig, da

er den Anforderungen von Nummer 10.8 der VwV Beschaffung entspricht und beinhaltet, dass bei der Herstellung

der zu liefernden Produkte die ILO-Kernarbeitsnormen eingehalten werden. Der Aussteller des Nachweises ist

8

Zentrale Verwaltung

VII – Finanzen

Einkauf

unabhängig von meinem Unternehmen, Produkthersteller und einem direkten Zulieferer des Produktherstellers. Die

Gleichwertigkeit, einschließlich der Unabhängigkeit, kann ich auf Anforderung belegen.

Nachweis 3

Ich sichere/Wir sichern zu, dass der Wesensgehalt der ILO-Kernarbeitsnormen bei Herstellung beziehungs-

weise Bearbeitung des Produktes beachtet wurde und mein/unser Unternehmen, der Produkthersteller, sowie

der direkte Zulieferer des Produktherstellers aktive und zielführende Maßnahmen ergriffen haben, um die Be-

achtung des Wesensgehalts der ILO-Kernarbeitsnormen bei Herstellung beziehungsweise Bearbeitung der zu

liefernden Produkte zu gewährleisten.

Nachvollziehbare Darstellung der zielführenden Maßnahmen:

IV. Vertragliche Nebenpflicht im Falle des Zuschlages

Vorstehend abgegebene Erklärung wird als vertragliche Nebenpflicht im Falle des Zuschlags Bestandteil des Vertra-

ges.

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass ein Angebot, das zum geforderten Zeitpunkt keine oder eine unvollständige

oder grob fahrlässig erstellte falsche Erklärung enthält, meinen/unseren Ausschluss von diesem Vergabeverfahren

zur Folge hat, beziehungsweise - nach Vertragsschluss - den Auftraggeber gegebenenfalls zur Kündigung aus wich-

tigem Grund ohne Einhaltung einer Frist berechtigt.

Datum, Unterschrift, Firmenstempel

9

Zentrale Verwaltung

VII – Finanzen

Einkauf

  1. ANHANG 4 zum Vergabeverfahren:

Vergabe an Unterauftragnehmer:

Sofern vorgesehen ist, Unterauftragnehmer für die Auftragserfüllung einzusetzen, ist der Bieter mit Angebotsabgabe verpflichtet, die Teile der Leistung zu benennen, die von Unterauftragnehmern erfüllt werden sollen. Der öffentliche Auftraggeber kann Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, jederzeit während des Verfahrens auffordern, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. In den Bereichen, in denen ein Unterauftragnehmer zum Einsatz kommen soll, muss vom Bieter die technische Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers nachgewiesen werden. Mindestens jedoch muss der Bieter, an den der Auftrag vergeben werden soll, alle geforderten Unterlagen der Eigenerklärungen vor Zuschlagserteilung auch für den Unterauftragnehmer vorlegen und nachweisen, dass dieser fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig ist, seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen ist und die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung erfüllt. Die Einschaltung weiterer Unterauftragnehmer als der nach Aufforderung Benannten, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Der Bewerber stellt sicher, dass der Unterauftragnehmer die Leistungen nicht seinerseits ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers weiter vergibt. Bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge sind regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen. Der Auftragnehmer bemüht sich ferner, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie er es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbaren kann. Es wird darauf hingewiesen, dass auch im Fall der Übertragung von Leistungen an Unterauftragnehmer der Hauptauftragnehmer alleiniger Vertragspartner gegenüber dem Auftraggeber bleibt und dieser für die Leistungen des eingesetzten Unterauftragnehmers wie für seine eigenen Leistungen einzustehen hat.

Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die zur Vertragserfüllung eingesetzten Unterauftragnehmer die vereinbarten Eignungskriterien nicht erfüllen.

Der Bieter beabsichtigt Leistungen ganz oder teilweise an Unterauftragnehmer zu übertragen:

□ □

Nein: Ja:

Falls ja:

Benennung der Leistungen, welche an den Subunternehmer übertragen werden sollen:

…………………………………………………………………………………………………………..

…………………………………………………………………………………………………………..

…………………………………………………………………………………………………………..

…………………………………………………………………………………………………………..

…………………………………………………………………………………………………………..

…………………………………………………………………………………………………………..

…………………………………………………………………………………………………………..

…………………………………………………………………………………………………………..

…………………………………………………………………………………………………………..

…………………………………………………………………………………………………………..

…………………………………………………………………………………………………………..

10

Zentrale Verwaltung

VII – Finanzen

Einkauf

  1. ANHANG 5 zum Vergabeverfahren:

Informationen zu statistischen Angaben (*):

Zur Kontrolle der öffentlichen Vergabeverfahren und zur Überprüfung der Mittelstandsförderungsmaßnahmen erhebt die Europäische Union (EU) bei allen ausschreibenden Stellen verschiedene Daten zum Ergebnis von Vergabeverfahren.

Bitte geben Sie hierzu an:

Erfüllt Ihr Unternehmen die Eigenschaft als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen im Sinn der Empfehlung 2003/351/EG? Die Maßgebenden Kriterien nach dieser Information sind: • eine Mitarbeiterzahl von weniger als 250 Personen und • ein Jahresumsatz von nicht mehr als 50. Mio. EUR oder: • eine Bilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. EUR (Nähere Informationen hierzu finden Sie in dem vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union herausgegebenen Benutzerleitfaden zur Definition von KMU)Ja: Nein:
Nur EU-weite Vergaben: Welcher NUTS-Code entspricht dem Sitz Ihres Unternehmens.________

(*)Es handelt sich jeweils um rein statistische Werte, d.h. die Angaben zu diesen Punkten hat keinerlei Auswirkung auf die Zulässigkeit Ihres Angebots oder die Bewertung der Wirtschaftlichkeit.

11

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung