Erprobung des bidirektionalen Betriebs statischer und mobiler Stromspeicher mit Netzwirkungsanalyse

Deutsche Energie-Agentur GmbH

Status
Offen
Angebotsfrist
23.10.2026, 23:58 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Deutsche Energie-Agentur GmbH
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
23.09.2026
Originalbekanntmachung
evergabe.de
Bekanntmachungsnummer
654129-2026
Verfahrensnummer
01a0b359-e96c-4716-8a78-8b3606f1fbce
CPV-Codes
Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit (79000000)

Kurzbeschreibung

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) beauftragt die Erprobung des bidirektionalen Betriebs statischer und mobiler Speicheranlagen im Stromnetz sowie die Analyse ihrer Auswirkungen auf das Netz. Der Auftrag bezieht sich auf die Region Berlin und hat eine Laufzeit von 365 Tagen; die Angebotsfrist endet am 23. Oktober 2026.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Vergabe eines Vertrags für die Erprobung eines bidirektionalen Betriebs statischer und mobiler Speicheranlagen im Stromnetz unter der An-wendung von der MiSpeL-Regulatorik und Analyse der Netzwirkung

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Vergabe eines Vertrags für die Erprobung eines bidirektionalen Betriebs statischer und mobi-ler Speicheranlagen im Stromnetz unter der An-wendung von der MiSpeL-Regulatorik und Analyse der Netzwirkung

    Mit der wachsenden Zahl an Speichern und Elektrofahrzeugen steigt die Bedeutung der Frage, wie sich deren Verbrauchsverhalten in das Gesamtsystem einfügt. Mit intelligenten Konzepten können Flexibilitäten nutzbar gemacht werden, womit auch ein Beitrag zur Minimierung der Gesamtsys-temkosten geleistet werden kann. Das bidirektionale Laden erweitert die Funktion von Elektrofahr-zeugen von reinen Stromverbrauchern zu aktiven Bestandteilen des Energiesystems. Vorausset-zung hierfür ist eine passende Kombination aus Fahrzeug, Ladeeinrichtung, Energiemanagement-system, Mess- und Kommunikationstechnik sowie Markt- und Abrechnungsprozessen. Die „Festlegung zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten“ (MiSpeL) der Bundesnetza-gentur (BNetzA) zielt darauf ab, deren Flexibilitätspotentiale zu heben. Bis zum Redaktionsschluss wurde die finale Festlegung noch nicht veröffentlicht, allerdings wurde mit dem Eckpunktepapier und einem Arbeitsstand der BNetzA bereits deutlich, dass Anlagenbetreibern neue Optionen für die Speichernutzung eröffnet werden: die Abgrenzungsoption und die Pauschaloption. Diese er-möglichen eine zeitliche Entkopplung von Strombezug, Netzeinspeisung und Eigenverbrauch und somit die Integration in die Strommärkte. Die Wirtschaftlichkeit einer solchen Teilnahme hängt jedoch von vielen Faktoren ab, wie etwa der Anlagengröße, Nutzungsverhalten, Strompreisentwicklung und Kosten für Mess-, Steuerungs- und Kommunikationstechnik. Gleichzeitig verändert eine breite Marktaktivierung dezentraler Speicher die Anforderungen an die Verteilnetze. Werden viele Anlagen gleichzeitig geladen oder entladen, können neue Lastspitzen entstehen, die unter Umständen netzbelastende Wirkungen haben. Ein zentrales Spannungsfeld entsteht: Die Marktintegration von Speichern bringt dringend benö-tigte Flexibilität für den Strommarkt, gleichzeitig muss der Netzbetrieb beherrschbar bleiben. Vor diesem Hintergrund bewegt sich das in dieser Ausschreibung beschriebene Vorhaben der Deutschen Energie-Agentur.

    Frist: 23.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Eine formfreie Eigenerklärung zum Nichtbestehen von (mittelbaren und unmittelbaren) Interessenkonflikten etwa durch eigene Unternehemensinteressen in den Handlungsfeldern in Zusammenhang mit dem Auftrag ( § 46 Abs. 2 VgV) ist dem Angebot beizufügen. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 122 Abs. 1, 123 und 124 GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB. Im Falle eines Bieterkonsortiums von jedem Konsortialmitglied auszufüllen. Im Falle der Eignungsleihe (§47 GWB) von jedem verleihenden Unternehmen auszufüllen. (s. Anlage: Vordruck Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB) Die dena behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.

Vergabeunterlagen

Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.

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Anforderungen

Eine formfreie Eigenerklärung zum Nichtbestehen von (mittelbaren und unmittelbaren) Interessenkonflikten etwa durch eigene Unternehemensinteressen in den Handlungsfeldern in Zusammenhang mit dem Auftrag ( § 46 Abs. 2 VgV) ist dem Angebot beizufügen. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 122 Abs. 1, 123 und 124 GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB. Im Falle eines Bieterkonsortiums von jedem Konsortialmitglied auszufüllen. Im Falle der Eignungsleihe (§47 GWB) von jedem verleihenden Unternehmen auszufüllen. (s. Anlage: Vordruck Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB) Die dena behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.

Änderungen und Bieterfragen

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