Erneuerung der Fahrbahndecke auf der A8 zwischen Merzig-Wellingen und Perl-Borg

Die Autobahn GmbH des Bundes - NL West

Status
Vergeben
Angebotsfrist
29.04.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL West
Erfüllungsregion
Saarland, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
30.03.2026
Originalbekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
216949-2026
Verfahrensnummer
561225a4-28db-4899-8238-03d8af191b1d
CPV-Codes
Bauarbeiten für Autobahnen (45233110)

Kurzbeschreibung

Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Erneuerung der Fahrbahndecke auf der A8 in Fahrtrichtung Pirmasens aus. Der Auftrag umfasst umfangreiche Fräsarbeiten, den Einbau von Asphalt sowie die Instandsetzung der Entwässerung und Bankette. Die Ausführungsdauer ist auf 300 Tage angesetzt.

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Leistungsbeschreibung

SB: A8 Ern. AS Merzig- Wellingen - AS Perl-Borg, RF PS

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · SB: A8 Ern. AS Merzig- Wellingen - AS Perl-Borg, RF PS

    SB: A8 Ern. AS Merzig- Wellingen - AS Perl-Borg, RF PS - Aufbrucharbeiten: ca. 110.000,00 m2 Asphalt -12 cm fräsen - Asphalt: ca. 23.500,00 to SMA 16 BS, ca. 110.000,00 m2 SMA 8 S herstellen - Entwässerung: ca. 230 Abdeckungen für Straßenabläufe tauschen - Ränder: ca. 10.000,00 m Fugen schneiden und vergießen, ca. 9.500,00 m Bankette erneuern, ca. 9.000,00 Hochrandversiegelung herstellen

    Frist: 29.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.

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LOT-0000 · SB: A8 Ern. AS Merzig- Wellingen - AS Perl-Borg, RF PS

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Anforderungen

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 02.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 376355-2026

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