Entsorgung teer- und asbesthaltiger Schwarzabdichtung an der U6 Paradestraße
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 17.08.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 20.07.2026
- CPV-Codes
- Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste (90000000)
- Bekanntmachung
- vergabekooperation.berlin
- Bekanntmachungsnummer
- 501043-2026
- Verfahrensnummer
- a2f4df19-99a5-433e-894c-bd36a60b413d
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Berliner Verkehrsbetriebe beauftragen die Entsorgung von teer- und asbesthaltiger Bauwerksabdichtung, die bei Bauarbeiten an unterirdischen Bauwerken der U6-Station Paradestraße in Berlin anfällt. Der Umfang beträgt insgesamt etwa 110 Tonnen: jeweils rund 10 Tonnen teerhaltige sowie asbesthaltige Abdichtung mit höchstens 800 mg/kg polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und rund 90 Tonnen asbesthaltige Abdichtung mit mehr als 800 mg/kg PAK. Die Angebotsfrist endet am 17. August 2026 um 08:00 Uhr UTC.
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Leistungsbeschreibung
Entsorgung von asbest- und teerhaltiger Bauwerksabdichtung (Schwarzabdichtung) ASN 170303*/ 170903* Bei Bauarbeiten an den unterirdischen Bauwerken fällt Schwarzabdichtung zur Entsorgung an.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Entsorgung Schwarzabdichtung U6 Paradestraße
ca. 10 Tonnen = Entsorgung teerhaltige Schwarzabdichtung - ASN 170303* (Asbest nicht nachweisbar) ca. 10 Tonnen = Entsorgung asbesthaltige Schwarzabdichtung - ASN 170903* PAK <=800 mg/kg ca. 90 Tonnen = Entsorgung asbesthaltige Schwarzabdichtung - ASN 170903* PAK >800 mg/kg
Frist: 17.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Eignungskriterien / Eignung zur Berufsausübung". Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung") nachweisen." Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Wie weit (wie viel Kilometer) ist die von Ihnen vorgesehene Entsorgungsanlage von der Baustelle entfernt? Vor dem Hintergrund einer möglichst umweltschonenden Beschaffung fließt in dieser Ausschreibung die Entfernung der Entsorgungsanlage zur Baustelle (Transportweg) in die Bewertung der Angebote zu 20% ein.
- 20 %
- Die Preiswertung erfolgt wie folgt: Bestpreis (Angebotspreis)/Angebotspreis Bieter * 80 = Preiskennzahl
- 80 %
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Eignungskriterien / Eignung zur Berufsausübung". Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung") nachweisen." Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 10.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 623806-2026
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