Entsorgung von kontaminiertem Gleisschotter, Boden und Bauschutt aus dem Neubau Adlershof

Status
Vergeben
Angebotsfrist
20.07.2026, 13:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
22.06.2026
CPV-Codes
Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste (90000000)
Bekanntmachungsnummer
427546-2026
Verfahrensnummer
5c2883ff-eb4b-4043-9db7-6fa55b8bf8fd

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) beauftragen die Entsorgung kontaminierten Bodens, Bauschutts und Gleisschotters aus der Baumaßnahme am Standort Köpenicker Straße 3 in Berlin-Adlershof. Vorgesehen sind etwa 9.500 Tonnen kontaminierter Boden und 1.000 Tonnen kontaminierter Bauschutt; die Abfälle enthalten gefährliche Stoffe und sind nach den genannten Abfallschlüsselnummern zu entsorgen. Angebote können bis zum 20. Juli 2026 um 11:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Entsorgung kontam. Gleisschotter, Boden, Bauschutt ASN170507*(Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält), ASN 170503*(Boden u. Steine, die gefährliche Stoffe enthalten), ASN 170106*(Gem. aus oder getr. Fraktionen v. Beton,Ziegeln,Fliesen,Keramik)

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Entsorgung von kontaminiertem Gleisschotter, Boden, Bauschutt - aus BV Neubau Adlershof

    Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR - nachfolgend als Auftraggeber (AG) bezeichnet - beabsichtigt die Entsorgung von anfallenden Massen an kontaminiertem Boden, Bauschutt und Gleisschotter aus der Baumaßnahme Adlershof, Köpenicker Straße 3 zu entsorgen. Geschätzte Mengen: ca. 9.500 Tonnen = kontaminierter Boden - ASN 170503* (Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten) ca. 1.000 Tonnen = kontaminierter Bauschutt - ASN 170106* (Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten) ca. 4.000 Tonnen = kontaminierter Gleisschotter - ASN 170507* (Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält)

    Frist: 20.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Ausschlussgründe Zusätzliche Informationen". Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung") nachweisen. Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Wie weit (wie viel Kilometer) ist die von Ihnen vorgesehene Entsorgungsanlage von der Baustelle entfernt? Vor dem Hintergrund einer möglichst umweltschonenden Beschaffung fließt in dieser Ausschreibung die Entfernung der Entsorgungsanlage zur Baustelle (Transportweg) in die Bewertung der Angebote zu 20% ein.
20 %
Die Preiswertung erfolgt wie folgt: Bestpreis (Angebotspreis)/Angebotspreis Bieter * 80 = Preiskennzahl
80 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Ausschlussgründe Zusätzliche Informationen". Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung") nachweisen. Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 04.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 610573-2026

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