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Erneuerung von Treppen, Bahnsteigplatte und Bahnsteigkanten an der U8-Station Weinmeisterstraße

Status
Vergeben
Angebotsfrist
28.08.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
15.07.2026
CPV-Codes
U-Bahnhof (45234125)
Bekanntmachungsnummer
514734-2026
Verfahrensnummer
a98f7625-ca62-4f16-9b6e-42cdcf3856b0

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Berliner Verkehrsbetriebe beschaffen Bauleistungen an der Station Weinmeisterstraße der U-Bahn-Linie 8 in Berlin. Vorgesehen sind die Erneuerung von zwei Treppen zwischen Bahnsteig und Vorhallen, der teilweise Neubau der Bahnsteigplatte sowie die teilweise Erneuerung der Bahnsteigkanten an beiden Gleisseiten; außerdem fallen unter anderem Gerüst-, Mauer- und Betonarbeiten an. Angebote müssen bis zum 28.08.2026 um 07:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Bauleistungen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · U8, Weinmeisterstraße, Treppe und Bahnsteig

    Das LV beinhaltet die Erneuerung der beiden Treppen vom Bahnsteig zu den Vorhallen und einen Teilneubau der Bahnsteigplatte vor der Innentreppe II und bei beiden Gleisgängen sowie eine Teilerneuerung der Bahnsteigkanten auf beiden Gleisseiten. Baustelleneinrichtung -BE einrichten inkl. aller Maßnahmen Gerüstbauarbeiten -Raumgerüste 55 m2 Mauerarbeiten -Mauerwerk KSV 3 m3 -T30-Stahltüren 4 St Betonarbeiten -Stahlbeton 49 m3 -Bewehrung 6 t Natursteinarbeiten -BLS/Granitsteinplatten 45 m2 -Treppenbeläge (Stufen, Sockel usw.) 128 m2 Fliesen- und Plattenarbeiten -BLS/Fliesenmaterial 78 m2 Gussasphaltarbeiten -Gussasphaltestrich 206 m2 Metallbauarbeiten -Einstiegsluken 2 St Baureinigungsarbeiten -Bau- und Feinreinigung 2.130 m2 Maler- und Lackierarbeiten -Wandbeschichtungen 130 m2 Abbrucharbeiten -Abbruch massive Bauteile (Stahlbeton) 42 m3 -Abbruch Mauerwerk 4 m3 -Abbruch Gussasphalt 215 m2 Winterbau-, Schutzmaßnahmen -Gleisbettschutz 200 m2 -Staubschutzwände 245 m3 Entsorgungsleistungen -Entsorgung Erd- und Abruchmaterialien, ungefährlicher Abfall 192 t -Entsorgung Erd- und Abruchmaterialien, gefährlicher Abfall 11t

    Frist: 28.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung EU") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bieterunternehmens mit Firmennamen und Anschrift. 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen, 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung 10. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780). 11. Erklärung zur Höhe der Versicherung. Hinweise: Für die zuvor genannten Angaben ist, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung EU" zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen. 12. Eigenerklärung zur Umsetzung der EU- Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen. 13. Auf Anforderung des AG: Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Eignungskriterien". Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

alleiniges Wertungskriterium
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung EU") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bieterunternehmens mit Firmennamen und Anschrift. 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen, 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung 10. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780). 11. Erklärung zur Höhe der Versicherung. Hinweise: Für die zuvor genannten Angaben ist, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung EU" zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen. 12. Eigenerklärung zur Umsetzung der EU- Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen. 13. Auf Anforderung des AG: Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Eignungskriterien". Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.

Änderungen und Bieterfragen

2 Einträge
  1. 30.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 672858-2026
  2. 24.07.2026Berichtigung 1Verlängerung der Angebotsfrist um 9 Tage

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