Entsorgung kontaminierter Schutzbeton- und Bodenmassen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 17.08.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 20.07.2026
- CPV-Codes
- Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste (90000000)
- Bekanntmachung
- vergabekooperation.berlin
- Bekanntmachungsnummer
- 498916-2026
- Verfahrensnummer
- c24a26b8-1e71-4c46-b823-ba5964ba0320
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf und Materialwirtschaft, vergeben die Entsorgung kontaminierten Schutzbetons und kontaminierten Bodens im Bereich der U6-Station Paradestraße in Berlin. Vorgesehen sind etwa 1.220 Tonnen kontaminierter Schutzbeton mit der Abfallschlüsselnummer (ASN) 170106*, zusätzlich etwa 120 Tonnen Fräszuschlag sowie etwa 500 Tonnen kontaminierter Boden mit der ASN 170503* in einer zugelassenen technischen Anlage. Angebote müssen bis zum 17. August 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Entsorgung von: kontaminiertem Schutzbeton - ASN 170106* (Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten) kontaminiertem Boden - ASN 170503* (Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten)
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Entsorgung Schutzbeton U6 Paradestraße
ca. 1220 Tonnen = kontaminierter Schutzbeton - ASN 170106* (Gemische aus oder getrennte Fraktio-nen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten) in zugelassener techn. Anlage des AN ca. 120 Tonnen = Fräszuschlag für den kont. Schutzbeton - ASN 170106* ca. 500 Tonnen = kontaminierter Boden - ASN 170503* (Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten) in zugelassener techn. Anlage des AN beinhaltet auch Boden mit 10% - 50 % Bauschuttanteil
Frist: 17.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Eignungskriterien / Eignung zur Berufsausübung". Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung") nachweisen." Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Wie weit (wie viel Kilometer) ist die von Ihnen vorgesehene Entsorgungsanlage von der Baustelle entfernt? Vor dem Hintergrund einer möglichst umweltschonenden Beschaffung fließt in dieser Ausschreibung die Entfernung der Entsorgungsanlage zur Baustelle (Transportweg) in die Bewertung der Angebote zu 20% ein.
- 20 %
- Die Preiswertung erfolgt wie folgt: Bestpreis (Angebotspreis)/Angebotspreis Bieter * 80 = Preiskennzahl
- 80 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Eignungskriterien / Eignung zur Berufsausübung". Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung") nachweisen." Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 11.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 627769-2026
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