Entsorgung kontaminierter Schutzbeton- und Bodenmassen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
17.08.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
20.07.2026
CPV-Codes
Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste (90000000)
Bekanntmachungsnummer
498916-2026
Verfahrensnummer
c24a26b8-1e71-4c46-b823-ba5964ba0320

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf und Materialwirtschaft, vergeben die Entsorgung kontaminierten Schutzbetons und kontaminierten Bodens im Bereich der U6-Station Paradestraße in Berlin. Vorgesehen sind etwa 1.220 Tonnen kontaminierter Schutzbeton mit der Abfallschlüsselnummer (ASN) 170106*, zusätzlich etwa 120 Tonnen Fräszuschlag sowie etwa 500 Tonnen kontaminierter Boden mit der ASN 170503* in einer zugelassenen technischen Anlage. Angebote müssen bis zum 17. August 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Entsorgung von: kontaminiertem Schutzbeton - ASN 170106* (Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten) kontaminiertem Boden - ASN 170503* (Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten)

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Entsorgung Schutzbeton U6 Paradestraße

    ca. 1220 Tonnen = kontaminierter Schutzbeton - ASN 170106* (Gemische aus oder getrennte Fraktio-nen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten) in zugelassener techn. Anlage des AN ca. 120 Tonnen = Fräszuschlag für den kont. Schutzbeton - ASN 170106* ca. 500 Tonnen = kontaminierter Boden - ASN 170503* (Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten) in zugelassener techn. Anlage des AN beinhaltet auch Boden mit 10% - 50 % Bauschuttanteil

    Frist: 17.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Eignungskriterien / Eignung zur Berufsausübung". Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung") nachweisen." Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Wie weit (wie viel Kilometer) ist die von Ihnen vorgesehene Entsorgungsanlage von der Baustelle entfernt? Vor dem Hintergrund einer möglichst umweltschonenden Beschaffung fließt in dieser Ausschreibung die Entfernung der Entsorgungsanlage zur Baustelle (Transportweg) in die Bewertung der Angebote zu 20% ein.
20 %
Die Preiswertung erfolgt wie folgt: Bestpreis (Angebotspreis)/Angebotspreis Bieter * 80 = Preiskennzahl
80 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Eignungskriterien / Eignung zur Berufsausübung". Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung") nachweisen." Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 11.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 627769-2026

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