D.9 Erklärung und Nachweis zur Eignung mittels Referenz (Teil I - zwingend)
Zum Nachweis der Eignung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft wird / werden in diesem Vergabeverfahren eine Referenz/en über vergleichbare Leistungen benötigt, welche die u. s. Mindestanforderung an den Leistungszeitraum /-dauer innerhalb der letzten drei Jahre (bis einschließlich zum Veröffentlichungsdatum dieses Vergabeverfahrens auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes) erfüllt/en. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens geforderte „Vergleichbarkeit“ der Leistung bezieht sich auf folgende Kriterien:
| Leistungsart /-gegenstand; hier: Entsorgung datenschutzwürdigen Schriftguts |
| Leistungszeitraum /-dauer; hier: mindestens 1 Jahr innerhalb der letzten 3 Jahre |
Angaben zum Bieter bzw. Bewerber / zur Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft:
| Firma / Name (wie im Vordruck D.0 bzw. D.0-TW bezeichnen) |
Erklärung
des Bieters / Bewerbers bzw. des Bevollmächtigten der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft
Ich habe vergleichbare Leistungen erbracht. Dazu mache ich folgende Angaben:
| Referenznehmer (= Bieter / Bewerber): | |
| Name / Firma des Referenzgebers: | |
| Angaben zum Referenzgeber: (vollständige Anschrift und Ansprechpartner des Referenzgebers mit Telefonnummer) | |
| Angaben zum Leistungsgegenstand: (Art und Umfang der erbrachten Leistungen; ggf. gesondertes Blatt verwenden und dieses als Anlage zum Vordruck „D.9“ kennzeichnen) | |
| Zeitraum der Leistungserbringung: (von Monat / Jahr … bis Monat / Jahr) |
| Hinweise: Dieser Vordruck ist nicht gesondert zu bestätigen. Die Bestätigung unter dem Vordruck D.0 bzw. D.0-TW erstreckt sich uneingeschränkt auch auf diesen Vordruck. Als Datum dieser Erklärung gilt identisch das Datum des Hochladens. Die (Kurz-)Bezeichnung und die Vergabenummer dieses Verfahrens ergeben sich aus dem Vordruck D.0 bzw. D.0-TW. |
D.9 Eigenerklärung und Nachweis zur Eignung mittels Referenz (Teil II - fakultativ)
(Mit der nachstehenden Referenzbewertung wird grundsätzlich nachgewiesen, dass der im Teil I genannte Bieter / Bewerber bzw. die im Teil I genannte Bieter-/ Bewerbergemeinschaft „vergleichbare Leistungen“ zufriedenstellend erbracht hat. Dieser Teil II kann vom Referenzgeber durch Unterschrift bestätigt werden.)
| Hinweise für den Referenzgeber Zum Nachweis seiner Eignung benötigt der im Teil I dieses Vordrucks genannte Bieter / Bewerber bzw. die dort genannte Bieter-/ Bewerbergemeinschaft eine positive Referenz über die Erbringung vergleichbarer Leistungen. Sie können als Referenzgeber die im Teil I des Vordrucks gemachten Angaben prüfen und eine Gesamtbewertung im Hinblick auf die Leistungserbringung durch den betreffenden Referenznehmer abgeben. Berücksichtigen Sie ggf. in Ihrer Gesamtbewertung insbesondere folgende Kriterien: * Zufriedenheit mit der Qualität der Leistung * Umgang mit Störungs-/Mängelmeldungen * Erreichbarkeit von Ansprechpartnern Geben Sie bitte den ausgefüllten, unterschriebenen und möglichst mit Ort, Datum und Firmenstempel versehenen Vordruck an den betreffenden Bieter / Bewerber bzw. den Bevollmächtigten der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft zur weiteren Veranlassung durch diesen zurück. |
Fakultative Referenzbewertung für die im Teil I des Vordrucks genannte Firma
(durch den Referenzgeber)
| Angabe des im Teil I genannten Referenznehmers: | ||
| Name / Firma / Tel.-Nr. des Referenzgebers: | ||
| Die im Teil I dieses Vordrucks gemachten Angaben zum Leistungsgegenstand und zum Leistungszeitraum werden bestätigt: | [ ] Ja [ ] Nein | |
| Die Leistungserbringung durch den umseitig genannten Referenznehmer wird insgesamt bewertet mit: | [ ] Zufriedenstellend [ ] Nicht zufriedenstellend | |
| Für evtl. Rückfragen steht zur Verfügung: | Herr / Frau Telefon-Nr. |
| Ort | Datum | Unterschrift (Referenzgeber) |
D.9 Eigenerklärung und Nachweis zur Eignung mittels Referenz (Teile I und II)
Wichtige Hinweise zur Eignungsprüfung mittels einer Referenz
Bitte beachten Sie auch die nachstehenden Hinweise. Sie sollen Ihnen helfen, sowohl in rechtlicher wie auch in formaler Hinsicht ein wertbares Angebot abzugeben bzw. einen wertbaren Teilnahmeantrag zu stellen. Die Beachtung der nachstehenden Ausführungen liegt in Ihrem Interesse.
Gemäß § 122 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) werden öffentliche Aufträge an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Referenzen sind für den öffentlichen Auftraggeber ein besonders zweckmäßiges Mittel, um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter / Bewerber zu prüfen.
Die Eignung ist insoweit dann positiv zu beurteilen, wenn der Referenzgeber, also das Unternehmen, für das der Bieter / Bewerber früher tätig war, die Erbringung einer vergleichbaren Leistung (zumindest) als zufriedenstellend bestätigt hat.
Welche Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Leistungen in diesem Vergabeverfahren gestellt werden, ergibt sich aus den im Teil I dieses Vordrucks genannten Kriterien.
Grundsätzlich können nur vollständig abgeschlossene Leistungen im vorgegebenen Leistungszeitraum als Referenz angeben werden; d.h. dass der Vertragsbeginn und das Vertragsende der als Referenz angegebenen Leistung in der Vergangenheit liegen muss. Ein noch laufender Vertrag kann nur dann als Referenz herangezogen werden, wenn dieser Vertrag nicht auf die Erbringung eines konkreten Ergebnisses (z.B. Erstellung eines Gutachtens), sondern auf die andauernde Erbringung einer Dienstleistung (z.B. Durchführung von Kurierfahrten) ausgerichtet ist.
Die Referenz muss dem Bieter / Bewerber bzw. der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft zugerechnet werden können. Dies ist z.B. nicht der Fall, wenn ein neues Unternehmen sich auf eine vergleichbare Tätigkeit berufen will, die lediglich ein Mitarbeiter / eine Mitarbeiterin bei einem früheren Unternehmen erbracht hat.
Eine sog. Selbstreferenz (= Referenznehmer und Referenzgeber sind identisch) ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände möglich.
Sofern der Bieter / Bewerber bzw. die Bieter-/ Bewerbergemeinschaft bereits vergleichbar für den Auftraggeber tätig waren, kann – und soll – diese Tätigkeit als Referenztätigkeit angegeben werden. Sollte eine solche Vortätigkeit geleistet worden sein, wird die Zufriedenheitsanalyse zu dieser Tätigkeit stets in die Eignungsprüfung einbezogen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenz beim angegebenen Referenzgeber zu verifizieren.
Der Teil I des Vordrucks D.9 ist als Eigenerklärung des Bieters / Bewerber bzw. der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft gestaltet. Nach Ausfüllung dieses Teils kann der Vordruck zusammen mit Teil II – sowie mit einer evtl. zu diesem Vordruck angefügten Anlage zur Beschreibung des Leistungsgegenstandes und des Leistungszeitraumes – an den Referenzgeber weitergeleitet werden.
Sofern der Bieter / Bewerber bzw. die Bieter-/ Bewerbergemeinschaft den Teil II des Vordrucks D.9 einreicht,soll dieser vom Referenzgeber ausgefüllt und durch Unterschrift bestätigt worden sein. Bitte berücksichtigen Sie in Ihrer Angebotsplanung den vom Referenzgeber für die Bestätigung benötigten Zeitrahmen.
Beide Teile des Vordrucks D.9 sind ggf. in einem Angebot einzureichen. Der Dateiname für den Teil II des Vordrucks D.9 sollte „sprechend“ sein, so dass er ohne weiteres dem Teil I zugeordnet werden kann.