Entsorgung datenschutzwürdigen Schriftguts für die Bundesagentur für Arbeit
Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus · Nürnberg, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die Bundesagentur für Arbeit sucht Dienstleister für die sichere Entsorgung datenschutzwürdigen Schriftguts an ihren Dienststellen bundesweit. Die Leistung umfasst die ordnungsgemäße Übernahme, rückinformationssichere Vernichtung und datenschutzgerechte Entsorgung von Datenmaterial nach internationalen Normen (ISO IEC 21964 / DIN 66399). Die Ausschreibung ist in 11 regionale Lose aufgeteilt, die einzeln oder kombiniert vergeben werden können, mit einer Vertragslaufzeit von vier Jahren und Zuschlag nach Preiswertung.
Vergabeunterlagen
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Entsorgung von datenschutzwürdigem Schriftgut
Qualifikation
Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltens-weisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung ein-gereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 50.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung): Es ist gemäß Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffenttliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.
Lose
11 LoseGegenstand der zu erbringenden Werkleistung ist die ordnungsgemäße Übernahme, die rückinformationssichere Vernichtung sowie die datenschutzgerechte Entsorgung von datenschutzwürdigem Datenmaterial gemäß internationale Norm ISO IEC 21964 / zuvor inhaltsgleich DIN 66399-1 und -2 sowie DIN SPEC 66399-3 (DIN 66399 Büro und Datentechnik - Vernichtung von Datenträgern in der jeweils geltenden Fassung) für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie der betreuten gemeinsamen Einrichtungen (gE). Nähere Informationen entnehmen Sie bitte aus der Leistungsbeschreibung.
Gegenstand der zu erbringenden Werkleistung ist die ordnungsgemäße Übernahme, die rückinformationssichere Vernichtung sowie die datenschutzgerechte Entsorgung von datenschutzwürdigem Datenmaterial gemäß internationale Norm ISO IEC 21964 / zuvor inhaltsgleich DIN 66399-1 und -2 sowie DIN SPEC 66399-3 (DIN 66399 Büro und Datentechnik - Vernichtung von Datenträgern in der jeweils geltenden Fassung) für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie der betreuten gemeinsamen Einrichtungen (gE). Nähere Informationen entnehmen Sie bitte aus der Leistungsbeschreibung.
Gegenstand der zu erbringenden Werkleistung ist die ordnungsgemäße Übernahme, die rückinformationssichere Vernichtung sowie die datenschutzgerechte Entsorgung von datenschutzwürdigem Datenmaterial gemäß internationale Norm ISO IEC 21964 / zuvor inhaltsgleich DIN 66399-1 und -2 sowie DIN SPEC 66399-3 (DIN 66399 Büro und Datentechnik - Vernichtung von Datenträgern in der jeweils geltenden Fassung) für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie der betreuten gemeinsamen Einrichtungen (gE). Nähere Informationen entnehmen Sie bitte aus der Leistungsbeschreibung.
Gegenstand der zu erbringenden Werkleistung ist die ordnungsgemäße Übernahme, die rückinformationssichere Vernichtung sowie die datenschutzgerechte Entsorgung von datenschutzwürdigem Datenmaterial gemäß internationale Norm ISO IEC 21964 / zuvor inhaltsgleich DIN 66399-1 und -2 sowie DIN SPEC 66399-3 (DIN 66399 Büro und Datentechnik - Vernichtung von Datenträgern in der jeweils geltenden Fassung) für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie der betreuten gemeinsamen Einrichtungen (gE). Nähere Informationen entnehmen Sie bitte aus der Leistungsbeschreibung.
Gegenstand der zu erbringenden Werkleistung ist die ordnungsgemäße Übernahme, die rückinformationssichere Vernichtung sowie die datenschutzgerechte Entsorgung von datenschutzwürdigem Datenmaterial gemäß internationale Norm ISO IEC 21964 / zuvor inhaltsgleich DIN 66399-1 und -2 sowie DIN SPEC 66399-3 (DIN 66399 Büro und Datentechnik - Vernichtung von Datenträgern in der jeweils geltenden Fassung) für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie der betreuten gemeinsamen Einrichtungen (gE). Nähere Informationen entnehmen Sie bitte aus der Leistungsbeschreibung.
Gegenstand der zu erbringenden Werkleistung ist die ordnungsgemäße Übernahme, die rückinformationssichere Vernichtung sowie die datenschutzgerechte Entsorgung von datenschutzwürdigem Datenmaterial gemäß internationale Norm ISO IEC 21964 / zuvor inhaltsgleich DIN 66399-1 und -2 sowie DIN SPEC 66399-3 (DIN 66399 Büro und Datentechnik - Vernichtung von Datenträgern in der jeweils geltenden Fassung) für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie der betreuten gemeinsamen Einrichtungen (gE). Nähere Informationen entnehmen Sie bitte aus der Leistungsbeschreibung.
Gegenstand der zu erbringenden Werkleistung ist die ordnungsgemäße Übernahme, die rückinformationssichere Vernichtung sowie die datenschutzgerechte Entsorgung von datenschutzwürdigem Datenmaterial gemäß internationale Norm ISO IEC 21964 / zuvor inhaltsgleich DIN 66399-1 und -2 sowie DIN SPEC 66399-3 (DIN 66399 Büro und Datentechnik - Vernichtung von Datenträgern in der jeweils geltenden Fassung) für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie der betreuten gemeinsamen Einrichtungen (gE). Nähere Informationen entnehmen Sie bitte aus der Leistungsbeschreibung.
Gegenstand der zu erbringenden Werkleistung ist die ordnungsgemäße Übernahme, die rückinformationssichere Vernichtung sowie die datenschutzgerechte Entsorgung von datenschutzwürdigem Datenmaterial gemäß internationale Norm ISO IEC 21964 / zuvor inhaltsgleich DIN 66399-1 und -2 sowie DIN SPEC 66399-3 (DIN 66399 Büro und Datentechnik - Vernichtung von Datenträgern in der jeweils geltenden Fassung) für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie der betreuten gemeinsamen Einrichtungen (gE). Nähere Informationen entnehmen Sie bitte aus der Leistungsbeschreibung.
Gegenstand der zu erbringenden Werkleistung ist die ordnungsgemäße Übernahme, die rückinformationssichere Vernichtung sowie die datenschutzgerechte Entsorgung von datenschutzwürdigem Datenmaterial gemäß internationale Norm ISO IEC 21964 / zuvor inhaltsgleich DIN 66399-1 und -2 sowie DIN SPEC 66399-3 (DIN 66399 Büro und Datentechnik - Vernichtung von Datenträgern in der jeweils geltenden Fassung) für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie der betreuten gemeinsamen Einrichtungen (gE). Nähere Informationen entnehmen Sie bitte aus der Leistungsbeschreibung.
Gegenstand der zu erbringenden Werkleistung ist die ordnungsgemäße Übernahme, die rückinformationssichere Vernichtung sowie die datenschutzgerechte Entsorgung von datenschutzwürdigem Datenmaterial gemäß internationale Norm ISO IEC 21964 / zuvor inhaltsgleich DIN 66399-1 und -2 sowie DIN SPEC 66399-3 (DIN 66399 Büro und Datentechnik - Vernichtung von Datenträgern in der jeweils geltenden Fassung) für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie der betreuten gemeinsamen Einrichtungen (gE). Nähere Informationen entnehmen Sie bitte aus der Leistungsbeschreibung.
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Zuschlagskriterien
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