Elektro- und Fernmeldetechnik für die Sanierung von Patientenzimmern und Bettenstationen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 21.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Artemed Klinikum München Süd GmbH & Co. KG
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 29.09.2026
- CPV-Codes
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- Elektroinstallationsarbeiten (45311200)
- Installation von Fernmeldeanlagen (45314000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 670567-2026
- Verfahrensnummer
- 023b9c7f-cef3-46ea-8474-a44a9c88d6e9
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Artemed Klinikum München Süd GmbH & Co. KG beauftragt Elektroinstallations- und Fernmeldetechnikarbeiten für die Sanierung von Patientenzimmern und Bettenstationen im 1. bis 3. Obergeschoss ihres Klinikums in München. Der Auftrag umfasst unter anderem 15.000 Meter Elektrokabel, 12 Unterverteiler, 650 Beleuchtungselemente, 11.000 Meter Datenleitung und 430 Rauchmelder; die vorgesehene Dauer beträgt 240 Tage.
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Leistungsbeschreibung
Für die Sanierung der Patientenzimmer und Bettenstationen im 1. bis 3. Obergeschoss des Artemed Klinikums München Süd werden Elektroinstallations- und Fernmeldetechnikarbeiten beschafft.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Elektrotechnische und Informationstechnische Installationen
a) Für die Sanierung der Patientenzimmer und Bettenstationen im 1. bis 3. Obergeschoss des Artemed Klinikums München Süd werden Elektroinstallations- und Fernmeldetechnikarbeiten beschafft. Die Leistungen umfassen insbesondere: Elektroinstallation: 15.000 m NYM-J 1-2,5 mm²; 12 Stück Unterverteiler; 650 Stück Beleuchtungselemente. Fernmeldetechnik: 11.000 m Datenleitung; 430 Stück Rauchmelder. Interne Kennung: Elektroinstallations- und Fernmeldetechnikarbeiten (Elektrotechnische Anlagen). b) Für das Vorhaben wurde zum Zwecke der Verkürzung der Angebotsfrist gemäß § 12 EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A eine Vorinformation im Amtsblatt der Europäischen Union (TED - Tenders Electronic Daily) unter der Veröffentlichungsnummer 566614-2026 am 17. August 2026 veröffentlicht. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die in der Vorinformation unter Ziffer 5.1. Los: LOT-0014 bezeichneten Elektroinstallations- und Fernmeldetechnikarbeiten (Elektrotechnische Anlagen). c) Der Auftraggeber beabsichtigt, im Rahmen der umfassenden Sanierung der Patientenzimmer und Bettenstationen im 1. bis 3. Obergeschoss des Artemed Klinikums München Süd mehrere Bauaufträge verschiedener Gewerke zu vergeben. Ziel des Vorhabens ist die Modernisierung der baulichen und technischen Infrastruktur sowie die nachhaltige Verbesserung des Patientenkomforts und der Funktionalität der Stationen. Die auszuführenden Leistungen umfassen insbesondere die Sanierung der Patientenzimmer einschließlich der Oberflächen und Sanitärbereiche, die Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung - insbesondere der Elektro, Beleuchtungs-, IT und medizintechnischen Infrastruktur - sowie die Umsetzung der erforderlichen Brandschutz- und hygienetechnischen Maßnahmen. Die Bauleistungen werden abschnittsweise unter Aufrechterhaltung des laufenden Krankenhausbetriebs ausgeführt. Hieraus ergeben sich besondere Anforderungen an die Bauablaufplanung sowie an den Lärm, Staub und Infektionsschutz während der Bauausführung.
Frist: 21.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
1) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Erklärung des Bieters: - Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet; oder - ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen. 2) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt Erklärung des Bieters: Ich/Wir erkläre(n), dass - für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen. - keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind. - für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt. - zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Hinweis: Ab einer Auftragssumme von 50.000 Euro wird der Auftraggeber über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (beim Bundeskartellamt) gemäß § 6 WRegG durchführen. 3) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung Erklärung des Bieters: Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen. 4) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Erklärung des Bieters: Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für die Erklärung zwingend das Formblatt 124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt. Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot alternativ eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorlegen. Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder - mit Ausnahme von leistungsbezogenen Unterlagen - zu korrigieren. Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren (§ 16a EU Abs. 1 VOB/A). Inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen sowie fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, werden nicht nachgefordert. Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Angebote, die den Bestimmungen des § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 nicht entsprechen, sind auszuschließen (§ 16a EU Abs. 2 VOB/A). Die Nachforderung von fehlenden Preisangaben wird gemäß § 16a EU Abs. 3 VOB/A ausgeschlossen; das bedeutet auch, dass fehlende Preisangaben im Leistungsverzeichnis nicht nachgefordert werden. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 16a EU Abs. 4 VOB/A). Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen (§ 16a EU Abs. 5 VOB/A).
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Elektrotechnische und Informationstechnische Installationen
- Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. 1) Der Bieter hat den Gesamtpreis (brutto) in dem Formblatt 213.H, dort unter Ziffer 2, anzugeben. Im Falle von Widersprüchen geht der angegebene Gesamtpreis (brutto) des Leistungsverzeichnisses vor. Der Bieter hat zur Ermittlung des Preises das Leistungsverzeichnis vorzugsweise im GAEB-Format (.d83;.x83) ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Daneben kann er das Leistungsverzeichnis im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Sollte der Bieter das Leistungsverzeichnis weder im GAEB-Format noch im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht haben, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. 2) Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
- 100 %
Vergabeunterlagen
23 Dateien · geladen 29.09.2026| Formular | 678 KB | Klicken zum Anzeigen | |
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| Leistungsverzeichnis | 2,1 MB | ||
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Anforderungen
1) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Erklärung des Bieters: - Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet; oder - ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen. 2) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt Erklärung des Bieters: Ich/Wir erkläre(n), dass - für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen. - keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind. - für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt. - zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Hinweis: Ab einer Auftragssumme von 50.000 Euro wird der Auftraggeber über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (beim Bundeskartellamt) gemäß § 6 WRegG durchführen. 3) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung Erklärung des Bieters: Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen. 4) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Erklärung des Bieters: Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für die Erklärung zwingend das Formblatt 124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt. Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot alternativ eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorlegen. Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder - mit Ausnahme von leistungsbezogenen Unterlagen - zu korrigieren. Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren (§ 16a EU Abs. 1 VOB/A). Inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen sowie fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, werden nicht nachgefordert. Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Angebote, die den Bestimmungen des § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 nicht entsprechen, sind auszuschließen (§ 16a EU Abs. 2 VOB/A). Die Nachforderung von fehlenden Preisangaben wird gemäß § 16a EU Abs. 3 VOB/A ausgeschlossen; das bedeutet auch, dass fehlende Preisangaben im Leistungsverzeichnis nicht nachgefordert werden. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 16a EU Abs. 4 VOB/A). Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen (§ 16a EU Abs. 5 VOB/A).
Änderungen und Bieterfragen
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