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Elektro- und Fernmeldetechnik für die Sanierung von Patientenzimmern und Bettenstationen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 29.09.2026, 09:14 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Artemed Klinikum München Süd GmbH & Co.KG Umbau und Sanierung der Bettenstationen im 1. bis 3. OG, Bauabschnitt 1 und 2 Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis AKMS_O1-3_01

Bauherr Artemed Klinikum München Süd GmbH & Co.KG (Krankenhaus der Artemed Klinikgruppe) Am Isarkanal 30, 81379 München

A Allgemeine Vertragsbedingungen

Vertragsbedingungen: VOB (f. Bauleistungen) / VOL (für Lieferleistungen) Teil A, B und C, in der Fassung zur Zeit der Angebotsabgabe, soweit sie nicht den folgenden Ausführungen widersprechen

B Besondere Vertragsbedingungen

1 Allgemein siehe Formblatt 214 H

C Zusätzliche Vertragsbedingungen

1 Allgemein entfällt

2 Anlagen

1 Lageplan Lageplan

2 Werkpläne siehe gesonderte Auflistung der übergebenen Unterlagen

Planstand: Zeitpunkt Beginn des Vergabeverfahrens

3 Baubeschreibung

1 Situation Objekt: Artemed Klinikum München Süd Am Isarkanal 30 81379 München

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Lage: Am Isarkanal, Nähe Thalkirchener Brücke zwischen Isarkanal und Schäftlarnstraße nördlich gelegen: Wohnbebauung als Hochhäuser südlich gelegen: Dialysezentrum und benachbartes Krankenhaus

Baustelle: Die Baustelle befindet sich imKrankenhaus, im 1. bis 3. Obergeschoss mit Bereichen in Erdgeschoss und 4. Obergeschoss (Abindung TGA)

2 Anfahrt / Zugang zur Baustelle (s. Lageplan) Hauptzufahrt zum Krankenhaus: über die Straße Am Isarkanal (ostwärtige Zufahrt) über die Schäftlarnstraße (westliche Zufahrt)

3 Gelände Bebautes Krankenhausgelände, weitgehend eben, befestigte Zufahrten und flankierende Parkplätze Durchfahrten mit 3,50 m Durchfahrtshöhe Zufahrt: Zugelassen für Fahrzeuge LKW 16 to, Achslast 10 to

4 Baugrund für das Bauvorhaben nicht relevant

5 Baubeschreibung

Baumaßnahme allgemein: Der Umbau umfasst 3 Geschosse:

  1. / 2. / 3. Obergeschoss mit technischen Anbindungen von Medien an das Erdgeschoss und an das 4. Obergeschoss sowie Anbindung der Medienversorgung an die zentrale Technische Gebäudeausstattung im Untergeschoss und auf dem Dachgeschoss (6. Obergeschoss)

Das bestehende Krankenhaus wurde bis 1972 in zwei Bauabschnitten errichtet und bis heute neben laufenden Bauunterhaltsmaßnahmen in Teilbereichen mehrmals umgebaut sowie saniert.

Baumaßnahme im UG: Erneuerung zentrale Wasserverteilung und Wasseraufbereitung

Baumaßnahme im EG:

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Anbindung von Mediensträngen an - im Zuge der Baumaßnahme darüber geänderte Technische Anlagen

Baumaßnahme im 1.OG bis 3. OG Entkernung des Innenausbaus , Umbau, Umstrukturierung und Sanierung der Bettenstationen (1 somatische Station pro Geschoss) mit Krankenzimmern und betrieblichen sowie administrativen Nebenräumen. Jedes Krankenzimmer erhält eine Naßzelle mit Waschplatz, Dusche und WC: Es entstehen Barrierefreie 1-Bett-Zimmer, 1-Bett-Zimmer mit Schleusen und 2-Bett-Zimmer.

Baumaßnahme im 4. OG Anbindung von Mediensträngen an - im Zuge der Baumaßnahme darunter geänderte Technische Anlagen

Baumaßnahme im DG: Erneuerung von Kälteanlagen

Baumaßnahme begleitend Altbau Ertüchtigung Brandschutz gemäß Brandschutzkonzept Schadstoffsanierung Sanierung der Fassade: Ausbessern von Fenstern

Baubeschreibung Bestand Tragwerk Stahlbetonskelettbau Fenster Aluminium Nichttragende Bauteile Vorwiegend Mauerwerk, teils Leichtbau Verkleidung außen Vorgehängte Blechpaneelfassade mit Fensterbändern Verkleidung innen Verputz, Gipskarton, abgehängte Decken Böden schwimmende Gussasphalt- Estriche + Beläge (Lino / PVC / Fliesen)

Baubeschreibung Umbauten Nichttragende Bauteile Leichtbau / Sonst Mauerwerk Verkleidung innen Verputz, Gipskarton, abgehängte Decken Böden schwimmende ZE- Estriche / best.GA- Estriche + Beläge (PVC / Fliesen)

Technische Gebäudeausstattung:

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Die Technische Gebäudeausstattung im 1.-3. OG wird erneuert: Heizungs- / Lüftungs- / Sanitärinstallation Kältetechnik Gebäudeleittechnik Elektroinstallation Medizinische Gasinstallation

6 Bruttoflächen in qm / Kubatur in cbm Kubatur Teil Hauptgebäude (Bauabschnitt 1 und 2) Umbauten im 1.OG: 4.738 cbm Umbauten im 2.OG: 4.738 cbm Umbauten im 3.OG: 4.738 cbm Bruttogeschossflächen Teil Hauptgebäude (Bauabschnitt 1 und 2) Umbauten im 1.OG: 1.365 qm Umbauten im 2.OG: 1.365 qm Umbauten im 3.OG: 1.365 qm

7 Höhen ü 0,00 (OK FFB EG) Gebäude UG OK FFB = - 3,65 m EG OK FFB = -+ 0,00 m

  1. OG OK FFB = + 3,47 m
  2. OG OKFFB = + 6,94 m
  3. OG OKFFB = + 10.41 m
  4. OG OKFFB = + 13,88 m Bestand außen Haupteingang ostwärtige Seite OKGel = - 0,10 m Südseite OKGel = - 0,55 m Nordseite OKGel = - 0,10 bis -0,45 m

8 Bauabschnitte

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Bauabschnitt 1: Baumaßnahme Hauptgebäude 1. - 3. OG, nördliche und südwestliche Räume ca. 2/3 der Gesamtfläche Hauptgebäude staubdichte Abtrennung zu den Räumen mit Krankenhausbetrieb Schadstoffsanierung Abbruch (Teilentkernung) Innenausbauarbeiten (Erneuerung Raumaufteilung und Raumschale) Erneuerung der Installationen Ausbauarbeiten und Möblierung

Bauabschnitt 2: Baumaßnahme Hauptgebäude 1. - 3. OG, südliche Räume ca. 1/3 der Gesamtfläche Hauptgebäude staubdichte Abtrennung zu den Räumen mit Krankenhausbetrieb Schadstoffsanierung Abbruch (Teilentkernung) Innenausbauarbeiten (Erneuerung Raumaufteilung und Raumschale) Erneuerung der Installationen Ausbauarbeiten und Möblierung

9 Kalkulation Alle von 1) bis einschl. 8) aufgeführten Angaben und Leistungen sind zu berücksichtigen und sind in die Einheitspreisen einzurechnen.

4 Baustelleneinrichtung, Baustellenführung 1 Baumschutz In unmittelbarer Nähe besteht ein geschützter Baumbestand. Im Wurzelbereich (=Kronenbereich + 1,5 m) ist jede Baustellentätigkeit und das Lagern von Gegenständen verboten. Die Kronenhöhe ist beim Einsatz der Kräne zu beachten! Kronenhöhen Norden 13-20 m, Osten 15 m, Süden 9 m, Westen 10-25 m, gerechnet ab Gelände

2 Feuerwehrumfahrt

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Um das Krankenhaus sind Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen ausgewiesen, die nicht durch Baustellenverkehr oder Baustelleneinrichtung verstellt werden dürfen. An der Süd- und Nordseite ist eine Zufahrt für Rettungsfahrzeuge ausgewiesen, die nicht durch Baustellenverkehr oder Baustelleneinrichtung verstellt werden darf.

3 Anlieferung Tieflader, Sattelschlepper und Lastzüge können nur in Ausnahmefällen und mit Einweiserpersonal in das Krankenhausgelände einfahren (nur mit Sondergenehmigung durch die Leitung des Krankenhauses) In der Regel sind leichte LKw zu verwenden! Zugelassen (Abmessungen / Tonnage) sind die Wege nur für Fahrzeuge vergleichbar mit Drehleiter der Feuerwehr

4 Baustelleneinrichtung Auf dem Gelände ist der Raum für die Baustelleneinrichtung stark eingeschränkt. Platz für Mannschafts- und Bürocontainer kannn nicht zur Verfügung gestellt werden, nur für Lagercontainer der Rohbau- und TGA- Firmen. Material ist daher bedarfsweise gestaffelt anzuliefern, ohne Zwischenlagerung direkt in den Baubereich einzubringen und dort in Abstimmung mit der Bauleitung - ohne Behinderung anderer Gewerke - abzustellen.

5 Baustellenzugang der Baustellenzugang erfolgt für jeden Bauabschnitt über Gerüsttreppe vom Gelände bis zum 3. OG Gerüstplattform in jedem Geschoss auf Brüstungshöhe Bauaufzug Bauzugang über Fensterelemente Rampe innerhalb des Stockwerke von Fensterbrüstung auf Fußbodenebene

6 Hubschrauberlandeplatz Im Baustellenbereich (auf dem Dach des Hauptgebäudes) befindet sich ein Hubschrauberlandeplatz. Dieser und sein Sicherheitsbereich sind ständig frei zu halten. Auf dem Gelände um das Krankenhaus dürfen keine losen Materialien offen gelagert Bei der Dimensionierung und Ausstattung der Baustelleneinrichtung ist dies zu berücksichtigen (z.B. Höhe Kräne / Sicherung gegen auffliegendes Baumaterial / Befeuerung / etc.)

7 Kraneinsatz

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Ein Kranbetrieb ist nur möglich, wenn eine Gefährdung von Personen in den umliegenden Anlagen ausgeschlossen ist. In unmittelbarer Nähe bestehen Bauten des Gesundheitswesens. Die Höhen sind ist beim Einsatz von Kränen zu beachten! Über dem Krankenhausbereich neben der Baustelle und über dem westlichen Nachbargrundstück ist das Verschwenken von Lasten nicht zulässig. Der Baumbestand ist bei der Dimensionierung des Krans zu beachten.

8 Bereitstellung Medien Wasseranschlüsse werden außerhalb des Gebäudes auf dem Geländeniveau, Stromanschlüsse (Baustromanschluss incl. Kraftstrom) in der Baustelle vorgehalten und zur Verfügung gestellt. Entsprechende Sicherungs- und Zählerkästen bzw. -Uhren sind vom Auftragnehmer zu liefern, zu installieren und vorzuhalten. Sanitäreinrichtungen stehen zur Verfügung. Der Verbrauch der Medien (Strom, Wasser) wird pauschal berechnet (siehe Vorbemerkungen). Eine Mitbenutzung des Baustellentelefons ist nicht möglich.

9 Erschwernisse Es wird auf die erschwerten Bedingungen der Baustellenabwicklung hingewiesen, die sich aus den beengten Verhältnissen der Baustelle und der laufende Nutzung als Krankenhaus ergeben.

10 Baureinigung Eine bauseitige laufende Baureinigung findet nicht statt. Die Arbeitsbereiche sind vom Auftragnehmer täglich zu reinigen: Schutt und Abfall sind umgehend zu entfernen und zu entsorgen. Am Ende der Woche ist der Arbeitsbereich des Auftragnehmers besenrein zu hinterlassen. Sollte dies nicht geschehen wird die Reinigung ohne Anmahnung von Dritten zu Lasten des Auftragnehmers durchgeführt.

11 Kalkulation Alle von 1) bis einschl. 10) aufgeführten Angaben sind zu berücksichtigen und sind mit den Einheitspreisen abgegolten.

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5 Lageplan

1 Lageplan im Gelände ohne Massstab

Baustelleneinrichtung mit Gerüst und Bauaufzug, Kran Bauabschnitt 2

Zufahrt

Baustelleneinrichtung mit Gerüst und Bauaufzug, Kran Bauabschnitt 1

Eingang Krankenh.

Zufahrt

NORDEN

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2 Lageplan Regelgeschoss (nur Schema, kein Bauplan!) ohne Massstab

  1. Bauabschnitt

  2. Bauabschnitt

Bestand nicht Gegenstand der Bamaßnahme

6 Pläne es gelten die aktuellen Werkpläne zum Stand der Versendung des Leistungsverzeichnisses

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D Besondere Vertragsbedingungen / allg. Angaben zur Kalkulation

1 Allgemein siehe Formblatt 214 H

Vertragsbedingungen gelten nach VOB Teil A, B, C zum Stand des Angebotes für Bauleistungen / sinngemäß nach VOL für Lieferleistungen. Die Ausführung der Leistungen hat nach den Allgemeinen Technischen Vorschriften für Bauleistungen nach DIN 18 338 (VOB - C) zu erfolgen. Ferner gelten die Allgemeinen Regeln für Bauarbeiten jeder Art DIN 18 299. Folgende Punkte sind neben den Bestimmungen der Vertragsbedingungen und der Baustellenbeschreibung bei der Kalkulation und Abrechnung zu berücksichtigen bzw. in die Einheitspreise einzukalkulieren:

2 Zusätzlich 1 Situation Die Baustelle ist im Teil „Baubeschreibung“ erläutert.

Besondere Umstände der Situation, und alle die Preisbildung beeinflussende Umstände und Ortsverhältnisse einschließlich evtl. Erschwernisse sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren: Siehe Baubeschreibung.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Transport von Bauteilen, Material, Werkstücken etc. von der Straße zu den Einbaustellen und zurück (Abfall / Abbruchmaterial) nur von Hand erfolgen kann.

Die Baustellenleitung (Bauleiter/Polier/Vorarbeiter) hat sich vor Baubeginn selbstständig beim Sicherheitskoordinator zu Einweisung zu melden.

Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf abgeschlossene Lagerplätze oder Räume.

Ohne Genehmigung der Bauleitung und Vorankündigung ist der in Betrieb befindliche Krankenhausbereich nicht zu betreten.

Der Baumschutzbereich ist von der Baustelle getrennt. Der Schutzbereich ist von jeglichem Baustellenbetrieb (Lagerflächen, Befahren, etc.) freizuhalten. Bei der Baustelleneinrichtung (z.B. Fahr- / Kranbetrieb) sind Beschädigungen von vorneherein auszuschließen.

2 Preise Die Einheitspreise werden im Angebot mit Beiblättern geregelt.

Die Materialpreise werden im Angebot mit Beiblättern geregelt.

Lohnkosten werden im Angebot mit Beiblättern geregelt.

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3 Material Fabrikate Sämtliche zur Verwendung kommenden Materialien müssen von einwandfreier Qualität sein und dürfen nur aus Original-Fabrikgebinden verarbeitet werden. Von der Bauleitung beanstandete Materialien sind zu entfernen und kostenlos zu ersetzen.

Es wird großer Wert auf Umweltverträglichkeit, im Hinblick auf die Verarbeitung, wie auch auf die Funktion gelegt.

4 Bemusterung Muster und Farbproben sind – falls erforderlich - nach Angabe der Bauleitung in der gewünschten Größe kostenlos anzusetzen und auf Verlangen wieder zu entfernen.

5 Baustellenführung Der Auftragnehmer hat alle eingesetzten Mitarbeiter vor Beginn der Arbeiten namentlich schriftlich bei der Bauleitung anzumelden (Name / Tätigkeit / Arbeitserlaubnis / Versicherung) Dies gilt sinngemäß für Materiallieferungen und -transporte; sie sind mit der Bauleitung zu koordinieren.

Der Auftragnehmer hat ein Bautagebuch mit täglichen Einträgen zu führen: Beginn der Arbeiten, Beendigung der Arbeiten, eingesetztes Personal / Gerät, Arbeitsleistung. Das Bautagebuch ist am Ende jeder Arbeitswoche der Bauleitung zu übergeben: 1 Audruck + Digital (PDF).

6 Bauablauf Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer selbstverantwortlich über die Lage der Ver- und Entsorgungsleitungen zu informieren (anhand des Spartenplanes). Behördliche Auflagen sind zu beachten.

Sämtliche Arbeitsabläufe, Methoden, entsprechen den geltenden Gesetzen, Vorschriften und behördlichen Auflagen. Die Sicherung der Baustelle (Sperrung, Hinweisschilder gem. einschlägigen Vorschriften) ist in den Einheitspreisen enthalten: Die Baustelle ist vom Unternehmer entsprechend den einschlägigen Unfall- und Brandverhütungsvorschriften zu sichern. Dies betrifft das eigene Gewerk. Ist der Auftragnehmer gezwungen, zur Durchführung seiner Arbeiten Sicherheitsvorrichtungen eigener oder anderer Gewerke vorübergehend zu entfernen, so hat er dies anzumelden und durch geeignete Maßnahmen selbstverantwortlich für die Unfallsicherheit und die nachträgliche Wiederherstellung zu sorgen.

7 Unterbrechungen

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Gemäß Baubeschreibung ist die Maßnahme auf sehr beengtem Raum auszuführen. Die Leistungen werden in verschiedenen Bauabschnitten ausgeführt. Die Arbeiten sind daher zeitversetzt mit Unterbrechungen auszuführen. Jeweils spätestens 8 Tage nach Aufforderung durch die Bauleitung sind Teilleistungen zu erbringen. Arbeitsunterbrechungen die technisch / gewerkespezifisch oder auf Grund eines geregelten Baustellenablaufes notwendig sind, sind in die Einheitspreise einzurechnen.

Zwischen Beginn 1. Bauabschnitt und Beginn 2. Bauabschnitt liegt ein Zeitansatz gemäß Terminplan von 24 Wochen. Erst nach kompletter Fertigstellung des 1. Bauabschnitts wird mit der Umsetzung des 2. Bauabschnitts begonnen.

Die Arbeiten sind im Zuge des Baufortschritts auszuführen. Verzögerungen und Unterbrechungen der Arbeiten, vor allem zwischen den Bauabschnitten, berechtigen zu keinerlei Mehrforderungen. Für unsachgemäße Durchführung von Arbeiten haftet der Auftragnehmer.

Die zeitliche Einteilung, nach welcher die Arbeiten durchzuführen sind, wird von der Bauleitung festgelegt. Arbeiten, die erst später fertiggestellt werden können, berechtigen zu keinerlei Mehrforderungen.

8 Baustellenzufahrt / Baustellenzugang Verkehrsrecht auf öffentl. Strassen: Alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen hat der AN selbst einzuholen, entsprechende Auflagen sind einzuhalten.

Alle Sicherungsmaßnahmen gegen private und öffentliche Straßen, Verkehrswege und Gebäudeteile sind den Vorschriften entsprechend durchzuführen.

Der Baustellenzugang und Materialtransport erfolgt ausschließlich über die öffentliche Zufahrt.

Personen- und Materialtransporte im Krankenhaus sind nicht gestattet. Die Abtrennungen (Brandschutzwände / Staubschutzwände) dürfen nicht durchbrochen werden.

9 Gerüste

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Für die Arbeiten werden Gerüste bauseits bereitgestellt: Arbeits- und Schutzgerüst nach DIN EN 12811-1 als längenorientiertes Standgerüst, Fassadengerüst nach DIN EN 12810-1, Leitergang innenliegend, Lastklasse 3 (2kN/qm), Breitenklasse W06 0,73m breit. Materialpodeste mit insgesamt Lastklasse 500 kg/qm Anbau eines Treppenturmes Anbau eines Aufzuges: Baustellenaufzug (Personen- und Lastenaufzug), Traglast, mindestens 500 kg incl. 3 Personen, Geschwindigkeit mind. 12 m / min (Personenbeförderung), 24 m / min (Baugüterbeförderung), Lastbühne mit Innenmaßen mind. 1,25 x 1,50 m. Transportbühne, auch von ungeschultem Personal nach Einweisung bedienbar.

Schwerlasttransporte sind ausnahmsweise mit den Bettenaufzügen möglich. Eine rechtzeitige Anmeldung ist aus organisatorischen Gründen notwendig. Die Zeiten sind auf das Minimum pro Tag zu begrenzen. Der Schutz der Aufzugskabine liegt in Verantwortung des Auftragnehmers (Kosten / Haftung). Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

10 Anschlüsse Wasseranschlüsse werden außerhalb des Gebäudes auf dem Geländeniveau, Stromanschlüsse in der Baustelle gebaut, vorgehalten und zur Verfügung gestellt.

Entsprechende Sicherungs- und Zählerkästen bzw. -Uhren sind vom Auftragnehmer zu liefern, zu installieren und vorzuhalten.

Der Verbrauch der Medien (Strom, Wasser) wird pauschal verrechnet (siehe Vorbemerkungen).

Die Mitbenutzung des Baustellentelefons wird nicht zugesichert.

Innerhalb des Krankenhauses besteht Handy-Verbot!

Sanitäreinrichtungen (Trocken- WC) stehen unentgeltlich zur Verfügung. Sanitäreinrichtungen im Krankenhaus dürfen nicht benutzt werden.

11 Bauschutz Sämtliche Bauteile, wie Glaswände, Bodenbeläge, Naturholztüren, Beschläge usw. sind bis zur Abnahme durch sorgfältiges Abdecken vor Verschmutzung und Beschädigung zu schützen. Diese Arbeiten sind ohne Vergütung auszuführen und mit den Einheitspreisen abgegolten.

12 Baubetrieb

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Lieferung, Fertigung, Einbringen in die Baustelle, Transporte in der Baustelle, Montage, Räumung, Transporte von der Baustelle, Baustelleneinrichtung, fachgerechte Verarbeitung der Stoffe, alle Nebenarbeiten und Schutzvorkehrungen und sonstige Kosten sind in den Einheitspreisen enthalten. Gerüste, Hebezeuge, Transportmittel und übrige Baustelleneinrichtung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit nicht separat ausgeschrieben. Hierbei ist die beengte Baustellensituation zu berücksichtigen.

13 Baulärm Bauarbeiten können von 07.00 bis 19.00 Uhr durchgeführt werden, lärmende Arbeiten ab 08.00 bis 18.00 Uhr.

In der Zeit von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr sind Baulärm jeglicher Art wegen Einhaltung der Mittagsruhe untersagt.

Lärmintensive Arbeiten sind 1 Woche vorher bei der Bauleitung anzumelden. Folgende Werte sind einzuhalten: Für den Zeitraum der Bauarbeiten ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen – vom 19.08.1970 (beilagen zum BAnz. Nr. 160 vom 01.09.1970) zu beachten. Die von der Baustelle einschließlich des dazugehörigen Fahrverkehrs ausgehenden Geräusche dürfen die nachstehenden Immissionsrichtwerte an den am stärksten betroffenen zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden (hier: Krankenhausgebäude) nicht überschreiten: tagsüber 45 dB(A) (07.00 – 20.00 Uhr) nachts 35 dB(A) (20.00 – 07.00 Uhr) Auf der Baustelle dürfen ausschließlich Geräte betreiben werden, die dem Stand der Technik entsprechen. Die Vorgaben der Geräte- und Maschinenlärmverordnung (32. BlmSchV) hinsichtlich der Beschaffenheit sowie der Betriebszeiten von Baumaschinen in Wohngebieten sind zu beachten.

14 Flexen / Schweißen Aus Brandschutzgründen ist das Flexen und Schweißen vor Ausführung anzumelden. Entsprechende Sicherheitsmaßnahmen sind notwendig (siehe Vorbemerkungen) . Stahlteile sind ansonsten zu schneiden oder zu sägen; dies ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Schweißarbeiten und Arbeiten mit Funkenflug, sowie Arbeiten mit offenem Feuer sind zwei Tage vor Ausführung mit Formblatt anzumelden und erst nach schriftlicher Erlaubnis durchzuführen (Bereitstellung von Löschmittel, Brandwache etc. ist im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers)

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Die Formblätter sind beim Leiter der Haustechnik erhältlich. Die Anmeldung erfolgt an den Sicherheitsbeauftragten des Krankenhauses / Kopie an die Bauleitung.

15 Schutz Tragwerk Abbrüche und Kernbohrungen dürfen nur nach Genehmigung (vor Ort)durch die Bauleitung und durch den Statiker vorgenommen werden. Sämtliche Bohrungen sind nach Plan exakt einzumessen und zur Genehmigung zu kennzeichnen. Im Bestand darf aus statischen und Brandschutzgründen weder Baumaterial noch Schutt auf den Decken gelagert werden !!!

Abbrucharbeiten und Einbringen von Material müssen von Hand erfolgen (Das „Umwerfen“ von Wänden, Abwerfen von Baumaterial o.ä. ist aus statischen Gründen untersagt).

16 Einbau Alle Leistungen verstehen sich incl. abnahmefähigen gebrauchsfertigen meisterhaften Einbaues incl. Geräteeinsatz und Bereitstellung aller hierzu nötigen Werkzeuge, alles entsprechend der Leistungsbeschreibung.

17 Beschädigungen Schäden und Verunreinigungen am bauseits erstellten Bestand (fertiggestellte Bauteile, Lieferungen, Leistungen anderer Handwerker) und auf dem Baugrundstück sind zu vermeiden. Dennoch verursachte Schäden sind vom Auftragnehmer zu tragen und zu beseitigen. Beschädigungen, Verunreinigung der öffentlichen und nicht öffentlichen Verkehrswege und der Baustelle vom Auftragnehmer oder dessen Zulieferer sind vom Auftragnehmer umgehend und kostenlos zu beseitigen

18 Schuttentsorgung Anfallender Schutt aus Bauleistungen, sämtliches Restmaterial, Abfall, Verschnitt etc. geht in das Eigentum des Auftragnehmers über und ist sofort und täglich in eigener Verantwortung zu entfernen, abzutransportieren und zu entsorgen. Geschieht dies trotz Aufforderung nicht, so wird die Beseitigung zu Lasten des Auftragnehmers durchgeführt.

Das Abbruchmaterial ist in bereitgehaltene Container getrennt abzulegen und wird umgehend entsorgt, wenn nicht anders im Leistungsverzeichnis beschrieben.

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Schuttansammlungen und Materialansammlungen sind innerhalb und außerhalb der Baustelle zu vermeiden. Bei staubigen Arbeiten ist mit Wasser Staub zu binden (die zu erhaltenden Bauteile dürfen nicht durchfeuchtet werden).

19 Baureinigung Eine bauseitige laufende Baureinigung findet nicht statt. Abfälle und Leergut aus Verpflegung und Getränken sind sofort zu beseitigen. Die Arbeitsbereiche sind vom Auftragnehmer täglich zu reinigen. Schutt und Abfall sind umgehend zu entfernen und zu entsorgen. Am Ende der Woche ist der Arbeitsbereich des Auftragnehmers besenrein zu hinterlassen.

20 Wasser Entstehendes Wasser ist so weit wie möglich zu vermeiden, bzw. sofort abzusaugen .

21 Hygiene a) Allgemeine Hygieneanforderungen: Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten auf die Einhaltung der persönlichen und sanitären Hygiene hinzuweisen; Personen mit ansteckenden Krankheiten dürfen auf der Baustelle nicht beschäftigt werden. In der Baustelle dürfen keine Nahrungsmittel gelagert bzw. verzehrt werden. In der Baustelle besteht striktes Rauchverbot. Zuwiderhandlungen haben Baustellenverbot für die betroffene Person zu Folge.

b) Besondere Hygieneanforderungen Krankenhaus: Für alle Bauarbeiten und Leistungen gelten die "Hygieneanforderungen bei Baumaßnahmen im Klinikbetrieb", die in Anlage beigelegt sind. Der Auftragnehmer benennt den verantwortlichen Firmenbauleiter vor Ort, der für die Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen seiner Firma und seiner Mitarbeiter verantwortlich ist, die zum Ziel haben, die beschriebenen Hygieneanforderungen des Krankenhauses zu erfüllen. Seine Kenntnisnahme der Hygieneanforderungen wird dokumentiert.

22 Sicherheit Rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer mit der Bauleitung und den Bauherren, sowie den öffentlichen Stellen wegen Baustelleneinrichtung, etc. in Verbindung zu setzen.

Die Anweisungen des SiGeKo sind zu befolgen. Im eigenen Arbeitsbereich ist der Firmenbauleiter vor Ort für die Sicherheit zuständig.

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Auf der Baustelle besteht für alle Beschäftigten Schutzhelm- und Schutzkleidungszwang. Der Unternehmer hat für die Einhaltung der Vorschriften durch seine Beschäftigten selbstverantwortlich zu sorgen.

23 Abnahme von Bauleistungen Auf Verlangen der Bauleitung ist bei Verwendung von Baumaterial und Halbzeug zur Vorbesprechung sowie für Teilabnahmen und Abnahmen unentgeltlich ein ausgebildeter Techniker des Produktherstellers zuzuziehen, der die Richtigkeit der gelieferten und ausgeführten Leistungen schriftlich bestätigt.

24 Prüfzeugnisse Für Bauteile, die statische - und / bzw. Brandschutzanforderungen erfüllen, sind unentgeltlich Lieferscheine, Prüfzeugnisse, Zulassungen und Übereinstimmungsbescheinigungen sowie Zeichnung des Einbauortes (für Material, Baustoff, Verbund und Einbau) vorzulegen: Originale (keine Kopien), zweifach, in Ordner bzw. Schnellhefter:

  • Vorlage der Nachweise vor Ausführung
  • Vorlage der Übereinstimmungserklärungen vor Abnahme
  • Vorlage der Errichterbestätigung vor Abnahme
  • Vorlage Fachunternehmererklärung

25 Pläne, Ausführungsunterlagen Übergebene Ausführungsunterlagen, wie Werk- und Detailpläne, Berechnungen etc. sind vom Auftragnehmer selbstverantwortlich vor Ausführungsbeginn auf Übereinstimmung und Richtigkeit mit den örtlichen Gegebenheiten dem LV, den statischen Berechnungen, dem Bodengutachten, den Maßen vor Ort etc. zu prüfen, Unklarheiten zu beseitigen, Ausführungsbedenken schriftlich der Bauleitung mitzuteilen.

Sämtliche Planmaße sind vom Auftragnehmer am Bau selbstverantwortlich zu überprüfen, Fehler und Mängel sind vor Ausführungsbeginn zu berichtigen. Höhenangaben im Bau und in den Plänen (Meterriss) sind nachzuprüfen.

Plan- und Berechnungsgrundlagen sind rechtzeitig vor Baubeginn anzufordern, Werkstattzeichnungen und Montagepläne sind rechtzeitig vorzulegen und bestätigen zu lassen.

Meterrisse werden von der Rohbaufirma einmal pro Geschoss in Treppenhausnähe angebracht. Weitere erforderliche Meterrisse sind vom Auftragnehmer anzubringen und auf Richtigkeit zu prüfen.

26 Abstimmungen

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Abstimmungen mit Zweiten und Dritten sind nur in Beisein der Bauleitung zu treffen.

27 Leistungsbeschrieb, Abrechnung Alle im LV angegebenen Massen oder Maße sind aus den - zum Zeitpunkt der Ausschreibung - aktuellen Plänen ermittelte Daten.

Bedenken gegen die Ausführung sind schriftlich der Bauleitung mitzuteilen.

Die Abrechnung erfolgt nach den Einheitspreisen des Leistungsbeschriebes. Einzelne Positionen können bei Bedarf und Eignung auf andere Ausschreibungsteile übertragen und gemäß Zuordnung abgerechnet werden. Zur Abrechnung von Materialien und Teilen, die nicht im Leistungsbeschrieb erfasst sind, sind die Einkaufsbelege vorzuweisen.

28 Personal Der Auftragnehmer hat im Einvernehmen mit der Bauleitung eine fachkundige und zuverlässige deutschsprechende Führungskraft (Fach-Bauleiter) mit der Leitung und Ausführung seiner Vertragsleistungen zu beauftragen und der Bauleitung mit Angabe eines Vertreters zu benennen.

Diese Führungskraft oder deren Vertreter müssen für die Dauer der Arbeitszeit in dem für die ordnungsgemäße Erbringung der Vertragsleistung erforderlichen Umfang auf der Baustelle anwesend sein.

Sie sind für die Beachtung der freigegebenen Pläne, der einschlägigen DIN- Normen, bauaufsichtlichen Zulassungen und sonstigen Vorschriften, für die Durchführung der dem Auftragnehmer obliegenden Verarbeitungsprüfungen und die vollständige und richtige Führung der vorgeschriebenen Protokolle verantwortlich.

Bei allen Arbeiten ist geeignetes und zuverlässiges Personal einzusetzen, das die erforderlichen Fachkenntnisse besitzt und mit den einschlägigen Regeln der Technik ausreichend vertraut ist. Die Bauleitung hat das Recht, Personal, welches nicht diesen Anforderungen entspricht und bei entsprechenden Bauarbeiten angetroffen wird, die Tätigkeit zu verbieten.

Sofern Schweißarbeiten an tgragenden Bauteilen auszuführen sind, hat der Auftragnehmer Schweißer mit Prüfung einzusetzen. Dies ist nachzuweisen. Die Anforderungen sind ggf. im LV beschrieben.

29 Bautagebuch Es ist ein Bautagebuch zu führen, welches wöchentlich der Bauleitung im Original zu übergeben ist:

Es muss enthalten: tägliche Leistung, Personaleinsatz, verarbeitetes Material, Einflüsse, Prüfungen etc.

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30 Entsorgung von Baustellenabfällen und Öffentliche Vorschriften zur Bauausführung Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Baustellenabfällen sind in jedem Fall zu beachten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Kippen schriftlich zu benenne, zu denen das Abbruchmaterial abgefahren wird.

31 Zuwiderhandlungen Bei Zuwiderhandlungen gegen oben öffentlich rechtliche Vorschriften trägt der Auftragnehmer die damit verbundenen Zwangsmaßnahmen, Bußgeldbescheide und weitere Kosten, die dadurch dem Bauherrn entstehen.

32 Erschwernisse Es wird auf die erschwerten Bedingungen der Baustellenabwicklung hingewiesen, die sich aus den beengten Verhältnissen der Baustelle und die laufende Nutzung als Krankenhaus ergeben.

33 Abnahme und Gewährleistungsfristen Die Abnahme der Leistung ist zu beantragen und in jedem Falle formell durchzuführen. Eine Annahme durch Nutzung erfolgt in keinem Falle.

Vor Abnahme müssen vorliegen (2-fach in Ordnern abgelegt):

  • Angaben über eingebautes Material / über Fabrikate
  • Nachweis über Einweisung des Personals, falls gefordert
  • Wartungs- und Pflegeanweisungen
  • Bestandspläne / Montagepläne, soweit gefordert
  • Prüfzeugnisse
  • Übereinstimmungszertifikate
  • Nachweis über Bestehen einer bezahlten Haftpflichtversicherung

Die Verjährungsfristen für die Gewährleistung des § 13 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B beträgt abweichend von der VOB 5 J A H R E nach Abnahme der Gesamtleitung.

34 Aufmaß Das Aufmaß erfolgt zusammen mit der Bauleitung. Maßtoleranzen von 5 % nach oben bzw. unten bleiben bei der Abrechnung nach Stückpreisen ohne Berücksichtigung. Größere Maßdifferenzen werden prozentual abgerechnet.

35 Schlussrechnung Vor Einreichung der Schlussrechnung müssen vorliegen:

  • Abschluss der Arbeiten
  • durchgeführte Abnahme (keine Verweigerung der Abnahme)

36 Nachweise Personal

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Das gesamte Personal ist bei der Bauleitung mit Daten zum Status anzumelden (schriftliche Nachweise in Listenform). Nicht ausgewiesenes Personal wird der Baustelle verwiesen. Daten:

  • Namen aller auf der Baustelle tätiger Arbeitnehmer
  • Gewerbeschein mit Tätigkeit / Werkvertagsarbeitnehmerkarte
  • Nachweis Versicherung
  • Nachweis Aufenthaltsgenehmigung
  • Nachweis Arbeitserlaubnis

Vom Auftragnehmer ist sicherzustellen, dass alle Beschäftigten Ausweisdokumente mitführen.

Die für den Arbeuitgeber / Unternehmer geltenden rechtlichen Verpflichtungen sind einzuhalten, die sich insbesondere aus dem Mindestlohngesetz, dem Arbeitnehmerentsendegesetz, dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, dem Allg. Gleichbehandlungsgesetz und dem Entgelttransparenzgesetz ergeben Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Nachweise zu erbringen.

37 Kalkulation Alle von 1) bis einschl. 36) aufgeführten Angaben und Leistungen sind zu berücksichtigen und sind in die Einheitspreisen einzurechnen.

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E Zusätzliche Technische Vorschriften

Für Ausschreibung, Vergabe, Ausführung, Aufmass und Abrechnung gelten:

1 Vertrag Als erstes vor allen anderen Vorschriften gilt der Vertrag. Der Vertrag kommt mit Erteilung des Zuschlags durch den Auftraggeber über die E-Vergabeplattform auf das Angebot des Auftragnehmers zustande. Einer gesonderten beiderseitigen Unterzeichnung einer Vertragsurkunde bedarf es nicht.

2 Vorschriften und Normen DIN Bestimmungen VOB bzw. VOL, Teil A, B, C zum Datum der Abnahme ATV Allgemeine techn. Vertragsbedingungen für Bauleistungen DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauleistungen jeder Art DIN 4102 / EN 13501 Brandschutz DIN 4108 Wärmeschutz DIN 4109 Schallschutz DIN 18202 Maßtoleranzen im Hochbau Die Unfallverhütungs-Vorschriften der Bau-Berufsgenossenschaften Anerkannte Regeln der Baukunst Ausführungszeichnungen der Architekten und Fachingenieure Sämtliche Vorbemerkungen und Anlagen des Leistungsbeschriebs Die Verarbeitungsrichtlinien und Montageanleitungen des Herstellers der eingesetzten Materialien.

3 Technische Anforderungen Allgemein a Bei der Kalkulation und Durchführung sind die „allgemeinen Angaben zur Kalkulation“ zu beachten und in die EP einzurechnen.

b Das Angebot beinhaltet die komplette Lieferung von beschriebenem Material frei Verwendungsstelle, den fachgerechten Einbau und die Übergabe, nach Herstellervorschrift.: Nichttragenden Metallständerwänden mit Beplankung aus Gipskartonplatten, Deckenverkleidungen und Trockenestrichböden.

c Das Material ist von Hand in die zum Ausbau vorgesehenen Räume zu tragen.

d Nach Beendigung der Arbeiten müssen alle Materialreste vom Ausführenden entfernt werden. Bauschutt ist dabei auf seine Wiederverwendbarkeit (Recycling) hin auszusortieren. Verpackungsfolien und Schutzfolien sind zu entfernen und zu entsorgen. Die Baustelle ist zum Ende des Gewerkes besenrein zu verlassen. Materiallagerräume werden nur in Abstimmung mit der Bauleitung zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

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4 Technische Anforderungen Gewerk Es gelten: die technischen Beschreibungen in der VOB / VOL Teil C die technischen Vorbemerkungen im Leistungsbeschrieb

5 Materialbestellung Vor Materialbestellung sind alle erforderlichen Maße auf der Baustelle selbstver- antwortlich zu nehmen und zu überprüfen. Sämtliche Detailfragen sind mit der Bauleitung zu klären.

6 Einheitspreise In den Einheitspreisen sind enthalten: Es sind die Lohn- und Gehaltsnebenkosten in die Einheitspreise mit einzurechnen. Die angebotenen Sätze enthalten den tatsächlichen Lohn mit den Zuschlägen für Gemeinkosten, Gewinn, Sozialkassenbeiträge, vermögenswirksame Leistungen und dgl. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeiten sind nicht einzurechnen. Die Verrechnungssätze sind unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften zu ermitteln und gelten unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden. Der Einsatz von Aufsichtspersonal, Fahrtzeiten und Vorbereitungen in der Werkstatt werden nicht zusätzlich vergütet. Die angebotenen Einheitspreise sind Festpreise über die gesamte Bauzeit.

7 Unterbrechungen Übliche Unterbrechungen im Arbeitsablauf zur Durchführung von Vorarbeiten anderer Firmen berechtigen nicht zu Mehrforderungen.

8 Einheitspreise Die angebotenen Einheitspreise sind Festpreise über die gesamte Bauzeit.

9 Kalkulation Alle von 1) bis einschl. 8) aufgeführten Angaben und Leistungen sind zu berücksichtigen und sind in die Einheitspreisen einzurechnen.

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