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Hygieneanforderungen bei Baumaßnahmen im Klinikbereich für Auftragnehmer
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Ziel Verhütung von Schäden, die die Unversehrtheit und Sicherheit von Patienten, Mitarbei- tern, Gebäude und Einrichtungen sowie von Dritten beeinträchtigen könnten.
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Gesetzliche Vorschriften Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) wird von der Baulei- tung benannt. Der Bauherr trägt die Verantwortung für eine sichere Arbeitsstelle und Umgebung. (BaustellenV, Baustellenrichtlinie der EU seit 199). Er übernimmt die Anforderungen der Hygiene in seinen Koordinationsplan, der Vertragsbestandteil der Bauverträge ist. Die Klinikleitung benennt den Projektleiter der Geschäftsführung, Herrn Lars Baldauf, zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator des Artemed Klinikums Mün- chen Süd.
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Gültigkeit Folgende Maßnahmen gelten für:
- alle Klinikbereiche (Patientenbereiche, Untersuchungs-, Behandlungs-, Diagnostik-, Lager- und Transportbereiche, Wirtschafts-, Aufbereitungsbereiche, Umkleiden) des Artemed Klinikums München Süd .
- alle Abbrucharbeiten, Demontagen, Aus- und Einbau von Einrichtungen, Ausstattungen,
- alle Reparaturen, Wartungen, Instandhaltungen.
- alle Gewerke im Rahmen von Bau- und Umbaumaßnahmen
- alle Gewerke, unabhängig ob klinik- /konzerninterne oder externe Auftragnehmer betei- ligt sind Maßnahmen zum Schutz vor Schmutz, Staub, Lärm, Vibrationen etc. müssen von den hierfür Zuständigen beachtet werden. Soweit externe Firmen/Dienstleister zuständig sind, ist dieser Hygieneplan Vertrags- bzw. auftragsbestandteil.
- Verminderung oder Verhinderung von Staubentwicklung – Beispiele
Folgende Maßnahmen sind zu beachten:
Geschlossener Schutttransport ohne Staubentwicklung Geschlossene Schuttcontainer Abhängen von Gerüsten Regelmäßige Reinigung von Gerüsten Offene Abbrucharbeiten unter Wasserstrahl Eingehauste Maschinen, bei denen Staub entwickelt wird (z.B. Kreissägen)
- Verhinderung der Staub- oder Schmutzverfrachtung
ALLE Klinikbereiche müssen durch Staubschutzwände abgeschottet werden gegenüber der Baustelle oder den Verkehrswegen für die Baustelle. Die Abdichtungen müssen stabil sein, entsprechend den Belastungen (z.B. Staubwände an Verkehrswegen), d.h. evtl.
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Hygieneanforderungen bei Baumaßnahmen im Klinikbereich für Auftragnehmer
Rammschutz. Feste Wände, die gespachtelt und abgedichtet sind, sind Folien unbedingt vorzuziehen! Der Staubeintrag durch geöffnete Decken, Rohrleitungen etc. ist durch entsprechende Maßnahmen auf das mögliche Mindestmaß zu beschränken. Sind Zugänge in Staubschutzwänden angebracht sind, müssen diese ebenso dicht verschließbar sein. Der Staubschutz muss von den ausführenden Firmen kontrolliert werden, sobald Tätig- keiten mit Staubentwicklung zu erwarten sind. kontrolliert werden (Bauleitung). Bei Undichtigkeiten und/oder Staubeintrag müssen sofort Maßnahmen eingeleitet werden zum erneuten Abdichten. Zugangswege müssen von außen organisiert werden. Sollte die Wegeführung unab- dingbar durch Klinikbereiche mit Klinikbetrieb führen, muss dies abgetrennt von Ver- kehrswegen des Klinikbetriebs erfolgen, so kurzfristig wie möglich sein und vorher mit den Nutzern und der Hygiene abgesprochen werden. Türen sind bei Nichtbenutzung zu schließen. Der in Betrieb befindliche Klinikbereich ist – falls belüftet - in permanentem Überdruck gegenüber der Baustelle zu halten durch Einstellen der Lüftung – Absprache zwischen Bauleitung und Haustechnik. Bauststellenbereiche sind von der Bauleitung oder Zuständigen zu kennzeichnen und Verbotsschildern für den Zutritt von Unbefugten auszustatten Werkezuge und Material - im Klinikbereichen eingesetzt - muss optisch sauber sein. Eine Wischdesinfektion ist für bestimmte Bereiche zwingend erforderlich z.B. OP, Inten- sivstation. Die Desinfektionsmittel- und Methoden sind von der Klinikhygiene vorzugeben, die Maßnahmen sind von den am Bau, Umbau etc. Beteiligten umzusetzen.
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Schutz vor Verschmutzung Kritische Güter wie z.B. Lüftungskanäle, Filter, Material, das trocken eingebaut werden muss, müssen geeignet abgedeckt oder verpackt angeliefert und auf der Baustelle ge- schützt gelagert werden. Lagergut abdecken. Fußböden in Verkehrswegen für die Baumaßnahmen sind staubdicht und allseitig dicht abzudecken. Alle verschmutzten Bereiche müssen gereinigt werden. Dabei sind staubbindende Nass- wischverfahren anzuwenden. Die Reinigung muss an allen Tagen der Verschmutzung er- folgen, ggf. mehrmals täglich (Änderung des Leitungsverzeichnisses des Reinigungsper- sonals).
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Kommunikation 7.1 Wer muss mit wem kommunizieren? Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator des Artemed Klinikums Mün- chen Süd., Herrn Lars Baldauf zum Er ist für
- die Bauleitung per Telefonnummer/E-Mail erreichbar bzw. ist die Zeit der Erreichbarkeit bekannt
- die in Mitarbeiter der Klinik bei Beschwerden oder Hinweise auf Behinderungen durch Baumaßnahmen zuständig.
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Hygieneanforderungen bei Baumaßnahmen im Klinikbereich für Auftragnehmer
- Er stimmt die hygienerelevanten Schutzmaßnahmen und organisatorische Maßnahmen von der Planung bis zur Fertigstellung mit dem Bauherrn/den Bereichen und dem Kran- kenhaushygieniker VOR der Umsetzung ab.
- ALLE Mitarbeiter werden von Herrn Bladauf aufgefordert, Beanstandungen an ihn um- gehend zu melden. -Herr Baldauf kommuniziert diese Meldungen und Beanstandungen von Seiten der Hygiene mit dem SiGeKo der Bauleitung und stimmt das weitere Vorgehen ab.
7.2 Was muss gemeldet/kommuniziert werden und wie? Die Meldungen von Seiten der Bauleitung oder den jeweiligen Durchführenden (Firma, Durchführenden vor Ort) sind erforderlich:
- wenn Undichtigkeiten der Staubschutzmaßnahmen oder bei Staub-, Schmutz- oder Feuchtigkeitseintrag erfolgt ist oder zu erwarten ist
- bei unvorhergesehenen Verschmutzungen
- bevor Änderung von vereinbarten Wegeführungen erforderlich sind
- bevor eine Unterbrechung der Versorgung mit Medien erforderlich sind z.B. Strom, EDV Verbindungen, Wasser (aller Art), Druckluft/Gase, Klimaanlagen.
- bevor Beeinträchtigung des Klinikbetriebs oder des Befinden von Patienten zu erwarten sind z.B. Erschütterung, Lärm, Abdunkelung
- wenn die Beanstandungen behoben sind Die Klinikleitung muss vorab festzulegen, welche Reinigungs- oder Desinfektionsmaß- nahmen von der Klinik (Hausreinigung) und welche von ext. Firmen zu erbringen sind. Die Methoden und Häufigkeiten und deren Dokumentation sind zusammen mit der Hygi- ene schriftlich festzulegen. Die Beanstandungen sind möglichst innerhalb 1 Stunde zu beheben. Die Verschmutzun- gen müssen innerhalb 1 Stunde beseitigt werden.
- Abschluss der Bauarbeiten
Die ausführenden Firmen melden den Abschluss von Bauarbeiten an Herrn Baldauf.
Herr Baldauf informiert darüber die Hygiene (Hygienefachkraft, Krankenhaushygieniker)
Die Hygiene informiert Herrn Baldauf über die notwendigen Hygieneaktivitäten, die VOR Inbetriebnahme erforderlich sind: z.B. Umgebungsuntersuchungen (unter Berücksichti- gung von Reinigungs-/Desinfektionsmaßnahmen) , Abnahme von RLTA, Wasserbepro- bungen, Begehungen.
Die Ergebnisse und Bewertung der notwendigen Hygieneaktivitäten werden von der Hy- giene Herrn Baldauf mitgeteilt.
Herr Baldauf informiert
- die jeweiligen Firmen über Ergebnisse und koordiniert – falls notwendig – Nachbesse- rungen.
- die betreffenden Bereiche des Klinikums, falls eine Inbetriebnahme möglich ist.
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