Elektro- und Fernmeldeinstallationsarbeiten an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 31.07.2026
- Originalbekanntmachung
- sachsen-vergabe.de ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 25656266
- CPV-Codes
Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen (43000000); Baukonstruktionen und Baustoffe; Bauhilfsprodukte (elektrische Apparate ausgenommen) (44000000); Bauarbeiten (45000000); Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)Mehr anzeigenWeniger anzeigen
Kurzbeschreibung
Beschafft werden Elektro- und Fernmeldeinstallationsarbeiten für die Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (HTWK Leipzig). Auftraggeber ist der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement; die Arbeiten finden in Leipzig statt. Angaben zum Umfang und zum Zeitrahmen sind nicht enthalten.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Elektro - und Fernmeldeinstallation D-HTWK Leipzig, Elektro - und Fernmeldeinstallation
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · D-HTWK Leipzig, Elektro - und Fernmeldeinstallation
Elektro - und Fernmeldeinstallation D-HTWK Leipzig, Elektro - und Fernmeldeinstallation
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.