Elektro-Fachplanung für den Neubau eines Unternehmensstandorts in Herrsching

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
19.10.2026
CPV-Codes
Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen (71321000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
721371-2026
Verfahrensnummer
ff103fd4-3223-43ea-8799-282b3102b59a

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die AWA – Ammersee, Wasser- und Abwasserbetriebe, beauftragt die Fachplanung für den Neubau ihres Unternehmensstandorts in Herrsching. Der Auftrag umfasst Starkstrom-, Kommunikations- und informationstechnische Anlagen sowie Förderanlagen und die Leistungsphasen 1 bis 9 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure; weitere Angaben zu Umfang oder Zeitrahmen liegen nicht vor.

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Leistungsbeschreibung

Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung der Anlagengruppen 4, 5 und 6 (Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Förderanlagen), Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 55 HOAI, für den Neubau des Unternehmensstandortes der AWA Ammersee in Herrsching.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · NBU – Neubau Unternehmensstandort AWA Ammersee – Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung Elektro (Anlagengruppen 4, 5 und 6)

    Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung der Anlagengruppen 4, 5 und 6 (Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Förderanlagen), Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 55 HOAI, für den Neubau des Unternehmensstandortes der AWA Ammersee in Herrsching.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · NBU – Neubau Unternehmensstandort AWA Ammersee – Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung Elektro (Anlagengruppen 4, 5 und 6)

Bewertet werden die berufliche Qualifikation und die Erfahrung der vorgesehenen Projektleitung sowie der vorgesehenen stellvertretenden Projektleitung. Vorzulegen waren je Person der Studien- beziehungsweise Ausbildungsnachweis, ein Lebenslauf sowie zwei Referenzprojektblätter; Referenzprojekte von Nachunternehmern waren nicht zugelassen und es wurden ausschließlich die vier im Angebotsblatt benannten Referenzprojekte gewertet. Bepunktet wurden je Person die berufsbildentsprechende Qualifikation, die Berufserfahrung sowie je Referenzprojekt insbesondere der ausgeführte Leistungsumfang nach Leistungsphasen, das Projektvolumen und die Gebäudetypologie. Auf die Projektleitung und auf die stellvertretende Projektleitung entfallen jeweils höchstens 5 Punkte, insgesamt höchstens 10 Punkte; dies entspricht der Gewichtung von 10 Prozent.
10 %
Bewertet wird der von den Bietern einzureichende schriftliche Lösungsansatz nach Anlage 27. Er gliedert sich in die Bereiche Projektmethodik mit höchstens 45 Punkten, Kostenmanagement mit höchstens 8 Punkten und Qualitätssicherung mit höchstens 7 Punkten. Innerhalb der Projektmethodik werden das Projektverständnis für die elektrotechnische Aufgabenstellung, die Projektziele und Rahmenbedingungen mit höchstens 10 Punkten, das methodische Vorgehen im internen Planungsprozess einschließlich der Abstimmung mit den übrigen TGA-Gewerken und der Architektur sowie der Sicherstellung von Ausführbarkeit und Baufreiheit mit höchstens 15 Punkten, die technische Grundhaltung als schriftlich dargestellte technische Leitidee mit Schwerpunkt Energieeffizienz, Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit, Betriebssicherheit und Wartungsfreundlichkeit mit höchstens 15 Punkten und die Projektorganisation mit höchstens 5 Punkten bewertet. Das Kostenmanagement umfasst die Kostenplanung nach DIN 276 sowie die Kostensteuerung einschließlich Reporting, die Qualitätssicherung das bürointerne Qualitätsmanagement, die Koordination und das Schnittstellenmanagement sowie das Risikomanagement. Insgesamt sind höchstens 60 Punkte erreichbar; dies entspricht der Gewichtung von 60 Prozent.
60 %
Bewertet wird das im Honorarangebotsblatt nach Anlage 28 anzugebende Honorarangebot. Das preisgünstigste Honorarangebot aller Bieter erhält die volle Punktzahl von 30 Punkten, ein doppelt so hohes Angebot erhält 0 Punkte; dazwischen erfolgt eine lineare Punkteverteilung. Gewertet wird das Gesamthonorar aus Grundleistungen einschließlich der angebotenen Zu- oder Abschläge, Nebenkosten und Honorar für zusätzliche Leistungen. Insgesamt sind höchstens 30 Punkte erreichbar; dies entspricht der Gewichtung von 30 Prozent. Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl; bei Punktgleichheit entscheidet das niedrigere Honorarangebot, danach das Los.
30 %

Vergabeunterlagen

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Änderungen und Bieterfragen

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