Elektroplanung für die Sanierung und Umnutzung des ehemaligen Schlachthofs
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 22.06.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 21.05.2026
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste (71250000)
- Planungsleistungen im Bauwesen (71320000)
- Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen (71321000)
- Bekanntmachung
- ffb.healyhudson.biz
- Bekanntmachungsnummer
- 349890-2026
- Verfahrensnummer
- 4c9eae97-cbda-4fd2-9381-7af833102c1d
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck beauftragt Planungsleistungen für die Elektrotechnik bei der Sanierung und Umnutzung des denkmalgeschützten ehemaligen Schlachthofs zu einem Kultur- und Kreativhub. Der Auftrag umfasst drei Bestandsgebäude mit insgesamt rund 2.182 m² Bruttogrundfläche sowie zugehörige Freiflächen in Fürstenfeldbruck. Für das Gesamtprojekt sind nach der Planung etwa zwei Jahre Bauzeit vorgesehen; die Planungsphase soll ebenfalls rund zwei Jahre dauern.
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Leistungsbeschreibung
Flächen BGF Gesamt: ca. 2.182 m² Nördliches Gebäude (Warmbadeanstalt und Kessel- und Kühlhaus): ca. 1.087 m² Mittleres Gebäude (Schlachthaus): ca. 864 m² Südliches Gebäude (Pferdemetzgerei): ca. 231 m² Grundstücksfläche (Teilbereich von Fl-Nr. 1499): ca. 5.500 m² Gebäudeklasse: Gebäudeklasse 3, Konzerthalle im Schlachthaus Sonderbau. Die Konzerthalle stellt keine Versammlungsstätte dar (199 Besucher). Anlass und Ziel Im Süden der Fürstenfeldbrucker Innenstadt liegt das rund 7.300 m² große Areal mit dem prägenden und weitgehend erhaltenen Gebäudebestand des ehemaligen Schlachthofs, welcher auf Grundlage der Pläne von Adolf Voll 1911 errichtet wurde. Durch die seit längerem angestrebte Verlagerung des städtischen Bauhofes eröffnet sich im Bereich der Lände die Möglichkeit einer städtebaulichen Neuordnung. Hierzu wurde 2020 im Rahmen eines städtebaulichen Ideen- und Realisierungswettbewerb ein innovativer Entwurf für ein lebendiges, heterogenes Gebiet gesucht, der zentrumsnahes Wohnen, Kultur- und Kreativwirtschaft, Gastronomie, Jugendkultur und Erholung mit dem anspruchsvollen Bestand von Wasserlandschaft und historischen Gebäuden vereint. Zusätzlich wurde eine Machbarkeitsstudie zur Umnutzung und Sanierung des ehemaligen Schlachthofs erstellt. Darauf aufbauend wurde mit dem 2026 durchgeführten Wettbewerb ein Entwurf für das Gebäudeensemble des ehemaligen Schlachthofs gefunden, der die einmalige Chance ergreift das Nutzungskonzept unter Würdigung des Einzeldenkmals von nationalem Rang im Bestand auf kreative und innovative Art umzusetzen und einen Ort der Kultur, Kreativität und Innovation zu schaffen. Nach zwei Jahren Planung und zwei Jahren Bauzeit soll das Projekt fertiggestellt sein. Für die Umsetzung des Bauvorhabens werden unter anderem Fördermittel beim Landesamt für Denkmalpflege und der Regierung von Oberbayern (Städtebauförderung) beantragt. Die Sanierung des ehemaligen Schlachthofs und seiner Freiflächen ist Teil des Rahmenplans für das neue Kreativquartier Fürstenfeldbruck und wird eine der ersten Baumaßnahmen sein. Das historische Gebäudeensemble wird durch den Neubau eines Atelier- / Werkstattgebäudes und eines Mobility-Hubs (beide nicht Teil der jetzigen Planungsaufgabe) ergänzt und zu einem Kultur- und Kreativhub mit Räumen für kreative Arbeitsformen und Veranstaltungen entwickelt.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Planer Elektro
Flächen BGF Gesamt: ca. 2.182 m² Nördliches Gebäude (Warmbadeanstalt und Kessel- und Kühlhaus): ca. 1.087 m² Mittleres Gebäude (Schlachthaus): ca. 864 m² Südliches Gebäude (Pferdemetzgerei): ca. 231 m² Grundstücksfläche (Teilbereich von Fl-Nr. 1499): ca. 5.500 m² Gebäudeklasse: Gebäudeklasse 3, Konzerthalle im Schlachthaus Sonderbau. Die Konzerthalle stellt keine Versammlungsstätte dar (199 Besucher). Anlass und Ziel Im Süden der Fürstenfeldbrucker Innenstadt liegt das rund 7.300 m² große Areal mit dem prägenden und weitgehend erhaltenen Gebäudebestand des ehemaligen Schlachthofs, welcher auf Grundlage der Pläne von Adolf Voll 1911 errichtet wurde. Durch die seit längerem angestrebte Verlagerung des städtischen Bauhofes eröffnet sich im Bereich der Lände die Möglichkeit einer städtebaulichen Neuordnung. Hierzu wurde 2020 im Rahmen eines städtebaulichen Ideen- und Realisierungswettbewerb ein innovativer Entwurf für ein lebendiges, heterogenes Gebiet gesucht, der zentrumsnahes Wohnen, Kultur- und Kreativwirtschaft, Gastronomie, Jugendkultur und Erholung mit dem anspruchsvollen Bestand von Wasserlandschaft und historischen Gebäuden vereint. Zusätzlich wurde eine Machbarkeitsstudie zur Umnutzung und Sanierung des ehemaligen Schlachthofs erstellt. Darauf aufbauend wurde mit dem 2026 durchgeführten Wettbewerb ein Entwurf für das Gebäudeensemble des ehemaligen Schlachthofs gefunden, der die einmalige Chance ergreift das Nutzungskonzept unter Würdigung des Einzeldenkmals von nationalem Rang im Bestand auf kreative und innovative Art umzusetzen und einen Ort der Kultur, Kreativität und Innovation zu schaffen. Nach zwei Jahren Planung und zwei Jahren Bauzeit soll das Projekt fertiggestellt sein. Für die Umsetzung des Bauvorhabens werden unter anderem Fördermittel beim Landesamt für Denkmalpflege und der Regierung von Oberbayern (Städtebauförderung) beantragt. Die Sanierung des ehemaligen Schlachthofs und seiner Freiflächen ist Teil des Rahmenplans für das neue Kreativquartier Fürstenfeldbruck und wird eine der ersten Baumaßnahmen sein. Das historische Gebäudeensemble wird durch den Neubau eines Atelier- / Werkstattgebäudes und eines Mobility-Hubs (beide nicht Teil der jetzigen Planungsaufgabe) ergänzt und zu einem Kultur- und Kreativhub mit Räumen für kreative Arbeitsformen und Veranstaltungen entwickelt.
Frist: 22.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
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Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 01.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 675303-2026
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