Einhausung des Treppenabgangs Q2
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- Keine Losaufteilung angegeben
- Auftraggeber
- Vermögen und Bau Baden-Württemberg
- Erfüllungsregion
- Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 08.10.2026
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Bauleistungen im Hochbau (45210000)
- Baustahlmontagearbeiten (45262400)
- Bekanntmachung
- vergabe.landbw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 54321-NetTender-1a11beaba2a-aad6a4ea0807a54
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Konstanz, hat die Einhausung des Treppenabgangs Q2 vergeben. Die Ausführung ist vom 19. Oktober bis zum 27. November 2026 vorgesehen; die Ausschreibung nennt keine weiteren Angaben zum Umfang.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
a) Art und Umfang der Leistung: Einhausung Treppenabgang Q2 b) Bekanntmachung Name und Anschrift: Vermögen und Bau Baden-Württemberg / Amt Konstanz / Mainaustraße 211 / 78464 Konstanz Telefonnummer: +49 7531-8020-386 E-Mail: Vergabestelle.AmtKN@vbv.bwl.de Faxnummer: +49 7531-8020-205 Internet: https://www.vermoegenundbau-bw.de/ueber-uns/standorte/amt-konstanz Freihändige Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb Einhausung Treppenabgang Q2 Lieferung/Ausführung ab: 19.10.2026 Lieferung/Ausführung bis: 27.11.2026 Auftragnehmer: Kurt Motz / Postfach 20 63 / 89257 Illertissen
Ganze Leistungsbeschreibung anzeigenWeniger anzeigen
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.