Metallbauarbeiten für Treppen und Geländer an den Kyffhäuserburganlagen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 14.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Kyffhäuser-Stiftung
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 15.06.2026
- CPV-Codes
- Errichtung von Geländern (45341000)
- Bekanntmachung
- evergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 409173-2026
- Verfahrensnummer
- 9e9fb0a4-08ac-40c5-a6e8-340b4b3b4b45
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Kyffhäuser-Stiftung in Sondershausen beauftragt Metallbauarbeiten für Treppen und Geländer im Rahmen der Neugestaltung der zentralen Eingangssituation der Kyffhäuserburganlagen. Der Umfang umfasst unter anderem eine Zweiholmtreppe mit einer Tragfähigkeit von 500 kg. Die Arbeiten sind der Region Kyffhäuserkreis in Thüringen zugeordnet; die Angebotsfrist endet am 14. Juli 2026 um 08:00 Uhr. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem Preis.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Metallbauarbeiten Treppen und Geländer
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Kyffhäuserburganlagen mit KWD, Neugestaltung der zentralen Eingangssituation, Los 25 Metallbau Treppen Geländer
Zweiholmtreppe 500kg
Frist: 14.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
siehe oben
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
siehe oben
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 04.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 539198-2026
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.