Einführung und Betrieb einer Digital-Anwendung zur Verwaltung des Pflegefonds
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Brandenburg, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 03.06.2026
- CPV-Codes
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- Informationssysteme und Server (48800000)
- Software-Wartung und -Reparatur (72267000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 380485-2026
- Verfahrensnummer
- ce9e567f-cda8-4d98-bab6-43f58a3fd6df
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg sucht einen Dienstleister für die Einführung und den Betrieb einer digitalen Anwendung zur Verwaltung des Pflegefonds. Die Anwendung dient der Finanzierung der beruflichen und hochschulischen Pflegeausbildung sowie der Pflegefachassistenzausbildung. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 1440 Tagen.
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Leistungsbeschreibung
Einführung und Betrieb einer Digital-Anwendung zur Umsetzung des Pflegeberufegesetztes (Pflegefonds). Dienstleistung inklusive Services
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Einführung einer Digital-Anwendung zur Umsetzung des Pflegeberufegesetzes
Das Landesamt für Soziales und Versorgung ist die Stelle im Land Brandenburg, die für die Umsetzung der Finanzierung der beruflichen Pflegefachkraftausbildung, der hochschulischen Pflegeausbildung und zukünftig der Pflegefachassistenzausbildung zuständig ist. Die Finanzierung der beruflichen und hochschulischen Pflegeausbildung erfolgt über einen Ausgleichsfonds auf Landesebene. Sie umfasst die Betriebskosten der Pflegeschulen, die Mehrkosten der Ausbildungsvergütung und die Kosten der praktischen Ausbildung. In den Ausgleichsfonds zahlen alle zugelassenen Krankenhäuser sowie alle zugelassenen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen ein, unabhängig davon, ob sie ausbilden oder nicht. Auch das jeweilige Bundesland sowie die soziale und die private Pflegeversicherung sind als Direktzahler an der Finanzierung des Ausgleichsfonds beteiligt. Aus dem Ausgleichsfonds werden die Ausbildungskosten der Pflegefachkraftausbildung, der hochschulischen Pflegeausbildung und zukünftig auch der Pflegefachassistenzausbildung finanziert, in dem die entsprechenden Mittel an die ausbildenden Krankenhäuser, stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegedienste ausgezahlt werden. Der Auftragnehmer muss nach Vergabe des Auftrages eine Fachverfahrenssoftware und eine Datenbank zur Verfügung stellen. Die Zielgruppe der Anwender besteht aus Pflegeeinrichtungen und Pflegeschulen, die nach dem Pflegeberufegesetz am Verfahren beteiligt sind. Die Fachverfahrenssoftware soll bei der Prüfung, Auswertung und Verarbeitung der eingereichten Daten unterstützen.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Einfache Richtwertmethode"
- 50 %
- Mindestens ein A-Kriterium wurde nicht erfüllt, es erfolgt der Ausschluss.
- 0 %
- Gesamtpunktzahl aus dem Kriterienkatalog
- 50 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
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