Einführung eines cloudbasierten Personalinformationssystems

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Status
Vergeben
Angebotsfrist
24.07.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Erfüllungsregion
Rheinland-Pfalz, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
18.06.2026
Originalbekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
418372-2026
Verfahrensnummer
185c032a-8d3e-4159-b5ed-9f203393973f
CPV-Codes
Softwarepaket für Zeiterfassung und Personalverwaltung (48450000)

Kurzbeschreibung

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) mit Sitz in Mainz beschafft die Einführung eines cloudbasierten Personalinformationssystems für ihre Personalprozesse. HR steht für Human Resources, also Personalwesen. Die vorgesehene Laufzeit beträgt 1.440 Tage; Angebote können bis zum 24. Juli 2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Einführung eines cloudbasierten Personalinformationssystems (HR-System)

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Einführung eines cloudbasierten Personalinformationssystems (HR-System)

    Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) befindet sich seit der COVID-19-Pandemie in einem dynamischen personellen Wandel. Seit 2021 hat sich der Personalbestand deutlich und dauerhaft erhöht. Parallel dazu sind sowohl die Anforderungen an die Personalgewinnung als auch die Komplexität der internen Personalprozesse erheblich gestiegen. Die natürliche Fluktuation hat zusätzlich dazu geführt, dass die Anzahl und Vielfalt der zu bearbeitende Vorgänge kontinuierlich zugenommen hat. Aktuell fehlt eine zentrale, systemgestützte Lösung zur ganzheitlichen Steuerung und Dokumentation der Personalprozesse. Die Lohnbuchhaltung, Zeiterfassung und Zutrittskontrolle werden über externe Anbieter abgebildet, jedoch ohne Integration in eine gemeinsame Plattform. Weitere HR-Prozesse - darunter Recruiting, Pre-Onboarding, Onboarding, Personalentwicklung, Zielvereinbarungen, Beurteilungen und die Verwaltung von Personalkosten - werden manuell oder über nicht miteinander verknüpfte Einzellösungen gesteuert. Die Personalakten werden bislang ausschließlich in Papierform oder als unstrukturierte Textdateien geführt. Dies erschwert den Zugriff, verursacht hohen Platzbedarf und birgt Risiken hinsichtlich Lesbarkeit, Vollständigkeit und Datenschutz. Auch die Erstellung und Bearbeitung von Personalunterlagen erfolgt uneinheitlich, da jeder Personalreferent auf eigene Ordnerstrukturen und individuell gestaltete Vorlagen zurückgreift. Eine standardisierte, qualitätsgesicherte und revisionssichere Architektur fehlt. Vor diesem Hintergrund verfolgt die ISB das Ziel, eine moderne, cloudbasierte HR-Softwarelösung einzuführen, die alle relevanten Personalprozesse in einem integrierten System digital abbildet. Die neue Lösung soll die Organisationseinheit Personal in die Lage versetzen, ihre Aufgaben effizient, transparent und rechtssicher zu erfüllen - unabhängig von individuellen Arbeitsweisen oder personellen Veränderungen. Für die HR-Abteilung bedeutet dies eine deutliche Entlastung durch automatisierte Workflows, zentrale Datenhaltung und einheitliche Dokumentenvorlagen. Für Führungskräfte eröffnet die Lösung die Möglichkeit, über ein Self-Service-Portal aktiv in Personalprozesse eingebunden zu werden - etwa bei Genehmigungen, Zielvereinbarungen oder Entwicklungsmaßnahmen. Für IT-Verantwortliche bietet die Lösung eine zukunftsfähige, skalierbare Architektur mit offenen Schnittstellen zur Integration bestehender Systeme wie Lohnbuchhaltung, Zutrittskontrolle und Zeiterfassung. Und für den Vorstand schafft sie die Grundlage für eine strategisch ausgerichtete, datengestützte Personalsteuerung, die Wachstum, Qualität und Compliance gleichermaßen unterstützt. Die Software muss flexibel konfigurierbar sein, sodass die ISB eigene Abläufe gestalten und bei Bedarf anpassen kann - ohne auf externe Programmierung angewiesen zu sein. Eine digitale, revisionssichere Personalakte muss den Zugriff auf Informationen erleichtern und die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben sicherstellen. Insgesamt muss die Lösung dazu beitragen, die Personalarbeit der ISB zukunftssicher, skalierbar und strategisch ausrichtbar zu gestalten - als Fundament für eine moderne, serviceorientierte HR-Organisation. Leistungsinhalte: - Digitale Personalakte und Stammdatenverwaltung - Zeiterfassung und Zutrittskontrolle - Employee Self Service (ESS) für Mitarbeitende und Führungskräfte - Bewerber- und Stellenmanagement - Talentmanagement und Personalentwicklung - Personalkostenplanung - Reisekostenabrechnung - Beurteilungs- und Zielvereinbarungsprozesse - Flexible Prozessgestaltung - Bedienerfreundlichkeit und Nutzerführung

    Frist: 24.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Die Angebote werden gem. § 56 VgV auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit und auf rechnerische Richtigkeit geprüft. Der öffentliche Auftraggeber kann Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

In die Ermittlung des Zuschlagskriteriums "Qualität (Konzepte)" fließen die vom Bieter gemachten Angaben gem. "C12 Bewertungsmatrix Gesamt" (Lfd Nr. 1 und 2) ein. Hierzu werden die Angaben der B-Kriterien bewertet, jeweils multipliziert mit dem individuellen Gewichtungsfaktor. In Summe können maximal 20 Punkte erreicht werden. Das Zuschlagskriterium "Qualität (Konzepte)" gliedert sich in folgende Unterkriterien: - Umsetzungskonzept (75%) - Schulungskonzept (25%)
20 %
In die Ermittlung des Zuschlagskriteriums (ZK) "Preis" fließen die vom Bieter gemachten Angaben im Preisblatt gem. "C10 Preisblatt HR Tool" ein (PA = Preis des zu bewertenden Angebots). Hierzu wird zunächst der niedrigste Bewertungspreis (PN) ermittelt. Das preiswerteste Angebot erhält die volle Punktzahl von 30 Punkten. Die Punktzahlen der weiteren Angebote werden im Verhältnis zum preiswertesten Angebot referenziert. Dabei wird folgende Formel angewendet: ZK(Preis) = PN/PA*30
30 %
In die Ermittlung des Zuschlagskriteriums "Anforderungskatlog" fließen die vom Bieter gemachten Angaben gem. "C11 Wertungsmatrix Anforderungskatalog" ein. Hierzu werden die Angaben der B-Kriterien bewertet, jeweils multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor für die Gesamtsumme des Anforderungskatalogs. In Summe können maximal 50 Punkte erreicht werden.
50 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Der letzte Abruf ist fehlgeschlagen.

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Anforderungen

Die Angebote werden gem. § 56 VgV auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit und auf rechnerische Richtigkeit geprüft. Der öffentliche Auftraggeber kann Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 22.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 650356-2026

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