Formblatt E-08
Eigenerklärung zum Qualitätssicherheitsmanagementsystem
Im Folgenden hat der Bewerber anzugeben, welches Qualitätsmanagementsystem er verwendet.
Als Mindestanforderung ist eine Zertifizierung nach ISO 9001:2015 oder vergleichbar bezogen auf die Kerntätigkeiten des Auftragsgegenstandes nachzuweisen.
Angabe DIN ISO 9001 oder vergleichbar:
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Darüber hinaus verpflichtet sich der Bewerber, die Zertifizierung im Zuschlagsfall bis zum Abschluss der Auftragsdurchführung aufrecht zu erhalten.
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