Eignungs- und Entwicklungs-Assessments für Führungskräfte
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 03.09.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 1 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- MD Medizinischer Dienst BayernProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 04.08.2025
- Bekanntmachungsnummer
- 507691-2025
- Verfahrensnummer
- 5c499f0f-de2f-4c54-b990-4bdb640c53e4
- CPV-Codes
- 79630000 · Dienstleistungen im Personalwesen, außer Stellenvermittlung und Ausleih von Arbeitnehmern; 79635000 · Bewertung von Stellenbewerbern vor der Einstellung
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Kurzbeschreibung
Der Medizinische Dienst Bayern beauftragt Eignungs-Assessments zur objektiven Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten für Führungspositionen sowie Entwicklungs-Assessments für bestehende Führungskräfte. Dabei sollen Persönlichkeitseigenschaften, Kompetenzen und Führungspotenziale im Hinblick auf zukünftige Herausforderungen bewertet und weiterentwickelt werden. Die Leistungen sind in Bayern vorgesehen und haben eine Laufzeit von 1.080 Tagen; die Angebotsfrist endet am 3. September 2025 um 08:00 Uhr UTC.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Der Medizinische Dienst Bayern plant ein Selektions-Assessment vor Besetzung von Führungspositionen sowie für alle bestehenden Führungskräfte ein Entwicklungsprogramm, das mit einem Development Assessment eingeleitet wird. Der MD verfolgt damit zwei Ziele: - Geeignete Kandidaten und Kandidatinnen für offene Stellen treffsicher und validiert zu finden - Die bestehenden Führungskräfte in die Lage zu versetzen, ihre Führungsaufgaben in idealer Weise erfüllen zu können. Gerade angesichts steigender Ungewissheit hinsichtlich der zukünftigen Herausforderungen ist es wichtig, nicht nur auf aktuelle Fähigkeiten von Führungskräften zu achten, sondern auch deren Potenziale für Veränderungen zu identifizieren und zu entwickeln.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Assessment Development Center
Grundsätzlich sollen Persönlichkeitseigenschaften und Kompetenzen eingeschätzt und weiterentwickelt werden, die bei der Bewältigung zukünftiger, heute u.U. noch unbekannter Herausforderungen hilfreich sind. So soll der MD zukunftssicher aufgestellt und das Leadership-Potenzial des Führungsteams optimiert werden. Folgende Unterziele sollen erreicht werden: - Objektive Einstellungsentscheidung durch Testungen der für den jeweiligen Job erforderlichen Eigenschaften und Fähigkeiten der Kandidaten sowie durch Simulationen unter realitätsnahen Bedingungen - Ableitung Entwicklungsbedarf durch Auswertungen der Testungen und Simulationen sowie auf der Basis von Entwicklungs- und Coachinggesprächen - Aufbau und Entwicklung von Kompetenzen und Fähigkeiten durch auf den jeweils individuellen Entwicklungsbedarf passende Trainingsmodule
Frist: 03.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Eigenerklärung des Bieters/ der Mitglieder der Bietergemeinschaft über das fehlende Vorliegen eines Ausschlussgrundes gemäß §§ 123, 124 GWB. - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Ich/wir erklären ferner, dass ich/wir meiner/unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen bin/sind (§ 123 Abs. 4 GWB). Im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das/die Unternehmen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) wegen eines Verstoßes nach 23 AEntG in den vergangenen 3 Jahren mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR, - weder mein/unser/unsere Unternehmen noch die nach Satzung oder Gesetz vorgesehenen Vertretungsberechtigten meines/unseres/unserer Unternehmens/Unternehmen nach einer der in § 98c Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) aufgeführten Regelungen in den vergangenen 3 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR, - weder mein/unser/unsere Unternehmen noch Angehörige meines/unseres/unserer Unternehmens/Unternehmen im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG in den vergangenen 3 Jahren mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR, oder - weder das Unternehmen noch die nach Satzung oder Gesetz vorgesehenen Vertretungsberechtigten des Unternehmens nach einer der in § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) aufgeführten Regelungen in den vergangenen 3 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden sind. Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die vorgenannten Gesetze sind gegen einen der vorgenannten Personen sind nicht anhängig." Eigenerklärung betreffend die Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über das öffentliche Auftragswesen - Scientology-Organisation Verwendung von Schutzerklärungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 29. Oktober 1996 (AllMBl. S. 701, StAnz. Nr. 44) Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Bezug Russland) Eigenerklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Name des Unternehmens Der Auftraggeber kann die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Angebote, die nicht die geforderten bzw. bei Ausübung der vorgenannten Möglichkeit nicht die nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden ausgeschlossen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Assessment Development Center
- Das wirtschaftlichste Angebot ergibt sich aus dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis anhand folgender Formel: Z=L/P*Skalierungsfaktor. Die Wirtschaftlichkeit des Angebots (Z) wird anhand der angebotenen Leistungen im Verhältnis zum Wertungspreis ermittelt. Die Gesamtleistungspunktzahl (L) ergibt sich aus der Summe der vom Bieter bei den jeweiligen Leistungs-Zuschlagskriterien erreichten Leistungspunkte. Der Wertungspreis (P) des Angebots ergibt sich aus den im Preisblatt (Anlage 2) vom Bieter einzutragenden Preisangaben. Der Zuschlag wird an denjenigen Bieter erteilt, dessen Angebot unter Anwendung der beschriebenen Bewertungsmethode die höchste Wirtschaftlichkeit (Z) aufweist. Der Wertungspreis (P) des Angebots ergibt sich aus dem vom Bieter ausgefüllten Preisblatt (Anlage 2). Dort sind die einzelnen Preispositionen einzutragen und ein fiktiver Angebotspreis zu ermitteln. Skalierungsfaktor = für bessere Lesbarkeit; wird einheitlich für alle Angebote so gewählt, dass alle Z mind. 2 Vorkommastellen aufweisen
- 50 %
- Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept einzureichen. In diesem hat der Bieter darzustellen, wie er im Falle der Auftragsausführung die Assessment Center konkret umsetzen wird. Maximal können für das Konzept 48 Leistungspunkte erreicht werden. Diese teilen sich auf 12 Unterkriterien auf. Für jedes Unterkriterium können maximal 4 Leistungspunkte anhand des Bewertungsmaßstabes (siehe Kap. 2.4.2) erreicht werden.
- 48 %
- Eigenerklärung über den bzw. die für die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen zum Einsatz kommende/n Projektleiter/in (projektverantwortliche/r Projektleiter/in) mit Angabe von Name, Dauer seiner bzw. ihrer Berufserfahrung im Bereich der Projektsteuerung. Diese Eigenerklärung wird vom Bewertungsausschuss des Auftraggebers wie folgt bepunktet. Als projektverantwortliche/r Projektleiter/in dürfen nur benannt werden, wer die ausschreibungsgegenständliche Leistung hauptverantwortlich selbst im Tagesgeschäft bearbeiten wird. Die Bewerber haben für diese Erklärung das als Vordruck VU_05.01 beigefügte Formblatt "Verantwortliche Berufsangehörige" zu verwenden und dieses Formblatt mit ihrem Angebot ausgefüllt einzureichen. Somit können für die Angaben zu dem/der Projektleiter/in insgesamt maximal 51 Punkte (10+6+8+27 Punkte) erlangt werden, die zur Gesamtleistungspunktzahl (L) addiert werden.
- 51 %
- Eigenerklärung über den bzw. die für die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen zum Einsatz kommende/n Stellvertreter/in des/der Projektleiter/in mit Angabe von Name, Dauer seiner bzw. ihrer Berufserfahrung im Bereich der Projektsteuerung. Diese Eigenerklärung wird vom Bewertungsausschuss des Auftraggebers wie folgt bepunktet. Als Stellvertreter/in des/der projektverantwortliche/r Projektleiter/in u dürfen nur benannt werden, wer die ausschreibungsgegenständliche Leistung hauptverantwortlich selbst im Tagesgeschäft bearbeiten wird. Die Bewerber haben für diese Erklärung das als Vordruck VU_05.02 beigefügte Formblatt "Verantwortliche Berufsangehörige" zu verwenden und dieses Formblatt mit ihrem Angebot ausgefüllt einzureichen. Somit können für die Angaben zu dem/der Stellvertreter/in des/der Projektleiter/in insgesamt maximal 47 Punkte (10+10+27 Punkte) erlangt werden, die zur Gesamtleistungspunktzahl (L) addiert werden.
- 47 %
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Eigenerklärung des Bieters/ der Mitglieder der Bietergemeinschaft über das fehlende Vorliegen eines Ausschlussgrundes gemäß §§ 123, 124 GWB. - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Ich/wir erklären ferner, dass ich/wir meiner/unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen bin/sind (§ 123 Abs. 4 GWB). Im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das/die Unternehmen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) wegen eines Verstoßes nach 23 AEntG in den vergangenen 3 Jahren mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR, - weder mein/unser/unsere Unternehmen noch die nach Satzung oder Gesetz vorgesehenen Vertretungsberechtigten meines/unseres/unserer Unternehmens/Unternehmen nach einer der in § 98c Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) aufgeführten Regelungen in den vergangenen 3 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR, - weder mein/unser/unsere Unternehmen noch Angehörige meines/unseres/unserer Unternehmens/Unternehmen im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG in den vergangenen 3 Jahren mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR, oder - weder das Unternehmen noch die nach Satzung oder Gesetz vorgesehenen Vertretungsberechtigten des Unternehmens nach einer der in § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) aufgeführten Regelungen in den vergangenen 3 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden sind. Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die vorgenannten Gesetze sind gegen einen der vorgenannten Personen sind nicht anhängig." Eigenerklärung betreffend die Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über das öffentliche Auftragswesen - Scientology-Organisation Verwendung von Schutzerklärungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 29. Oktober 1996 (AllMBl. S. 701, StAnz. Nr. 44) Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Bezug Russland) Eigenerklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Name des Unternehmens Der Auftraggeber kann die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. 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Änderungen und Bieterfragen
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Vertragsschluss: 31.08.2026
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
MD Medizinischer Dienst Bayern
81667 · München
vergabe@md-bayern.de+49 89-67008-08 erfasste Verfahren, davon 6 vergeben. 6 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenKontakt laut Bekanntmachung
vergabe@md-bayern.de+49 89-67008-0
ED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
/
Vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de+49 8921762411
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 12:39 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 04.08.2025 · Datensatz zuletzt geändert: 17.09.2026, 14:03 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
- Ausschreibungssuche und KI-Matching
- Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach Suchbegriffen, CPV-Codes, Regionen und Fristen recherchieren. KI-Matching gleicht Ausschreibungen mit der Leistungsbeschreibung im Suchprofil ab und begründet die Zuordnung. Passende Neuzugänge laufen im gemeinsamen Posteingang zusammen.
- Vergabeunterlagen und Dokumentextraktion
- Verfügbare Vergabeunterlagen aus angebundenen Quellen abrufen und beim Verfahren bündeln. Das Dokumentinventar zeigt tatsächlich hinterlegte Dateien, Abrufstatus und Originalverweise. Fertig extrahierte Dokumenttexte sind über eigene Unterlagenseiten lesbar.
- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
- KI-Zusammenfassungen, Leistungsbeschreibungen, Lose, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien erleichtern die erste Prüfung. Verfügbare Fristen, Auftragswerte, Verfahrensarten und Kontaktangaben stehen in der Ausschreibungsakte zusammen.
- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
- Historische Auftragnehmer vergleichbarer Vergaben anhand gemeinsamer CPV-Codes und der Region untersuchen. Zuschlagshäufigkeiten, Belegverfahren und veröffentlichte Auftragswerte machen die Wettbewerbssituation nachvollziehbar. Frühere Gewinner sind keine bestätigten Bieter des aktuellen Verfahrens.
- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
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