Eignungs- und Entwicklungs-Assessments für Führungskräfte

Status
Vergeben
Angebotsfrist
03.09.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
1 EUR
Lose
1
Auftraggeber
MD Medizinischer Dienst BayernProfil ansehen
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
04.08.2025
Bekanntmachungsnummer
507691-2025
Verfahrensnummer
5c499f0f-de2f-4c54-b990-4bdb640c53e4
CPV-Codes
79630000 · Dienstleistungen im Personalwesen, außer Stellenvermittlung und Ausleih von Arbeitnehmern; 79635000 · Bewertung von Stellenbewerbern vor der Einstellung

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Kurzbeschreibung

Der Medizinische Dienst Bayern beauftragt Eignungs-Assessments zur objektiven Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten für Führungspositionen sowie Entwicklungs-Assessments für bestehende Führungskräfte. Dabei sollen Persönlichkeitseigenschaften, Kompetenzen und Führungspotenziale im Hinblick auf zukünftige Herausforderungen bewertet und weiterentwickelt werden. Die Leistungen sind in Bayern vorgesehen und haben eine Laufzeit von 1.080 Tagen; die Angebotsfrist endet am 3. September 2025 um 08:00 Uhr UTC.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Der Medizinische Dienst Bayern plant ein Selektions-Assessment vor Besetzung von Führungspositionen sowie für alle bestehenden Führungskräfte ein Entwicklungsprogramm, das mit einem Development Assessment eingeleitet wird. Der MD verfolgt damit zwei Ziele: - Geeignete Kandidaten und Kandidatinnen für offene Stellen treffsicher und validiert zu finden - Die bestehenden Führungskräfte in die Lage zu versetzen, ihre Führungsaufgaben in idealer Weise erfüllen zu können. Gerade angesichts steigender Ungewissheit hinsichtlich der zukünftigen Herausforderungen ist es wichtig, nicht nur auf aktuelle Fähigkeiten von Führungskräften zu achten, sondern auch deren Potenziale für Veränderungen zu identifizieren und zu entwickeln.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Assessment Development Center

    Grundsätzlich sollen Persönlichkeitseigenschaften und Kompetenzen eingeschätzt und weiterentwickelt werden, die bei der Bewältigung zukünftiger, heute u.U. noch unbekannter Herausforderungen hilfreich sind. So soll der MD zukunftssicher aufgestellt und das Leadership-Potenzial des Führungsteams optimiert werden. Folgende Unterziele sollen erreicht werden: - Objektive Einstellungsentscheidung durch Testungen der für den jeweiligen Job erforderlichen Eigenschaften und Fähigkeiten der Kandidaten sowie durch Simulationen unter realitätsnahen Bedingungen - Ableitung Entwicklungsbedarf durch Auswertungen der Testungen und Simulationen sowie auf der Basis von Entwicklungs- und Coachinggesprächen - Aufbau und Entwicklung von Kompetenzen und Fähigkeiten durch auf den jeweils individuellen Entwicklungsbedarf passende Trainingsmodule

    Frist: 03.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Eigenerklärung des Bieters/ der Mitglieder der Bietergemeinschaft über das fehlende Vorliegen eines Ausschlussgrundes gemäß §§ 123, 124 GWB. - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Ich/wir erklären ferner, dass ich/wir meiner/unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen bin/sind (§ 123 Abs. 4 GWB). Im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das/die Unternehmen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) wegen eines Verstoßes nach 23 AEntG in den vergangenen 3 Jahren mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR, - weder mein/unser/unsere Unternehmen noch die nach Satzung oder Gesetz vorgesehenen Vertretungsberechtigten meines/unseres/unserer Unternehmens/Unternehmen nach einer der in § 98c Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) aufgeführten Regelungen in den vergangenen 3 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR, - weder mein/unser/unsere Unternehmen noch Angehörige meines/unseres/unserer Unternehmens/Unternehmen im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG in den vergangenen 3 Jahren mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR, oder - weder das Unternehmen noch die nach Satzung oder Gesetz vorgesehenen Vertretungsberechtigten des Unternehmens nach einer der in § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) aufgeführten Regelungen in den vergangenen 3 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden sind. Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die vorgenannten Gesetze sind gegen einen der vorgenannten Personen sind nicht anhängig." Eigenerklärung betreffend die Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über das öffentliche Auftragswesen - Scientology-Organisation Verwendung von Schutzerklärungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 29. Oktober 1996 (AllMBl. S. 701, StAnz. Nr. 44) Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Bezug Russland) Eigenerklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Name des Unternehmens Der Auftraggeber kann die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Angebote, die nicht die geforderten bzw. bei Ausübung der vorgenannten Möglichkeit nicht die nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden ausgeschlossen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Assessment Development Center

Das wirtschaftlichste Angebot ergibt sich aus dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis anhand folgender Formel: Z=L/P*Skalierungsfaktor. Die Wirtschaftlichkeit des Angebots (Z) wird anhand der angebotenen Leistungen im Verhältnis zum Wertungspreis ermittelt. Die Gesamtleistungspunktzahl (L) ergibt sich aus der Summe der vom Bieter bei den jeweiligen Leistungs-Zuschlagskriterien erreichten Leistungspunkte. Der Wertungspreis (P) des Angebots ergibt sich aus den im Preisblatt (Anlage 2) vom Bieter einzutragenden Preisangaben. Der Zuschlag wird an denjenigen Bieter erteilt, dessen Angebot unter Anwendung der beschriebenen Bewertungsmethode die höchste Wirtschaftlichkeit (Z) aufweist. Der Wertungspreis (P) des Angebots ergibt sich aus dem vom Bieter ausgefüllten Preisblatt (Anlage 2). Dort sind die einzelnen Preispositionen einzutragen und ein fiktiver Angebotspreis zu ermitteln. Skalierungsfaktor = für bessere Lesbarkeit; wird einheitlich für alle Angebote so gewählt, dass alle Z mind. 2 Vorkommastellen aufweisen
50 %
Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept einzureichen. In diesem hat der Bieter darzustellen, wie er im Falle der Auftragsausführung die Assessment Center konkret umsetzen wird. Maximal können für das Konzept 48 Leistungspunkte erreicht werden. Diese teilen sich auf 12 Unterkriterien auf. Für jedes Unterkriterium können maximal 4 Leistungspunkte anhand des Bewertungsmaßstabes (siehe Kap. 2.4.2) erreicht werden.
48 %
Eigenerklärung über den bzw. die für die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen zum Einsatz kommende/n Projektleiter/in (projektverantwortliche/r Projektleiter/in) mit Angabe von Name, Dauer seiner bzw. ihrer Berufserfahrung im Bereich der Projektsteuerung. Diese Eigenerklärung wird vom Bewertungsausschuss des Auftraggebers wie folgt bepunktet. Als projektverantwortliche/r Projektleiter/in dürfen nur benannt werden, wer die ausschreibungsgegenständliche Leistung hauptverantwortlich selbst im Tagesgeschäft bearbeiten wird. Die Bewerber haben für diese Erklärung das als Vordruck VU_05.01 beigefügte Formblatt "Verantwortliche Berufsangehörige" zu verwenden und dieses Formblatt mit ihrem Angebot ausgefüllt einzureichen. Somit können für die Angaben zu dem/der Projektleiter/in insgesamt maximal 51 Punkte (10+6+8+27 Punkte) erlangt werden, die zur Gesamtleistungspunktzahl (L) addiert werden.
51 %
Eigenerklärung über den bzw. die für die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen zum Einsatz kommende/n Stellvertreter/in des/der Projektleiter/in mit Angabe von Name, Dauer seiner bzw. ihrer Berufserfahrung im Bereich der Projektsteuerung. Diese Eigenerklärung wird vom Bewertungsausschuss des Auftraggebers wie folgt bepunktet. Als Stellvertreter/in des/der projektverantwortliche/r Projektleiter/in u dürfen nur benannt werden, wer die ausschreibungsgegenständliche Leistung hauptverantwortlich selbst im Tagesgeschäft bearbeiten wird. Die Bewerber haben für diese Erklärung das als Vordruck VU_05.02 beigefügte Formblatt "Verantwortliche Berufsangehörige" zu verwenden und dieses Formblatt mit ihrem Angebot ausgefüllt einzureichen. Somit können für die Angaben zu dem/der Stellvertreter/in des/der Projektleiter/in insgesamt maximal 47 Punkte (10+10+27 Punkte) erlangt werden, die zur Gesamtleistungspunktzahl (L) addiert werden.
47 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Eigenerklärung des Bieters/ der Mitglieder der Bietergemeinschaft über das fehlende Vorliegen eines Ausschlussgrundes gemäß §§ 123, 124 GWB. - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Ich/wir erklären ferner, dass ich/wir meiner/unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen bin/sind (§ 123 Abs. 4 GWB). Im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das/die Unternehmen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) wegen eines Verstoßes nach 23 AEntG in den vergangenen 3 Jahren mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR, - weder mein/unser/unsere Unternehmen noch die nach Satzung oder Gesetz vorgesehenen Vertretungsberechtigten meines/unseres/unserer Unternehmens/Unternehmen nach einer der in § 98c Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) aufgeführten Regelungen in den vergangenen 3 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR, - weder mein/unser/unsere Unternehmen noch Angehörige meines/unseres/unserer Unternehmens/Unternehmen im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG in den vergangenen 3 Jahren mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR, oder - weder das Unternehmen noch die nach Satzung oder Gesetz vorgesehenen Vertretungsberechtigten des Unternehmens nach einer der in § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) aufgeführten Regelungen in den vergangenen 3 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden sind. Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die vorgenannten Gesetze sind gegen einen der vorgenannten Personen sind nicht anhängig." Eigenerklärung betreffend die Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über das öffentliche Auftragswesen - Scientology-Organisation Verwendung von Schutzerklärungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 29. Oktober 1996 (AllMBl. S. 701, StAnz. Nr. 44) Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Bezug Russland) Eigenerklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Name des Unternehmens Der Auftraggeber kann die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Angebote, die nicht die geforderten bzw. bei Ausübung der vorgenannten Möglichkeit nicht die nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 29.10.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 716215-2025
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ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 2 Vergaben

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