Dynamisches Beschaffungssystem für Gas und Ökostrom
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 10.09.2031, 17:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 10.500.000 EUR
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Sonstiges mehrstufiges Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 11.09.2026
- CPV-Codes
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- Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen (09000000)
- Erdgas (09123000)
- Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie (09300000)
- Solarenergie (09330000)
- Versorgungsunternehmen (65000000)
- Andere Energieversorgungsquellen (65400000)
- Bekanntmachung
- s2c.mercell.com
- Bekanntmachungsnummer
- 627138-2026
- Verfahrensnummer
- 0bd1a2df-9496-4a6d-b826-61e6848f46ec
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH in Jülich beschafft ihren eigenen Bedarf an Gas und Ökostrom. Über einen Zeitraum von 60 Monaten werden einzelne Miniwettbewerbe zwischen qualifizierten und zugelassenen Unternehmen durchgeführt; Laufzeiten und Mengen können je nach Bedarf variieren. Der geschätzte Gesamtwert beträgt 10,5 Millionen Euro, die Frist endet am 10. September 2031 um 15:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Über das Dynamische Beschaffungssystem zur Energieversorgung deckt die JEN mbH den eigenen Energiebedarf für die Medien Gas und Ökostrom innerhalb der nächsten 60 Monate. Hierbei erfolgt die Beschaffung mittels einzelner Beschaffungsvorgänge (Miniwettbewerbe) in den gegenständlichen Kategorien im Rahmen von "nicht offenen Verfahren" im Wettbewerb. Der Wettbewerb findet dabei jeweils zwischen den qualifizierten und zugelassenen Unternehmen in den betreffenden Kategorien statt. Laufzeiten und Mengen in den Miniwettbewerben können dabei variieren und sich an Bedarf und Situation anpassen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Dynamisches Beschaffungssystems für die Energieversorgung (Gas und Ökostrom)
Über das Dynamische Beschaffungssystem zur Energieversorgung deckt die JEN mbH den eigenen Energiebedarf für die Medien Gas und Ökostrom innerhalb der nächsten 60 Monate. Hierbei erfolgt die Beschaffung mittels einzelner Beschaffungsvorgänge (Miniwettbewerbe) in den gegenständlichen Kategorien im Rahmen von "nicht offenen Verfahren" im Wettbewerb. Der Wettbewerb findet dabei jeweils zwischen den qualifizierten und zugelassenen Unternehmen in den betreffenden Kategorien statt. Laufzeiten und Mengen in den Miniwettbewerben können dabei variieren und sich an Bedarf und Situation anpassen.
Anforderungen an deinen Betrieb
Beschreibung (Deutsch): § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung vonMandatsträgern), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweilsauch inVerbindungmit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzeszur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhangmit internationalemGeschäftsverkehr) oder § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung imgeschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung imGesundheitswesen) Beschreibung (Deutsch): § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweitsich die Straftat gegen denHaushalt der EuropäischenUnion oder gegen Haushalterichtet, die von der EuropäischenUnion oder in ihremAuftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweitsich die Straftat gegen denHaushalt der EuropäischenUnion oder gegenHaushalterichtet, die von der EuropäischenUnion oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Beschreibung (Deutsch): § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahmean einer solchenTat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller MittelinKenntnis dessen, dass diesefinanziellenMittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen,eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchszu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), Beschreibung (Deutsch): den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Beschreibung (Deutsch): § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen imAusland Beschreibung (Deutsch): § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahmean einer solchenTat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller MittelinKenntnis dessen, dass diesefinanziellenMittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen,eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchszu begehen Beschreibung (Deutsch):Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der VerhältnismäßigkeiteinUnternehmen zu jedemZeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahmean einemVergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oderarbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Beschreibung (Deutsch):Der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmenmitanderen UnternehmenVereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinanderabgestimmt hat, dieeine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Beschreibung (Deutsch):Das Unternehmen imRahmen der beruflichenTätigkeit nachweislich eineschwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 istentsprechend anzuwenden. Beschreibung (Deutsch):Das Unternehmen inBezug aufAusschlussgründe oder Eignungskriterien eineschwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünftezurückgehalten hat oder nicht in der Lageist, dieerforderlichenNachweisezu übermitteln das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichenAuftraggebers in unzulässiger Weisezu beeinflussen, b) versucht hat, vertraulicheInformationen zu erhalten, durch diees unzulässige Vorteile beimVergabeverfahren erlangen könnte, oderc) fahrlässig oder vorsätzlich irreführendeInformationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichenAuftraggeberserheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Beschreibung (Deutsch):Der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmenmitanderen UnternehmenVereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinanderabgestimmt hat, dieeine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken Beschreibung (Deutsch):Eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrenseinbezogenwar, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Beschreibung (Deutsch):Das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichenAuftrags oder Konzessionsvertragserheblich oder fortdauernd mangelhafterfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Beschreibung (Deutsch): § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Beschreibung (Deutsch):Öffentliche Auftraggeber schließen einUnternehmen zu jedemZeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahmean einemVergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinenVerpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch einerechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Beschreibung (Deutsch):Das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmensein Insolvenzverfahren oderein vergleichbares Verfahren beantragt odereröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchenVerfahrens mangels Masseabgelehnt worden ist, sich das Unternehmen imVerfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeiteingestellt hat. Beschreibung (Deutsch):Das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmensein Insolvenzverfahren oderein vergleichbares Verfahren beantragt odereröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchenVerfahrens mangels Masseabgelehnt worden ist, sich das Unternehmen imVerfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeiteingestellt hat
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Beschreibung (Deutsch): § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung vonMandatsträgern), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweilsauch inVerbindungmit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzeszur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhangmit internationalemGeschäftsverkehr) oder § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung imgeschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung imGesundheitswesen) Beschreibung (Deutsch): § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweitsich die Straftat gegen denHaushalt der EuropäischenUnion oder gegen Haushalterichtet, die von der EuropäischenUnion oder in ihremAuftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweitsich die Straftat gegen denHaushalt der EuropäischenUnion oder gegenHaushalterichtet, die von der EuropäischenUnion oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Beschreibung (Deutsch): § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahmean einer solchenTat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller MittelinKenntnis dessen, dass diesefinanziellenMittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen,eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchszu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), Beschreibung (Deutsch): den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Beschreibung (Deutsch): § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen imAusland Beschreibung (Deutsch): § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahmean einer solchenTat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller MittelinKenntnis dessen, dass diesefinanziellenMittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen,eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchszu begehen Beschreibung (Deutsch):Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der VerhältnismäßigkeiteinUnternehmen zu jedemZeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahmean einemVergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oderarbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Beschreibung (Deutsch):Der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmenmitanderen UnternehmenVereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinanderabgestimmt hat, dieeine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Beschreibung (Deutsch):Das Unternehmen imRahmen der beruflichenTätigkeit nachweislich eineschwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 istentsprechend anzuwenden. Beschreibung (Deutsch):Das Unternehmen inBezug aufAusschlussgründe oder Eignungskriterien eineschwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünftezurückgehalten hat oder nicht in der Lageist, dieerforderlichenNachweisezu übermitteln das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichenAuftraggebers in unzulässiger Weisezu beeinflussen, b) versucht hat, vertraulicheInformationen zu erhalten, durch diees unzulässige Vorteile beimVergabeverfahren erlangen könnte, oderc) fahrlässig oder vorsätzlich irreführendeInformationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichenAuftraggeberserheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Beschreibung (Deutsch):Der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmenmitanderen UnternehmenVereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinanderabgestimmt hat, dieeine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken Beschreibung (Deutsch):Eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrenseinbezogenwar, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Beschreibung (Deutsch):Das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichenAuftrags oder Konzessionsvertragserheblich oder fortdauernd mangelhafterfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Beschreibung (Deutsch): § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Beschreibung (Deutsch):Öffentliche Auftraggeber schließen einUnternehmen zu jedemZeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahmean einemVergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinenVerpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch einerechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Beschreibung (Deutsch):Das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmensein Insolvenzverfahren oderein vergleichbares Verfahren beantragt odereröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchenVerfahrens mangels Masseabgelehnt worden ist, sich das Unternehmen imVerfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeiteingestellt hat. Beschreibung (Deutsch):Das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmensein Insolvenzverfahren oderein vergleichbares Verfahren beantragt odereröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchenVerfahrens mangels Masseabgelehnt worden ist, sich das Unternehmen imVerfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeiteingestellt hat
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