Lieferung von Kraftstoffen über Tankkarten- oder Transpondersysteme in Leverkusen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
26.05.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
4
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
20.05.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen (09000000)
  • Brennstoffe (09100000)
  • Mineralöl und Destillate (09130000)
  • Benzin (09132000)
  • Bleifreies Benzin (09132100)
  • Dieselkraftstoff (09134200)
  • Dieselkraftstoff (EN 590) (09134220)
  • Chemische Additive (24957000)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
344778-2026
Verfahrensnummer
438139f2-ad97-4b82-99e8-59821060b0d0

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Technischen Betriebe Leverkusen AöR beschaffen für ihre Fahrzeuge sowie für Fahrzeuge der Stadtverwaltung Leverkusen verschiedene Kraftstoffe über Rahmenvereinbarungen. Versorgt werden überwiegend Lastkraftwagen, Personenkraftwagen und Sonderfahrzeuge, darunter Fahrzeuge des Brandschutz- und Rettungsdienstes, im Stadtgebiet Leverkusen; die Abrechnung muss über ein Tankkarten- oder Transpondersystem erfolgen. Eine bestimmte Abnahmemenge wird nicht garantiert; die Angebotsfrist endet am 26. Mai 2026 um 08:00 Uhr (UTC).

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Leistungsbeschreibung

Die zu vergebene Leistung umfasst den rahmenvertraglichen Verkauf von verschiedenen Kraftstoffen für den Betrieb von Verbrennungsmotoren im Stadtgebiet Leverkusen, wobei der Verkauf zwingend mittels eines Tankkarten- bzw. Transpondersystems zu erfolgen hat. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der jeweilige Auftraggeber keine Abnahmeverpflichtung hinsichtlich der o.g. Einzelaufträge eingeht, die auf Grundlage der Rahmenvereinbarung abgerufen werden können. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme einer bestimmten Menge Kraftstoff wird dementsprechend nicht begründet. Jedwede Inanspruchnahme dieser Leistungen der Rahmenvereinbarung steht vielmehr im freien Ermessen des jeweiligen Auftraggebers. Der Auftragnehmer kann sich bei der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten der Leistungen von Subunternehmern, insbesondere auch Tankstellenbetreibern, die die Tankkarte des Auftragnehmers akzeptieren, bedienen (im Folgenden „Servicepartner“ genannt). Es wird klargestellt, dass es sich nicht um Nachunternehmer im vergaberechtlichen Sinne (§ 36 VgV) handelt. Servicepartner im Sinne dieser Ausschreibung sind (i) Unternehmen, i.d.R. Tankstellenbetreiber, (ii) die einem Bieter (Anbieter einer Tankkarte, über die auf ein Tankstellennetz zugegriffen werden kann) (iii) ihre Leistungen, also insbesondere den Bezug von Kraftstoffen und Ad-Blue, zur Verfügung stellen; (iv) ein Vertragsverhältnis besteht dabei nur zwischen dem Servicepartner (Tankstellenbetreiber) und Bieter; (v) der Auftraggeber geht kein Vertragsverhältnis bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen mit dem Servicepartner ein, (vi) sondern nur mit dem Bieter. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

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Leistungen nach Losen (4)

  • LOT-0001 · Los 1

    Die zu vergebene Leistung umfasst den Verkauf von verschiedenen Kraftstoffen für den Betrieb von Verbrennungsmotoren im Stadtgebiet Leverkusen, wobei der Verkauf zwingend mittels eines Tankkarten- bzw. Transpondersystems zu erfolgen hat: - Verkauf von Kraftstoffen für Fahrzeuge der TBL Bei den zu versorgenden Fahrzeugen nach Los 1 handelt es sich im Wesentlichen um LKW. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

    Frist: 26.05.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Los 2

    Die zu vergebene Leistung umfasst den Verkauf von verschiedenen Kraftstoffen für den Betrieb von Verbrennungsmotoren im Stadtgebiet Leverkusen, wobei der Verkauf zwingend mittels eines Tankkarten- bzw. Transpondersystems zu erfolgen hat: - Verkauf von Kraftstoffen für Fahrzeuge der TBL Bei den zu versorgenden Fahrzeugen nach Los 2 handelt es sich im Wesentlichen um PKW und Sonderfahrzeuge.

    Frist: 26.05.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Los 3

    Die zu vergebene Leistung umfasst den Verkauf von verschiedenen Kraftstoffen für den Betrieb von Verbrennungsmotoren im Stadtgebiet Leverkusen, wobei der Verkauf zwingend mittels eines Tankkarten- bzw. Transpondersystems zu erfolgen hat: - Verkauf von Kraftstoffen für Fahrzeuge der Stadtverwaltung Leverkusen Bei den zu versorgenden Fahrzeugen der Stadtverwaltung Leverkusen zu Los 3 handelt es sich um einen Fahrzeugmix aus PKW, LKW und Sonderfahrzeugen der Stadt Leverkusen gemäß ihren einzelnen Fachbereichen. In Los 3 werden Dieselkraftstoff und Ottokraftstoff zusammen ausgeschrieben.

    Frist: 26.05.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Los 4

    Die zu vergebene Leistung umfasst den Verkauf von verschiedenen Kraftstoffen für den Betrieb von Verbrennungsmotoren im Stadtgebiet Leverkusen, wobei der Verkauf zwingend mittels eines Tankkarten- bzw. Transpondersystems zu erfolgen hat: - Verkauf von Kraftstoffen für Fahrzeuge der Stadtverwaltung Leverkusen Bei den zu versorgenden Fahrzeugen der Stadtverwaltung Leverkusen zu Los 4 handelt es sich im Wesentlichen um Fahrzeuge des Brandschutz- und Rettungsdienstes, welche weit überwiegend Dieselkraftstoff beziehen. Vereinzelt sind diese Fahrzeuge mit Gerätschaften ausgestattet, die mit Ottokraftstoff Super Bleifrei versorgt werden müssen. Deswegen werden auch in Los 4 Dieselkraftstoff und Ottokraftstoff zusammen ausgeschrieben.

    Frist: 26.05.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis Nr. 9 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 GWB Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation (sog. "Russlanderklärung"). Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Nach Ermessen des Auftraggebers können fehlende Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Die Wirtschaftlichkeitsprüfung erfolgt vorliegend anhand des angegebenen Preises sowie anhand eines Kostenfaktors.
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Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis Nr. 9 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 GWB Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation (sog. "Russlanderklärung"). Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Nach Ermessen des Auftraggebers können fehlende Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 21.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 504002-2026

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