Durchführung von Einäscherungen und Erdbestattungen im Auftrag des Ordnungsamts

Status
Vergeben
Angebotsfrist
15.09.2026, 10:15 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Trier
Erfüllungsregion
Rheinland-Pfalz, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
14.08.2026
CPV-Codes
Bestattungsdienste (98371000)
Bekanntmachungsnummer
563985-2026
Verfahrensnummer
ccf2f327-7991-408c-adc2-e7a489b653eb

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Trier beauftragt ein Bestattungsunternehmen mit der Durchführung von Bestattungen, die das Ordnungsamt veranlasst. Vorrangig sind Einäscherungen vorgesehen; in Einzelfällen, insbesondere aus religiösen Gründen, werden Erdbestattungen durchgeführt. Der Rahmenvertrag gilt ab dem 1. Dezember 2026 für vier Jahre und betrifft die Region Trier.

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Leistungsbeschreibung

Gemäß den Bestimmungen des § 23 Abs. 1 Satz 2 des Bestattungsgesetzes Rheinland-Pfalz (BestG) haben die Erdbestattung und die Einäscherung innerhalb von 14 Tagen nach Todesfeststellung zu erfolgen. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist vorrangig eine Einäscherung innerhalb dieser Frist zur Gefahrenabwehr durchzuführen, die bei Nichteinhaltung der genannten Frist durch die zuständige Ordnungsbehörde zu veranlassen ist. In Einzelfällen werden, insbesondere aus religiösen Gründen, Erdbestattungen durchgeführt. Da die Stadt Trier keine eigenen ausgebildeten Fachkräfte zur Durchführung von Bestattungen beschäftigt, bedient Sie sich hierzu der Dienste Dritter (= Bestattungsunternehmen). Die nachfolgende Ausschreibung zielt darauf ab, mit Wirkung vom 01.12.2026 einen Vertrag zwischen der Stadt Trier, vertreten durch den Oberbürgermeister, dieser vertreten durch den Dezernenten für Bürgerdienste, Innenstadt und Recht, dieser vertreten durch das Ordnungsamt (= Auftraggeber, im folgenden AG) und einem Bestattungsunternehmen bzw. einer Bietergemeinschaft von Bestattungsunternehmen (=Auftragnehmer, im Folgenden AN) zur Durchführung von Bestattungen für die Dauer von vier Jahren abzuschließen.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · 26EU/26 Durchführung von Bestattungen für das Ordnungsamt - Rahmenvertrag (12/2026-11/2030)

    Gemäß den Bestimmungen des § 23 Abs. 1 Satz 2 des Bestattungsgesetzes Rheinland-Pfalz (BestG) haben die Erdbestattung und die Einäscherung innerhalb von 14 Tagen nach Todesfeststellung zu erfolgen. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist vorrangig eine Einäscherung innerhalb dieser Frist zur Gefahrenabwehr durchzuführen, die bei Nichteinhaltung der genannten Frist durch die zuständige Ordnungsbehörde zu veranlassen ist. In Einzelfällen werden, insbesondere aus religiösen Gründen, Erdbestattungen durchgeführt. Da die Stadt Trier keine eigenen ausgebildeten Fachkräfte zur Durchführung von Bestattungen beschäftigt, bedient Sie sich hierzu der Dienste Dritter (= Bestattungsunternehmen). Die nachfolgende Ausschreibung zielt darauf ab, mit Wirkung vom 01.12.2026 einen Vertrag zwischen der Stadt Trier, vertreten durch den Oberbürgermeister, dieser vertreten durch den Dezernenten für Bürgerdienste, Innenstadt und Recht, dieser vertreten durch das Ordnungsamt (= Auftraggeber, im folgenden AG) und einem Bestattungsunternehmen bzw. einer Bietergemeinschaft von Bestattungsunternehmen (=Auftragnehmer, im Folgenden AN) zur Durchführung von Bestattungen für die Dauer von vier Jahren abzuschließen.

    Frist: 15.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV. Als vorläufiger Nachweis der geforderten Angaben dient der Nachweis der Präqualifikation, das Formblatt 124 oder die einheitliche europäische Eigenerklärung. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV . Unterlagen, Nachweise, die nachgefordert werden dürfen, werden unter Fristsetzung nachgefordert. Werden die Unterlagen, Nachweise, etc. nicht innerhalb der angegebenen Frist eingereicht, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.

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LOT-0001 · 26EU/26 Durchführung von Bestattungen für das Ordnungsamt - Rahmenvertrag (12/2026-11/2030)

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Anforderungen

Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV. Als vorläufiger Nachweis der geforderten Angaben dient der Nachweis der Präqualifikation, das Formblatt 124 oder die einheitliche europäische Eigenerklärung. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV . Unterlagen, Nachweise, die nachgefordert werden dürfen, werden unter Fristsetzung nachgefordert. Werden die Unterlagen, Nachweise, etc. nicht innerhalb der angegebenen Frist eingereicht, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 29.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 752182-2026

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