Dienstleistungen zur Förderung in der Kindertagespflege

Stadt Witten, Zentrales Vergabeamt

Status
Vergeben
Angebotsfrist
22.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Witten, Zentrales Vergabeamt
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
19.06.2026
Originalbekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
421202-2026
Verfahrensnummer
cf366fe6-ec59-4605-a7a0-7f9be0f18b5d
CPV-Codes
Dienstleistungen des Sozialwesens (85310000)

Kurzbeschreibung

Die Stadt Witten vergibt einen zeitlich befristeten Dienstleistungsvertrag zur Förderung der Kindertagespflege. Der Auftrag umfasst die Vermittlung von Kindern an geeignete Kindertagespflegepersonen sowie deren fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung. Zusätzlich ist eine laufende Geldleistung vorgesehen; die Teilnahmefrist endet am 22. Juli 2026 um 08:00 Uhr.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Diese Ausschreibung zielt auf die Vergabe von Dienstleistungen ab. Sie umfasst die Vermittlung der Kinder zu geeigneten Kindertagespflegepersonen sowie die fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung der Letztgenannten. Außerdem beinhaltet sie die Gewährung einer laufenden Geldleistung. Handlungsgrundlagen sind neben den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen die ortsrechtlichen Vorgaben der Stadt Witten sowie die vertraglichen Regelungen. - Näheres siehe Leistungsbeschreibung -

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Förderung in der Kindertagespflege

    Gegenstand dieser Vergabe ist der Abschluss eines zeitlich befristeten Dienstleistungsvertrages (gemäß § 611 BGB) zwischen der Stadt Witten (Auftragsgeberin) und einem Dienstleister (Auftragnehmer) zur Erbringung der Dienstleistung "Förderung in der Kindertagespflege" für das Amt für Jugendhilfe und Schule der Stadt Witten. Ziel dieser Ausschreibung ist die oben beschriebene Sicherstellung einer hohen Fachlichkeit und Beratungsqualität. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Kindertagespflege - die Entwicklung der Kinder zu selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten fördert, - die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützt und ergänzt sowie - den Eltern dabei hilft, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können. Neben dieser primären Zielsetzung soll aus der Ausgliederung der Aufgaben ebenfalls eine Entlastung der Stadtverwaltung resultieren. - Näheres siehe Leistungsbeschreibung -

    Frist: 22.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem. §§ 123 - 126 GWB Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem. §§ 123 - 126 GWB Keine

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Der letzte Abruf ist fehlgeschlagen.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem. §§ 123 - 126 GWB Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem. §§ 123 - 126 GWB Keine

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 22.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 651836-2026

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