[ ] Dieses Dokument enthält Betriebs- und/oder Geschäftsgeheimnisse
Eigenerklärung Nachunternehmer
Los 2
Hinweis: Das Dokument ist vom Bieter/der Bietergemeinschaft für jeden eingesetzten und mit dem Angebot benannten Nachunternehmer einzureichen und von diesem zu unterzeichnen.
Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft Nachunternehmer ohne Eignungsleihe einsetzt, diese mit Angebotsabgabe jedoch noch nicht benennt, wird die Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Nachunternehmer zu benennen und das Dokument einzureichen.
Name des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft:
Name des Nachunternehmers
Eignungsleihe
[ ] Ja [ ] Nein
- Verpflichtungserklärung
Hinweis: Sofern der Bieter Kapazitäten eines Dritten zum Nachweis der Eignung (Eignungsleihe) in Anspruch nimmt, sind die Nachweise des Nachunternehmers in gleicher Form einzureichen, wie sie für den Bieter gefordert sind.
Beispiel: Beruft sich der Bieter zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf eine ISO-Zertifizierung eines qualifizierten Nachunternehmers, muss der Nachweis der ISO-Zertifizierung des qualifizierten Nachunternehmers eingereicht werden.
Ich bestätige hiermit, zur Vorlage im o.g. Vergabeverfahren, dass ich dem Bieter im Auftragsfalle als Nachunternehmer/Dritte mit den erforderlichen Mitteln, Fähigkeiten und personellen Kapazitäten zur Ausführung des Auftrags zur Verfügung stehe.
Es handelt sich hierbei um die nachfolgend genannten Mittel, Tätigkeiten, Fähigkeiten bzw. personelle Kapazitäten:
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB
Ich erkläre, dass
[ ] kein Ausschlussgrund im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegt.
Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften vorliegen, mache ich dazu nähere Angaben in einer gesonderten von mir erstellten Anlage, um der Auftraggeberin eine Entscheidung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe und eine Prüfung etwaiger Ausnahmetatbestände sowie ggf. nach §§ 125, 126 GWB zu ermöglichen.
Eigenerklärung zu Mindestlohn und Tariftreue
Hinweis: Diese Erklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. In diesem Fall muss diese Erklärung nicht abgegeben werden. Der Erklärende versichert mit Abgabe des Angebotes jedoch, dass er die für ihn geltenden Gesetze zur Einhaltung von Mindestlohn und Tariftreue einhält.
Ich erkläre, dass ich die nachstehenden Erklärungen akzeptiere:
[ ] Ja
Ich erkläre, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Teilnahme an einem Wettbewerb im Sinne der §§ 97 ff GWB nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Mir ist bekannt, dass die Auftraggeberin trotz Abgabe dieser Erklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG jederzeit zusätzliche Auskünfte des Wettbewerbsregister, sowohl vom Bieter als auch von jedem Nachunternehmer, anfordern kann.
Ich erkläre darüber hinaus, dass ich
- meinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung aus diesem Vergabeverfahren mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähre, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen und für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge über Mindestentgelte einzuhalten.
- meinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung aus diesem Vergabeverfahren mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähre, die das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) vom 11.08.2014 (BGBl. I S. 1348) vorgibt.
- meinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung aus diesem Vergabeverfahren bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahle (Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt).
Ich stelle die Auftraggeberin von allen Ansprüchen Dritter frei, die bei der Ausführung der Leistung aus diesem Vergabeverfahren auf einer Verletzung der Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz oder auf der Verletzung der Verpflichtungen von mir aus dem Mindestlohngesetz beruhen. Diese Freistellungsverpflichtung gilt sowohl für die zivilrechtliche Haftung als auch für Bußgelder, die wegen Verstößen des erklärenden Nachunternehmers gegen die Auftraggeberin verhängt werden. Die Verpflichtung zur Freistellung gilt ausdrücklich auch gegenüber Ansprüchen von Sozialversicherungsträgern und Finanzbehörden.
Eigenerklärung zu Russlandsanktionen
Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren unmittelbar (d.h. ohne nationale Umsetzungsakte) und ab sofort (In Kraft getreten am 09.04.2022) betreffend:
[ ] erkläre ich, dass für mein Unternehmen keine der in Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 genannten Sachverhalte zutreffen.
[ ] verpflichte ich mich, bei der Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- oder Dienst-/Lieferleistungen die in Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 genannten Verbote einzuhalten bzw. deren Einhaltung für die Dauer der Vertragslaufzeit mit der DAK-Gesundheit sicherzustellen.
[ ] versichere ich, nicht gegen die in Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 genannten Verbote zu verstoßen.
Hinweis: Verboten sind nicht lediglich Auftragsvergaben an RUS Unternehmen i.S.d. Vorschrift, sondern auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen).
Einhaltung sonstiger vertraglicher Pflichten
Ich erkläre, während der gesamten Vertragslaufzeit:
- die Vorgaben des Datenschutzes sowie der Datensicherheit einzuhalten und umzusetzen, sofern für den Auftragnehmer entsprechende Vorgaben gelten.
- die Vorgaben des Vertraulichkeitsgrundsatzes des Vertrages einzuhalten und umzusetzen;
- die sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und umzusetzen;
- über die erforderliche Eignung und Erfahrung, welche für die Leistungserbringung im Rahmen des Anteils, für den der Nachunternehmer eingesetzt wird, erforderlich sind, zu verfügen.
- Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung bei Eignungsleihe
Nur einschlägig, sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft die Kapazitäten des anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt:
Ich erkläre, dass ich für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem Bieter/der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch hafte.
- Besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
- Eigenerklärung zu Religion und Weltanschauungen
Ich erkläre, dass
[ ] a) mein Unternehmen nicht nach der „Technologie von L. Ron Hubbard“ geführt wird und diese auch nicht im Rahmen des Vertragsverhältnisses anwendet oder sonst verbreitet,
[ ] b) meine Unternehmensleitung im Rahmen der Geschäftsführung meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht die Teilnahme an Kursen und Seminaren nach der „Technologie von L. Ron Hubbard“ empfiehlt oder genehmigt,
[ ] c) die Unternehmensleitung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ im Zusammenhang mit den zu erbringenden vertraglichen Leistungen ablehnt.
- Rechtsverbindliche Bestätigung
Durch Abgabe der Erklärung bestätige ich, dass:
- Ich mich für alle in diesem Dokument abgegebenen Erklärungen binde sowie, dass alle Bedingungen des Vergabeverfahrens akzeptiert werden,
- keine wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit anderen Bietern und/oder Nachunternehmern getroffen wurden,
- die im Rahmen des Dokuments gemachten Angaben wahrheitsgemäß, vollständig und nicht irreführend sind,
- für die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen keine Preisabsprachen, insbesondere auch mit mir verbundenen Unternehmen, vorgenommen wurden. Verbundene Unternehmen in diesem Sinne sind Unternehmen, die - unabhängig von ihrer Rechtsform - zueinander in einem Abhängigkeits- oder Beherrschungsverhältnis im Sinne von § 17 AktG stehen oder Konzernunternehmen im Sinne von § 18 AktG sind.
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Datum Name des Erklärenden