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Dienstleistungen zur betrieblichen Suchtprävention und Qualifizierung von Suchtbeauftragten

Status
Offen
Angebotsfrist
30.10.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
2
Auftraggeber
DAK-Gesundheit
Erfüllungsregion
Hamburg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
01.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens (85000000)
  • Dienstleistungen des Gesundheitswesens (85100000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
677607-2026
Verfahrensnummer
b82ab37a-d446-4824-92ac-f40e54899108

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die DAK-Gesundheit beauftragt Dienstleistungen zur betrieblichen Suchtprävention im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung. Die zwei Lose umfassen Vorträge und Seminare für Führungskräfte, Personalvertretungen und Mitarbeitende sowie die Qualifizierung betrieblicher Suchtbeauftragter. Die Leistung ist der Region Hamburg (DE600) zugeordnet; für beide Lose ist eine Dauer von 2.160 Tagen angegeben.

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Leistungsbeschreibung

"Erbringung von Dienstleistungen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung und Betrieblichen Gesundheitsförderung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen" Durchführung von Angeboten zur betrieblichen Suchtprävention Los 1 Vortrag und Seminar für Führungskräfte und Personalvertretungen, Vortrag und Seminar für Mitarbeitende Los 2 Qualifizierung zum/zur "betrieblichen Suchtbeauftragten"

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Vortrag und Seminar für Führungskräfte und Personalvertretungen, Vortrag und Seminar für Mitarbeitende

    Ziel der DAK-Gesundheit ist es, zum Thema betriebliche Suchtprävention zu sensibilisieren, Wissen zu vermitteln, das einen verantwortungsvollen Konsum und eine realistische Einschätzung des Konsumrisikos verschiedener Suchtmittel ermöglicht. Somit werden gesundheitsriskante Verhaltensweisen vermieden bzw. reduziert und die Gesundheitskompetenz gestärkt. Unternehmen werden in ihren Bemühungen zur Suchtprävention durch Vorträge, Seminare für Führungskräfte und Personalvertretungen sowie der Ausbildung zum Suchtbeauftragen unterstützt. Diese Maßnahmen sind Teil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (nachfolgend BGM).

    Frist: 30.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Qualifizierung zum/zur "betrieblichen Suchtbeauftragten"

    Ziel der DAK-Gesundheit ist es, zum Thema betriebliche Suchtprävention zu sensibilisieren, Wissen zu vermitteln, das einen verantwortungsvollen Konsum und eine realistische Einschätzung des Konsumrisikos verschiedener Suchtmittel ermöglicht. Somit werden gesundheitsriskante Verhaltensweisen vermieden bzw. reduziert und die Gesundheitskompetenz gestärkt. Unternehmen werden in ihren Bemühungen zur Suchtprävention durch Vorträge, Seminare für Führungskräfte und Personalvertretungen sowie der Ausbildung zum Suchtbeauftragen unterstützt. Diese Maßnahmen sind Teil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (nachfolgend BGM).

    Frist: 30.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bieter unter Setzung einer Frist und Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Im Übrigen gilt § 41 UVgO Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bieter unter Setzung einer Frist und Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Im Übrigen gilt § 56 Abs. 2 und 3 VgV.

Vergabeunterlagen

19 Dateien · geladen 04.10.2026
A0_Bewerbungsbedingungen Offenes Verfahren VgV.pdfAnschreiben438 KBKlicken zum Anzeigen
A1_Eignungskriterien Suchtprävention_V2.xlsmSonstiges33 KB
A2_Eigenerklärung_Los1_ Eignung.docxFormular57 KBKlicken zum Anzeigen
A2_Eigenerklärung_Los2_ Eignung.docxFormular57 KBKlicken zum Anzeigen
A3_Eigenerklärung_Los 1_ Nachunternehmer.docxFormular84 KBKlicken zum Anzeigen
A3_Eigenerklärung_Los 2_ Nachunternehmer.docxFormular84 KBKlicken zum Anzeigen
B0_Vertrag_Suchtprävention_V2.pdfVertragsbedingungen217 KBKlicken zum Anzeigen
B0a_Bieterfragenkatalog.docxSonstiges49 KBKlicken zum Anzeigen
B1_Leistungsbeschreibung Suchtprävention_V2.pdfLVLeistungsverzeichnis409 KBKlicken zum Anzeigen
B2_Angebotsschreiben.docxAnschreiben87 KBKlicken zum Anzeigen
B3_Preisblatt_Los1_Suchtprävention.xlsmFormular17 KB
B3_Preisblatt_Los2_Suchtprävention.xlsmFormular17 KB
B4_Hinweise und Verpflichtungserklärung.pdfFormular457 KBKlicken zum Anzeigen
B5_Tariftreueversprechen.pdfVertragsbedingungen85 KBKlicken zum Anzeigen
C1_Leitfaden eVergabe für Unternehmen.pdfSonstiges891 KBKlicken zum Anzeigen
C2_Kreditorenanlage.pdfSonstiges96 KBKlicken zum Anzeigen
C3_Freiwillige_Einverstaendniserklaerung_Vertrieb.pdfFormular463 KBKlicken zum Anzeigen
C4_Teilnahmeerklärung LMM_blanko.pdfFormular176 KBKlicken zum Anzeigen
C4a_DAK_Leitfaden_ Lieferant_Allgemeine Informationen.pdfSonstiges350 KBKlicken zum Anzeigen

Anforderungen

Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bieter unter Setzung einer Frist und Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Im Übrigen gilt § 41 UVgO Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bieter unter Setzung einer Frist und Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Im Übrigen gilt § 56 Abs. 2 und 3 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

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