Catering für den Tourismus NRW e.V. auf der ITB 2027 in Berlin

Status
Offen
Angebotsfrist
20.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Tourismus NRW e.V.
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Verfahrensart unbekannt
Auftragsart
Nicht angegeben
Veröffentlicht
02.11.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels (55000000)
  • Restaurant- und Bewirtungsdienste (55300000)
  • Kantinen- und Verpflegungsdienste (55500000)
  • Verpflegungsdienste (55520000)
Bekanntmachung
evergabe.nrw.de
Bekanntmachungsnummer
25997364

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Der Tourismus NRW e.V. schreibt Cateringdienstleistungen für seinen Auftritt auf der Tourismusmesse ITB 2027 in Berlin aus. Der Auftrag bezieht sich auf die Messe im Jahr 2027; Angaben zu Umfang und genauer Leistungsdauer sind nicht enthalten.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Cateringdienstleistungen für den Tourismus NRW e.V. auf der Tourismusmesse "ITB 2027" in Berlin

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Cateringdienstleistungen für den Tourismus NRW e.V. auf der Tourismusmesse "ITB 2027" in Berlin

    Cateringdienstleistungen für den Tourismus NRW e.V. auf der Tourismusmesse "ITB 2027" in Berlin

    Frist: 20.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Vergabeunterlagen

Das Ursprungsportal gibt die Unterlagen nur mit einem Bieterkonto frei.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 03.11.2026BekanntmachungBekanntmachung 25997364

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.