Anlage KI zu Anlage 2 - Einsatz von Künstlicher Intelligenz gemäß EU AI Act und ISO 42001 Final.pdf

Callcenter-Dienstleistungen für die BMW BKK

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.09.2026, 12:52 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Anlage zum Hauptvertrag] Stand: 27. Oktober 2025

Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)

gemäß EU AI Act und ISO 42001

zwischen dem/der

– Verantwortlicher –

BMW BKK

Postfach 1533

84126 Dingolfing

vertreten durch den Vorstand Jens Gerhardt

nachstehend auch Auftraggeber genannt

und dem/der

– Auftragsverarbeiter –

nachstehend auch Auftragnehmer genannt

Die Vertragsparteien haben mit Zuschlag vom ____________ (Vergabe-Nummer:

CXP4YMTMXM2) einen Vertrag über Callcenter-Dienstleistungen im Bereich der gesetz-

lichen Kranken- und Pflegeversicherung geschlossen.

§ 1 Grundsatz zur KI-Nutzung

Setzt der Dienstleister im Rahmen der Leistungserbringung für die Krankenkasse KI-

Systeme ein oder entwickelt solche, verpflichtet er sich zur Einhaltung der jeweils gülti-

gen rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere der Verordnung (EU) über Künstli-

che Intelligenz (EU AI Act), sowie der ISO-Normen 42001, 27001 und 27002.

§ 2 Risikobewertung und Schutzbedarf

Der Einsatz von KI-Systemen muss auf Basis einer dokumentierten Risikobewertung er-

folgen, die den spezifischen Schutzbedarf der verarbeiteten Informationswerte, insbe-

sondere Gesundheits- und Sozialdaten, angemessen berücksichtigt. Die Ergebnisse die-

ser Bewertung sind der Krankenkasse auf Verlangen offenzulegen.

§ 3 Anforderungen an das KI-System

Der Dienstleister verpflichtet sich,

a) Anforderungen für die Einrichtung, Umsetzung, Aufrechterhaltung und fortlaufende

Verbesserung des KI-Systems zu definieren und zu dokumentieren,

b) angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Risikominimierung

entsprechend dem festgestellten Risikolevel umzusetzen,

c) eine kontinuierliche Überwachung, Pflege und ggf. Nachschulung des KI-Systems si-

cherzustellen, insbesondere im Hinblick auf Fairness, Transparenz, Nachvollziehbarkeit

und Sicherheit.

§ 4 Ethische Grundsätze und ISO 42001

Die Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen hat sich an ethischen Grundsätzen zu

orientieren, die in Anlehnung an die ISO 42001 erarbeitet werden können. Die Kranken-

kasse kann hier eigene ethische Leitlinien vorgeben, die vom Dienstleister zu berück-

sichtigen sind.

§ 5 Transparenz und Nachvollziehbarkeit

Der Dienstleister stellt sicher, dass Entscheidungen oder Empfehlungen des KI-Systems

jederzeit für autorisierte Fachnutzer nachvollziehbar dokumentiert werden können.

Black-Box-Systeme ohne Erklärungsmöglichkeiten sind unzulässig, sofern sie in Ent-

scheidungsprozesse mit Gesundheits- oder Sozialdaten eingebunden sind.

2

§ 6 Inkrafttreten

(1) Diese Bestimmungen treten mit Inkrafttreten des Hauptvertrages in Kraft.

(2) Es gilt die Gerichtsstandvereinbarung des Hauptvertrages.


Ort, Datum Ort, Datum


Stempel/Unterschrift Auftragnehmer Stempel/Unterschrift Auftraggeber

3

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung