Busverkehrsleistungen während der Baustelle in Arnum

Status
Offen
Angebotsfrist
28.10.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
13.10.2026
CPV-Codes
Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) (60000000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
706334-2026
Verfahrensnummer
3a15c72c-4e1a-4f0a-a610-64425c40b22f

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die regiobus Hannover GmbH beauftragt Verkehrsleistungen im Linienverkehr für einen Fahrzeugumlauf im Ortsteil Arnum der Stadt Hemmingen. Der Umfang beträgt rund 105.000 Betriebswagenkilometer pro Jahr; die Leistung ist für den Zeitraum vom 16. November 2026 bis zum 11. Dezember 2027 vorgesehen.

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Leistungsbeschreibung

Die regiobus Hannover GmbH ist ein Nahverkehrsunternehmen in der und für die Region Hannover. Gemeinsam mit anderen Verkehrsunternehmen betreibt die regiobus Hannover GmbH den öffentlichen Personennahverkehr im Verkehrsverbund "Großraum-Verkehr Hannover" (GVH). Die regiobus Hannover GmbH wurde 1998 gegründet und entstand aus der Verschmelzung von drei Verkehrsunternehmen und einer Servicegesellschaft. Die regiobus Hannover GmbH verteilt sich auf sechs Standorte mit der Verwaltung in Hannover sowie den Betriebshöfen in Burgdorf, Mellendorf, Neustadt am Rbge., Wunstorf und Eldagsen. Das Unternehmen beschäftigt rund 800 Mitarbeiter. Mit fast 400 im Linien-verkehr eingesetzten Fahrzeugen (davon 260 eigene) werden jährlich ca. 28 Mio. Fahrgäste befördert. Zur Erbringung ihrer Leistungen bedient sich die regiobus Hannover GmbH auch anderer Busunternehmen, die derzeit mit 130 Fahrzeugen für die regiobus Hannover GmbH im Umlandverkehr in der Region Hannover unterwegs sind. Derzeit wird etwa ein Drittel der Fahrleistung von 6 Unternehmen erbracht, die zusammen eine Fahrleistung von 7,4 Mio. Betriebswagen-Kilometern jährlich erreichen. Der Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr gemäß §§ 42, 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG).

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · regiobus Hannover GmbH - Baustelle Arnum - Beförderungsleistungen

    Der Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr gemäß §§ 42, 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Es handelt sich um einen Fahrzeugumlauf in der Stadt Hemmingen Ortsteil Arnum mit rd. 105.000 Betriebswagenkilometer pro Jahr. Anlass ist eine vorgezogene Baustelle in der Ortsdurchfahrt Arnum. Die Fahrleistungen wird für den Zeitraum vom 16.11.2026 bis 11.12.2027 vergeben. Der Auftraggeber hat ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Baustelle vorzeitig fertig wird. Es gibt die Option auf Verlängerung, sofern die Baustelle länger dauert. Sonderkündigungsrecht und Option müssen von dem Auftraggeber mit einer Frist von einem Monat ausgeübt werden.

    Frist: 28.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 123 Abs. 1 Nr. 1 § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 123 Abs. 1 Nr. 2 § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen § 123 Abs. 1 Nr. 3 § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 123 Abs. 1 Nr. 4 § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 123 Abs. 1 Nr. 5 § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 123 Abs. 1 Nr. 6 § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 123 Abs. 1 Nr. 7 § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) § 123 Abs. 1 Nr. 8 §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (ausländische und internationale Bedienstete) § 123 Abs. 1 Nr. 9 Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung Internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr § 123 Abs. 1 Nr. 10 §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) § 123 Abs. 4 Nr. 1 Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht erfüllt § 124 Abs. 1 Nr. 1 Bei der Ausführung öffentlicher Aufträge wurde gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. § 124 Abs. 1 Nr. 2 Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens wurde ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens wurde mangels Masse abgelehnt. Das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. § 124 Abs. 1 Nr. 4 Das Unternehmen hat Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB Eine Wettbewerbsverzerrung besteht, da das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. § 124 Abs. 1 Nr. 7 Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt. Dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt. § 124 Abs. 1 Nr. 8 Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. § 124 Abs. 1 Nr. 9 Das Unternehmen a) hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen. b) Hat versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte. c) Hat fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln. Es gilt die Regelung des § 51 SektVO: (1) Die Angebote werden geprüft und gewertet, bevor der Zuschlag erteilt wird. (2) Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.

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LOT-0001 · regiobus Hannover GmbH - Baustelle Arnum - Beförderungsleistungen

Preisangebot

Vergabeunterlagen

21 Dateien laut Portal · Stand 13.10.2026
Angebotsschreiben (862-26).docxAnschreiben49 KB
Anlage 1 Losübersicht.pdfSonstiges199 KB
Anlage 2 - Fahrzeugliste.xlsxSonstiges13 KB
Anlage 3 - ITCS-Richtlinien.pdfSonstiges1,1 MB
Anlage 4 - Fahrzeuganforderungen.pdfSonstiges170 KB
Anlage 5 - Nutzung elektronischer Fahrausweisdrucker.pdfSonstiges196 KB
Anlage 6 - Fahrzeugversicherung_[blanko).docxSonstiges24 KB
Anlage 7 - Gestaltungsrichtlinien.pdfSonstiges175 KB
Anlage 8 - Dienstkleidung.pdfSonstiges132 KB
Anlage 9 - Regelungen zum Datenschutz hinsichtlich ITCS-bezogenen Maßnahmen.pdfSonstiges137 KB
Anlage 10 - Preisangebot Los 1.xlsxSonstiges27 KB
Anlage 11 + 12 - Abrechnungsblatt_Preisfortschreibung - Los 1+2 .pdfSonstiges200 KB
Anlage 13 - Erläuterungen zum Preisangebot.pdfSonstiges603 KB
Anlage 14 - Fahrzeugeinsatzpläne.zipSonstiges474 KB
Anlage A1 - Bietergemeinschaftserklärung.docxFormular44 KB
Anlage A2 - Verpflichtungserklärungen.docxFormular43 KB
Anlage A3 - Erklärungen zu Par. 123, 124 GWB.docxFormular46 KB
Anlage A4 - Erklärung zu Russland-Sanktionen.docxFormular41 KB
Anlage A5 - Tariftreueerklärung NTVergG.docxVertragsbedingungen42 KB
Aufforderung zur Angebotsabgabe (862-26).pdfAnschreiben538 KB
Vertrag.pdfVertragsbedingungen444 KB

Anforderungen

§ 123 Abs. 1 Nr. 1 § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 123 Abs. 1 Nr. 2 § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen § 123 Abs. 1 Nr. 3 § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 123 Abs. 1 Nr. 4 § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 123 Abs. 1 Nr. 5 § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 123 Abs. 1 Nr. 6 § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 123 Abs. 1 Nr. 7 § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) § 123 Abs. 1 Nr. 8 §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (ausländische und internationale Bedienstete) § 123 Abs. 1 Nr. 9 Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung Internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr § 123 Abs. 1 Nr. 10 §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) § 123 Abs. 4 Nr. 1 Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht erfüllt § 124 Abs. 1 Nr. 1 Bei der Ausführung öffentlicher Aufträge wurde gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. § 124 Abs. 1 Nr. 2 Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens wurde ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens wurde mangels Masse abgelehnt. Das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. § 124 Abs. 1 Nr. 4 Das Unternehmen hat Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB Eine Wettbewerbsverzerrung besteht, da das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. § 124 Abs. 1 Nr. 7 Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt. Dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt. § 124 Abs. 1 Nr. 8 Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. § 124 Abs. 1 Nr. 9 Das Unternehmen a) hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen. b) Hat versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte. c) Hat fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln. Es gilt die Regelung des § 51 SektVO: (1) Die Angebote werden geprüft und gewertet, bevor der Zuschlag erteilt wird. (2) Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 13.10.2026BekanntmachungBekanntmachung CXP4Y6JM277

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