Bus- und Transferleistungen für Auszubildende der Landesfinanzschule Bayern
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 15.09.2026, 14:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 1 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle -
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 16.08.2026
- CPV-Codes
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- Vermietung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung mit Fahrer (60170000)
- Vermietung von Bussen und Reisebussen mit Fahrer (60172000)
- Bekanntmachung
- evergabe.bayern.de
- Bekanntmachungsnummer
- 569231-2026
- Verfahrensnummer
- a4eceb59-5a97-4b40-a8e5-3ebb8072ebfa
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern als Zentrale Vergabestelle, beschafft regelmäßige Bus- und Transferleistungen für Auszubildende der Landesfinanzschule Bayern (LFS). Die Fahrten verbinden die Liegenschaften der Landesfinanzschule, angemietete Gebäude und weitere Anfahrtsorte wie Hotels in der Region DE251 und umfassen das Abholen, Befördern und Zurückbringen zu vereinbarten Zeiten. Die Leistungen werden während der vorgegebenen Schul- und Studienzeiten erbracht; die Angebotsfrist endet am 15. September 2026 um 12:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Transfer- bzw. Beförderungsleistungen zwischen den Liegenschaften der Landesfinanzschule Bayern (LFS), angemieteten Gebäuden und weiteren Anfahrtsorten (z.B. Hotels). Die geforderte Leistung umfasst den regelmäßigen Transport der Auszubildenden während der vorgegebenen Schul- und Studienzeiten. Die jeweiligen Fahrten umfassen das Abholen, Befördern und das Zurückbringen von Personen zu den vereinbarten Zielorten und Fahrzeiten.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Bus- und Transferleistungen, LFS1 EUR
Transfer- bzw. Beförderungsleistungen zwischen den Liegenschaften der Landesfinanzschule Bayern (LFS), angemieteten Gebäuden und weiteren Anfahrtsorten (z.B. Hotels). Die geforderte Leistung umfasst den regelmäßigen Transport der Auszubildenden während der vorgegebenen Schul- und Studienzeiten. Die jeweiligen Fahrten umfassen das Abholen, Befördern und das Zurückbringen von Personen zu den vereinbarten Zielorten und Fahrzeiten.
Frist: 15.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen. ---- Das Nichtvorliegen der in der Eigenerklärung "Russische Unternehmen" ist zu bestätigen. --- Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden, haben diese ebenfalls die entsprechende Eigenerklärung abzugeben ---- Sofern ein Bieter (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z.B. durch eine entsprechende unterschriebene Eigen- und Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende, mängelbehaftete oder unzureichende Unterlagen nicht nachzufordern. Dies kann zum Verfahrensausschluss führen.
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LOT-0001 · Bus- und Transferleistungen, LFS
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Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen. ---- Das Nichtvorliegen der in der Eigenerklärung "Russische Unternehmen" ist zu bestätigen. --- Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden, haben diese ebenfalls die entsprechende Eigenerklärung abzugeben ---- Sofern ein Bieter (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z.B. durch eine entsprechende unterschriebene Eigen- und Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende, mängelbehaftete oder unzureichende Unterlagen nicht nachzufordern. Dies kann zum Verfahrensausschluss führen.
Änderungen und Bieterfragen
2 Einträge- 13.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 707284-2026
- 17.08.2026BekanntmachungBekanntmachung 569231-2026
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