Bus-Schienenersatzverkehr für die Straßenbahnlinien 15 und 21 in Frankfurt am Main
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 26.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- Keine Losaufteilung angegeben
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 20.10.2026
- CPV-Codes
- Vermietung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung mit Fahrer (60170000)
- Bekanntmachung
- deutsche-evergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- a073216d-2e63-4172-a3f5-40f6dadf3c15
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) sucht Busse für einen Schienenersatzverkehr (SEV) während einer Gleiserneuerung. Vom 2. bis 22. November 2026 sollen die Straßenbahnlinie 15 zwischen Friedensbrücke und Haardtwaldplatz sowie die Linie 21 zwischen Friedensbrücke und Oberforsthaus ersetzt werden.
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Leistungsbeschreibung
NATIONALE BEKANNTMACHUNG 20.10.2026 Öffentliche Ausschreibung (UVgO) Verfahren: VGF 284/26 - Schienenersatzverkehr (SEV) für vom 02.11.2026 bis 22.11.2026 zwischen den Haltestellen Friedensbrücke - Oberforsthaus und Haardtwaldplatz Auftraggeber: Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) DETAILS ZUR BEKANNTMACHUNG 1) Bezeichnung und die Anschrift der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle, der den Zuschlag erteilenden Stelle sowie der Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) Kurt-Schumacher-Str. 8 60311 Frankfurt am Main Deutschland +49 6921323300 vergabestelle@vgf-ffm.de 2) Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung [UVgO] 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen 4) Gegebenenfalls in den Fällen des § 29 Absatz 3 die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung 5) Art und Umfang der Leistung sowie den Ort der Leistungserbringung Schienenersatzverkehr (SEV) für vom 02.11.2026 bis 22.11.2026 zwischen den Haltestellen Friedensbrücke - Oberforsthaus und Haardtwaldplatz SEV für Linien 15/21 wegen Gleiserneuerung Schienenersatzverkehr zwischen den Haltestellen Friedensbrücke - Oberforsthaus und Haardtwaldplatz SEV 1 Linie 15 zw. Friedensbrücke und Haardtwaldplatz: Start: Montag 02.11.2026 Betriebsbeginn Ende: Samstag 21.11.2026 Betriebsende SEV 2 Linie 21 zw. Friedensbrücke und Oberforsthaus: Start: 02.11.2026 Betriebsbeginn Ende: 21.11.2026 ca. 14:00 Uhr Ort der Leistungserbringung: 60311 Frankfurt am Main 6) Gegebenenfalls die Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose Losweise Ausschreibung: Nein 7) Gegebenenfalls die Zulassung von Nebenangeboten Nebenangebote sind nicht zugelassen 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist Von: 02.11.2026 Bis: 22.11.2026 SEV 1 Linie 15 zw. Friedensbrücke und Haardtwaldplatz: Start: Montag 02.11.2026 Betriebsbeginn Ende: Samstag 21.11.2026 Betriebsende SEV 2 Linie 21 zw. Friedensbrücke und Oberforsthaus: Start: 02.11.2026 Betriebsbeginn Ende: 21.11.2026 ca. 14:00 Uhr 9) Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können Nationale Bekanntmachung - 1/2 https://bieterzugang.deut sche-evergabe.de/evergabe .bieter/api/supplier/exte rnal/deeplink/subproject/ a073216d-2e63-4172-a3f5-4 0f6dadf3c15 10) Teilnahme- oder Angebots- und Bindefrist Teilnahme- oder Angebotsfrist: 26.10.2026 10:00:00 Bindefrist: 30.10.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen keine 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder die Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind 30 Tage netto 13) Die mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt 1) Die fachliche Eignung des Auftragsnehmers (im Folgenden AN) ist nachzuweisen. Der Nachweis wird i.d.R. durch Vorlage einer Genehmigung nach §§ 42 ff. PBefG, einer Genehmigung für Gelegenheitsverkehre bzw. bei ausländischen Unternehmen durch die Vorlage einer gültigen EU-Lizenz entsprechend der EG VO 1073/2009 oder durch eine Bescheinigung über die fachliche Eignung als Kraftverkehrsunternehmen gem. Art 21 EG VO 1071/2009 in Verbindung mit Anlage III zur EG VO 1071/2009 erbracht. 2) Der AN ist verpflichtet, die folgende Betriebsleistung (siehe Anlagen) unter der Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Personenbeförderungsgeset ztes (PBefG) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft), zu erbringen. 3.) Der AN ist für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften über die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten verantwortlich. Unbeschadet dieser Verpflichtung des AN, hat die VGF das Recht, die Einhaltung dieser Vorschriften durch entsprechende Nachweise des AN jederzeit zu überprüfen. 4.) Für die Erbringung der gemäßen Anlagen ausgeschriebenen Betriebsleistung darf sich der Hauptauftragnehmer auch dritter Unternehmen bedienen. In diesem Zusammenhang gelten die unter Punkt 1.1.10 beschrieben Vorgaben. Der Einsatz erfolgt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: - HVA L-StB Angebotsschreiben - HVA L-StB Eigenerklärung zur Eignung - HVA L-StB Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen - Eigenerklärung zur Akzeptanz von Ausführungsbedingungen zur Versicherungspflicht: Der Auftragnehmer (AN ) verpflichtet sich mit dieser Erklärung im Falle der Auftragserteilung, für den Zeitraum seiner Leistungsverpflichtung eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversiche rung mit Deckungssummen von mindestens EUR 5 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden sowie EUR 100.000 für Vermögensschäden je 2-fach maximiert p.a. (für Betriebshaftpflichtversic herung) bzw. EUR 5 Mio. für Personen- Sach- und mitversicherte Vermögensschäden, 1-fach maximiert p.a.(Umwelthaftpflichtver sicherung) abzuschließen und nachzuweisen. Die von der VGF zur Verfügung gestellten Formulare (HVA-B-StB, sowie Anlagen) sind zwingend, sofern in dieser Veröffentlichung nicht anders erwähnt, zu verwenden. - Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) - Eigenerklärung LkSG - Eigenerklärung Russlandsanktion - Vertraulichkeitserklärung - Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes - 3 Referenzen vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung in der Auftragshöhe und der Anzahl der benötigten Busse - Mindestjahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre i.H. v. 800.000,00 EUR Auf Verlangen des AG hat der Bieter innerhalb von sechs Tagen die Urkalkulation in einemdoppelten Umschlag einzureichen. 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden. Niedrigster Preis Nationale Bekanntmachung - 2/2
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