Bundesweite Reparatur und Austausch von Fahrzeugverglasungen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
11.01.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
340.000 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Verwaltungs-BerufsgenossenschaftProfil ansehen
Erfüllungsregion
Rheinland-Pfalz, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
12.12.2023
Bekanntmachungsnummer
752315-2023
Verfahrensnummer
67306476-7a40-464e-9b59-814ac2621765
CPV-Codes
50112100 · Reparatur von Personenwagen

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Kurzbeschreibung

Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft beschafft bundesweite Reparatur- und Austauscharbeiten an Glasschäden für rund 700 Dienstfahrzeuge sowie Fahrzeuge weiterer abrufberechtigter Stellen. Gesucht wird eine Fachwerkstattkette mit mindestens 200 bundesweiten Servicebetrieben, mobilem Service und einer kostenlosen telefonischen Annahme rund um die Uhr. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 1. Februar 2024 und läuft zunächst 24 Monate, mit zwei Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr bis spätestens 31. Januar 2028. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt für den Gesamtzeitraum rund 340.000 Euro netto; maximal können 374.000 Euro abgerufen werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Maßnahme ist die bundesweite Durchführung der anfallenden Instandsetzungsarbeiten bzw. Austauscharbeiten bei Glasschäden an den rd. 700 Dienstfahrzeugen der Auftraggeberin und der Abrufberechtigten. Zurzeit sind folgende Fahrzeuge im Einsatz: • VW Golf, ab Baujahr 2019 • VW Passat Variant, ab Baujahr 2022 • VW Passat B8, ab Baujahr 2022 • VW Touran, ab Baujahr 2020 ab 2019 • Mercedes Benz E300e T-Modell, ab Baujahr 2022 sowie: • Peugeot e-2008 GT, ab Baujahr 2023 • Renault Zoe, Baujahr 2017 • Opel Movano, Baujahr 2018 • Opel Zafira, Baujahr 2016 • Ford Focus Turnier, Baujahr 2022 Es können auch weitere Fahrzeuge im Fuhrpark aufgenommen werden, diese werden dann Bestandteil des Leistungsverzeichnisses. Ziel ist die Auswahl einer bundesweit vertretenen Kette an Fachwerkstätten, welche: - spezialisiert sind auf die Reparatur und den Austausch an beschädigten Windschutzscheiben der o.g. Fahrzeugtypen, - über ein bundesweites Netz von mindestens 200 Service-Reparaturwerkstätte verfügt, - einen einheitlichen Pauschalpreis für den fahrzeugspezifischen Austausch (oder Reparatur) von Windschutzscheiben anbietet, - einen mobilen Service zusätzlich anbietet, - eine kostenfreie telefonische Serviceannahme 24h/7Tage anbietet. Die angestrebte Rahmenvereinbarung wird mit einer Laufzeit von 24 Monaten mit der zweimaligen Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr abgeschlossen werden (Gesamtver-tragslaufzeit bis zu 4 Jahre). Die Leistungserbringung beginnt am 01.02.2024 und endet spätestens zum 31.01.2028 (bei Ausübung beider Verlängerungsoptionen). Das geschätzte Auftragsvolumen für den Gesamtzeitraum beträgt etwa 340.000,00 Euro netto. Während der gesamten Vertragslaufzeit kann maximal ein Auftragswert von 374.000,00 Euro abgerufen werden.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Autoglas340.000 EUR

    Gegenstand der Maßnahme ist die bundesweite Durchführung der anfallenden Instandsetzungsarbeiten bzw. Austauscharbeiten bei Glasschäden an den rd. 700 Dienstfahrzeugen der Auftraggeberin und der Abrufberechtigten. Zurzeit sind folgende Fahrzeuge im Einsatz: • VW Golf, ab Baujahr 2019 • VW Passat Variant, ab Baujahr 2022 • VW Passat B8, ab Baujahr 2022 • VW Touran, ab Baujahr 2020 ab 2019 • Mercedes Benz E300e T-Modell, ab Baujahr 2022 sowie: • Peugeot e-2008 GT, ab Baujahr 2023 • Renault Zoe, Baujahr 2017 • Opel Movano, Baujahr 2018 • Opel Zafira, Baujahr 2016 • Ford Focus Turnier, Baujahr 2022 Es können auch weitere Fahrzeuge im Fuhrpark aufgenommen werden, diese werden dann Bestandteil des Leistungsverzeichnisses. Ziel ist die Auswahl einer bundesweit vertretenen Kette an Fachwerkstätten, welche: - spezialisiert sind auf die Reparatur und den Austausch an beschädigten Windschutzscheiben der o.g. Fahrzeugtypen, - über ein bundesweites Netz von mindestens 200 Service-Reparaturwerkstätte verfügt, - einen einheitlichen Pauschalpreis für den fahrzeugspezifischen Austausch (oder Reparatur) von Windschutzscheiben anbietet, - einen mobilen Service zusätzlich anbietet, - eine kostenfreie telefonische Serviceannahme 24h/7Tage anbietet. Die angestrebte Rahmenvereinbarung wird mit einer Laufzeit von 24 Monaten mit der zweimaligen Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr abgeschlossen werden (Gesamtver-tragslaufzeit bis zu 4 Jahre). Die Leistungserbringung beginnt am 01.02.2024 und endet spätestens zum 31.01.2028 (bei Ausübung beider Verlängerungsoptionen). Das geschätzte Auftragsvolumen für den Gesamtzeitraum beträgt etwa 340.000,00 Euro netto. Während der gesamten Vertragslaufzeit kann maximal ein Auftragswert von 374.000,00 Euro abgerufen werden.

    Frist: 11.01.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Betruges oder Subventionsbetruges verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur Verpflichtung von Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur Verpflichtung von Zahlungen von Steuern oder Abgaben verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von sozialrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von umweltrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht zahlungsunfähig sein. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Über das bietende Unternehmen darf kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden sein. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Über das bietende Unternehmen darf kein einem Insolvenzverfahren gleichartiges Verfahren beantragt oder eröffnet worden sein. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf seine berufliche Tätigkeit nicht eingestellt haben oder dies beabsichtigen. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nachweislich keine schwere Verfehlung begangen haben. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen haben, welche dem Wettbewerb verhindern, einschränken oder verfälschen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Das bietende Unternehmen darf bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages diesen nicht fortlaufend mangelhaft erfüllt haben, welches in eine vorzeitige Beendigung, Schadenersatz oder vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignung keine Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten oder Nachweise nicht übermittelt haben. Das bietende Unternehmen darf die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers nicht unzulässig beeinflusst haben (Bsp.: durch Übermittlung fahrlässig oder vorsätzliche irreführende Informationen) oder Vorteile am Vergabeverfahren erlangt haben durch vertrauliche Informationen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Folgende Unterlagen können nachgefordert werden, soweit nicht mehr als 2 übergeordnete Nachweise fehlen. Betriebshaftpflichtversicherung; Ansprechperson; Unterlagen zur Eignungsleihe von Eignungsleiher (Dokument 08_Unterauftranehmer; Dokument 06_Eignungserklärung; Dokument 07_ Eignung; Verpflichutngserklärung; Nachweise/Zertifikate auf die sich die Leihe bezieht)

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Autoglas

Der Preis geht zu 60% in die Angebotswertung
60 %
Die Netzabdeckung, vorhandene Zertifizierungen, Service-Stellen Gestellung Ersatzfahrzeug und Anstregungen in Punkto Nachhaltigkeit werden mit Punkten bewertet. Diese Gesamtsumme geht mit 40% in die Angebotswertung ein.
40 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Betruges oder Subventionsbetruges verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur Verpflichtung von Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur Verpflichtung von Zahlungen von Steuern oder Abgaben verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von sozialrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von umweltrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht zahlungsunfähig sein. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Über das bietende Unternehmen darf kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden sein. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Über das bietende Unternehmen darf kein einem Insolvenzverfahren gleichartiges Verfahren beantragt oder eröffnet worden sein. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf seine berufliche Tätigkeit nicht eingestellt haben oder dies beabsichtigen. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nachweislich keine schwere Verfehlung begangen haben. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen haben, welche dem Wettbewerb verhindern, einschränken oder verfälschen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Das bietende Unternehmen darf bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages diesen nicht fortlaufend mangelhaft erfüllt haben, welches in eine vorzeitige Beendigung, Schadenersatz oder vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignung keine Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten oder Nachweise nicht übermittelt haben. Das bietende Unternehmen darf die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers nicht unzulässig beeinflusst haben (Bsp.: durch Übermittlung fahrlässig oder vorsätzliche irreführende Informationen) oder Vorteile am Vergabeverfahren erlangt haben durch vertrauliche Informationen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Folgende Unterlagen können nachgefordert werden, soweit nicht mehr als 2 übergeordnete Nachweise fehlen. Betriebshaftpflichtversicherung; Ansprechperson; Unterlagen zur Eignungsleihe von Eignungsleiher (Dokument 08_Unterauftranehmer; Dokument 06_Eignungserklärung; Dokument 07_ Eignung; Verpflichutngserklärung; Nachweise/Zertifikate auf die sich die Leihe bezieht)

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 04.06.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 327801-2024
Vergleichbare Verfahren276vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag246 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 61 Vergaben

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bundesweit

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Verfahren pro Jahr1Ø seit 2023
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 3 seit 2023Spitze KW 50 · 2023 · 1

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
CGCarglass GmbH102.06.2024340 Tsd. €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

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