Bodenkundliche Baubegleitung für den Neubau der U-Bahn-Linie U5

Status
Offen
Angebotsfrist
31.12.2031, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Hamburg, Deutschland
Verfahren
Nicht angegeben
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
28.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Umwelttechnische Beratung (71313000)
  • Umweltüberwachung im Bau (71313450)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
747898-2026
Verfahrensnummer
f76900c7-d0e8-4fa7-8c90-f4330e104b02

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Hamburger Hochbahn AG sucht Leistungen der bodenkundlichen Baubegleitung für den geplanten Neubau der U-Bahn-Linie U5. Das Vorhaben erstreckt sich in Hamburg von Bramfeld und Steilshoop über die Innenstadt bis nach Lurup und zum Osdorfer Born; konkrete Leistungsmenge und Ausführungszeitraum sind nicht angegeben.

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Leistungsbeschreibung

Bodenkundliche Baubegleitung

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Leistungen der bodenkundliche Baubegleitung

    Im Zuge des Ausbaus des U-Bahn-Netzes der Hansestadt Hamburg ist der Neubau der U-Bahnlinie U5 zur Erschließung dicht besiedelter Stadteile durch die Hamburger Hochbahn AG (Vorhabenträgerin) geplant. Der Verlauf der U5 führt vom Osten von Bramfeld und Steilshoop über die Sengelmannstraße, die City Nord und den Borgweg in die Innenstadt über den Hauptbahnhof und von dort zum Siemersplatz über Arenen/Volkspark bis nach Lurup und zum Osdorfer Born. Planung und Realisierung des Ausbaus erfolgen in Teilabschnitten. Auf dem U5-Abschnitt von Bramfeld in die City Nord laufen die Bauarbeiten seit Herbst 2021 auf Hochtouren. Der anschließende Streckenabschnitt von der City Nord bis zur Jarrestraße befindet sich derzeit im Planfeststellungsverfahren. Der restliche Streckenverlauf über Winterhude, die Innenstadt, das Grindelviertel, Hoheluft und Lokstedt bis zu den Arenen wird aktuell vertieft geplant. Bodenkundliche Baubegleitung Die hier im Projekt U5 ausgeschriebene Leistung der Bodenkundlichen Baubegleitung (BBB) umfasst die Festlegung der erforderlichen Maßnahmen zum Erhalt sowie der Wiederherstellung der Bodenfunktionen (Bodenschutzkonzept) und kontrolliert ihre Einhaltung bei der Bauausführung unter bodenschutzfachlichen Aspekten und Auflagen. Hierdurch werden die Eingriffe in das Schutzgut Boden und Fläche sowie deren Folgen auf das Mindestmaß beschränkt und Folgekosten vermieden. ...] Die wesentlichen Aufgaben der BBB beinhalten: Vor Beginn der Baumaßnahme - Bodenschutzfachliche Einweisung der Baufirmen (Bauanlaufberatung), dabei Vermittlung relevanter Informationen über erforderliche Maßnahmen zum Bodenschutz und zur Unterweisung des Baupersonals hinsichtlich der bodenschutzfachlichen Auflagen - Erstellung eines Merkblatts zum Bodenschutz Begleitende Leistungen - Begehung der bodenkundlichen Baubegleitung: Bodenschutzfachliche Beratung während der Bauausführung. Sicherstellen der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Bodenschutzkonzept (z. B. Kontrolle der fachgerechten Lagerung der Oberbodenmieten, laufende Erfassung des Bodenzustandes (Bodenfeuchte, Wasserspannung, Konsistenz, Belastbarkeit des Bodens, Verdichtungszustand) Zu jeder Begehung ist ein Protokoll zu führen und dem AG vorzulegen. Die ersten 1,5 Jahre wöchentliche Begehung, weitere 1,5 Jahre findet die Begehung im zweiwöchigen Turnus statt. Das Bodenschutzkonzept ist die Grundlage für die Tätigkeit der BBB und wird von dieser vor Ort konkretisiert bzw. umgesetzt. Kontrolle der Einhaltung der bodenschutz- und abfallrechtlichen Bestimmungen und Auflagen aus PFB: o Maßnahmen zur Einhaltung der Anforderungen an den Bodenabtrag (Berücksichtigung der Witterungsverhältnisse, Einsatz von lastverteilenden Baumaschinen, getrennter Abtrag von Ober- und Unterboden, rückschreitendes Vorgehen) o Maßnahmen zur Einhaltung der Anforderungen an die Zwischenlagerung (z. B. getrennte Zwischenlagerung von Oberboden und für Vegetationszwecke vorgesehener Unterboden gemäß DIN 19639:2019-09, Festlegen der Dauer, Verwendung einer geeigneten Saatgutmischung, bodenschonende Bewirtschaftung) o Festlegung von Rekultivierungszielen und einer Zielnutzung auf temporär genutzten Flächen Definition von Maßnahmen zur Einhaltung der Rekultivierungsziele (z. B. Tiefenlockerung bei schädlichen Verdichtungen des Unterbodens, getrennter Auftrag von Ober- und Unterboden mit Raupenbaggern, ohne Befahren des Bodens) o Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen sowie Verunreinigungen des Bodens durch den Eintrag von Stör- und Schadstoffen sowie deren Mobilisierung o Maßnahmen zum Schutz vor Bodenerosion Ein enger Austausch mit der Umweltbaubegleitung (UBB) ist zwingend erforderlich. - Überwachung der Maßnahmen zum Wiedereinbau: erforderliche Bodenschutzmaßnahmen bei unvorhergesehenen Situationen, lageweise Wiedereinbau, Vermeiden von Flächenbelastung des bestehenden, Untergrundes beim Einbau, Vermeiden von zu lockerem Einbau usw., Sichern eines schonenden Umgangs mit dem Oberboden, Sichern, dass neuer Oberboden nicht befahren werden darf Gewährleistung eines rückschreitendes, d. h. vor Kopf Wiedereinbaus des Oberbodens (besonders im Stadtpark sehr sensible Böden!) (Anforderungen gem. DIN 18915 und 19731) - Nachbegehung abgeschlossener Bauabschnitte: Nachbegehung abgeschlossener Bauabschnitte mit Dokumentation des Zustandes der Fläche. Führung der Dokumentation - Startbericht - Zwischenbericht (1-mal jährlich) - Abschlussbericht

Anforderungen an deinen Betrieb

Folgende Ausschlussgründe gelten für das Verfahren. Jedes Unternehmen, dass sich an einem Teilnahmeantrag beteiligt (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher und/oder Unterauftragnehmer), hat die hierzu in die hierzu in Teil C des zur Verfügung gestellten Qualifzierungsformulars geforderten Erklärungen abzugeben: C.1) § 123 GWB i.V.m. § 142 Nr. 2 GWB sowie §§ 125, 126 GWB C.2) § 124 GWB i.V.m. § 142 GWB sowie §§ 125, 126 GWB C.3) § 19 Abs. 1 MiLoG C.4) Vorliegen der Voraussetzungen von Art. 5k Verordnung (EU) 2022/576 Siehe Ziffer 6.1.5 Verfahrensbedingungen QS

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Folgende Ausschlussgründe gelten für das Verfahren. Jedes Unternehmen, dass sich an einem Teilnahmeantrag beteiligt (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher und/oder Unterauftragnehmer), hat die hierzu in die hierzu in Teil C des zur Verfügung gestellten Qualifzierungsformulars geforderten Erklärungen abzugeben: C.1) § 123 GWB i.V.m. § 142 Nr. 2 GWB sowie §§ 125, 126 GWB C.2) § 124 GWB i.V.m. § 142 GWB sowie §§ 125, 126 GWB C.3) § 19 Abs. 1 MiLoG C.4) Vorliegen der Voraussetzungen von Art. 5k Verordnung (EU) 2022/576 Siehe Ziffer 6.1.5 Verfahrensbedingungen QS

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