Bezug von Microsoft-Softwarelizenzen über den Microsoft Bundesvertrag 4.0

Status
Vergeben
Angebotsfrist
25.03.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
21.02.2025
CPV-Codes
Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
Bekanntmachung
evergabe.nrw.de
Bekanntmachungsnummer
118543-2025
Verfahrensnummer
869176ec-4cb2-4908-b9fe-7be17c4e065c

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Universität Bielefeld beschafft Lizenzen für Softwareprodukte des Herstellers Microsoft über den Microsoft Bundesvertrag 4.0. Die gewünschten Lizenzen sollen ab dem 1. Mai 2025 in der benötigten Stückzahl bereitgestellt werden; während der Vertragslaufzeit von 1.800 Tagen kann sich die Anzahl ändern und neue Microsoft-Lizenzen können aufgenommen werden. Der Leistungsort liegt in Bielefeld (Region DEA41); die Angebotsfrist endet am 25. März 2025 um 09:00 Uhr.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Ausschreibungsgegenstand ist der Bezug von Lizenzen für die Softwareprodukte des Herstellers Microsoft über den "Microsoft Bundesvertrag 4.0"

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Microsoft Lizenzen Abruf Bundesvertrag

    Der Auftragnehmer stellt die gewünschten Lizenzen in gewünschter Stückzahl zum 01.05.2025 zur Verfügung. In den weiteren Jahren der Vertragslaufzeit können die die Anzahl der Lizenzen geändert werden. Der Mindestumsatz ist hiervon nicht betroffen. Sollten neue Lizenzen durch Microsoft angeboten werden, können diese mit aufgenommen. Der Maximalumsatz ist hiervon nicht betroffen.

    Frist: 25.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Rein nationale Ausschlussgründe Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Bildung krimineller Vereinigungen Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Betrug oder Subventionsbetrug Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Zahlungsunfähigkeit Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Insolvenz Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Interessenkonflikt Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Schwere Verfehlung Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Einstellung der beruflichen Tätigkeit Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Bildung terroristischer Vereinigungen Der Auftraggeber behält sich im Fall von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen vor, gemäß § 56 Abs. 2 bis 5 VgV vorzugehen. Danach können Unterlagen auf Aufforderung des Auftraggebers nachgereicht oder zum Teil sogar korrigiert werden. Ob eine Aufforderung zur Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur im konkreten Fall erfolgt, wird der Auftraggeber unter ordnungsgemäßer Ausübung seines Ermessens entscheiden. Hierbei wird er insbesondere den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten. Die Frist zur Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur wird mindestens sieben Kalendertage betragen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Microsoft Lizenzen Abruf Bundesvertrag

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Rein nationale Ausschlussgründe Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Bildung krimineller Vereinigungen Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Betrug oder Subventionsbetrug Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Zahlungsunfähigkeit Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Insolvenz Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Interessenkonflikt Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Schwere Verfehlung Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Einstellung der beruflichen Tätigkeit Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Bildung terroristischer Vereinigungen Der Auftraggeber behält sich im Fall von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen vor, gemäß § 56 Abs. 2 bis 5 VgV vorzugehen. Danach können Unterlagen auf Aufforderung des Auftraggebers nachgereicht oder zum Teil sogar korrigiert werden. Ob eine Aufforderung zur Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur im konkreten Fall erfolgt, wird der Auftraggeber unter ordnungsgemäßer Ausübung seines Ermessens entscheiden. Hierbei wird er insbesondere den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten. Die Frist zur Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur wird mindestens sieben Kalendertage betragen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 23.04.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 261330-2025

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.