Sicherheitsdienstleistungen in städtischen Geflüchteten- und Obdachlosenunterkünften

Status
Vergeben
Angebotsfrist
28.04.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
43.822.808,56 EUR
Lose
2
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
18.04.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten (79710000)
  • Bewachungsdienste (79713000)
  • Überwachungsdienste (79714000)
  • Streifendienste (79715000)
Bekanntmachung
vmp-rheinland.de
Bekanntmachungsnummer
255873-2025
Verfahrensnummer
2109138d-7455-4215-ac90-a901fa77ddf7

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Leverkusen beabsichtigt, Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen für städtische Geflüchteten- und Obdachlosenunterkünfte in Leverkusen zu vergeben. Die Leistung wird in zwei Gebieten beziehungsweise Losen an jeweils einen Auftragnehmer vergeben und umfasst Rahmenvereinbarungen, bei denen die tatsächlich beauftragten Stundenverrechnungssätze und Materialkosten abgerechnet werden; der geschätzte Auftragswert beträgt rund 43,8 Millionen Euro. Die Vertragslaufzeit reicht vom 31. Dezember 2025 bis zum 31. Dezember 2027, mit jährlichen Verlängerungsoptionen bis längstens zum 31. Dezember 2029.

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Leistungsbeschreibung

Es ist beabsichtigt, die nachfolgend benannte Leistung im Namen der Stadt Leverkusen, Fachbereich Soziales, Moskauer Straße 4a, 51373 Leverkusen zu vergeben. Die Sicherungsdienstleistungen werden für folgende Standorte in Leverkusen mit eigenständigen Losen ausgeschrieben: Los 1: Standorte: - Heinrich-Claes-Straße 33, Heinrich-Claes-Straße 33 a, Heinrich-Claes-Straße 33 b, Josefstraße 10, Olof-Palme-Str. 15, Manforter Str. 142, Schulstraße 36, Adolfstr. 1; Los 2: Standorte: Lerchengasse 6, Sandstraße 69-71, Sandstraße 65-67, Heinrich-Lübke-Str. 140 A. Ziel dieser Vergabe ist jeweils der Abschluss einer Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV. Dies bedeutet mithin, dass nur die entsprechend im Angebot anzugebenden Stundenverrechnungssätze zuzüglich Materialkosten beauftragt werden. Die enthaltenen Stundenvolumina dienen lediglich der Angebotswertung bzw. der Vergleichbarkeit der Angebote.

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Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Sicherheitsdienstleistungen Los 1

    Sicherungsdienstleistungen in den Objekten Heinrich-Claes-Straße 33, Heinrich-Claes-Straße 33 a, Heinrich-Claes-Straße 33 b, Josefstraße 10, Olof-Palme-Str. 15, Manforter Str. 142, Schulstraße 36, Adolfstr. 1. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer (AN) hat mindestens das vorgesehene Personal gemäß DIN 77200-2:2022-10 Punkt 8.2 zu stellen bzw. einen höheren Personalschlüssel, wenn der Auftraggeber dies abruft. Mit Zuschlag gilt das Personal als abgerufen, welches sich aufgrund aktueller Belegungszahlen aus den Objektlisten ergibt. Der AN hat jedoch keinen Anspruch auf eine bestimmte Belegung oder den Bestand der Gebäude. Die Kostenschätzung aufgrund der aktuellen Belegungszahlen beträgt 43,82 Mio. EUR Netto zuzüglich Umsatzsteuer für die gesamte Laufzeit des Vertrages (inklusive Verlängerungsoption). Bei einer maximalen Auslastung würde der Auftragswert für dieses Los 50,5 Mio. EUR netto zuzüglich Umsatzsteuer in der gesamten Laufzeit betragen. Der Auftrag endet bei Erreichen dieses Maximalwertes, vorbehaltlich einer Anwendung von §§ 130, 132 Abs. 2 Nr. 2, Nr. 3, Abs. 3 GWB. Der Abruf bezüglich einer Personalaufstockung sowie eine etwaige Personalreduzierung aufgrund einer Verringerung der Bewohnerzahlen ist unter Ziffer 1.4 der Anlage 5.1-VgV-ANG - EVB Los 1 geregelt.

    Frist: 28.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Sicherheitsdienstleistungen Los 2

    Sicherungsdienstleistungen in den Objekten Lerchengasse 6, Sandstraße 69-71, Sandstraße 65-67, Heinrich-Lübke-Str. 140 A. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer (AN) hat mindestens das vorgesehene Personal gem. DIN 77200-2:2022-10 Punkt 8.2 zu stellen bzw. einen höheren Personalschlüssel, wenn der Auftraggeber (AG) dies abruft. Mit Zuschlag gilt das Personal als abgerufen, welches sich aufgrund aktueller Belegungszahlen aus den Objektlisten ergibt. Der AN hat jedoch keinen Anspruch auf eine bestimmte Belegung oder den Bestand der Gebäude. Die Kostenschätzung aufgrund der aktuellen Belegungszahlen beträgt 23,91 Mio. EUR Netto zuzüglich Umsatzsteuer für die gesamte Laufzeit des Vertrages (inklusive Verlängerungsoption). Bei einer maximalen Auslastung würde der Auftragswert für dieses Los 27,6 Mio. EUR netto zuzüglich Umsatzsteuer in der gesamten Laufzeit betragen. Der Auftrag endet bei Erreichen dieses Maximalwertes, vorbehaltlich einer Anwendung von §§ 130, 132 Abs. 2 Nr. 2, Nr. 3, Abs. 3 GWB. Der Abruf bzgl. einer Personalaufstockung sowie eine etwaige Personalreduzierung aufgrund einer Verringerung der Bewohnerzahlen ist unter Ziffer 1.4 der Anlage 5.2-VgV-ANG - EVB Los 2 geregelt.

    Frist: 28.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen beziehungsweise § 6e EU VOB/A, § 5 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW und § 19 Mindestlohngesetz. Diese werden in der Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgefragt. Der Bieter hat daher als vorläufigen Nachweis das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (liegt den Vergabeunterlagen bei) mit dem Angebot vorzulegen. 1. Hinweis zur Präqualifizierung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem anerkannten Präqualifikationsverzeichnis und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, für den Fall, dass nicht alle geforderten Erklärungen enthalten sind. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot sich zu den vorgenannten Eignungserklärungen/Nachweisen zu erklären- dazu entweder die jeweiligen Anlagen im Angebotsschreiben zzgl. geforderter Nachweise (Anlage 9) oder - eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen, aus der sich alle Angaben ergeben müssen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 1.5 sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen / die Eigenerklärung bzw. die EEE auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. 2. Hinweis auf § 47 VgV - Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihm bestimmten Zeitpunkt im Vergabeverfahren nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat auf gesonderte Anforderung den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen nebst Erklärungen über Eignungskriterien und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften. Bezieht der Bieter ein Unternehmen ein, bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen und keine Selbstreinigung erfolgte, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. Sollten fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, dass das andere Unternehmen durch den Bieter oder Bieter innerhalb einer zu setzenden Frist ausgewechselt wird; im Übrigen siehe § 36 Abs. 5 und § 47 VgV. 3. Hinweis zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE): Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden; dann gilt § 50 VgV. Einzureichende Eignungsnachweise bzgl. Nachunternehmer/Eignungsleihe: - Anlage 9.1 - Angaben zur Abfrage des Wettbewerbsregisters (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 9.2 - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 9.3 - Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (sofern einschlägig) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 9.4 - Bietergemeinschaftserklärung (§ 43 VgV) (sofern einschlägig) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 9.5 - Nachweis/Bestätigung der Betriebshaftpflichtversicherung - Anlage 9.6 - Eigenerklärung des Bieters über den vergleichbaren Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV) - Anlage 9.7 - Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen - Anlage 9.8 - Nachunternehmererklärung (sofern einschlägig) - Anlage 9.8.1 - Verpflichtungserklärung bei Nachunternehmereinsatz auf gesondertes Nachfordern des AG) - Anlage 9.9 - Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Sofern einschlägig) - Anlage 9.10 - Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe (auf gesondertes Nachfordern des AG) - Anlage 9.11 - Zulassung nach § 34 a GewO (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung über das Bestehen einer Gewerbeerlaubnis gem. § 34a der Gewerbeordnung (GewO) oder eine gleichwertige Erlaubnis eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder aber eine sonstige Bescheinigung / einen sonstigen Nachweis der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum über die Befähigung zur Ausübung des Bewachungsgewerbes (vgl. § 13 Bewachungsverordnung). Für ausländische Bieter: Eigenerklärung dazu, wie sichergestellt wird, dass eine Gewerbeerlaubnis gem. § 13 a GewO bis spätestens zum Beginn der Auftragsausführung vorliegt. - Anlage 9.12 - Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 9.13 - Nachweis eines gültigen Zertifikates (DIN EN ISO 9001) oder vergleichbar - Anlage 9. 14 - Nachweis eines gültigen Zertifikates (ISO 45001) oder vergleichbar - Anlage 9. 15 - Erklärung zu Sanktionen gegen Russland - Anlage 9. 16 - Datenschutzrechtliche Vertragserklärung

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen beziehungsweise § 6e EU VOB/A, § 5 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW und § 19 Mindestlohngesetz. Diese werden in der Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgefragt. Der Bieter hat daher als vorläufigen Nachweis das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (liegt den Vergabeunterlagen bei) mit dem Angebot vorzulegen. 1. Hinweis zur Präqualifizierung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem anerkannten Präqualifikationsverzeichnis und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, für den Fall, dass nicht alle geforderten Erklärungen enthalten sind. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot sich zu den vorgenannten Eignungserklärungen/Nachweisen zu erklären- dazu entweder die jeweiligen Anlagen im Angebotsschreiben zzgl. geforderter Nachweise (Anlage 9) oder - eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen, aus der sich alle Angaben ergeben müssen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 1.5 sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen / die Eigenerklärung bzw. die EEE auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. 2. Hinweis auf § 47 VgV - Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihm bestimmten Zeitpunkt im Vergabeverfahren nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat auf gesonderte Anforderung den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen nebst Erklärungen über Eignungskriterien und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften. Bezieht der Bieter ein Unternehmen ein, bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen und keine Selbstreinigung erfolgte, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. Sollten fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, dass das andere Unternehmen durch den Bieter oder Bieter innerhalb einer zu setzenden Frist ausgewechselt wird; im Übrigen siehe § 36 Abs. 5 und § 47 VgV. 3. Hinweis zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE): Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden; dann gilt § 50 VgV. Einzureichende Eignungsnachweise bzgl. Nachunternehmer/Eignungsleihe: - Anlage 9.1 - Angaben zur Abfrage des Wettbewerbsregisters (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 9.2 - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 9.3 - Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (sofern einschlägig) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 9.4 - Bietergemeinschaftserklärung (§ 43 VgV) (sofern einschlägig) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 9.5 - Nachweis/Bestätigung der Betriebshaftpflichtversicherung - Anlage 9.6 - Eigenerklärung des Bieters über den vergleichbaren Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV) - Anlage 9.7 - Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen - Anlage 9.8 - Nachunternehmererklärung (sofern einschlägig) - Anlage 9.8.1 - Verpflichtungserklärung bei Nachunternehmereinsatz auf gesondertes Nachfordern des AG) - Anlage 9.9 - Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Sofern einschlägig) - Anlage 9.10 - Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe (auf gesondertes Nachfordern des AG) - Anlage 9.11 - Zulassung nach § 34 a GewO (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung über das Bestehen einer Gewerbeerlaubnis gem. § 34a der Gewerbeordnung (GewO) oder eine gleichwertige Erlaubnis eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder aber eine sonstige Bescheinigung / einen sonstigen Nachweis der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum über die Befähigung zur Ausübung des Bewachungsgewerbes (vgl. § 13 Bewachungsverordnung). Für ausländische Bieter: Eigenerklärung dazu, wie sichergestellt wird, dass eine Gewerbeerlaubnis gem. § 13 a GewO bis spätestens zum Beginn der Auftragsausführung vorliegt. - Anlage 9.12 - Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 9.13 - Nachweis eines gültigen Zertifikates (DIN EN ISO 9001) oder vergleichbar - Anlage 9. 14 - Nachweis eines gültigen Zertifikates (ISO 45001) oder vergleichbar - Anlage 9. 15 - Erklärung zu Sanktionen gegen Russland - Anlage 9. 16 - Datenschutzrechtliche Vertragserklärung

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 18.11.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 762830-2025

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