Betriebsführung zur Abwicklung abgeschlossener COVID-19-Beschaffungsverträge
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 19.11.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 1.600.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bundesministerium für Gesundheit
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 21.10.2026
- CPV-Codes
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- Kontroll- und Überwachungsleistungen (71700000)
- Administrative Dienste im Gesundheitswesen (75122000)
- Dokumentationsdienste (79131000)
- Rechnungslegung und -prüfung (79210000)
- Marktforschung (79310000)
- Beschaffungsberatung (79418000)
- Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten (79421000)
- Krisenmanagement (79430000)
- Dienstleistungen des Gesundheitswesens (85100000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 726797-2026
- Verfahrensnummer
- de3b5c73-1fab-4163-904c-1376ddbecf62
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
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Kurzbeschreibung
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sucht Unterstützung bei der Abwicklung bereits abgeschlossener Beschaffungsverträge für medizinische Verbrauchs- und Versorgungsgüter. Dazu gehören die Abschlussdokumentation, die Koordination der Logistik, die Kommunikation mit Vertragspartnern sowie Unterstützung bei rechtlichen, zoll- und steuerrechtlichen Aufgaben in Deutschland und teilweise China. Der geschätzte Auftragswert beträgt 1,6 Millionen Euro; die Leistung ist für einen begrenzten Zeitraum vorgesehen.
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Leistungsbeschreibung
Die vorliegende Ausschreibung hat die Betriebsführung zur Abwicklung der Beschaffungsmaßnahmen zum Inhalt. Da die Beschaffungsaktivitäten abgeschlossen sind, fokussieren sich die Aufgaben des Betriebsführers hauptsächlich auf die Abwicklung der Verträge über die Beschaffung von medizinischen Verbrauchs- und Versorgungsgütern mit Aufgaben in Deutschland und teilweise China. Dazu gehört auch die finale Dokumentation abgeschlossener Beschaffungsvorgänge sowie die Koordination der erforderlichen Lo- gistikaufgaben und die Kommunikation mit den Vertragspartnern. Zudem sind unterstützende Leis- tungen im Zusammenhang mit rechtlichen sowie zoll- und steuerrechtlichen Aufgaben zu erbringen. Entsprechende Ressourcen für die Wahrnehmung der vorgenannten Aufgaben stehen im BMG nicht zur Verfügung. Da es sich bei der Beschaffung und deren Abwicklung nicht um eine originäre Aufgabe des BMG handelt und daher die Tätigkeit nur für einen begrenzten Zeitraum erfolgt, ist die Schaffung eigener dauerhafter Strukturen nicht angezeigt. Die Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Betriebsführung zur Abwicklung der Beschaffungsprozesse im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie1.600.000 EUR
Die vorliegende Ausschreibung hat die Betriebsführung zur Abwicklung der Beschaffungsmaßnahmen zum Inhalt. Da die Beschaffungsaktivitäten abgeschlossen sind, fokussieren sich die Aufgaben des Betriebsführers hauptsächlich auf die Abwicklung der Verträge über die Beschaffung von medizinischen Verbrauchs- und Versorgungsgütern mit Aufgaben in Deutschland und teilweise China. Dazu gehört auch die finale Dokumentation abgeschlossener Beschaffungsvorgänge sowie die Koordination der erforderlichen Lo- gistikaufgaben und die Kommunikation mit den Vertragspartnern. Zudem sind unterstützende Leis- tungen im Zusammenhang mit rechtlichen sowie zoll- und steuerrechtlichen Aufgaben zu erbringen. Entsprechende Ressourcen für die Wahrnehmung der vorgenannten Aufgaben stehen im BMG nicht zur Verfügung. Da es sich bei der Beschaffung und deren Abwicklung nicht um eine originäre Aufgabe des BMG handelt und daher die Tätigkeit nur für einen begrenzten Zeitraum erfolgt, ist die Schaffung eigener dauerhafter Strukturen nicht angezeigt. Die Details entnehmen die bitte den Vergabeunterlagen.
Frist: 19.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur beispielhaft gewählt. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagenfestzulegen, dass erkeine Unterlagen nachfordern wird (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nciht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreis den Gesamtpreis nciht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Betriebsführung zur Abwicklung der Beschaffungsprozesse im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
- Kosten: 40%
- Qualität: 60%
Vergabeunterlagen
23 Dateien laut Portal · Stand 21.10.2026| Sonstiges | 1 KB | |
| Sonstiges | 134 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 97 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 348 KB | |
| Sonstiges | 71 KB | |
| Anschreiben | 258 KB | |
| Vertragsbedingungen | 181 KB | |
| Anschreiben | 51 KB | |
| Sonstiges | 60 KB | |
| Formular | 75 KB | |
| Formular | 68 KB | |
| Formular | 65 KB | |
| Formular | 69 KB | |
| Formular | 54 KB | |
| Sonstiges | 55 KB | |
| Sonstiges | 60 KB | |
| Formular | 167 KB | |
| Formular | 57 KB | |
| Sonstiges | 258 KB | |
| Sonstiges | 218 KB | |
| Sonstiges | 48 KB | |
| Sonstiges | 295 KB | |
| Sonstiges | 239 KB |
Anforderungen
Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur beispielhaft gewählt. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagenfestzulegen, dass erkeine Unterlagen nachfordern wird (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nciht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreis den Gesamtpreis nciht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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