Betriebliche Gesundheitsförderung zu Bewegung, Ergonomie und gesundem Arbeiten

Status
Vergeben
Angebotsfrist
10.06.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
06.05.2025
CPV-Codes
Betriebliche Gesundheitsfürsorge (85147000)
Bekanntmachungsnummer
290959-2025
Verfahrensnummer
d8820147-7e8b-4d9d-8fad-435872bc6c37

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die BARMER Beschaffung und Vergabe schreibt einen bundesweiten Rahmenvertrag über Leistungen der Betrieblichen Gesundheitsförderung für Firmenkunden aus. Beschafft werden Beratungen zur gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung, zur Gestaltung mobiler Arbeit sowie Maßnahmen für bewegungsförderliches Arbeiten und einen körperlich aktiven Lebensstil nach § 20b des Sozialgesetzbuchs V (SGB V). Vorgesehen sind maximal 1.600 Moduleinsätze pro Jahr beziehungsweise 4.800 Module über eine Vertragslaufzeit von drei Jahren. Angebote können bis zum 10. Juni 2025, 08:00 Uhr, eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein bundesweiter Rahmenvertrag über die Durchführung von Leistungen der Betrieblichen Gesundheitsförderung nach § 20b SGB V bei Firmenkunden in den Handlungsfeldern -"Beratung zur gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung" mit den Präventionsprinzi-pien: "Gesundheitsförderliche Gestaltung von Arbeitstätigkeit und -bedingungen" und "Mobile Arbeit gesund gestalten" sowie -"Gesundheitsförderlicher Arbeits- und Lebensstil" mit dem Präventionsprinzip "Bewe-gungsförderliches Arbeiten und körperlich aktive Beschäftige"

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Bewegung und Ergonomie

    Die Kalkulationsmengen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Als Höchstmenge können maximal 1600 Moduleinsätze jährlich im Rahmen des Vertrages abgerufen werden, also maximal 4800 Module während der gesamten Vertragslaufzeit von drei Jahren.

    Frist: 10.06.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Werden die Fragen, die als "A-Kriterium" (Mindestanforderung/Ausschlusskriterium) gekennzeichnet sind, mit "Nein" beantwortet und /oder im Dokument "Nachweis Unternehmensreferenzen" nicht die geforderte Mindestanzahl an Referenzen benannt, kann der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob eine Nachforderung erfolgt. Entscheidet er sich gegen eine Nachforderung oder werden die fehlenden Referenzen nicht innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist nachgereicht, wird das Angebot ausgeschlossen. Referenzen sind nur dann gültig, wenn sie die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllen. Bei nicht beantworteten Fragen oder sonstigen fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen oder Angaben wird der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 VgV über eine Nachforderung entscheiden. Entscheidet sich der Auftraggeber gegen eine Nachforderung oder reicht der Bieter die Antworten bzw. Unterlagen oder Angaben innerhalb der vom Aufraggeber gesetzten Frist nicht nach, wird das Angebot ebenfalls ausgeschlossen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Bewegung und Ergonomie

Qualität
50 %
Preis
50 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Werden die Fragen, die als "A-Kriterium" (Mindestanforderung/Ausschlusskriterium) gekennzeichnet sind, mit "Nein" beantwortet und /oder im Dokument "Nachweis Unternehmensreferenzen" nicht die geforderte Mindestanzahl an Referenzen benannt, kann der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob eine Nachforderung erfolgt. Entscheidet er sich gegen eine Nachforderung oder werden die fehlenden Referenzen nicht innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist nachgereicht, wird das Angebot ausgeschlossen. Referenzen sind nur dann gültig, wenn sie die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllen. Bei nicht beantworteten Fragen oder sonstigen fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen oder Angaben wird der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 VgV über eine Nachforderung entscheiden. Entscheidet sich der Auftraggeber gegen eine Nachforderung oder reicht der Bieter die Antworten bzw. Unterlagen oder Angaben innerhalb der vom Aufraggeber gesetzten Frist nicht nach, wird das Angebot ebenfalls ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 09.09.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 587889-2025

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